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Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522) (Antwort zu Drs. 21/1908)

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2208 · Antwort · Original ↗

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Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522) (Antwort zu Drs. 21/1908) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2208 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1908 – Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Fördermittel sind ein elementarer Bestandteil der kommunalen Mittelausstattung. 96 Prozent der Kommunen nutzten sie in der Vergangenheit, was zu einem Anteil von 21 Prozent der kommunalen Investitionen führte, die im Jahr 2024 über Förderprogramme finanziert wurden (www.kfw.de/PDF/Down load-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpane l/KfW-Kommunalpanel-2 https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzer nthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalp anel-2025.pdf, S. 7ff 025.pdf, S. 7 ff.). Trotz der Nachfrage stehen die Förderprogramme seit Jahren in der Kritik (vgl. www.wifa.uni-leip-zig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Wifa/Institut_f% C3%BCr_%C3%B6ffentliche_Finanzen_und_Public_Management/Komkis/0 25_KOMKIS_Analyse_-_Strukturelle_St%C3%A4rkung_der_kommunalen_I nvestitionsf%C3%A4higkeit_-_Teil_2.pdf, S. 27 ff.). 71 Prozent der Kommunen kritisieren, dass der maximale Förderbetrag für ihre Investitionsvorhaben zu gering und 66 Prozent, dass der Eigenmittelanteil zu hoch ist. Eine sehr große Rolle spielen auch die bürokratischen Lasten des Fördersystems. 77 Prozent der Kommunen wünschen sich eine Minderung derselben. Unter diese Lasten fallen etwa aufwendige Dokumentationspflichten, die 91 Prozent der Kommunen kritisieren, und uneinheitliche Antragsverfahren (88 Prozent) sowie Umfang (88 Prozent) und Komplexität (82 Prozent) von Antragsunterlagen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-D okumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf, S. 28 f.). Eine direkte Folge des bürokratisierten Fördersystems ist sein hoher Personalaufwand. So geben 35 Prozent der Kommunen an, dass sich einzelne Mitarbeiter ausschließlich oder überwiegend mit Förderprogrammen beschäftigen. Bei mehr als einem Drittel wird immer die obere Leitungsebene bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen eingesetzt, und bei 32 Prozent erfolgt der Rückgriff auf Externe wie Fachplaner immer oder häufig. Insgesamt wird der hohe Personaleinsatz bei Förderprogrammen von 80 Prozent der Kommunen als Problem wahrgenommen (ebd., S. 27 f.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Mangelhaftigkeit des Fördersystems hat schwere negative Folgen. So werden insbesondere finanzschwache Kommunen (www.dstgb.de/publikationen/p ressemitteilungen/investitionen-in-deutsch www.dstgb.de/publikationen/press emitteilungen/investitionen-in-deutschlands-zukunft-ermoeglichen/240103-0 1-pm-bilanz-investitionen.pdf?cid=y8y, S. 2) und daher oft kleine ländliche Gemeinden (https://wuestenrot-stiftung.de/publikationen/wer-schon-viel-hat-d em-wird-noch-mehr-gegeben-warum-der-eigenanteil-bei- foerderprogrammenstrukturschwache-kommunen-benachteiligt-download/, S. 26 f.) benachteiligt. Der Grund liegt im hohen bürokratischen Personalaufwand und im eingeforderten Eigenanteil. Letzterer führt dazu, dass sich klamme Kommunen nicht alle zur Verfügung stehenden Fördermittel leisten können (ebd., S. 4), oder sie müssen Pläne auf Vorrat produzieren und ihre eigenen Mittel einteilen, um den für Projekte geforderten Eigenanteil rasch aufbringen zu können (Lenz, Martin: Soziale Wohnraumversorgung innovativ. Kommunalisierung als Chance, Raum, Stadt, Architektur. Interdisziplinäre Zugänge, Bd. 3, Nomos 2022, S. 13 f.). Zudem setzen Mitfinanzierungspflichten und die Zweckbindung der Fördermittel Fehlanreize. Investitionen werden nicht nach den lokalen Prioritäten getätigt, sondern nach Förderrichtlinien. So entstehen Maßnahmen, die ohne Förderung nachrangig wären, während wichtigere Projekte am Mangel an Eigenkapital scheitern. Im Endergebnis tragen die Förderprogramme zur weiteren Bürokratisierung bei und führen die Städte, Gemeinden und Landkreise in eine strukturelle Abhängigkeit vom Bund (und den Ländern), ohne die Investitionsrückstände zu beseitigen (https://wuestenrot-stiftung.de/publikatione n/wer-schon-viel-hat-dem-wird-noch-mehr-gegeben-warum-der-eigenanteil-b ei-foerderprogrammen-strukturschwache-kommunen-benachteiligt-download/, S. 12 ff.). Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu folgende Ziele vorgenommen: „Wir evaluieren und konzentrieren die kommunale Förderprogrammstruktur und optimieren sie mit Blick auf Ziel und Wirkung. Wir vereinfachen die Beantragung und Umsetzung, reduzieren die Nachweispflicht und ermöglichen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies muss zukünftig komplett digital erfolgen. Wir reduzieren den Kontrollaufwand durch risikoorientierte Stichprobenverfahren. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden über einen geeigneten Schlüssel innerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Finanzbezüge direkt an die Kommunen pauschal ausgekehrt“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202 5.de/files/koav_2025.pdf, S. 114 f.). Die Fragesteller nehmen diese Ziele der Bundesregierung zum Anlass, eine Übersicht der kommunalrelevanten Förderprogramme des Bundes erneut zu erfragen und damit an die entsprechende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13522 aus der 20. Wahlperiode anzuknüpfen. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung erneut, bei der Aufzählung aller kommunalrelevanten Förderprogramme des Bundes die weitestmögliche diesbezügliche Auslegung anzuwenden und beispielsweise Fördermaßnahmen mit unmittelbarem und mittelbarem kommunalem Bezug (also etwa auch Bundesfinanzhilfen), Gemeinschaftsaufgaben sowie weitere Unterstützungsleistungen aufzuführen (ebd., S. 3).  1. Welche Fördergegenstände, Fördermaßnahmen, Förderleistungen etc. sind für Kommunen durch kommunalrelevante Förderprogramme des Bundes gegenwärtig förderfähig, in dem Sinn, als eine Antragstellung oder eine Beteiligung an einem Interessenbekundungsverfahren möglich ist (bitte einzeln aufführen und in eine sinnvolle, beispielsweise alphabetische oder sachlogische, Ordnung bringen)? a) Welche praktischen Beispiele kann die Bundesregierung für die einzelnen Fördergegenstände, Fördermaßnahmen, Förderleistungen etc. jeweils nennen (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ener gie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463514, S. 14 ff.; https://zbk.news/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunale r-einrichtungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 7)? b) Welche praktischen Beispiele und Ausnahmen kann die Bundesregierung für die einzelnen Fördergegenstände, Fördermaßnahmen, Förderleistungen etc. jeweils nennen, die nicht förderfähig sind (https://z bk.news/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrich tungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 8)? c) Gibt es zur Förderfähigkeit jeweils einzelfallbezogene Ausnahmeregelungen (vgl. https://zbk.news/wp-content/uploads/2023/09/sanieru ng-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 53)? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. In der Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Hom e/home.html) kann nach Förderberechtigten („Kommunen“) und nach Fördergebern gefiltert werden. Informationen zu Förderprogrammen des Bundes sind hierüber öffentlich zugänglich. Die einzelnen Fördergrundlagen sind darin ebenfalls abrufbar. Nach diesen richten sich die jeweiligen Fördergegenstände, -voraussetzungen, -ausnahmen und -verfahren. Weitere Informationen finden sich in der Regel auch auf den Webseiten der jeweiligen administrierenden Stelle, die in der Förderdatenbank genannt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Übersicht kommunalrelevanter Förderprogramme des Bundes“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13522 verwiesen.  2. Welchen Förderprogrammen oder Vergleichbarem sind die in Frage 1 erfragten Fördergegenstände etc. jeweils zugeordnet (bitte möglichst vollständig ausführen)? a) Sind die kommunalrelevanten Förderprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils mit anderen Förderprogrammen des Bundes und darüber hinaus kombinierbar (vgl. https://zbk.news/wp-content/u ploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstaltu ng-praesentation.pdf, S. 60), und gibt es in diesem Zusammenhang etwaige Bedingungen oder Beschränkungen (bitte ausführen)? b) Sind gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen möglich (vgl. https://rim.ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExj ZXe_sw2Z7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_ Bundesprogramm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_ Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 6, bitte ausführen)? c) Können mehrere Interessenbekundungen eingereicht bzw. Anträge gestellt werden (vgl. https://rim.ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM 0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2 Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogramm_-Sanierung_kommunalter_Ei nrichtungen_in_den_Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 6, bitte ausführen)? d) Gibt es unterschiedliche Förderprogramme, welche dieselben Fördergegenstände etc. im Sinne der Frage 1 abdecken (bitte ausführen)? e) Auf welcher rechtlichen Grundlage fußen die Förderprogramme jeweils? f) Welche Förderziele und Zuwendungszwecke haben die Förderprogramme? g) Welchen Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln sind diese Förderprogramme zugeordnet?  3. Wie ist jeweils die Finanzierung im Hinblick auf Frage 1 geregelt (bitte möglichst vollständig ausführen)? a) Auf welche Art wird gefördert, und wie sind die diesbezüglichen Konditionen (vgl. www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentlich e-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rde rprodukte/Kommunen-%E2%80%93-Kredit-(264)/)? b) Welchen Umfang hat die Finanzierung (vgl. https://zbk.news/wp-con tent/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-vera nstaltung-praesentation.pdf, S. 20 ff.)? c) Welche Höhe hat die Finanzierung (vgl. https://zbk.news/wp-content/ uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-veranstalt ung-praesentation.pdf, S. 20 ff.)? d) Gibt es eine Mindestprojektgröße (bitte ausführen, vgl. https://rim.ek om21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7B lYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogra mm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereichen_Sp ort-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 7)? e) Wie hoch ist der jeweilige Finanzierungsanteil der Kommunen, und welche Abstufungen sind hier jeweils möglich (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/9797, bitte die Kosten nach Trägern, einschließlich etwaig beteiligter Dritter, aufschlüsseln)? f) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils mit Folgekosten nach Ablauf der Förderung zu rechnen, beispielsweise durch Instandhaltung, Personalkosten, Betrieb etc. (vgl. https://ul.qucosa.de/api/qucos a%3A92564/attachment/ATT-0/, S. 28) oder ist die Wirksamkeit der geförderten Vorhaben über den Förderzeitraum hinaus verstetigt (vgl. www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldunge n/absorptionsfaehigkeit-staerken.html;jsessionid=EBF7B86D861042 69C2835F79E582C74D.live21321), bzw. sind etwaig anfallende Folgekosten, wie etwa Betriebskosten, förderfähig (bitte ausführen)?  4. Wie ist jeweils das Verfahren im Hinblick auf Frage 1 geregelt (bitte möglichst vollständig ausführen)? a) Wann und wo werden bzw. wurden die jeweils anstehenden Förderungen bekannt gegeben? b) Wie ist der genaue Ablauf der Förderung gestaltet, insbesondere hinsichtlich Interessenbekundung, Fördermittelbeantragung und Bewilligung, unter Berücksichtigung aller Fristen und Förderrunden (vgl. Ablauf des Antragsprozesses: www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_ Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_ antragstellende_node.html; vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Download s/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob= publicationFile&v=5, S. 6 f.)? c) Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_all gemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 9)? d) Wird ein Rats- bzw. Kreistagsbeschluss benötigt (bitte ausführen) (vgl. https://rim.ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF cExjZXe_sw2Z7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/F AQ_Bundesprogramm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_ den_Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 8)? e) Ist das Verfahren vollständig digitalisiert? f) Können jeweils Projektskizzen vergangener Förderaufrufe, die nicht berücksichtigt wurden, wieder eingereicht werden (vgl. https://zbk.ne ws/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einrichtunge n-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 65) (bitte ausführen)? g) Wann und wo werden bzw. wurden die jeweils beschlossenen Förderungen veröffentlicht, und wie erfährt die Öffentlichkeit bzw. wie erfahren interessierte Personen davon?  