Schriftliche Frage 71/72/73 von Peter Bohnhof (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) s…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 71/72/73 von Peter Bohnhof (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) s…
Frage 71 (Peter Bohnhof, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) seit 2015 ein Fastenbrechen (Iftar) für Kunden und Mitarbeiter stattgefunden hat, und wenn ja, in wie vielen war dies der Fall, und wer trug hierfür die Kosten (vgl. https://nius.de/articles/news/faste nbrechen-fuer-buergergeldempfaenger-dortmunde r-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-luxusbuefett)?
Frage 72 (Peter Bohnhof, AfD):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für das Büffet, welches laut einem Medienbericht anlässlich der Neueröffnung der Kantine in einer Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit in Dortmund zum Zeitpunkt des Fastenbrechens (Iftar) für Mitarbeiter und Kunden angeboten wurde (vgl. https://nius.de/arti cles/news/fastenbrechen-fuer-buergergeldempfae nger-dortmunder-arbeitsamt-feiert-ramadan-mit-l uxusbuefett)?
Frage 73 (Peter Bohnhof, AfD):
Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung die Agentur für Arbeit Dortmund in die Entscheidung involviert, das Büffet zur Neueröffnung der Kantine in der Arbeitsagentur am 11. März 2026 zum Zeitpunkt des Fastenbrechens (Iftar) stattfinden zu lassen, und sind dem Bund im Zusammenhang mit dieser Neueröffnung und dem Büffet Kosten entstanden, und wenn ja, in welcher Höhe (www.t-online.de/nachrichten/pano rama/menschen-schicksale/id_101169322/luxusb uffet-bei-agentur-fuer-arbeit-nius-erfindet-skanda l-in-dortmund.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. März 2026:
Die Fragen 71 bis 73 werden gemeinsam beantwortet. Bei der Neueröffnung der genannten Kantine handelte es sich nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht um eine Veranstaltung der Agentur für Arbeit Dortmund oder des Jobcenters Dortmund. Veranstalterin war die neue Pächterin der dortigen Kantine. Speisen und Getränke für die Veranstaltung sowie das erforderliche Personal – sowohl für den gastronomischen Betrieb der Veranstaltung als auch für die Kinderbetreuung – wurden vollständig durch die Pächterin gestellt. Es wurden keine Beitrags- oder Steuermittel eingesetzt, um die Veranstaltung zu finanzieren. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über andere Veranstaltungen für Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte von Agenturen für Arbeit oder Jobcentern im Zusammenhang mit dem Fastenbrechen vor.
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