Schriftliche Frage 187 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung kurzfristig umzusetzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Lebensmi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 187 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung kurzfristig umzusetzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Lebensmi…
Frage 187 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung kurzfristig umzusetzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Lebensmittel zu entlasten, vor dem Hintergrund, dass sich nahezu die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Lebensmitteleinkäufen aufgrund der seit dem Jahr 2020 um ca. 35 Prozent gestiegenen Lebensmittelpreise einschränken muss (www.vzbv.de/pressemitteilungen/hohe-leb ensmittelpreise-45-prozent-derverbraucherinnenmuessen-sich), während die Bundesregierung zugleich Maßnahmen wie einen freiwilligen „Deutschland-Korb“ mit preisstabilen Grundnahrungsmitteln sowie Regelungen gegen Shrinkflation und Skimpflation, einschließlich transparenter Kennzeichnungspflichten, ablehnt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 3. Februar 2026:
Die Struktur der Ausgaben der privaten Haushalte zeigt, dass der Anteil für die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren seit dem Jahr 1998 relativ konstant geblieben ist. Näheres dazu kann unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkomm en-Konsum-Lebensbedingungen/Konsumausgaben-Lebenshaltungskoste n/Tabellen/liste-private-konsumausgaben-d.html#115392 eingesehen werden. Zudem zeigen Erhebungen des Statistischen Bundesamts, dass das Niveau der Lebensmittelpreise in Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin eher niedrig ist. Deutschland liegt hierauf Platz 19 von 35 untersuchten Staaten. Weitergehende Informationen können unter dem Link https://de.statista.com/in fografik/35461/lebensmittelpreise-in-europa/ entnommen werden. Der Anstieg der Lebensmittelpreise in den letzten Jahren in Deutschland ist auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Hierbei spielt die Zunahme der Kosten in Produktion und Handel eine wichtige Rolle. So tragen auch globale Effekte wie der Klimawandel, gestörte Lieferketten und höhere Energie- und Logistikkosten zu einem Anstieg bei. Aus Sicht der Bundesregierung kommt dem Wettbewerb eine zentrale Rolle zu, da er dazu beiträgt, dass sich Preise in einzelnen Wirtschaftsbereichen in einem angemessenen Maß zur gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate entwickeln. Daher beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel – wie in allen anderen Märkten – genau. Das Bundeskartellamt wird weiterhin von seinen Instrumenten zum Schutz des Wettbewerbs insbesondere im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels intensiv Gebrauch machen. Um weitere evidenzbasierte Erkenntnisse zu den Wettbewerbsverhältnissen in der Lebensmittellieferkette zu erhalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Unterstützung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Monopolkommission um die Erstellung eines Sondergutachtens zu diesem Bereich gebeten. Darin stellt die Monopolkommission unter anderem fest, dass die Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen ist. Die Bundesregierung und auch das Bundeskartellamt prüfen derzeit, wie sie die Empfehlungen der Monopolkommission in ihre weitere Arbeit einbeziehen. Daneben setzt die Bundesregierung gegenwärtig vorrangig auf indirekte Entlastungen und strukturelle Maßnahmen. Um die Kosten am Anfang der Lieferkette zu senken, wurde die Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereingeführt. Zudem entfallen durch die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 bürokratische Lasten für Landwirtinnen und Landwirte, was den Kostendruck mindert. Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wurde zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent gesenkt. Auch prüft das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gegenwärtig die Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Ombudsperson zur Bekämpfung unfairer Praktiken entlang der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette. Zudem setzt die Bundesregierung den Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission aus Juni 2025 um. Der gesetzliche Mindestlohn steigt dadurch in zwei Schritten zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.
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