Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522) (Antwort zu Drs. 21/1908)
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Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522) (Antwort zu Drs. 21/1908)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2208
21. Wahlperiode 14.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1908 –
Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13522)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fördermittel sind ein elementarer Bestandteil der kommunalen
Mittelausstattung. 96 Prozent der Kommunen nutzten sie in der Vergangenheit, was zu
einem Anteil von 21 Prozent der kommunalen Investitionen führte, die im
Jahr 2024 über Förderprogramme finanziert wurden (www.kfw.de/PDF/Down
load-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpane
l/KfW-Kommunalpanel-2 https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzer
nthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalp
anel-2025.pdf, S. 7ff 025.pdf, S. 7 ff.).
Trotz der Nachfrage stehen die Förderprogramme seit Jahren in der Kritik
(vgl. www.wifa.uni-leip-zig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Wifa/Institut_f%
C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Finanzen_und_Public_Management/Komkis/0
25_KOMKIS_Analyse_-_Strukturelle_St%C3%A4rkung_der_kommunalen_I
nvestitionsf%C3%A4higkeit_-_Teil_2.pdf, S. 27 ff.). 71 Prozent der
Kommunen kritisieren, dass der maximale Förderbetrag für ihre Investitionsvorhaben
zu gering und 66 Prozent, dass der Eigenmittelanteil zu hoch ist. Eine sehr
große Rolle spielen auch die bürokratischen Lasten des Fördersystems.
77 Prozent der Kommunen wünschen sich eine Minderung derselben. Unter
diese Lasten fallen etwa aufwendige Dokumentationspflichten, die 91 Prozent
der Kommunen kritisieren, und uneinheitliche Antragsverfahren (88 Prozent)
sowie Umfang (88 Prozent) und Komplexität (82 Prozent) von
Antragsunterlagen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-D
okumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 28 f.).
Eine direkte Folge des bürokratisierten Fördersystems ist sein hoher
Personalaufwand. So geben 35 Prozent der Kommunen an, dass sich einzelne
Mitarbeiter ausschließlich oder überwiegend mit Förderprogrammen
beschäftigen. Bei mehr als einem Drittel wird immer die obere Leitungsebene bei der
Inanspruchnahme von Förderprogrammen eingesetzt, und bei 32 Prozent
erfolgt der Rückgriff auf Externe wie Fachplaner immer oder häufig. Insgesamt
wird der hohe Personaleinsatz bei Förderprogrammen von 80 Prozent der
Kommunen als Problem wahrgenommen (ebd., S. 27 f.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 14. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Mangelhaftigkeit des Fördersystems hat schwere negative Folgen. So
werden insbesondere finanzschwache Kommunen (www.dstgb.de/publikationen/p
ressemitteilungen/investitionen-in-deutsch www.dstgb.de/publikationen/press
emitteilungen/investitionen-in-deutschlands-zukunft-ermoeglichen/240103-0
1-pm-bilanz-investitionen.pdf?cid=y8y, S. 2) und daher oft kleine ländliche
Gemeinden (https://wuestenrot-stiftung.de/publikationen/wer-schon-viel-hat-d
em-wird-noch-mehr-gegeben-warum-der-eigenanteil-bei-
foerderprogrammenstrukturschwache-kommunen-benachteiligt-download/, S. 26 f.) benachteiligt.
Der Grund liegt im hohen bürokratischen Personalaufwand und im
eingeforderten Eigenanteil. Letzterer führt dazu, dass sich klamme Kommunen nicht
alle zur Verfügung stehenden Fördermittel leisten können (ebd., S. 4), oder sie
müssen Pläne auf Vorrat produzieren und ihre eigenen Mittel einteilen, um den
für Projekte geforderten Eigenanteil rasch aufbringen zu können (Lenz,
Martin: Soziale Wohnraumversorgung innovativ. Kommunalisierung als
Chance, Raum, Stadt, Architektur. Interdisziplinäre Zugänge, Bd. 3, Nomos
2022, S. 13 f.).
