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Schriftliche Frage 73 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wurde in den Regierungsgesprächen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Vertreterinnen und Vertretern der Volksrepublik China die mensch…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 73 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wurde in den Regierungsgesprächen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Vertreterinnen und Vertretern der Volksrepublik China die mensch… Frage 73 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Wurde in den Regierungsgesprächen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Vertreterinnen und Vertretern der Volksrepublik China die menschenrechtliche Situation der Uigurinnen und Uiguren thematisiert, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/3015 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt zur nationalen Umsetzung bereits unternommen (beispielsweise Behörden benennen und Strukturen aufbauen, die Durchsetzung vorbereiten und erste Leitlinien veröffentlichen), um deren Anwendung in Deutschland zum Schutz von unter anderem uigurischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sicherzustellen (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/01/un-ex perts-alarmed-reports-forced-labour-uyghur-tibeta n-and-other-minorities)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. März 2026: Bereits im Vorfeld der Reise in die Volksrepublik China hatte der Bundeskanzler angekündigt, sich mit der chinesischen Regierung auch zu Fragen der Menschenrechte austauschen zu wollen. In den Gesprächen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Vertreterinnen und Vertretern der Volksrepublik China wurde eine Bandbreite von Themen, inklusive der Lage der Menschenrechte in China, angesprochen. Aufgrund der Vertraulichkeit der Gespräche sind Aussagen zu konkreten Einzelheiten nicht möglich. Zur nationalen Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung koordiniert sich die Bundesregierung regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der übrigen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in dem auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung eingerichteten Unionsnetzwerk gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte. Die Bundesregierung beteiligt dabei regelmäßig die betroffenen Stakeholder aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. Bezüglich der Benennung der für Deutschland zuständigen Behörde findet aktuell die Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien statt.

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