polradar

Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in China (Antwort zu Drs. 21/4616)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5283 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in China (Antwort zu Drs. 21/4616) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5283 21. Wahlperiode 07.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Rainer Rothfuß, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4616 – Bilanz des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in China V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundeskanzler Friedrich Merz ist am 24. Februar 2026 zu seinem Antrittsbesuch in die Volksrepublik China gereist und wurde dabei von einer 30-köpfigen Wirtschaftsdelegation begleitet (www.handelsblatt.com/dpa/kanzl er-besuch-in-peking-tauwetter-aber-kein-deutsch-chinesischer-fruehling/1002 03156.html). Angesichts der strategischen Bedeutung Chinas für deutsche Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen sowie der angespannten internationalen Lage ist es in den Augen der Fragesteller erforderlich, Transparenz über Zielsetzung, Vorbereitung und Ergebnisse dieser Reise zu schaffen. Nach Auffassung der Fragesteller besteht erheblicher Zweifel, ob der Besuch über Symbolpolitik und öffentlichkeitswirksame Ankündigungen hinaus zu belastbaren Ergebnissen geführt hat. Zwar wurden erneut Großaufträge für Flugzeuge und eine Vielzahl kleinteiliger Vereinbarungen kommuniziert, etwa zum Handel mit Hühnerfüßen, zur Zusammenarbeit von Fußballvereinen oder zum Klimaschutz, doch bleibt offen, welchen konkreten Beitrag solche Absprachen zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen der deutschen Industrie leisten. Demgegenüber ist für die Fragesteller weiterhin unklar, welche messbaren Fortschritte die Bundesregierung bei den seit Jahren bekannten Kernkonflikten tatsächlich erreicht hat: reziproker und fairer Marktzugang für deutsche Unternehmen, durchsetzbare Wettbewerbsbedingungen gegenüber staatlich subventionierten Akteuren, wirksame Instrumente gegen Dumping- und Verzerrungseffekte sowie eine spürbare Verringerung kritischer Abhängigkeiten, insbesondere dort, wo China Exportbeschränkungen bei strategischen Rohstoffen und Vorprodukten als Druckmittel einsetzen kann. Zudem besteht bei den Fragestellern Klärungsbedarf darüber, welche konkreten, überprüfbaren Erwartungen die Bundesregierung an China im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine adressiert hat und welche Ergebnisse hierzu erzielt wurden. Ebenso ist nach Ihrer Auffassung offenzulegen, welche Signale im Zusammenhang mit der „Ein-China-Politik“ gesetzt wurden und ob Deutschland damit vor allem Chinas außenpolitische Interessen unterstützt hat, ohne im Gegenzug substanziell belastbare Zusagen zu erhalten. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob der Antrittsbesuch konkrete, nachprüfbare Verbesserungen bei den genannten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kernproblemen erbracht hat oder ob er sich im Wesentlichen in PR-Terminen und Nebenthemen erschöpft. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen und Tatsachenbehauptungen nicht zu eigen. Auf das Pressestatement des Bundeskanzlers zum Abschluss der Reise in die Volksrepublik China am 26. Februar 2026 wird verwiesen (abrufbar unter: www.bundesregier ung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-china-abreisestatement-2408696).  1. Welche überprüfbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welcher Form die Volksrepublik China in der Vergangenheit konkrete und substanzielle Beiträge zu Bemühungen um ein Ende des Krieges in der Ukraine geleistet hat (bitte nach Zeitpunkt, Art des Beitrags und Gesprächsformaten aufschlüsseln)?  2. Welche konkreten Zusagen hat China gegenüber der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer Beendigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abgegeben, und welche dieser Zusagen wurden bislang nachweislich umgesetzt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Chinas Position und diplomatische Aktivitäten zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind öffentlich bekannt. (Chinas anhaltende, substantielle Unterstützung für Russland trägt entscheidend zum Fortdauern des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine bei. Als Mitglied des VN- Sicherheitsrates hat China eine besondere Verantwortung, zu Frieden und Sicherheit in der Ukraine beizutragen. Bei seinem Antrittsbesuch in China hat der Bundeskanzler erneut die Erwartung ausgedrückt, dass China dieser Verantwortung nachkommt und seinen Einfluss auf Russland geltend macht, um Russland zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen und den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu beenden.  