Zudem setzen Mitfinanzierungspflichten und die Zweckbindung der
Fördermittel Fehlanreize. Investitionen werden nicht nach den lokalen Prioritäten
getätigt, sondern nach Förderrichtlinien. So entstehen Maßnahmen, die ohne
Förderung nachrangig wären, während wichtigere Projekte am Mangel an
Eigenkapital scheitern. Im Endergebnis tragen die Förderprogramme zur
weiteren Bürokratisierung bei und führen die Städte, Gemeinden und Landkreise
in eine strukturelle Abhängigkeit vom Bund (und den Ländern), ohne die
Investitionsrückstände zu beseitigen (https://wuestenrot-stiftung.de/publikatione
n/wer-schon-viel-hat-dem-wird-noch-mehr-gegeben-warum-der-eigenanteil-b
ei-foerderprogrammen-strukturschwache-kommunen-benachteiligt-download/,
S. 12 ff.).
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem
Koalitionsvertrag dazu folgende Ziele vorgenommen: „Wir evaluieren und konzentrieren
die kommunale Förderprogrammstruktur und optimieren sie mit Blick auf Ziel
und Wirkung. Wir vereinfachen die Beantragung und Umsetzung, reduzieren
die Nachweispflicht und ermöglichen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Dies muss zukünftig komplett digital erfolgen. Wir reduzieren den
Kontrollaufwand durch risikoorientierte Stichprobenverfahren. Die dadurch
freiwerdenden Mittel werden über einen geeigneten Schlüssel innerhalb der
bestehenden verfassungsrechtlichen Finanzbezüge direkt an die Kommunen pauschal
ausgekehrt“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf, S. 114 f.).
Die Fragesteller nehmen diese Ziele der Bundesregierung zum Anlass, eine
Übersicht der kommunalrelevanten Förderprogramme des Bundes erneut zu
erfragen und damit an die entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522 aus der 20. Wahlperiode
anzuknüpfen. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung erneut, bei der
Aufzählung aller kommunalrelevanten Förderprogramme des Bundes die
weitestmögliche diesbezügliche Auslegung anzuwenden und beispielsweise
Fördermaßnahmen mit unmittelbarem und mittelbarem kommunalem Bezug (also
etwa auch Bundesfinanzhilfen), Gemeinschaftsaufgaben sowie weitere
Unterstützungsleistungen aufzuführen (ebd., S. 3).
1. Welche Fördergegenstände, Fördermaßnahmen, Förderleistungen etc.
sind für Kommunen durch kommunalrelevante Förderprogramme des
Bundes gegenwärtig förderfähig, in dem Sinn, als eine Antragstellung
oder eine Beteiligung an einem Interessenbekundungsverfahren möglich
ist (bitte einzeln aufführen und in eine sinnvolle, beispielsweise
alphabetische oder sachlogische, Ordnung bringen)?
a) Welche praktischen Beispiele kann die Bundesregierung für die
einzelnen Fördergegenstände, Fördermaßnahmen, Förderleistungen etc.
jeweils nennen (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ener
gie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463514, S. 14 ff.;
https://zbk.news/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunale
r-einrichtungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 7)?
b) Welche praktischen Beispiele und Ausnahmen kann die
Bundesregierung für die einzelnen Fördergegenstände, Fördermaßnahmen,
Förderleistungen etc. jeweils nennen, die nicht förderfähig sind (https://z
bk.news/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrich
tungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 8)?
c) Gibt es zur Förderfähigkeit jeweils einzelfallbezogene
Ausnahmeregelungen (vgl. https://zbk.news/wp-content/uploads/2023/09/sanieru
ng-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf,
S. 53)?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
In der Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Hom
e/home.html) kann nach Förderberechtigten („Kommunen“) und nach
Fördergebern gefiltert werden. Informationen zu Förderprogrammen des Bundes sind
hierüber öffentlich zugänglich. Die einzelnen Fördergrundlagen sind darin
ebenfalls abrufbar. Nach diesen richten sich die jeweiligen Fördergegenstände,
-voraussetzungen, -ausnahmen und -verfahren. Weitere Informationen finden
sich in der Regel auch auf den Webseiten der jeweiligen administrierenden
Stelle, die in der Förderdatenbank genannt wird. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Übersicht
kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes“ der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13522 verwiesen.
