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Schriftliche Frage 68 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich infolge der Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der Ver…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 68 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich infolge der Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der Ver… Frage 68 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich infolge der Preissteigerungen seit 2021 bereits 45 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf einschränken müssen (www.vzbv.de/pressemitteilun gen/hohe-lebensmittelpreise-45-prozent-der-verbr aucherinnen-muessen-sich), angesichts weiterer Preissteigerungen im Zusammenhang mit aktuellen geopolitischen Entwicklungen, und wird sie – ähnlich wie in der aktuellen Debatte über steigende Spritpreise – auch hier staatliche Eingriffe oder entlastende Instrumente prüfen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026: Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, auch im Lebensmittelbereich, laufend im Blick. Preise sind dabei ein wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Der Anstieg der Lebensmittelpreise ist in den letzten Jahren in Deutschland auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Hierbei spielt die Zunahme der Kosten in Produktion und Handel, u. a. verursacht durch höhere Energie- und Logistikkosten, eine wichtige Rolle. So tragen auch globale Effekte wie der Klimawandel und gestörte Lieferketten zu einem Anstieg bei. Aus Sicht der Bundesregierung kommt dem Wettbewerb eine zentrale Rolle zu, da er dazu beiträgt, dass sich Preise in einzelnen Wirtschaftsbereichen in einem angemessenen Maß zur gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate entwickeln. Das Bundeskartellamt als unabhängige Wettbewerbsbehörde beobachtet die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel – wie in allen anderen Märkten – laufend. Sollten sich Verdachtsmomente auf kartellrechtswidriges Verhalten ergeben, wird das Bundeskartellamt Ermittlungen beginnen und seine Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs einsetzen. Durch das in KW 13/2026 im Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossene Kraftstoffmaßnahmenpaket soll die Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und die Vereinfachung des Verfahrens beim Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen gestärkt werden. Damit wird insbesondere der Wettbewerb im Kraftstoffbereich gestärkt. Diese Maßnahme kann mittelfristig auch einen Beitrag zur Kostensenkung in den Lebensmittelwertschöpfungsketten leisten.

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