Gold-Plating bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht
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Gold-Plating bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5772
21. Wahlperiode 06.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Iris Nieland, Torben Braga Christian Douglas, Hauke
Finger, Reinhard Mixl, Rainer Groß, Kay Gottschalk, Christian Reck und
der Fraktion der AfD
Gold-Plating bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht
Die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben greift zunehmend in das nationale
Steuerrecht ein und schränkt den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des
Deutschen Bundestages ein. Gleichwohl verbleiben den Mitgliedstaaten
regelmäßig Spielräume hinsichtlich Ausgestaltung, Intensität und Nutzung
fakultativer Optionen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12167 wurden alle Fälle nationaler Übererfüllung
unionsrechtlicher Vorgaben in der 20. Wahlperiode bis zum Stichtag der Antwort der
Bundesregierung benannt. Mit der Übererfüllung von EU-Vorgaben und dem
Aufbau unnötiger Bürokratie aufgefallen waren bis dahin neben dem damaligen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem
Bundesministerium der Justiz (BMJ) auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
(www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100449652/bruesse
l-fdp-gegen-gold-plating-dabei-ueberfuellen-minister-selbst-regeln.html). In
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14872 wurden zudem Evaluierungen und Datenlagen zu ausgewählten
unionsrechtlich veranlassten steuerlichen Regelungen dargestellt.
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, in welchem Umfang bei der
Umsetzung von EU-Vorgaben im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen über unionsrechtlich zwingende Anforderungen
hinausgegangen wird, welche finanziellen und administrativen Auswirkungen und
Mehraufwände hiermit verbunden sind und ob bestehende Spielräume im
Interesse von Steuerpflichtigen und Standort genutzt oder ungenutzt gelassen
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Umsetzungen von EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen werden von der Bundesregierung nach
aktuellem Stand als Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben („Gold-
Plating“) bewertet (bitte tabellarisch, unter Einbeziehung der in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12167 genannten Fälle, nach EU-Rechtsakt, Normstelle (Artikel
bzw. Absatz), nationaler Norm und Art der Abweichung vom
unionsrechtlich zwingenden Mindeststandard aufschlüsseln)?
2. Bei welchen EU-Rechtsakten im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen bestehen unionsrechtliche Wahlrechte oder
ausdrücklich eröffnete Ermessensspielräume, die in den deutschen
Umsetzungsvorschriften nicht genutzt wurden (bitte tabellarisch nach EU-
Rechtsakt, Normstelle (Artikel bzw. Absatz), Inhalt des Wahlrechts bzw.
der Option und deutscher Umsetzungsentscheidung aufschlüsseln)?
3. Welche internen Verfahren und Unterlagen nutzt das Bundesministerium
der Finanzen, um Fälle zu erfassen und nachzuhalten, in denen nationale
Umsetzungsvorschriften über unionsrechtliche Vorgaben hinausgehen
(bitte Form der Unterlage bzw. Verfahrensschritt sowie die dabei
typischerweise erfassten Angaben benennen)?
4. Wie wird in Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von EU-Rechtsakten
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
dokumentiert, ob und in welchem Umfang unionsrechtliche Spielräume
ausgeschöpft oder überschritten werden (bitte Art der Dokumentation und
betroffene Gesetzgebungsvorhaben angeben)?
5. Welche Verfahrensschritte und internen Vorgaben bestehen im
Bundesministerium der Finanzen bei der Erarbeitung von Umsetzungsgesetzen zu
EU-Rechtsakten, um im Rahmen der Umsetzung festzustellen, ob und in
welchem Umfang nationale Regelungen über unionsrechtliche
Mindestvorgaben hinausgehen, sowie diese Abweichungen zu begründen und zu
dokumentieren (bitte Ablauf, beteiligte Organisationseinheiten,
bestehende Leitlinien sowie Form der Dokumentation darstellen)?
6. Nach welchen Kriterien stuft das Bundesministerium der Finanzen eine
über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehende nationale
Regelung bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten als im gesamtstaatlichen
Interesse liegend oder als unverhältnismäßige Zusatzbelastung ein?
7. Hat das Bundesministerium der Finanzen im Anschluss an die Rede des
Bundeskanzlers vom 23. Oktober 2025 bei den Familienunternehmer-
Tagen, wonach bereits umgesetzte EU-Richtlinien systematisch auf eine
Eins-zu-eins‑Umsetzung zurückgeführt werden sollen, eine entsprechende
Überprüfung bestehender nationaler Zusatzanforderungen eingeleitet
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/familienunternehmer-kanzle
r-2352660)?
a) Wenn ja, nach welchem Konzept, welchen Prüfkriterien und welchem
zeitlichen Rahmen erfolgt diese Überprüfung?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Überprüfung
bislang nicht eingeleitet?