2. Welchen Förderprogrammen oder Vergleichbarem sind die in Frage 1
erfragten Fördergegenstände etc. jeweils zugeordnet (bitte möglichst
vollständig ausführen)?
a) Sind die kommunalrelevanten Förderprogramme nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils mit anderen Förderprogrammen des Bundes
und darüber hinaus kombinierbar (vgl. https://zbk.news/wp-content/u
ploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstaltu
ng-praesentation.pdf, S. 60), und gibt es in diesem Zusammenhang
etwaige Bedingungen oder Beschränkungen (bitte ausführen)?
b) Sind gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen möglich (vgl.
https://rim.ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExj
ZXe_sw2Z7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_
Bundesprogramm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_
Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 6, bitte ausführen)?
c) Können mehrere Interessenbekundungen eingereicht bzw. Anträge
gestellt werden (vgl. https://rim.ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM
0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2
Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogramm_-Sanierung_kommunalter_Ei
nrichtungen_in_den_Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf,
S. 6, bitte ausführen)?
d) Gibt es unterschiedliche Förderprogramme, welche dieselben
Fördergegenstände etc. im Sinne der Frage 1 abdecken (bitte ausführen)?
e) Auf welcher rechtlichen Grundlage fußen die Förderprogramme
jeweils?
f) Welche Förderziele und Zuwendungszwecke haben die
Förderprogramme?
g) Welchen Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln sind diese
Förderprogramme zugeordnet?
3. Wie ist jeweils die Finanzierung im Hinblick auf Frage 1 geregelt (bitte
möglichst vollständig ausführen)?
a) Auf welche Art wird gefördert, und wie sind die diesbezüglichen
Konditionen (vgl. www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentlich
e-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rde
rprodukte/Kommunen-%E2%80%93-Kredit-(264)/)?
b) Welchen Umfang hat die Finanzierung (vgl. https://zbk.news/wp-con
tent/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-vera
nstaltung-praesentation.pdf, S. 20 ff.)?
c) Welche Höhe hat die Finanzierung (vgl. https://zbk.news/wp-content/
uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstalt
ung-praesentation.pdf, S. 20 ff.)?
d) Gibt es eine Mindestprojektgröße (bitte ausführen, vgl. https://rim.ek
om21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7B
lYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogra
mm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereichen_Sp
ort-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 7)?
e) Wie hoch ist der jeweilige Finanzierungsanteil der Kommunen, und
welche Abstufungen sind hier jeweils möglich (vgl. Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/9797, bitte die Kosten nach
Trägern, einschließlich etwaig beteiligter Dritter, aufschlüsseln)?
f) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils mit Folgekosten nach
Ablauf der Förderung zu rechnen, beispielsweise durch
Instandhaltung, Personalkosten, Betrieb etc. (vgl. https://ul.qucosa.de/api/qucos
a%3A92564/attachment/ATT-0/, S. 28) oder ist die Wirksamkeit der
geförderten Vorhaben über den Förderzeitraum hinaus verstetigt (vgl.
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldunge
n/absorptionsfaehigkeit-staerken.html;jsessionid=EBF7B86D861042
69C2835F79E582C74D.live21321), bzw. sind etwaig anfallende
Folgekosten, wie etwa Betriebskosten, förderfähig (bitte ausführen)?
4. Wie ist jeweils das Verfahren im Hinblick auf Frage 1 geregelt (bitte
möglichst vollständig ausführen)?
a) Wann und wo werden bzw. wurden die jeweils anstehenden
Förderungen bekannt gegeben?
b) Wie ist der genaue Ablauf der Förderung gestaltet, insbesondere
hinsichtlich Interessenbekundung, Fördermittelbeantragung und
Bewilligung, unter Berücksichtigung aller Fristen und Förderrunden (vgl.
Ablauf des Antragsprozesses: www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_
Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_
antragstellende_node.html; vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Download
s/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob=
publicationFile&v=5, S. 6 f.)?
c) Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich (vgl.
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_all
gemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 9)?
d) Wird ein Rats- bzw. Kreistagsbeschluss benötigt (bitte ausführen)
(vgl. https://rim.ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF
cExjZXe_sw2Z7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/F
AQ_Bundesprogramm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_
den_Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 8)?
e) Ist das Verfahren vollständig digitalisiert?
f) Können jeweils Projektskizzen vergangener Förderaufrufe, die nicht
berücksichtigt wurden, wieder eingereicht werden (vgl. https://zbk.ne
ws/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtunge
n-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 65) (bitte ausführen)?
g) Wann und wo werden bzw. wurden die jeweils beschlossenen
Förderungen veröffentlicht, und wie erfährt die Öffentlichkeit bzw. wie
erfahren interessierte Personen davon?