3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang Russland, die Volksrepublik China oder andere Staaten den Iran seit dem Angriff auf den Iran am 28. Februar 2026 militärisch unterstützen, und wenn ja, welche Staaten sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss dieser Unterstützung auf Verlauf und Dynamik des Kriegs im Iran, insbesondere im Hinblick auf die iranischen Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeiten sowie eine mögliche regionale Eskalation?  4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einem Medienbericht kurz vor Beginn des Kriegs im Iran ein Kaufvertrag über moderne chinesische Schiffabwehrraketen zwischen Iran und China abgeschlossen wurde (vgl. www.handelsblatt.com/politik/international/waffendeal-iran-koennte-mo derne-schiffsabwehrraketen-aus-china-kaufen/100202969.html), wenn ja, b) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, ob Lieferungen bereits erfolgt sind oder noch bevorstehen (ggf. über Drittstaaten bzw. Umwege), und c) wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss eines solchen Kaufvertrags auf Verlauf und Dynamik des Kriegs im Iran, insbesondere im Hinblick auf die iranischen Verteidigungsfähigkeiten sowie eine mögliche regionale Eskalation? Die Fragen 3, 4, 4b und 4c werden zusammen beantwortet. Die Medienberichte, nach denen Vertragsverhandlungen über den Kauf von Schiffsabwehrraketen kurz vor dem Abschluss stünden, sind der Bundesregierung bekannt. Über die Lieferung der genannten Systeme hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Im Übrigen beobachtet die Bundesregierung militärische Kooperationen in der Region genau. Die Bundesregierung erwartet von Drittstaaten, jegliche Unterstützung der militärischen Aktivitäten des Iran zu unterlassen. Zu Spekulationen über potentielle Lieferungen und deren Einfluss auf Verlauf und Dynamik des Konflikts äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Eine weitergehende Beantwortung der Frage würde solche Informationen betreffen, die in besonders hohem Maße deutsche Sicherheitsinteressen berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht ausgeführt werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.  5. Ist der Bundesregierung die in Medienberichten kürzlich thematisierte Warnung durch das US-Handelsministerium vor einer möglichen chinesischen militärischen Eskalation gegen Taiwan ab 2027 bekannt (vgl. www.heise.de/news/CIA-Briefing-zu-Taiwan-Apple-Chef-Tim-Cook-sc hlief-schlecht-11188117.html), und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene Lagebewertung der Sicherheitslage in der Taiwanstraße? Die Bundesregierung beobachtet die Lage in der Straße von Taiwan genau und nimmt die Medienberichterstattung zum Thema zur Kenntnis. Sie steht dazu in engem Austausch mit europäischen und weiteren Partnern, inklusive der USA. Die Spannungen in der Straße von Taiwan haben sich durch Chinas Vorgehen in den letzten Jahren verschärft. Eine Eskalation in der Straße von Taiwan hätte erhebliche globale Auswirkungen und würde deutsche und europäische Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen direkt betreffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.  6. Hat sich die Bundesregierung zur Einführung eines nationalen Gedenktages durch die chinesische Regierung im Oktober 2025, der sich auf eine „Wiedervereinigung“ mit Taiwan bezieht, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Bewertung der Eskalationsrisiken in der Taiwanstraße (vgl. www.tagesanzeiger.ch/taiwan-china-fuehr t-neuen-feiertag-am-25-oktober-ein-277517963909 )? Zu Gedenktagen anderer Staaten nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Zur Bewertung der Eskalationsrisiken in der Taiwanstraße wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  8. Hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Szenarioanalyse zu möglichen Eskalationsstufen im Taiwan-Konflikt erstellt oder erstellen lassen (wenn nein, bitte begründen), und wenn ja, a) welche wesentlichen Risiken für deutsche Wirtschaft und Industrie wurden dabei identifiziert (insbesondere Halbleiter, kritische Rohstoffe, Energie, Logistik/Seeverkehr), b) wurden Vertreter der deutschen Wirtschaft und Industrie über die Ergebnisse dieser Evaluierung informiert, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, welche Handlungsempfehlungen oder Leitlinien kommuniziert die Bundesregierung an deutsche Unternehmen für ein Taiwan-Szenario, c) wurden auf Grundlage der Szenarioanalyse Notfallmaßnahmen entwickelt oder beschlossen, und wenn ja, welche Teile dieser Analysen und Planungen sind öffentlich zugänglich? Die Bundesregierung verweist auf das umfassende Lagebild und die