8. Besteht im Bundesministerium der Finanzen ein dauerhaft eingerichtetes
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung nationaler Zusatzanforderungen,
die bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten eingeführt wurden, auf ihre
fortbestehende Erforderlichkeit?
a) Wenn ja, wie ist es ausgestaltet (bitte Verfahren,
Überprüfungsintervalle, Kriterien und Form der Dokumentation angeben)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist eine regelmäßige Überprüfung
nicht vorgesehen?
9. Welche konkreten Vorhaben verfolgt das Bundesministerium der
Finanzen, um bestehende nationale Zusatzanforderungen bei der Umsetzung
von EU-Rechtsakten zu reduzieren oder aufzuheben (bitte tabellarisch
nach betroffener nationaler Regelung, zugrunde liegendem EU-Rechtsakt,
Gegenstand der beabsichtigten Änderung und aktuellem
Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?
10. Werden im Bundesministerium der Finanzen systematische Vergleiche mit
anderen EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung unionsrechtlicher
Umsetzungsspielräume und zur Umsetzungstiefe von EU-Vorgaben im Steuerrecht
geführt oder ausgewertet?
a) Wenn solche Vergleiche durchgeführt oder ausgewertet werden,
welche EU-Rechtsakte werden dabei betrachtet, welchen Zeitraum
erfassen die Auswertungen, welchem Zweck dienen sie, und welche
wesentlichen Erkenntnisse liegen hierzu vor?
b) Wenn solche Vergleiche nicht durchgeführt oder ausgewertet werden,
aus welchen Gründen erfolgt eine solche Analyse nicht?
11. Welche Evaluierungen von steuerrechtlichen Regelungen, bei denen im
Rahmen der Umsetzung von EU-Vorgaben nationale Zusatzanforderungen
eingeführt oder unionsrechtliche Spielräume ausgeschöpft wurden,
wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durchgeführt oder eingeleitet (bitte
tabellarisch, unter Einbeziehung der in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14872 benannten
Evaluierungen, nach Regelung, EU-Bezug, Anlass, Methodik, Stand und
wesentlichen Erkenntnissen aufschlüsseln)?
12. Wurden im Bundesministerium der Finanzen bei der Erarbeitung oder
späteren Bewertung von Umsetzungsgesetzen zu EU-Rechtsakten im
Steuerrecht unterschiedliche nationale Umsetzungsvarianten oder
Umsetzungstiefen geprüft oder miteinander verglichen (bitte Form der Prüfung,
betrachtete Alternativen, maßgebliche Entscheidungskriterien sowie
Ergebnis der Abwägung nach Gesetzgebungsvorhaben darstellen)?
13. Nach welchen konkreten Prüfkriterien bewertet das Bundesministerium
der Finanzen die Zielgenauigkeit steuerlicher Vorschriften zur Begrenzung
von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf der Richtlinie
(EU) 2016/1164 in der durch die Richtlinie (EU) 2017/952 geänderten
Fassung oder auf der Richtlinie (EU) 2022/2523 beruhen, und werden
diese Kriterien in einem standardisierten Prüfschema verbindlich und
regelmäßig angewandt?
14. Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der Finanzen zur
Häufigkeit und praktischen Bedeutung steuerlicher Vorschriften zur
Begrenzung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf der
Richtlinie (EU) 2016/1164 in der durch die Richtlinie (EU) 2017/952
geänderten Fassung oder auf der Richtlinie (EU) 2022/2523 beruhen, in der
Veranlagungs- und Betriebsprüfungspraxis vor (insbesondere zur Zahl der
Fälle, in denen diese Vorschriften entscheidungserheblich waren, sowie zu
hierdurch bewirkten steuerlichen Mehr- oder Minderbeträgen)?
15. Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium der Finanzen zu
administrativen Mehrbelastungen für Steuerpflichtige und für die
Finanzverwaltung infolge steuerlicher Vorschriften zur Begrenzung von
Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf der Richtlinie (EU) 2016/1164
in der durch die Richtlinie (EU) 2017/952 geänderten Fassung oder auf
der Richtlinie (EU) 2022/2523 beruhen, vor?
Berlin, den 14. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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