Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse
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Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4411
21. Wahlperiode 03.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Lisa Badum, Julia Schneider, Lisa Paus, Karl
Bär, Dr. Zoe Mayer, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg,
Mayra Vriesema, Ayse Asar, Julian Joswig, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke,
Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur
Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Deutschland muss seine Klimaziele erreichen. Nur so kann es die
katastrophalen Folgen der Klimakrise abfedern, den sozialen Zusammenhalt stärken und
seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Förderprogramme des Bundes spielen dabei eine entscheidende Rolle und
tragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei. Sie ermöglichen die dringend
notwendigen Investitionen in nachhaltige Technologien, Energieeffizienz,
erneuerbare Energien, eine umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft sowie in
den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen. Gleichzeitig können
die entsprechenden Bundesförderprogramme soziale Gerechtigkeit und die
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse voranbringen.
Insgesamt zeigen Analysen die Relevanz von Förderungen allgemein sowie
auch die Wirksamkeit der Förderprogramme und ihrer Ziele im Einzelnen. So
konnte etwa die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)
entscheidend zu mehr Energieeffizienz von Gebäuden beitragen (www.energiewechse
l.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-evaluation-2022-kurzfas
sung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) und die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) die gleichwertigen
Lebensverhältnisse durch gezielte Förderung in strukturschwachen Räumen
stärken (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/13/beitrag/die-wirkung-vo
n-grw-investitionszuschuessen-ein-beitrag-zum-aufholprozess.html). Die
Bundesfördermittel leisten aktuell auch einen wichtigen Beitrag, um es
Kommunen zu ermöglichen, zukunftsorientierte Projekte angehen zu können.
Gleichzeitig können sie die strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen
nicht lösen. Aus diesem Grund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auch eine grundsätzliche Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen
gefordert (Bundestagsdrucksache 21/1310).
Ohne ausreichend dimensionierte, zielgerichtete und langfristig ausgerichtete
Förderung drohen gravierende negative Folgen für Klimaschutz, Wohlstand
und gesellschaftliche Stabilität. Ein wirksames Förderregime muss deshalb
nicht nur in der Höhe ausreichend dimensioniert sein, sondern auch
zielgerichtet über die Bundesländer und die strukturschwachen Regionen und
Einkommensgruppen wirken, damit Unterschiede bei Ressourcen, Wirtschaftsstruktur
und Betroffenheit ausgeglichen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fördervolumen,
die Anzahl der jeweils eingereichten Anträge und die Anzahl der
jeweiligen Bewilligungen seit dem Jahr 2019, beziehungsweise seit ihrer
Einführung, sofern sie nach 2019 aufgelegt wurden, für die folgenden
aufgelisteten Förderprogramme entwickelt (die Liste der folgenden
Förderprogramme bitte nach Jahr, zuständigem Ressort, Anzahl der eingereichten
Anträge und Anzahl der bewilligten Anträge tabellarisch aufschlüsseln):
a) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK),
b) Nationale Klimaschutzinitiative (NKI),
c) Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und
Ressourcen“,
d) Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW),
e) Bundesförderung für effiziente Gebäude– Heizungsförderung,
f) Bundesförderung für effiziente Gebäude Effizienzmaßnahmen,
g) Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der
Wirtschaft (EEW),
h) Förderprogramm Klimaschutzverträge,
i) Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK),
j) Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM),
k) ERP-Kapital (ERP = European Recovery Programme) für
Gründungen,
l) Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
(IGP),
m) Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST),
n) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur,
o) Bundesbürgschaftsprogramm,
p) ERP-Regionalförderprogramm,
q) Außenwirtschaftsförderung (Germany Trade and Invest [GTAI]),
r) Digital Jetzt – Investitionsförderung für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU),
s) Initiative „Stadt.Land.Digital“,
t) Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
(AULR),
u) Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK),
v) Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS),
w) Städtebauförderung,
x) Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN),
y) Klimafreundliches Bauen (KfN),
z) Wohneigentumsförderung für Familien (WEF),
aa) Jung kauft Alt (JkA),
bb) Kommunen Innovativ (INNO-KOM),
cc) RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation,
dd WIR! – Wandel durch Innovation in der Region,
ee) REGION.innovativ – Innovation & Strukturwandel Unternehmen
Region,
ff) Gigabitförderung 2.0 (ehemals: Breitbandförderung unter dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr [BMDV]),
gg) Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans,
hh) Förderung nicht investiver Maßnahmen zur Umsetzung des
Nationalen Radverkehrsplans,
ii) Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in
Deutschland,
jj) Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L),
kk) Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und
Zulieferindustrie,
ll) Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur
Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der
Automobilindustrie,
mm) Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im
Förderpro-gramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital –
Nachhaltig – Systemfähig,
nn) Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der
Elektromobilität,
oo) Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr,
pp) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Partnerschaften für
Demokratie),
qq Demografiewerkstatt Kommunen,
rr) Zukunftsraum Demografie,
ss) Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“,
tt) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK),
uu) Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL),
vv) Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit
Chancenprogramm Höfe,
ww) Bundesprogramm ländliche Entwicklung und regionale
Wertschöpfung (BULE+),
xx) Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im
Gartenbau?
