Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in China (Antwort zu Drs. 21/4616)
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Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in China (Antwort zu Drs. 21/4616)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5283
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Rainer Rothfuß,
Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4616 –
Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in China
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundeskanzler Friedrich Merz ist am 24. Februar 2026 zu seinem
Antrittsbesuch in die Volksrepublik China gereist und wurde dabei von einer
30-köpfigen Wirtschaftsdelegation begleitet (www.handelsblatt.com/dpa/kanzl
er-besuch-in-peking-tauwetter-aber-kein-deutsch-chinesischer-fruehling/1002
03156.html). Angesichts der strategischen Bedeutung Chinas für deutsche
Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen sowie der angespannten internationalen
Lage ist es in den Augen der Fragesteller erforderlich, Transparenz über
Zielsetzung, Vorbereitung und Ergebnisse dieser Reise zu schaffen.
Nach Auffassung der Fragesteller besteht erheblicher Zweifel, ob der Besuch
über Symbolpolitik und öffentlichkeitswirksame Ankündigungen hinaus zu
belastbaren Ergebnissen geführt hat. Zwar wurden erneut Großaufträge für
Flugzeuge und eine Vielzahl kleinteiliger Vereinbarungen kommuniziert, etwa
zum Handel mit Hühnerfüßen, zur Zusammenarbeit von Fußballvereinen oder
zum Klimaschutz, doch bleibt offen, welchen konkreten Beitrag solche
Absprachen zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen der deutschen
Industrie leisten.
Demgegenüber ist für die Fragesteller weiterhin unklar, welche messbaren
Fortschritte die Bundesregierung bei den seit Jahren bekannten
Kernkonflikten tatsächlich erreicht hat: reziproker und fairer Marktzugang für deutsche
Unternehmen, durchsetzbare Wettbewerbsbedingungen gegenüber staatlich
subventionierten Akteuren, wirksame Instrumente gegen Dumping- und
Verzerrungseffekte sowie eine spürbare Verringerung kritischer Abhängigkeiten,
insbesondere dort, wo China Exportbeschränkungen bei strategischen
Rohstoffen und Vorprodukten als Druckmittel einsetzen kann.
Zudem besteht bei den Fragestellern Klärungsbedarf darüber, welche
konkreten, überprüfbaren Erwartungen die Bundesregierung an China im Kontext
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine adressiert hat und welche
Ergebnisse hierzu erzielt wurden. Ebenso ist nach Ihrer Auffassung
offenzulegen, welche Signale im Zusammenhang mit der „Ein-China-Politik“ gesetzt
wurden und ob Deutschland damit vor allem Chinas außenpolitische
Interessen unterstützt hat, ohne im Gegenzug substanziell belastbare Zusagen zu
erhalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob der
Antrittsbesuch konkrete, nachprüfbare Verbesserungen bei den genannten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kernproblemen erbracht hat oder ob er sich im Wesentlichen in PR-Terminen
und Nebenthemen erschöpft.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller
enthaltenen Wertungen und Tatsachenbehauptungen nicht zu eigen. Auf das
Pressestatement des Bundeskanzlers zum Abschluss der Reise in die Volksrepublik
China am 26. Februar 2026 wird verwiesen (abrufbar unter: www.bundesregier
ung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-china-abreisestatement-2408696).
1. Welche überprüfbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber
vor, ob und in welcher Form die Volksrepublik China in der
Vergangenheit konkrete und substanzielle Beiträge zu Bemühungen um ein Ende
des Krieges in der Ukraine geleistet hat (bitte nach Zeitpunkt, Art des
Beitrags und Gesprächsformaten aufschlüsseln)?
2. Welche konkreten Zusagen hat China gegenüber der Bundesregierung im
Zusammenhang mit einer Beendigung des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine abgegeben, und welche dieser Zusagen wurden
bislang nachweislich umgesetzt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Chinas Position und diplomatische Aktivitäten zum russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine sind öffentlich bekannt. (Chinas anhaltende, substantielle
Unterstützung für Russland trägt entscheidend zum Fortdauern des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine bei. Als Mitglied des VN-
Sicherheitsrates hat China eine besondere Verantwortung, zu Frieden und
Sicherheit in der Ukraine beizutragen. Bei seinem Antrittsbesuch in China hat der
Bundeskanzler erneut die Erwartung ausgedrückt, dass China dieser
Verantwortung nachkommt und seinen Einfluss auf Russland geltend macht, um Russland
zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen und den völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieg zu beenden.
3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang Russland,
die Volksrepublik China oder andere Staaten den Iran seit dem Angriff
auf den Iran am 28. Februar 2026 militärisch unterstützen, und wenn ja,
welche Staaten sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie
bewertet die Bundesregierung den Einfluss dieser Unterstützung auf
Verlauf und Dynamik des Kriegs im Iran, insbesondere im Hinblick auf die
iranischen Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeiten sowie eine
mögliche regionale Eskalation?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einem Medienbericht kurz
vor Beginn des Kriegs im Iran ein Kaufvertrag über moderne chinesische
Schiffabwehrraketen zwischen Iran und China abgeschlossen wurde (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/international/waffendeal-iran-koennte-mo
derne-schiffsabwehrraketen-aus-china-kaufen/100202969.html), wenn ja,
b) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, ob
Lieferungen bereits erfolgt sind oder noch bevorstehen (ggf. über
Drittstaaten bzw. Umwege), und
c) wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss eines solchen
Kaufvertrags auf Verlauf und Dynamik des Kriegs im Iran, insbesondere
im Hinblick auf die iranischen Verteidigungsfähigkeiten sowie eine
mögliche regionale Eskalation?
Die Fragen 3, 4, 4b und 4c werden zusammen beantwortet.
Die Medienberichte, nach denen Vertragsverhandlungen über den Kauf von
Schiffsabwehrraketen kurz vor dem Abschluss stünden, sind der
Bundesregierung bekannt. Über die Lieferung der genannten Systeme hat die
Bundesregierung keine Kenntnis. Im Übrigen beobachtet die Bundesregierung militärische
Kooperationen in der Region genau. Die Bundesregierung erwartet von
Drittstaaten, jegliche Unterstützung der militärischen Aktivitäten des Iran zu
unterlassen.
Zu Spekulationen über potentielle Lieferungen und deren Einfluss auf Verlauf
und Dynamik des Konflikts äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich
nicht. Eine weitergehende Beantwortung der Frage würde solche Informationen
betreffen, die in besonders hohem Maße deutsche Sicherheitsinteressen
berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht ausgeführt werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.
5. Ist der Bundesregierung die in Medienberichten kürzlich thematisierte
Warnung durch das US-Handelsministerium vor einer möglichen
chinesischen militärischen Eskalation gegen Taiwan ab 2027 bekannt (vgl.
www.heise.de/news/CIA-Briefing-zu-Taiwan-Apple-Chef-Tim-Cook-sc
hlief-schlecht-11188117.html), und wenn ja, welche Schlussfolgerung
zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene Lagebewertung der
Sicherheitslage in der Taiwanstraße?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage in der Straße von Taiwan genau und
nimmt die Medienberichterstattung zum Thema zur Kenntnis. Sie steht dazu in
engem Austausch mit europäischen und weiteren Partnern, inklusive der USA.
Die Spannungen in der Straße von Taiwan haben sich durch Chinas Vorgehen
in den letzten Jahren verschärft. Eine Eskalation in der Straße von Taiwan hätte
erhebliche globale Auswirkungen und würde deutsche und europäische
Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen direkt betreffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
6. Hat sich die Bundesregierung zur Einführung eines nationalen
Gedenktages durch die chinesische Regierung im Oktober 2025, der sich auf eine
„Wiedervereinigung“ mit Taiwan bezieht, eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus für ihre Bewertung der
Eskalationsrisiken in der Taiwanstraße (vgl. www.tagesanzeiger.ch/taiwan-china-fuehr
t-neuen-feiertag-am-25-oktober-ein-277517963909 )?
Zu Gedenktagen anderer Staaten nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
Zur Bewertung der Eskalationsrisiken in der Taiwanstraße wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
8. Hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Szenarioanalyse zu
möglichen Eskalationsstufen im Taiwan-Konflikt erstellt oder erstellen
lassen (wenn nein, bitte begründen), und wenn ja,
a) welche wesentlichen Risiken für deutsche Wirtschaft und Industrie
wurden dabei identifiziert (insbesondere Halbleiter, kritische
Rohstoffe, Energie, Logistik/Seeverkehr),
b) wurden Vertreter der deutschen Wirtschaft und Industrie über die
Ergebnisse dieser Evaluierung informiert, wenn ja, in welcher Form,
und wenn nein, welche Handlungsempfehlungen oder Leitlinien
kommuniziert die Bundesregierung an deutsche Unternehmen für ein
Taiwan-Szenario,
c) wurden auf Grundlage der Szenarioanalyse Notfallmaßnahmen
entwickelt oder beschlossen, und wenn ja, welche Teile dieser Analysen
und Planungen sind öffentlich zugänglich?
Die Bundesregierung verweist auf das umfassende Lagebild und die
Risikoanalyse zu den deutsch-chinesischen Beziehungen in der 2023 verabschiedeten und
in ihren Befunden weiterhin gültigen China-Strategie. Die Sicherheit in der
Straße von Taiwan ist von zentraler Bedeutung für Frieden und Stabilität in der
Region und weit darüber hinaus. Deutschland setzt sich für Deeskalation ein.
