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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 882 01 - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - bis zur Höhe von 172,924 Mio. Euro

dip / drucksache 27.03.2025 · WP 21 · 21/7 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 882 01 - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - bis zur Höhe von 172,924 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/7 21. Wahlperiode 27.03.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0902 Titel 882 01 – Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – bis zur Höhe von 172,924 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2025 II B 2 – WI 0111/00017/005/024 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0902 Titel 882 01 – Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 172,924 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026 bis zu 80,772 Mio. Euro, 2027 bis zu 60,486 Mio. Euro und 2028 bis zu 31,666 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp für die GRW zu vermeiden und die vorliegenden bereits bewilligungsreifen sowie innerhalb des 1. Quartals 2025 bewilligungsreif werdenden und bislang noch nicht bewilligten Maßnahmen zeitnah am Jahresanfang 2025 zu realisieren. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten: Die Länder können erst nach der Bundeszusage Projekte bewilligen. Aktuelle Verzögerungen bei der Bewilligung durch den Bund würden kurzfristig zu einem Erliegen neuer GRW-geförderter Investitionsvorhaben führen, die insbesondere für das besonders wichtige Ziel der Stärkung von regionalem Wachstum in den strukturschwachen Regionen und damit der grundgesetzlichen Forderung der Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland notwendig sind. Diese Verzögerungen könnten im Jahresverlauf nicht wieder aufgeholt werden. Auch würde eine Unterbrechung der Förderzusagen die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Kommunen auf der einen Seite sowie dem Bund auf der anderen Seite erheblich beeinträchtigen und einen deutlichen Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit der Bundesebene verursachen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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