2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Förderprogramme seit dem
Jahr 2019, beziehungsweise seit ihrer Einführung, sofern sie nach 2019
aufgelegt wurden, auf die einzelnen Bundesländer (die in Frage 1
aufgelisteten Programme bitte nach Jahr, Fördervolumina, Anzahl der
geförderten Projekte und Anzahl der eingereichten Anträge tabellarisch auf die
Bundesländer aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist der Anteil in Frage 1 genannten Förderprogramme, der
jeweils den verschiedenen GRW-Gebieten zukommt und somit in
vergleichsweise strukturschwächeren Regionen landet (die in Frage 1
aufgelisteten Programme bitte nach Jahr, Fördervolumina, Anzahl der
geförderten Projekte und Anzahl der eingereichten Anträge tabellarisch auf die
GRW-Gebietstypen aufschlüsseln)?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Frage 1 genannten
Förderprogramme jeweils einzeln, aber auch im Zusammenspiel (etwa durch
Synergien, klare Abgrenzungen) zu den deutschen Klimazielen (in den
Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung) und zur Förderung der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen und hierbei jeweils
ausreichend und zielgerichtet konzipiert sind, und welche Maßstäbe und
Indikatoren werden hier jeweils programmübergreifend angelegt?
5. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für Unterschiede in
Fördervolumen und Projektanzahl der in Frage 1 genannten Programme zwischen
den einzelnen Bundesländern?
a) Welche strukturellen, wirtschaftlichen oder administrativen Faktoren
beeinflussen nach Einschätzung der Bundesregierung das
Förderverhalten und die Mittelabflüsse im Vergleich zwischen den
Bundesländern?
b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten
Bundesländern größere Hürden bei der Beantragung oder beim Mittelabruf
berichtet, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
darauf zu reagieren?
6. Welche Informationen und Daten fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, um die regionale Verteilung und Wirksamkeit der
Bundesförderprogramme insgesamt besser beurteilen zu können?
7. Inwiefern fördern nach Einschätzung der Bundesregierung die
Bundesförderprogramme insgesamt die gleichwertigen Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet?
8. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um
insbesondere in kleinen Gemeinden und strukturschwachen Regionen den
Abruf von Bundesförderprogrammen zu steigern?
9. Wie wurden die Förderprogramme des „Gesamtdeutschen Fördersystems“
jeweils an die Ziele angepasst, die im Gleichwertigkeitsbericht 2024
genannt werden (bitte Antwort auf die einzelnen Förderprogramme
aufschlüsseln)?
a) Welche Förderprogramme außerhalb des „Gesamtdeutschen
Fördersystems“ wurden auf Basis des genannten Berichts inwiefern
angepasst, und mit welchem Zeitplan?
b) Welche weiteren Programme sollen unter das Dach des
„Gesamtdeutschen Fördersystems“ integriert werden, und mit welchem
Zeitplan?
10. Inwiefern hält die Bundesregierung die bisher aufgewendeten
Haushaltsmittel (insbesondere im Rahmen der Bundesförderprogramme) für
ausreichend, um das Erreichen der deutschen Klimaziele (nach dem
Klimaschutzgesetz) sicherzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
11. Inwiefern hält die Bundesregierung die bisher aufgewendeten
Haushaltsmittel (insbesondere im Rahmen der Bundesförderprogramme) für
ausreichend, um das Erreichen der Ziele der Klimaanpassung in Deutschland
(nach der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“)
sicherzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
12. Welche weiteren Finanzierungsinstrumente (neben den genannten
Förderprogrammen) beurteilt die Bundesregierung als sinnvoll und entscheidend
zum Erreichen der Ziele im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und
der kommunalen Klimaanpassung, und welche Vorhaben (beispielsweise
die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu prüfende
Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung) sollen hierfür mit welchem Zeitplan
in nächster Zeit umgesetzt werden?
13. Welche Bundesförderprogramme hat die Bundesregierung seit der
21. Wahlperiode eingestellt oder nicht fortgeführt, obwohl sie
Transformationsziele adressierten (bitte unter Nennung des Ressorts, bisher
bewilligter Volumen und unter Angabe von Gründen zur Einstellung des
jeweiligen Programms auflisten)?
14. Welche Bundesförderprogramme plant die Bundesregierung,
voraussichtlich in der 21. Wahlperiode einzustellen oder nicht mehr fortzuführen,
obwohl sie Transformationsziele adressieren (bitte unter Nennung des
Ressorts, bisher bewilligter Volumen und unter Angabe von Gründen zur
Einstellung des jeweiligen Programms auflisten)?
Berlin, den 25. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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