5. Welche Kriterien, Voraussetzungen, Standards, Vorgaben, Anforderungen, Pflichten, Beschlüsse, Bedingungen und Ähnliches müssen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Hinblick auf Frage 1 erfüllt sein (bitte möglichst vollständig aufführen)? a) Welche Auswahlkriterien müssen eingehalten werden (vgl. https://zb k.news/wp-content/uploads/2023/09/sanierung-kommunaler-einricht ungen-sjk-veranstaltung-praesentation.pdf, S. 39; Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)? b) Welche Fördervoraussetzungen müssen eingehalten werden (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_all gemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 4, Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)? c) Welche Standards und Vorgaben müssen eingehalten werden (beispielsweise energetische Standards und Barrierefreiheit) (https://rim. ekom21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z 7BlYBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundespro gramm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereiche n_Sport-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 18 f.; https://dserver.bundesta g.de/btd/20/097/2009797.pdf, Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)? d) Welche technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_inf oblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463514, S. 6 ff.)? e) Besteht eine Informationspflicht (bitte ausführen, vgl. https://rim.eko m21.de/haiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7Bl YBsWGq3YvbDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogra mm_-Sanierung_kommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereichen_Sp ort-_Jugend_und_Kultur.pdf, S. 26)?  6. Müssen im Hinblick auf Frage 1 jeweils zwingend Dritte miteinbezogen werden, wie etwa Energieeffizienzexperten, beauftragte Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen (vgl. https://rim.ekom21.de/h aiger/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXe_sw2Z7BlYBsWGq3Yv bDmJ2WzOxykjo2Aol3hBmYJI/FAQ_Bundesprogramm_-Sanierung_k ommunalter_Einrichtungen_in_den_Bereichen_Sport-_Jugend_und_Kult ur.pdf, S. 23) und die Bundesbauverwaltung (ebd., S. 13), und wenn ja, welche sind das, und welche Kosten verursachen diese jeweils (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/9797, bitte möglichst vollständig ausführen)?  7. In welcher Hinsicht erfolgt jeweils im Hinblick auf Frage 1 eine Prüfung der Förderung (vgl. www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/b eg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463514, S. 8 f.) (bitte möglichst vollständig ausführen), und muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9797), und wenn ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden muss, an welche Stelle muss dieser gerichtet werden (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)?  8. Wer ist Ansprechpartner, bzw. wo und wie erhalten die Antragsteller jeweils Hilfe im Hinblick auf Frage 1 (bitte möglichst vollständig ausführen)? a) Wer ist mit der Durchführung bzw. Umsetzung des entsprechenden Förderprogramms beauftragt und unterstützt die Antragsteller (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/9797)? b) Gibt es Informationsveranstaltungen zu den entsprechenden Förderprogrammen (bitte ausführen und nach Ort und Zeit aufschlüsseln)? c) Gibt es Informationen, Unterlagen, Leitfäden, FAQs und Ähnliches (vgl. Antworten zu den Fragen 22 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/11751), und welche Version ist die jeweils aktuelle (vgl. www.baf a.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehi ge_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=7, S. 1 f., bitte ausführen und Quelle nennen und bei verschiedenen Versionen auf diese Tatsache und die neueste bzw. gültige Version hinweisen)? d) An welche Ansprechpartner können sich die Antragsteller bei Problemen wenden (bitte die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse angeben und wo zutreffend, bitte auch nach Problemstellung bzw. Phasen der Förderung – z. B. Antragstellung, Durchführung nach erfolgreicher Beantragung, Erstellung Verwendungsmittelnachweis etc. – aufschlüsseln)? e) Auf welche Art und Weise wurde der entsprechende Förderaufruf etc. veröffentlicht, und wer waren die Adressaten?  