Folgen des sogenannten Bauturbos für die Kommunen
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Folgen des sogenannten Bauturbos für die Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4193
21. Wahlperiode 19.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Folgen des sogenannten Bauturbos für die Kommunen
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie unterscheidet sich die Abschöpfung der planungsbezogener
Bodenwertsteigerung im Rahmen einer Schaffung von Baurecht mittels des
„Bauturbos“ im Gegensatz zu den Planungen mit Hilfe eines
Bebauungsplans?
2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungsposition
von Gemeinden bei der Aushandlung von städtebaulichen Verträgen,
durch die mit dem „Bauturbo“ eingeführte Genehmigungsfiktion
verändert?
3. Welche Probleme oder Risiken sind der Bundesregierung infolge der
Überlastung der Verwaltungen und der durch den „Bauturbo“ zusätzlich
verkürzten Bearbeitungszeiten bei der Ausgestaltung städtebaulicher
Verträge, zum Bespiel nach dem Berliner Modell der kooperativen
Baulandentwicklung oder der Münchner Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN),
bekannt?
4. Welche Hilfestellung und finanzielle Unterstützung können insbesondere
kleinere Gemeinden von der Bundesregierung erwarten, im Angesicht
dessen, dass mit dem „Bauturbo“ nicht nur ein von zahlreichen
Rechtsunsicherheiten begleiteter Paradigmenwechsel in der Planung vollzogen
wurde, sondern Gemeinden nun unter erhöhtem Zeitdruck auch noch mit
einem erhöhtem Prüfungsumfang sowie einer erhöhten Komplexität der
verfahrensrechtlichen und verfahrenstechnischen Bearbeitung rechnen
müssen, wie es die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme
zur Anhörung am 10. September 2025 zum Thema „Bauturbo“
(Ausschussdrucksache 21(24)013‑G) schildern?
5. Wie verhindert die Bundesregierung, dass es durch den „Bauturbo“ und
die damit erfolgte Verschiebung von Entscheidungsprozessen von
demokratisch legitimierten Planungsverfahren hin zu vereinfachten
Verwaltungsakten, zu einer Zunahme von Korruption und „Baufilz“ kommt?
6. Wie sichert die Bundesregierung ab, dass mit dem „Bauturbo“ nicht
hochpreisiger Wohnraum entsteht, sondern der Mangel an bezahlbaren
Wohnraum behoben wird, wie es dem formulierten Anlass des Gesetzes
entspricht (Bundesetagsdrucksache 21/781 (neu))?
7. Welche konkreten Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Anzahl, der durch den „Bauturbo“ neu entstehenden Wohneinheiten (bitte
nach Preissegmenten: sozialer Wohnungsbau, untere, mittlere und obere
Preissegmente, aufschlüsseln)?
8. Wie haben sich diese Erwartungen im Vergleich zu den entsprechenden
Prognosen der Bundesregierung vor Einführung des „Bauturbos“
verändert, und auf welche empirischen Annahmen oder Modellrechnungen
stützt die Bundesregierung diese veränderten Erwartungen?
9. Geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang von einem
sogenannten Trickle-Down-Effekt aus, wonach der Neubau im höheren
Preissegment mittel- oder langfristig zu Entlastungen in unteren und mittleren
Preissegmenten führen soll, und wenn ja, welche wissenschaftlichen
Studien oder empirischen Erkenntnisse zieht die Bundesregierung zur
Begründung dieser Annahme heran, und wie bewertet sie die vielfach
geäußerte Kritik, wonach ein solcher Trickle-Down-Effekt im Wohnungsmarkt
empirisch nicht oder nur sehr eingeschränkt nachweisbar ist?
10. Welche Parameter betrachtet die Bundesregierung im Rahmen der
Evaluation der städtebaulichen Auswirkungen und der Nutzung des
„Bauturbos“?
11. Welche Kommunen bzw. Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung inzwischen Leitfäden zur Anwendung des „Bauturbo“ erarbeitet, und
wie sind diese jeweils in Kraft gesetzt wurden (z. B. Verwaltungsakt oder
Beschluss durch Parlamente)?
12. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die bereits
beschlossenen Flächeneinsparziele trotz der im Rahmen des sogenannten
Bauturbos geplanten Maßnahmen eingehalten werden, und welche
konkreten Maßnahmen werden dazu ergriffen bzw. überprüft?
Berlin, den 5. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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