Schriftliche Frage 21 von Iris Nieland (AfD): Gibt es geplante Initiativen der Bundesregierung (z. B. Gesetzesvorhaben, Arbeitsgruppen, Gutachten, Haushaltsplanungen) zur Einführung weit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 21 von Iris Nieland (AfD): Gibt es geplante Initiativen der Bundesregierung (z. B. Gesetzesvorhaben, Arbeitsgruppen, Gutachten, Haushaltsplanungen) zur Einführung weit…
Frage 21 (Iris Nieland, AfD):
Gibt es geplante Initiativen der Bundesregierung (z. B. Gesetzesvorhaben, Arbeitsgruppen, Gutachten, Haushaltsplanungen) zur Einführung weiterer Kriterien für Sonderzahlungen gemäß § 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) jenseits der im FAG-Änderungsgesetz 2025 (Bundestagsdrucksache 21/1892) festgelegten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 10. März 2026:
Gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. § 2 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) wird zunächst sowohl der prozentuale Länderanteil an der Umsatzsteuer in § 1 Absatz 1 FAG als auch die Verteilung der länderweisen Festbeträge gemäß § 1 Absatz 2 FAG nach dem Verhältnis der länderindividuellen Einwohnerzahlen auf die Länder verteilt. Der gemeindliche prozentuale Umsatzsteueranteil sowie der gemeindliche Festbetrag wird gemäß Artikel 106 Absatz 5a GG anhand eines orts- und wirtschaftskraftbezogenen Schlüssels verteilt. Eine Modifikation der Verteilung findet anschließend im Rahmen des Finanzkraftausgleichs gemäß § 4 FAG statt. Für die Einführung weiterer Kriterien zur Verteilung der in § 1 Absatz 2 FAG genannten Beträge bestehen keine geplanten Initiativen der Bundesregierung.
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