5. Welche Kriterien, Voraussetzungen, Standards, Vorgaben,
Anforderungen, Pflichten, Beschlüsse, Bedingungen und Ähnliches müssen nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Hinblick auf Frage 1 erfüllt
sein (bitte möglichst vollständig aufführen)?
a) Welche Auswahlkriterien müssen eingehalten werden (vgl. https://zb
k.news/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einricht
ungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 39; Antwort zu Frage 4
auf Bundestagsdrucksache 20/9797)?
b) Welche Fördervoraussetzungen müssen eingehalten werden (vgl.
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_all
gemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 4,
Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)?
c) Welche Standards und Vorgaben müssen eingehalten werden
(beispielsweise energetische Standards und Barrierefreiheit) (https://rim.
ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z
7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundespro
gramm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereiche
n_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 18 f.; https://dserver.bundesta
g.de/btd/20/097/2009797.pdf, Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 20/9797)?
d) Welche technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten
werden (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_inf
oblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463514, S. 6 ff.)?
e) Besteht eine Informationspflicht (bitte ausführen, vgl. https://rim.eko
m21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7Bl
YBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogra
mm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereichen_Sp
ort-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 26)?
6. Müssen im Hinblick auf Frage 1 jeweils zwingend Dritte miteinbezogen
werden, wie etwa Energieeffizienzexperten, beauftragte Person für die
Belange von Menschen mit Behinderungen (vgl. https://rim.ekom21.de/h
aiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7BlYBsWGq3Yv
bDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogramm_-Sanierung_k
ommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kult
ur.pdf, S. 23) und die Bundesbauverwaltung (ebd., S. 13), und wenn ja,
welche sind das, und welche Kosten verursachen diese jeweils (vgl.
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/9797, bitte möglichst
vollständig ausführen)?
7. In welcher Hinsicht erfolgt jeweils im Hinblick auf Frage 1 eine Prüfung
der Förderung (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/b
eg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463514, S. 8 f.) (bitte
möglichst vollständig ausführen), und muss ein Verwendungsnachweis
vorgelegt werden (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache
20/9797), und wenn ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden muss,
an welche Stelle muss dieser gerichtet werden (vgl. Antwort zu Frage 8
auf Bundestagsdrucksache 20/9797)?
8. Wer ist Ansprechpartner, bzw. wo und wie erhalten die Antragsteller
jeweils Hilfe im Hinblick auf Frage 1 (bitte möglichst vollständig
ausführen)?
a) Wer ist mit der Durchführung bzw. Umsetzung des entsprechenden
Förderprogramms beauftragt und unterstützt die Antragsteller (vgl.
Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)?
b) Gibt es Informationsveranstaltungen zu den entsprechenden
Förderprogrammen (bitte ausführen und nach Ort und Zeit aufschlüsseln)?
c) Gibt es Informationen, Unterlagen, Leitfäden, FAQs und Ähnliches
(vgl. Antworten zu den Fragen 22 und 23 auf Bundestagsdrucksache
20/11751), und welche Version ist die jeweils aktuelle (vgl. www.baf
a.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehi
ge_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=7, S. 1 f., bitte ausführen
und Quelle nennen und bei verschiedenen Versionen auf diese
Tatsache und die neueste bzw. gültige Version hinweisen)?
d) An welche Ansprechpartner können sich die Antragsteller bei
Problemen wenden (bitte die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
angeben und wo zutreffend, bitte auch nach Problemstellung bzw.
Phasen der Förderung – z. B. Antragstellung, Durchführung nach
erfolgreicher Beantragung, Erstellung Verwendungsmittelnachweis etc.
– aufschlüsseln)?
e) Auf welche Art und Weise wurde der entsprechende Förderaufruf
etc. veröffentlicht, und wer waren die Adressaten?