Risikoanalyse zu den deutsch-chinesischen Beziehungen in der 2023 verabschiedeten und in ihren Befunden weiterhin gültigen China-Strategie. Die Sicherheit in der Straße von Taiwan ist von zentraler Bedeutung für Frieden und Stabilität in der Region und weit darüber hinaus. Deutschland setzt sich für Deeskalation ein. Eine Veränderung des Status quo in der Straße von Taiwan darf nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Eine militärische Eskalation würde auch deutsche und europäische Interessen berühren. Die Bundesregierung beobachtet darüber hinaus durchgehend und sehr genau die Lageentwicklung, auch zur Bewertung einer möglichen Eskalation und deren potentieller Auswirkungen auf deutsche und europäische (Wirtschafts-)Interessen. Dazu stützt die Bundesregierung sich u. a. auf die kontinuierliche Berichterstattung der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts zu sicherheitspolitischen und chinapolitischen Fragestellungen. Die Bundesregierung steht zu diesen Fragen auch in engem Austausch mit der deutschen Wirtschaft.  9. Welche internen Leitlinien, Handreichungen oder Abstimmungsvermerke des Bundeskanzleramts und des Auswärtigen Amts lagen der Vorbereitung der Reise zugrunde, und in welchen Punkten unterschieden sich die Bewertungen bzw. Empfehlungen (bitte Unterschiede thematisch, ohne wörtliche Wiedergabe geheimhaltungsbedürftiger Passagen, benennen)? Die Chinapolitik der Bundesregierung beruht auf den Vorgaben des Koalitionsvertrags, der China-Strategie und der gemeinsamen Chinapolitik der EU. Die Reise des Bundeskanzlers wurde im Rahmen der ressortübergreifenden China-Koordinierung der Bundesregierung vorbereitet. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der auch einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Über Details der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung wird insofern keine Auskunft erteilt. 10. Welche Experten, externen Sachverständigen bzw. Vertreter welcher Institutionen nahmen an dem Abendessen im Bundeskanzleramt zur Vorbereitung der Reise teil, und welche Themenkomplexe wurden beraten (bitte stichpunktartig angeben, vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/c hina-so-akribisch-hat-sich-friedrich-merz-auf-noch-keine-reise-vorbereit et-a-89691f6b-b48f-4f1f-bb75-a55dbda8f46a)? An dem informell und vertraulich angelegten Austausch haben Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft teilgenommen. Dabei war es dem Bundeskanzler ein Anliegen, ein möglichst breites Themen- und Meinungsspektrum abzubilden. Im Vorfeld des Gesprächs gab es die Absprache, zu Teilnehmenden und konkreten Inhalten des Gesprächs keine Auskunft zu geben und diese vertraulich zu behandeln. Die getroffene Vertraulichkeitsabsprache schützt die Fähigkeit der Bundesregierung, die ihr vom Grundgesetz zugedachte Pflege der auswärtigen Beziehungen effektiv umzusetzen. 11. Wurden in der Vergangenheit durch das Bundeskanzleramt oder das Auswärtige Amt vergleichbare Expertenrunden mit Schwerpunkt China organisiert, und wenn ja, wie viele seit 2025, zu welchen Themenfeldern, unter Beteiligung welcher Institutionen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Think-Tanks usw. (bitte Institutionen benennen), und auf welcher Ebene nahmen Mitglieder der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzleramts teil (bitte Funktionsbezeichnungen, keine personenbezogenen Daten)? Das Auswärtige Amt hat seit 2025 keine Expertenrunden für Mitglieder der Bundesregierung bzw. des Bundeskanzleramts mit Schwerpunkt China organisiert. Für das Bundeskanzleramt wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.  4. a) wurde dieses Thema bei dem Besuch des Bundeskanzlers in der Volksrepublik China angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis,  7. Welche konkreten Anliegen hat Bundeskanzler Friedrich Merz während seiner Reise nach China hierzu vorgetragen, und welche konkreten Zusagen oder Reaktionen hat die chinesische Seite hierzu gegeben? 12. Welche Programmpunkte (Terminvorschläge bzw. Formatwünsche) hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Seite für die Reise vorgeschlagen, welche davon wurden umgesetzt, und aus welchen Gründen wurden ggf. Programmpunkte nicht realisiert (bitte Gründe kategorisieren: terminlich, protokollarisch, inhaltlich, sicherheitsbezogen)? Die Fragen 4a, 7 und 12 werden zusammen beantwortet. Es wird auf das Pressestatement des Bundeskanzlers zum Abschluss der Reise in die Volksrepublik China am 26. Februar 2026 verwiesen (abrufbar unter: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-china-abreisestatement-240 8696). Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dies umfasst auch die Vorbereitungen der vertraulichen Gespräche. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschte Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. 13. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hatten die mitreisenden Unternehmen bei der Programmgestaltung (z. B. Vorschlagsrecht, gemeinsame Abstimmung, bilaterale Terminwünsche), und welche Programmpunkte gehen auf Vorschläge der Unternehmen zurück (bitte Programmpunkt, Art der Mitwirkung, ohne vertrauliche Geschäftsdetails benennen)? Die Programmpunkte wurden durch das Bundeskanzleramt festgelegt. Zu internen Entscheidungsprozessen gibt die Bundesregierung keine Auskunft. 14. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren mit Bediensteten für Sicherheit, Protokoll, Presse- und Medienbetreuung (sowie ggf. Dolmetschen und technische Unterstützung) an der China-Reise des Bundeskanzlers Friedrich Merz beteiligt (bitte je Ressort bzw. Behörde die Anzahl der entsandten Personen und die Aufgabenbereiche angeben), und welche Kosten sind hierfür angefallen bzw. veranschlagt (bitte nach Kostenarten wie Reisekosten, Unterbringung, Sicherheitsaufwand, Logistik bzw. Transport, soweit verfügbar, aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ressort Aufgabe Anzahl Reisekosten: Unterbringung Auswärtiges Amt Protokoll 4  600 Euro Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Medienbetreuung 5  750 Euro Bundeskriminalamt Sicherheit 7 1 050 Euro Auswärtiges Amt Dolmetschung 3  123 Euro Die Reise des Bundeskanzlers nach China wurde mit einem Flugzeug der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung unternommen. Bezüglich der entstandenen Transportkosten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 53 der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Plenarprotokoll 21/58 verwiesen. Weitere Kostenarten im Sinne der Fragestellung werden nicht statistisch erfasst. 15. Welche Rolle hatte der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) bei der Zusammenstellung der Wirtschaftsdelegation (z. B. Vorschläge, Koordination, Einladungsmanagement), und welche Kontakte gab es zwischen APA und Bundeskanzleramt sowie anderen Ressorts zur Delegationszusammensetzung (bitte Anzahl bzw. Zeitraum und Form: Termin, Telefonat, Schriftverkehr, vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/11981)? Das Bundeskanzleramt hat den Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) um Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Mitreise von Wirtschaftsvertretern gebeten. Auf Basis der vom APA gesammelten Interessenbekundungen hat das Bundeskanzleramt die Auswahl der Wirtschaftsdelegation getroffen. 16. Wurden vor der finalen Auswahl der Wirtschaftsdelegation Prüfungen durchgeführt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Interessenbindungen über nahe Angehörige, wenn ja, nach welchem Verfahren erfolgten diese Prüfungen und zu welchem Ergebnis kamen sie (bitte nur aggregiert nach Kategorien und Anzahl, ohne personenbezogene Daten angeben), und wenn nein, bitte begründen? Die Wirtschaftsdelegation wurde so ausgewählt, dass sie maßgebliche Interessen der deutschen Wirtschaft in China widerspiegelt. Zu internen Entscheidungsprozessen gibt die Bundesregierung keine Auskunft. 17. Wurden externe Agenturen, Kanzleien oder Lobbydienstleister im Zusammenhang mit der Reisevorbereitung bzw. Delegationskoordination eingebunden, und wenn ja, welche Kategorien, und auf welcher Grundlage (Vergabe, Beauftragung)? Externe Agenturen, Kanzleien oder Lobbydienstleister wurden nicht eingebunden. 18. Welche konkreten Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder Memoranda of Unterstanding wurden im Rahmen der China-Reise erzielt, welche deutschen Unternehmen waren an welchen Vereinbarungen beteiligt (bitte Unterzeichner, Projektpartner aufschlüsseln)? Über Vereinbarungen deutscher Unternehmen erteilt die Bundesregierung keine Auskunft. Im Rahmen des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers in China wurden seitens der Bundesregierung die folgenden Absichtserklärungen unterzeichnet: – Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland (BMWE) und der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission der Volksrepublik China (NDRC) zur Fortsetzung des bilateralen Dialogs für Transformation und Klima; – Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Zentralen Zolladministration der Volksrepublik China (GACC) über die Anforderungen der Lebensmittelsicherheit im Handel mit Geflügelfleischprodukten; – Gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Zentralen Zolladministration der Volksrepublik China (GACC) über die Anerkennung von Regionalisierung (ASP) im Handel mit Schweinefleischprodukten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen