Schriftliche Frage 171 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Form werden aktuell Gespräche mit den Ländern zu den verbleibenden Reformbedarfen bezüglich der Sicherstellung der Finanzierung d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 171 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Form werden aktuell Gespräche mit den Ländern zu den verbleibenden Reformbedarfen bezüglich der Sicherstellung der Finanzierung d…
Frage 171 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welcher Form werden aktuell Gespräche mit den Ländern zu den verbleibenden Reformbedarfen bezüglich der Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung geführt – so wie es von der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken am 14. Januar 2026 im Ausschuss für Gesundheit berichtet wurde, und welche Akteurinnen und Akteure sind daran beteiligt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 6. Februar 2026:
Für die Weiterbildung in den Heilberufen hat der Bund keine Gesetzgebungskompetenz (vgl. Artikel 73 und 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes), sodass die Weiterbildungen auf der Grundlage der Heilberufe-Kammergesetze der Länder geregelt werden. Die Länder haben diese Kompetenz für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf die jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern übertragen, die die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre festgelegt haben (davon mindestens 24 Monate in der ambulanten Versorgung). Leistungen, die gegenüber Versicherten durch die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) erbracht werden, sind von den Krankenkassen zu finanzieren, während andere Aufgaben, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu der Leistungserbringung gegenüber einem Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, nicht der Leistungspflicht der Krankenkassen unterfallen (z. B. weitere theoretische und praktische Lerninhalte der Weiterbildung, die nicht zur Behandlung von Patientinnen und Patienten gehören). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass generell für die psychotherapeutische Weiterbildung ebenso wie für die ärztliche Weiterbildung gilt, dass die jeweiligen Weiterzubildenden nicht für die Weiterbildung „als solche“ vergütet werden, sondern für die Leistungen, die sie im Rahmen der Weiterbildung für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Mithin ist die Finanzierung der PiWs durch die Weiterbildungseinrichtungen abhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang. Um eine Anpassung an die Regelungen der bestehenden Weiterbildungsordnungen der Länder zu erreichen, sind mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371) für den ambulanten Bereich folgende gesetzliche Änderungen getroffen worden: • Streichung der Nennung der Weiterbildungsteilnehmer in § 117 Absatz 3c Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), da diese Regelung den Weiterbildungsordnungen widerspricht, die eine hauptberufliche Tätigkeit (in Vollzeit) vorsehen. • Aufnahme der Ambulanzen nach § 117 Absatz 3b SGB V in § 120 Absatz 2 und 3 SGB V, damit diese ihre Vergütung für die Leistungserbringung durch die PiW mit den Krankenkassen frei verhandeln können (auch die Regelung in § 120 Absatz 4 SGB V für das Verfahren vor der Schiedsstelle gilt). Dabei wurde in § 120 Absatz 2 SGB V zudem geregelt, dass für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Betriebsführung der Weiterbildungsambulanzen nur die Leistungen berücksichtigungsfähig sind, für die der Zulassungsausschuss eine Ermächtigung erteilt hat und die gegenüber Versicherten erbracht werden. Damit hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für Vergütungsverhandlungen der Weiterbildungsambulanzen mit den Krankenkassen zur Finanzierung der PiW in den einzelnen Ländern geschaffen. Gesprächsbedarf der Länder zur Umsetzung der neuen Regelungen ist bislang nicht an das Bundesministerium für Gesundheit herangetragen worden.
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