9. Wie sind die jeweiligen Erfahrungen der Bundesregierung im Hinblick
auf Frage 1 (wenn nicht im Hinblick auf Fördergegenstände etc.
beantwortbar, dann bitte auf Förderprogramme etc. beziehen; bitte möglichst
vollständig ausführen)?
a) Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von
Fördermittelanträgen gemäß der Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den jeweiligen
Mittelabruf, und ist diese Information auch öffentlich einsehbar (bitte
begründen)?
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den jeweiligen
Mittelabfluss, und ist diese Information auch öffentlich einsehbar (bitte
begründen)?
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den jeweiligen
etwaigen Rückfluss an Mitteln, etwa aufgrund bewilligter, aber nicht
getätigter Projekte, und wenn ja, welchen Rückfluss an Mitteln gab es?
e) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jeweiligen
Transaktionskosten der Kommunen für die Vorbereitung, Einwerbung,
Durchführung, Abrechnung etc. (https://ul.qucosa.de/api/qucosa%3A
92564/attachment/ATT-0/, S. 27, bitte nach Förderprogramm
aufschlüsseln)?
f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jeweils
anfallenden Verwaltungskosten bzw. den Erfüllungsaufwand aufseiten des
Bundes (bitte ausführen und begründen)?
10. Welche weiteren aktuellen sowie geplanten Unterstützungsleistungen
gewährt der Bund den Kommunen, welche nicht in Frage 1 aufgeführt
worden sind, und wie können die Kommunen diese Leistungen jeweils
beziehen (bitte möglichst vollständig ausführen)?
15. Wie ist der Stand der vollständigen Digitalisierung der Antrags- und
Umsetzungsverfahren für kommunale Förderprogramme?
Die Fragen 2 bis 10 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
11. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zur Evaluierung und
Konzentration der kommunalen Förderprogramme bisher eingeleitet,
bzw. bis wann will sie das tun?
Grundsätzlich überprüfen die Ressorts den Handlungsbedarf und die
Wirtschaftlichkeit gemäß den Erfordernissen der §§ 6, 7 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO).
12. Nach welchen Kriterien erfolgt die Optimierung der Programme mit
Blick auf Ziel und Wirkung?
Maßgeblich sind die Vorgaben des § 7 BHO sowie der damit verbundenen
weiteren Regelwerke. Grundsätzlich wird in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
in der Planungsphase aus den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, ausgehend
von den zu erreichenden Zielen, die wirtschaftlichste im Sinne des
Verhältnisses von eingesetzten Ressourcen zu Wirkung identifiziert. Die in diesem
Rahmen ebenfalls durchzuführenden Erfolgskontrollen sollen auch dazu führen,
dass Bedarfe und Möglichkeiten des Um- bzw. Nachsteuerns rechtzeitig
erkannt bzw. Erkenntnisgewinne für die Zukunft realisiert werden. Zuständig für
die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Planungsphase
sowie der Erfolgskontrollen sind die fachlich zuständigen
Organisationseinheiten in den Ressorts. Mit Kabinettbeschluss vom 30. Juli 2025 hat sich die
Bundesregierung zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung bekannt. Die
Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung zur ziel- und wirkungsorientierten
Haushaltsführung des Bundeshaushaltes ist öffentlich abrufbar (www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Spending-
Reviews/zwoh-erklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Dieses
Bekenntnis wird von den Ergebnissen der 12. Spending Review getragen. Der
Abschlussbericht ist unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downlo
ads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-12-spending-review.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=8 abrufbar.
13. Welche Maßnahmen wurden bereits zur Vereinfachung des Antrags- und
Umsetzungsprozesses umgesetzt oder sind in Planung?
a) Unter welchen Voraussetzungen ist künftig ein vorzeitiger
Maßnahmenbeginn möglich?
b) Wie wird die Rechtssicherheit für Kommunen beim vorzeitigen
Maßnahmenbeginn gewährleistet?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Vereinfachung des Antragsprozesses ist das Schriftformerfordernis
weggefallen. Seither kann die Antragstellung auf verschiedenen Wegen erfolgen,
wobei ein mündlicher Antrag nach VV Nr. 3.1 zu § 44 BHO weiterhin nicht
zulässig ist. Zum Beispiel werden über die Plattform easy-Online neben der
handschriftlichen Unterschrift folgende digitale Signaturformen angeboten:
qualifizierte elektronische Signatur, einstufiges TAN-Verfahren und zweistufiges
TAN-Verfahren.
