Schriftliche Frage 4 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Welche Daten über Einzelpersonen und Familien liegen für den Direktauszahlungsmechanismus regelmäßig vor (z. B. Namen, Kontonummer, Steuer-I…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 4 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Welche Daten über Einzelpersonen und Familien liegen für den Direktauszahlungsmechanismus regelmäßig vor (z. B. Namen, Kontonummer, Steuer-I…
Frage 4 (Doris Achelwilm, Die Linke):
Welche Daten über Einzelpersonen und Familien liegen für den Direktauszahlungsmechanismus regelmäßig vor (z. B. Namen, Kontonummer, Steuer-ID), und welche Daten über Einzelpersonen und Familien liegen bei den Familienkassen regelmäßig vor (z. B. Namen, Kontonummer, Steuer-ID, Anzahl und Alter der Kinder)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. April 2026:
Eine Direktauszahlung öffentlicher Mittel an natürliche Personen wäre grundsätzlich auf Basis der nach § 139b Absatz 3 und 3a der Abgabenordnung (AO) gespeicherten Daten möglich (vgl. § 139e Absatz 1 AO). Der Familienkasse liegen von den kindergeldberechtigten Personen regelmäßig die Daten nach § 139b Absatz 3 Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 13, 14 und 15 und Absatz 3a AO sowie Daten zum Familienstand vor. Zu dem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, liegen der Familienkasse regelmäßig die Daten nach § 139b Absatz 3 Nummer 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 13, 14 und 15 AO sowie Daten zum Kindschaftsverhältnis vor.
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