9. Wie sind die jeweiligen Erfahrungen der Bundesregierung im Hinblick auf Frage 1 (wenn nicht im Hinblick auf Fördergegenstände etc. beantwortbar, dann bitte auf Förderprogramme etc. beziehen; bitte möglichst vollständig ausführen)? a) Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Fördermittelanträgen gemäß der Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den jeweiligen Mittelabruf, und ist diese Information auch öffentlich einsehbar (bitte begründen)? c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den jeweiligen Mittelabfluss, und ist diese Information auch öffentlich einsehbar (bitte begründen)? d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den jeweiligen etwaigen Rückfluss an Mitteln, etwa aufgrund bewilligter, aber nicht getätigter Projekte, und wenn ja, welchen Rückfluss an Mitteln gab es? e) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jeweiligen Transaktionskosten der Kommunen für die Vorbereitung, Einwerbung, Durchführung, Abrechnung etc. (https://ul.qucosa.de/api/qucosa%3A 92564/attachment/ATT-0/, S. 27, bitte nach Förderprogramm aufschlüsseln)? f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jeweils anfallenden Verwaltungskosten bzw. den Erfüllungsaufwand aufseiten des Bundes (bitte ausführen und begründen)? 10. Welche weiteren aktuellen sowie geplanten Unterstützungsleistungen gewährt der Bund den Kommunen, welche nicht in Frage 1 aufgeführt worden sind, und wie können die Kommunen diese Leistungen jeweils beziehen (bitte möglichst vollständig ausführen)? 15. Wie ist der Stand der vollständigen Digitalisierung der Antrags- und Umsetzungsverfahren für kommunale Förderprogramme? Die Fragen 2 bis 10 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 11. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zur Evaluierung und Konzentration der kommunalen Förderprogramme bisher eingeleitet, bzw. bis wann will sie das tun? Grundsätzlich überprüfen die Ressorts den Handlungsbedarf und die Wirtschaftlichkeit gemäß den Erfordernissen der §§ 6, 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). 12. Nach welchen Kriterien erfolgt die Optimierung der Programme mit Blick auf Ziel und Wirkung? Maßgeblich sind die Vorgaben des § 7 BHO sowie der damit verbundenen weiteren Regelwerke. Grundsätzlich wird in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Planungsphase aus den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, ausgehend von den zu erreichenden Zielen, die wirtschaftlichste im Sinne des Verhältnisses von eingesetzten Ressourcen zu Wirkung identifiziert. Die in diesem Rahmen ebenfalls durchzuführenden Erfolgskontrollen sollen auch dazu führen, dass Bedarfe und Möglichkeiten des Um- bzw. Nachsteuerns rechtzeitig erkannt bzw. Erkenntnisgewinne für die Zukunft realisiert werden. Zuständig für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Planungsphase sowie der Erfolgskontrollen sind die fachlich zuständigen Organisationseinheiten in den Ressorts. Mit Kabinettbeschluss vom 30. Juli 2025 hat sich die Bundesregierung zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung bekannt. Die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundeshaushaltes ist öffentlich abrufbar (www.bundesfi nanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Spending- Reviews/zwoh-erklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Dieses Bekenntnis wird von den Ergebnissen der 12. Spending Review getragen. Der Abschlussbericht ist unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downlo ads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-12-spending-review.pdf?__bl ob=publicationFile&v=8 abrufbar. 13. Welche Maßnahmen wurden bereits zur Vereinfachung des Antrags- und Umsetzungsprozesses umgesetzt oder sind in Planung? a) Unter welchen Voraussetzungen ist künftig ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich? b) Wie wird die Rechtssicherheit für Kommunen beim vorzeitigen Maßnahmenbeginn gewährleistet? