Schriftliche Frage 162 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 162 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtl…
Frage 162 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 21/3192) wirksam und rechtssicher vor Zugriffen ausländischer Strafverfolgungsbehörden geschützt sind, und warum verzichtet sie darauf, ePA-Daten ausdrücklich in den Beschlagnahmeschutz des § 97 Absatz 2 der Strafprozessordnung einzubeziehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 4. Februar 2026:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine gesetzliche Klarstellung, die vorsieht, dass die Daten der elektronischen Patientenakte ausdrücklich dem Beschlagnahmeschutz nach der Strafprozessordnung unterfallen. Ein konkreter Regelungsvorschlag soll zeitnah durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt werden. Hinsichtlich der ursprünglichen Erwägungsgründe, bisher auf eine entsprechende Klarstellung zu verzichten, wird auf Bundestagsdrucksache 19/18793, S. 113 verwiesen.
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