Schriftliche Frage 69 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 69 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent…
Frage 69 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Lebensmittelpreise seit 2021 infolge des Angriffs auf die Ukraine um ca. 30 Prozent gestiegen sind und dabei nicht alle Preissteigerungen nachvollziehbar erschienen (www.verbrau cherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelp roduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-urs achen-tipps-71788), dem Bundeskartellamt – ähnlich wie im Kraftstoffsektor – weitergehende Befugnisse zur Prüfung und zum Eingreifen bei auffälligen Preissteigerungen durch den Lebensmitteleinzelhandel im Zusammenhang mit aktuellen geopolitischen Entwicklungen einzuräumen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. April 2026:
Die Bundesregierung hat die aktuellen Entwicklungen auf den unterschiedlichen Märkten, insbesondere im Lebensmittelhandel sowie auch auf dem Kraftstoffmarkt laufend im Blick. Preise sind dabei ein wichtiger Teil der marktwirtschaftlichen Mechanismen. Sie reflektieren aktuelle Prozesse, auch Knappheiten und Risiken in den betroffenen Märkten, und setzen auf diese Weise Signale an die Marktteilnehmer, ihr Verhalten gegebenenfalls an neue Situationen anzupassen. Am 17. März 2026 wurde im Kabinett das Kraftstoffmaßnahmenpaket beschlossen. Es stärkt den Wettbewerb und wird damit auch preisdämpfend wirken. Ein wichtiger Teil des Kraftstoffmaßnahmenpakets ist die Stärkung der Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich überhöhter Preise von marktmächtigen oder marktstarken Unternehmen. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst einmal die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Nunmehr müssen die Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen. Dies ist sachgerecht, weil die Ermittlung unternehmensinterner Sachverhalte für Kartellbehörden naturgemäß schwierig ist. Unangemessen belastet werden Unternehmen hierdurch jedoch nicht. Denn die Kartellbehörden müssen weiterhin neben einer marktstarken oder marktbeherrschenden Stellung darlegen, warum die geforderten Preise missbräuchlich überhöht sind. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können. Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, wird das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer Branchen sind bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Dieses Verfahren ist derzeit in mehrere aufeinander aufbauende Verfahrensstufen unterteilt. Es dauert daher aktuell verhältnismäßig lange, bis aus einer Sektoruntersuchung konkrete behördliche Maßnahmen folgen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein, so dass Erkenntnisse aus einer Sektoruntersuchung zeitnah verwertet werden können.
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