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Zur Vereinfachung des Antragsprozesses ist das Schriftformerfordernis weggefallen. Seither kann die Antragstellung auf verschiedenen Wegen erfolgen, wobei ein mündlicher Antrag nach VV Nr. 3.1 zu § 44 BHO weiterhin nicht zulässig ist. Zum Beispiel werden über die Plattform easy-Online neben der handschriftlichen Unterschrift folgende digitale Signaturformen angeboten: qualifizierte elektronische Signatur, einstufiges TAN-Verfahren und zweistufiges TAN-Verfahren. Die Voraussetzungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn richten sich nach Nr. 1.3. der VV zu § 44 BHO. Für Kommunen gibt es keine Sonderregelungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine weitere (generelle) Lockerung des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gegenüber § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2025 wird derzeit nicht geplant. Zentrale Voraussetzung für die Veranschlagung und Gewährung einer Zuwendung ist, dass mit der Zuwendung ein Anreiz für ein Verhalten des Zuwendungsempfängers gesetzt wird, welches ansonsten nicht oder nicht im notwendigen Umfang vorgenommen würde. Wenn der Zuwendungsempfänger ein Vorhaben unabhängig von bzw. vor einer Bewilligung vornimmt, fehlt es an der nötigen Anreizwirkung und würde die Gewährung einer Zuwendung den Subsidiaritätsgrundsatz aus § 23 BHO nicht beachten. Wenn der Antragsteller mit dem Vorhaben vor Bewilligung beginnt, in dem er Lieferungs- und Leistungsverträge abschließt, wird nach außen deutlich, dass er die Umsetzung des Vorhabens unabhängig von der Gewährung der Zuwendung beabsichtigt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Notwendigkeit (§ 6 BHO) sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO) ist das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns äußerst sinnvoll. 14. Wie gestaltet sich die Reduktion der Nachweispflichten in der Praxis? Dies hängt von den jeweiligen Förderprogrammen und ggf. von der Art der geförderten Vorhaben ab. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Darüber hinaus wurde beim Bund im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung 2024 eine Regelung in § 44 Absatz 2 BHO eingeführt, wonach Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Mio. Euro grundsätzlich als Festbetragsförderungen gewährt werden sollen. Der Verwendungsnachweis hierzu erfolgt gemäß § 44 Absatz 2 Satz 2 BHO grundsätzlich im vereinfachten Verfahren, welches nach § 44 Absatz 2 Satz 3 BHO eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen regelt, die der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bedarf. Im Rahmen der Erarbeitung einer solchen Rechtsverordnung hatte sich herausgestellt, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht den Anforderungen aus Artikel 80 Absatz 1 des Grundgesetzes entsprach. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 vom 30. September 2025 wurde die Ermächtigungsgrundlage erst kürzlich verfassungskonform ausgestaltet. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung wird nunmehr vorbereitet, um Erleichterungen in einem vereinfachten Verfahren zu regeln. 16. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Kommunen für die digitale Antragstellung und Abwicklung erfüllen? Die Kommunen brauchen grundsätzlich Zugang zum Internet. Gegebenenfalls müssen sich die Kommunen für ein Benutzerkonto registrieren. 17. Wie wird der Kontrollaufwand durch risikoorientierte Stichprobenverfahren konkret reduziert? Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sind Stichprobenverfahren nach VV Nr. 11.1.3 zu § 44 BHO zugelassen. 18. Welche Kriterien werden zur Auswahl der Stichproben herangezogen? Die Kriterien für die Stichprobenauswahl im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sind unter VV Nr. 11.1.3 zu § 44 BHO normiert. 19. Nach welchen Kriterien und nach welchem Verteilungsschlüssel werden die durch Vereinfachungen frei werdenden Fördermittel pauschal an die Kommunen weitergeleitet? 20. Wie wird sichergestellt, dass die pauschal zugewiesenen Mittel im Sinne des Förderzwecks, so es einen gibt, eingesetzt werden? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine Fördermittel pauschal an Kommunen weitergeleitet. 21. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei den Zielvorgaben zur kommunalen Förderprogrammstruktur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, und wie begründet sie diese Ziele jeweils? Die im Abschnitt „Kommunale Förderprogrammstruktur“ im aktuellen Koalitionsvertrag (Zeilen 3650–3656) genannten Vorhaben der BReg wurden im Rahmen der Koalitionsverhandlungen vereinbart. Erkenntnisse liegen unter anderem aus laufenden Förderprogrammen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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