Eine Veränderung des Status quo in der Straße von Taiwan darf nur friedlich
und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Eine militärische Eskalation
würde auch deutsche und europäische Interessen berühren. Die
Bundesregierung beobachtet darüber hinaus durchgehend und sehr genau die
Lageentwicklung, auch zur Bewertung einer möglichen Eskalation und deren potentieller
Auswirkungen auf deutsche und europäische (Wirtschafts-)Interessen. Dazu
stützt die Bundesregierung sich u. a. auf die kontinuierliche Berichterstattung
der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts zu sicherheitspolitischen und
chinapolitischen Fragestellungen. Die Bundesregierung steht zu diesen
Fragen auch in engem Austausch mit der deutschen Wirtschaft.
9. Welche internen Leitlinien, Handreichungen oder Abstimmungsvermerke
des Bundeskanzleramts und des Auswärtigen Amts lagen der
Vorbereitung der Reise zugrunde, und in welchen Punkten unterschieden sich die
Bewertungen bzw. Empfehlungen (bitte Unterschiede thematisch, ohne
wörtliche Wiedergabe geheimhaltungsbedürftiger Passagen, benennen)?
Die Chinapolitik der Bundesregierung beruht auf den Vorgaben des
Koalitionsvertrags, der China-Strategie und der gemeinsamen Chinapolitik der EU.
Die Reise des Bundeskanzlers wurde im Rahmen der ressortübergreifenden
China-Koordinierung der Bundesregierung vorbereitet. Aus dem Grundsatz der
Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der
auch einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-,
Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Über Details der Willensbildung
innerhalb der Bundesregierung wird insofern keine Auskunft erteilt.
10. Welche Experten, externen Sachverständigen bzw. Vertreter welcher
Institutionen nahmen an dem Abendessen im Bundeskanzleramt zur
Vorbereitung der Reise teil, und welche Themenkomplexe wurden beraten
(bitte stichpunktartig angeben, vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/c
hina-so-akribisch-hat-sich-friedrich-merz-auf-noch-keine-reise-vorbereit
et-a-89691f6b-b48f-4f1f-bb75-a55dbda8f46a)?
An dem informell und vertraulich angelegten Austausch haben Vertreterinnen
und Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, Wirtschaft und
Gesellschaft teilgenommen. Dabei war es dem Bundeskanzler ein Anliegen, ein
möglichst breites Themen- und Meinungsspektrum abzubilden.
Im Vorfeld des Gesprächs gab es die Absprache, zu Teilnehmenden und
konkreten Inhalten des Gesprächs keine Auskunft zu geben und diese vertraulich
zu behandeln. Die getroffene Vertraulichkeitsabsprache schützt die Fähigkeit
der Bundesregierung, die ihr vom Grundgesetz zugedachte Pflege der
auswärtigen Beziehungen effektiv umzusetzen.
11. Wurden in der Vergangenheit durch das Bundeskanzleramt oder das
Auswärtige Amt vergleichbare Expertenrunden mit Schwerpunkt China
organisiert, und wenn ja, wie viele seit 2025, zu welchen Themenfeldern,
unter Beteiligung welcher Institutionen, Nichtregierungsorganisationen
(NGOs), Think-Tanks usw. (bitte Institutionen benennen), und auf
welcher Ebene nahmen Mitglieder der Bundesregierung bzw. des
Bundeskanzleramts teil (bitte Funktionsbezeichnungen, keine
personenbezogenen Daten)?
Das Auswärtige Amt hat seit 2025 keine Expertenrunden für Mitglieder der
Bundesregierung bzw. des Bundeskanzleramts mit Schwerpunkt China
organisiert.
Für das Bundeskanzleramt wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
4. a) wurde dieses Thema bei dem Besuch des Bundeskanzlers in der
Volksrepublik China angesprochen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis,
7. Welche konkreten Anliegen hat Bundeskanzler Friedrich Merz während
seiner Reise nach China hierzu vorgetragen, und welche konkreten
Zusagen oder Reaktionen hat die chinesische Seite hierzu gegeben?
12. Welche Programmpunkte (Terminvorschläge bzw. Formatwünsche) hat
die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Seite für die Reise
vorgeschlagen, welche davon wurden umgesetzt, und aus welchen Gründen
wurden ggf. Programmpunkte nicht realisiert (bitte Gründe
kategorisieren: terminlich, protokollarisch, inhaltlich, sicherheitsbezogen)?
Die Fragen 4a, 7 und 12 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf das Pressestatement des Bundeskanzlers zum Abschluss der Reise
in die Volksrepublik China am 26. Februar 2026 verwiesen (abrufbar unter:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-china-abreisestatement-240
8696).
Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des
Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung
grundsätzlich keine Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung
und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung. Dies umfasst auch die Vorbereitungen der
vertraulichen Gespräche.
Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend
für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschte
Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das
Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen
Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein
unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf weniger
erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich.
13. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hatten die mitreisenden Unternehmen
bei der Programmgestaltung (z. B. Vorschlagsrecht, gemeinsame
Abstimmung, bilaterale Terminwünsche), und welche Programmpunkte gehen
auf Vorschläge der Unternehmen zurück (bitte Programmpunkt, Art der
Mitwirkung, ohne vertrauliche Geschäftsdetails benennen)?
Die Programmpunkte wurden durch das Bundeskanzleramt festgelegt. Zu
internen Entscheidungsprozessen gibt die Bundesregierung keine Auskunft.
14. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren mit
Bediensteten für Sicherheit, Protokoll, Presse- und Medienbetreuung (sowie
ggf. Dolmetschen und technische Unterstützung) an der China-Reise des
Bundeskanzlers Friedrich Merz beteiligt (bitte je Ressort bzw. Behörde
die Anzahl der entsandten Personen und die Aufgabenbereiche angeben),
und welche Kosten sind hierfür angefallen bzw. veranschlagt (bitte nach
Kostenarten wie Reisekosten, Unterbringung, Sicherheitsaufwand,
Logistik bzw. Transport, soweit verfügbar, aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Ressort Aufgabe Anzahl Reisekosten: Unterbringung
Auswärtiges Amt Protokoll 4 600 Euro
Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
Medienbetreuung 5 750 Euro
Bundeskriminalamt Sicherheit 7 1 050 Euro
Auswärtiges Amt Dolmetschung 3 123 Euro
Die Reise des Bundeskanzlers nach China wurde mit einem Flugzeug der
Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung unternommen.
Bezüglich der entstandenen Transportkosten wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 53 der Abgeordneten Charlotte Antonia
Neuhäuser, Plenarprotokoll 21/58 verwiesen.
Weitere Kostenarten im Sinne der Fragestellung werden nicht statistisch erfasst.
15. Welche Rolle hatte der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen
Wirtschaft (APA) bei der Zusammenstellung der Wirtschaftsdelegation (z. B.
Vorschläge, Koordination, Einladungsmanagement), und welche
Kontakte gab es zwischen APA und Bundeskanzleramt sowie anderen Ressorts
zur Delegationszusammensetzung (bitte Anzahl bzw. Zeitraum und
Form: Termin, Telefonat, Schriftverkehr, vgl. Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/11981)?
Das Bundeskanzleramt hat den Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen
Wirtschaft (APA) um Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die
Mitreise von Wirtschaftsvertretern gebeten. Auf Basis der vom APA
gesammelten Interessenbekundungen hat das Bundeskanzleramt die Auswahl der
Wirtschaftsdelegation getroffen.
16. Wurden vor der finalen Auswahl der Wirtschaftsdelegation Prüfungen
durchgeführt, insbesondere im Hinblick auf mögliche
Interessenbindungen über nahe Angehörige, wenn ja, nach welchem Verfahren erfolgten
diese Prüfungen und zu welchem Ergebnis kamen sie (bitte nur
aggregiert nach Kategorien und Anzahl, ohne personenbezogene Daten
angeben), und wenn nein, bitte begründen?
Die Wirtschaftsdelegation wurde so ausgewählt, dass sie maßgebliche
Interessen der deutschen Wirtschaft in China widerspiegelt. Zu internen
Entscheidungsprozessen gibt die Bundesregierung keine Auskunft.
17. Wurden externe Agenturen, Kanzleien oder Lobbydienstleister im
Zusammenhang mit der Reisevorbereitung bzw. Delegationskoordination
eingebunden, und wenn ja, welche Kategorien, und auf welcher
Grundlage (Vergabe, Beauftragung)?
Externe Agenturen, Kanzleien oder Lobbydienstleister wurden nicht
eingebunden.
18. Welche konkreten Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder
Memoranda of Unterstanding wurden im Rahmen der China-Reise erzielt, welche
deutschen Unternehmen waren an welchen Vereinbarungen beteiligt
(bitte Unterzeichner, Projektpartner aufschlüsseln)?
Über Vereinbarungen deutscher Unternehmen erteilt die Bundesregierung keine
Auskunft. Im Rahmen des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers in China
wurden seitens der Bundesregierung die folgenden Absichtserklärungen
unterzeichnet:
– Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie der Bundesrepublik Deutschland (BMWE) und der Nationalen
Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China (NDRC) zur
Fortsetzung des bilateralen Dialogs für Transformation und Klima;
– Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Zentralen
Zolladministration der Volksrepublik China (GACC) über die Anforderungen der
Lebensmittelsicherheit im Handel mit Geflügelfleischprodukten;
– Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Zentralen
Zolladministration der Volksrepublik China (GACC) über die Anerkennung von
Regionalisierung (ASP) im Handel mit Schweinefleischprodukten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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