Schriftliche Frage 92 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten nach aktuellen Feststellungen der Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die Mindestanf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 92 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten nach aktuellen Feststellungen der Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die Mindestanf…
Frage 92 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viel Prozent der deutschen Haushalte gelten nach aktuellen Feststellungen der Bundesnetzagentur gemäß der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) als ausreichend mit Breitband versorgt, und bei wie vielen dieser als „versorgt“ eingestuften Haushalte wird die Versorgung ausschließlich durch Satelliteninternet sichergestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 30. März 2026:
Die Bundesnetzagentur wertet aufgrund der derzeit vorliegenden Datenlage ausschließlich leitungsgebundene Anschlüsse aus und stuft auf Basis der gültigen Schwellenwerte Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) (15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload) rund 1,8 Mio. (entspricht rund 1,4 Mio. Adressen) von 41 Mio. Haushalten (Datenstand: 31. Dezember 2024) als potenziell unterversorgt ein. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf leitungsgebundene Anschlussoptionen und betrachten eine Kombination aus Upload und Download, bei denen mindestens einer der beiden Werte unter dem Schwellenwert der TKMV liegt. Damit sind 4,39 Prozent der Haushalte potenziell leitungsgebunden unterversorgt und 96,96 Prozent gelten als leitungsgebunden versorgt. Funkbasierte Anschlussoptionen werden in dieser Betrachtung nicht einbezogen. Da die konkrete Versorgung am Standort stark von verschiedenen Faktoren abhängt und dadurch volatil ist, kann nur im Einzelfall die Eignung einer funkbasierten Lösung bewertet werden. Sofern funkbasierte Technologien als geeignet am Standort bewertet werden können, zeigt die Praxis, dass diese die Anzahl potenziell unterversorgter Adressen stark senken. Eine angepasste Datenerhebung der Versorgungsdaten des Mobilfunks soll die Datenlage hier zukünftig verbessern. Versorgungsdaten der Satellitenanbieter liegen der Bundesnetzagentur derzeit nicht vor, wobei abstrakte Aussagen von Satellitenanbietern aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht geeignet sind, die Versorgung vor Ort zu bewerten. Dies liegt daran, dass hierfür die lokalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehören insbesondere ein freier Blick zum Himmel sowie das Fehlen von Signalverschattungen durch Gebäude oder andere Hindernisse. Diese Aspekte müssen vor Ort im Einzelfall geprüft werden, um eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Versorgung zu ermöglichen. Eine Aussage dahingehend, wie viel Prozent der versorgten Adressen über Satelliteninternet angeschlossen sind, lässt sich anhand der vorhandenen Datenlage nicht bestimmen.
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