Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen
Text
Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener,
Lisa Badum, Karoline Otte, Jamila Schäfer, Julia Schneider, Dr. Till Steffen
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ob in der Krise oder auch sonst: Menschen in diesem Land müssen sich darauf
verlassen können, dass die Preise im Supermarkt nicht überhöht und fair sind. Um das zu
gewährleisten, bedarf es Transparenz, aber auch wirksamer Sofortmaßnahmen, die
während einer Krise bereits präventiv greifen, um ungerechtfertigten
Preissteigerungen vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise eine Preistransparenzstelle und die
Kontrolle der Gewinnaufschläge von Supermarktketten.
Denn konsequenter Verbraucherschutz war nie wichtiger: Für immer mehr
Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Wocheneinkauf schon jetzt zur finanziellen
Belastungsprobe. Einkommensschwache Haushalte trifft es besonders hart: Sie wenden
bereits heute einen überproportional hohen Anteil ihres Budgets für Ernährung auf und
haben keinen Spielraum mehr, weitere Preissprünge abzufedern. Dabei kosten die
Lebensmittel in Deutschland heute ohnehin etwa 30 Prozent mehr als im Jahr 2021
(www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/
steigendelebensmittelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788).
Krisen schlagen sich in Preisen nieder – das erleben wir gerade nirgendwo
unmittelbarer als an der Zapfsäule, wo sich die geopolitischen Spannungen infolge des
völkerrechtswidrigen Angriffs Israels und der USA auf den Iran bereits seit Wochen
bemerkbar machen. Erfahrungsgemäß schlagen sich steigende fossile Energiepreise und somit
steigende Produktionskosten zeitverzögert auch in höheren Lebensmittelpreisen
nieder. Gleichzeitig zeigt sich, dass Preisentwicklungen nicht immer vollständig durch
gestiegene Kosten erklärbar sind. Erfahrungen aus dem Kraftstoffsektor haben gezeigt,
dass bestehende Marktstrukturen in Krisenzeiten dazu führen können, dass
Preiserhöhungen schneller weitergegeben werden als Preissenkungen. Aus diesem Grund
wurden dem Bundeskartellamt bereits erweiterte Befugnisse eingeräumt, um die
Preisbildung marktmächtiger Kraftstoffkonzerne wirksamer kontrollieren zu können.
Untersuchungen der Monopolkommission zeigen, dass auch in Lebensmittellieferketten –
z. B. bei Supermarktketten und teilweise auch Lebensmittelherstellern – ähnliche
Mechanismen wirken und die Marktkonzentration kritische Werte erreicht hat.
Die Bundesregierung muss sich deshalb mit grundlegenden Reformen dafür einsetzen,
Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Erzeugerinnen und Erzeuger vor
verzerrter Preisbildung und zunehmender Marktkonzentration zu schützen. Ein wichtiges
Ziel muss es deshalb auch sein, eine weitere Marktkonzentration in Lebensmittellie-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6012
21. Wahlperiode 19.05.2026
ferketten zu verhindern. Wichtig sind allerdings zugleich wirksame
Sofortmaßnahmen, die präventiv greifen und sicherstellen, dass die Last von heutigen und künftigen
Krisen nicht einseitig weitergegeben wird.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Transparenz bei Preisentwicklungen zu schaffen indem
a) eine Preistransparenzstelle eingerichtet wird, die vor plötzlichen
Preissprüngen warnt;
b) Preiserhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher klar und
nachvollziehbar erkennbar sind, etwa durch verpflichtende Hinweise am Preisschild
bei veränderten Packungsgrößen („Shrinkflation“) nach dem Vorbild
anderer EU-Mitgliedstaaten;
c) eine Preisvergleichs-App nach griechischem Vorbild eingeführt wird; große
Supermärkte müssen ihre Preise verpflichtend melden, kleinere Händler
können freiwillig teilnehmen;
2. krisenbedingte Präventivmaßnahmen in die Wege zu leiten und dafür
a) im Falle ungerechtfertigt steigender Preise, die Margen beim
Lebensmittelhandel durch die Einführung eines Limits für Gewinnaufschläge zu
begrenzen und bei Nicht-Einhalten eine empfindliche Sanktionierung
vorzunehmen;
b) wenn ungerechtfertigte Preissteigerungen bei Lebensmitteln festgestellt
werden, zu prüfen, ob eine Übergewinnsteuer – wie sie für Mineralöl-
Konzerne diskutiert wird – im Lebensmittelbereich zielführend sein könnte;
c) im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine erweiterte
Missbrauchskontrolle mit Umkehr der Beweislast – ebenso wie sie für den
Kraftstoffsektor bereits gilt – auch für den Lebensmitteleinzelhandel zu prüfen
und dem Lebensmitteleinzelhandel zu verbieten, seine Marktmacht
auszunutzen, um Preise zu fordern, die die Kosten in unangemessener Weise
überschreiten;
d) das Bundeskartellamt zur wirksamen Missbrauchskontrolle personell und
finanziell zu stärken;
3. Familien sofort wirksam zu entlasten und dafür ein kostenfreies, leckeres und
gesundes Schul- und Kitamittagessen aus biologischen und regionalen
Lebensmitteln, das die DGE-Qualitätsstandards verpflichtend erfüllt, für alle Kinder
einzuführen. Dafür muss der Bund den Rechtsrahmen schaffen und in enger
Zusammenarbeit mit den Ländern sicherstellen, dass für die Kommunen keine
zusätzlichen Kosten anfallen.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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