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Schriftliche Frage 75 von Stephan Brandner (AfD): Welche EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode über das notwendige Maß hinausgehend umges…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 75 von Stephan Brandner (AfD): Welche EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode über das notwendige Maß hinausgehend umges… Frage 75 (Stephan Brandner, AfD): Welche EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode über das notwendige Maß hinausgehend umgesetzt („Gold-Plating“; bitte die Gesamtzahl angeben sowie die letzten zehn entsprechenden EU-Richtlinien einzeln benennen), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Richtlinien, die in der Vergangenheit über das notwendige Maß hinausgehend umgesetzt wurden, von zusätzlichen Regelungen im Sinne des Bürokratieabbaus zu befreien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 26. März 2026: Die Bundesregierung hat in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) vereinbart, dass EU-Recht ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt wird. Zudem arbeitet die Bundesregierung fortwährend daran, bestehende bürokratische Übererfüllung zurückzuführen, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist – etwa bei der Novelle des Energieeffizienzgesetzes und beim Tierarzneimittelgesetz. Für die aktuelle Legislaturperiode wurde namentlich die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien als über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehend erfasst: Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen sowie Richtlinie (EU) 2023/2673 zu im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen. Ein solches Vorgehen kann in begründeten Einzelfällen der technischen Weiterentwicklung oder der Berücksichtigung von rechtlichen Gegebenheiten oder einer kohärenten Lösung dienen. Bei keiner der beiden Richtlinienumsetzungen handelt es sich um bürokratische Übererfüllung.

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