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Schriftliche Frage 76 von Dr. Christina Baum (AfD): Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolg…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 76 von Dr. Christina Baum (AfD): Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolg… Frage 76 (Dr. Christina Baum, AfD): Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere § 97 der Strafprozessordnung) können nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden auf Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen, und plant die Bundesregierung eine explizite gesetzliche Ergänzung, um Willkür zu vermeiden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. April 2026: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine gesetzliche Klarstellung, die vorsieht, dass die Daten der elektronischen Patientenakte nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz nach der Strafprozessordnung unterfallen. Ein konkreter Regelungsvorschlag soll in Kürze durch das BMJV vorgelegt werden. Hinsichtlich der ursprünglichen Erwägungsgründe, bisher auf eine entsprechende Klarstellung zu verzichten, wird auf die Bundestagsdrucksache 19/18793, S. 113, verwiesen.

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