Die Voraussetzungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn richten sich nach
Nr. 1.3. der VV zu § 44 BHO. Für Kommunen gibt es keine Sonderregelungen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine weitere (generelle)
Lockerung des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gegenüber § 9
Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2025 wird derzeit nicht geplant. Zentrale
Voraussetzung für die Veranschlagung und Gewährung einer Zuwendung ist, dass mit
der Zuwendung ein Anreiz für ein Verhalten des Zuwendungsempfängers
gesetzt wird, welches ansonsten nicht oder nicht im notwendigen Umfang
vorgenommen würde. Wenn der Zuwendungsempfänger ein Vorhaben unabhängig
von bzw. vor einer Bewilligung vornimmt, fehlt es an der nötigen
Anreizwirkung und würde die Gewährung einer Zuwendung den Subsidiaritätsgrundsatz
aus § 23 BHO nicht beachten. Wenn der Antragsteller mit dem Vorhaben vor
Bewilligung beginnt, in dem er Lieferungs- und Leistungsverträge abschließt,
wird nach außen deutlich, dass er die Umsetzung des Vorhabens unabhängig
von der Gewährung der Zuwendung beabsichtigt. Unter Beachtung des
Grundsatzes der Notwendigkeit (§ 6 BHO) sowie der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit (§ 7 BHO) ist das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns äußerst
sinnvoll.
14. Wie gestaltet sich die Reduktion der Nachweispflichten in der Praxis?
Dies hängt von den jeweiligen Förderprogrammen und ggf. von der Art der
geförderten Vorhaben ab. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
Darüber hinaus wurde beim Bund im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung 2024
eine Regelung in § 44 Absatz 2 BHO eingeführt, wonach Zuwendungen an
Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Mio. Euro
grundsätzlich als Festbetragsförderungen gewährt werden sollen. Der
Verwendungsnachweis hierzu erfolgt gemäß § 44 Absatz 2 Satz 2 BHO grundsätzlich im
vereinfachten Verfahren, welches nach § 44 Absatz 2 Satz 3 BHO eine
Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen regelt, die der Zustimmung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bedarf. Im Rahmen der
Erarbeitung einer solchen Rechtsverordnung hatte sich herausgestellt, dass die
Ermächtigungsgrundlage nicht den Anforderungen aus Artikel 80 Absatz 1 des
Grundgesetzes entsprach. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 vom 30.
September 2025 wurde die Ermächtigungsgrundlage erst kürzlich
verfassungskonform ausgestaltet. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung wird nunmehr
vorbereitet, um Erleichterungen in einem vereinfachten Verfahren zu regeln.
16. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen
Kommunen für die digitale Antragstellung und Abwicklung erfüllen?
Die Kommunen brauchen grundsätzlich Zugang zum Internet. Gegebenenfalls
müssen sich die Kommunen für ein Benutzerkonto registrieren.
17. Wie wird der Kontrollaufwand durch risikoorientierte
Stichprobenverfahren konkret reduziert?
Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sind Stichprobenverfahren nach
VV Nr. 11.1.3 zu § 44 BHO zugelassen.
18. Welche Kriterien werden zur Auswahl der Stichproben herangezogen?
Die Kriterien für die Stichprobenauswahl im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung sind unter VV Nr. 11.1.3 zu § 44 BHO normiert.
19. Nach welchen Kriterien und nach welchem Verteilungsschlüssel werden
die durch Vereinfachungen frei werdenden Fördermittel pauschal an die
Kommunen weitergeleitet?
20. Wie wird sichergestellt, dass die pauschal zugewiesenen Mittel im Sinne
des Förderzwecks, so es einen gibt, eingesetzt werden?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Es werden keine Fördermittel pauschal an Kommunen weitergeleitet.
21. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei den
Zielvorgaben zur kommunalen Förderprogrammstruktur im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, und wie begründet sie diese Ziele
jeweils?
Die im Abschnitt „Kommunale Förderprogrammstruktur“ im aktuellen
Koalitionsvertrag (Zeilen 3650–3656) genannten Vorhaben der BReg wurden im
Rahmen der Koalitionsverhandlungen vereinbart. Erkenntnisse liegen unter
anderem aus laufenden Förderprogrammen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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