Schriftliche Frage 150 von Ulrich von Zons (AfD): Welche konkreten Bürokratieabbaumaßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2026, um kleine und mittlere Unternehmen spürbar zu entlasten, u…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 150 von Ulrich von Zons (AfD): Welche konkreten Bürokratieabbaumaßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2026, um kleine und mittlere Unternehmen spürbar zu entlasten, u…
Frage 150 (Ulrich von Zons, AfD):
Welche konkreten Bürokratieabbaumaßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2026, um kleine und mittlere Unternehmen spürbar zu entlasten, und wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen gemessen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 6. März 2026:
Die Bundesregierung unternimmt fortwährend Maßnahmen zur spürbaren Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung und zum Abbau unnötiger Bürokratie. Der Rückbau von Bürokratie bildet insbesondere einen Schwerpunkt der Modernisierungsagenda (Bund) und der Föderalen Modernisierungsagenda. Darin sind unter anderem eine Reduzierung von Berichts-, Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten, ein Abbau von Formerfordernissen, eine Rückführung der Übererfüllung von EU-Recht, beschleunigte Genehmigungen sowie schlankere und schnellere Verwaltungsverfahren vereinbart worden. Im Rahmen des Entlastungskabinetts am 5. November 2025 wurden zudem mehr als 50 Maßnahmen mit signifikanter Entlastungswirkung vereinbart, die zum weit überwiegenden Teil bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 realisiert werden sollen. Die vorgenannten Initiativen enthalten allesamt zahlreiche Entlastungsmaßnahmen, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen spürbar entlasten werden. Exemplarisch seien etwa folgende Maßnahmen genannt: • Umsetzung des EU-Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, • Beschleunigung von Unternehmensgründungen, • Novelle des Energieeffizienzgesetzes, • Portalkonsolidierung des Bundes, • Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung, • Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz. Die Entlastungswirkung der Einzelmaßnahmen wird nach etablierten Methoden ermittelt und regelhaft jeweils in den Entwurfsbegründungen ausgewiesen (siehe zum Erfüllungsaufwand insbesondere § 2 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates).
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