Schriftliche Frage 137 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter 2024 aufgrund fehlender Haushaltsmittel ihre Besuch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 137 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter 2024 aufgrund fehlender Haushaltsmittel ihre Besuch…
Frage 137 (Luke Hoß, Die Linke):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter 2024 aufgrund fehlender Haushaltsmittel ihre Besuchstätigkeit zeitweise einstellen musste (www.bunde stag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150206), obwohl Deutschland zur wirksamen Prävention nach den Artikeln 17 ff. des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausamen, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verpflichtet ist, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Empfehlungen der Stelle – insbesondere zu menschenunwürdigen Haftbedingungen – im Verantwortungsbereich der Bundesregierung verbindlich umgesetzt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. März 2026:
Die Bundesregierung bedauert, dass der aufgrund der Personalkostenentwicklung im Jahr 2024 eingetretene Mangel an Haushaltsmitteln zu einer Aussetzung der Besuchstätigkeit für sechs Wochen geführt hat. Gleichwohl besuchte die Nationale Stelle im Jahr 2024 insgesamt 49 Einrichtungen des Freiheitsentzugs und begleitete vier Abschiebungsmaßnahmen, so dass eine wirksame Prävention im Sinne des Fakultativprotokolls gewährleistet war. Bund und Länder haben auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 5./6. Juni 2024 auf die Kostensteigerungen reagiert und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Nationalen Stelle einen zusätzlichen Betrag von 60.000 Euro unter Beteiligung des Bundes in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Auch für die Jahre 2025 und 2026 wurde die Zuweisung zu den Kosten der Nationalen Stelle auf insgesamt 720.000 Euro erhöht. Grund für den eingetretenen Mangel an Haushaltsmitteln war der Umstand, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Nationale Stelle einen Höchstbetrag zu ihrer Finanzierung vorsah. Unvermeidlichen Kostensteigerungen durch Mieterhöhungen und Tarifvereinbarungen konnte im Rahmen dieses Höchstbetrags nur durch Einsparungen bei den Reisekosten Rechnung getragen werden. Um vergleichbare Situationen in Zukunft auszuschließen, haben Bundesregierung und Länder im Jahr 2024 neben der Zuweisung zusätzlicher Mittel die Verwaltungsvereinbarung dergestalt geändert, dass ab dem Jahr 2026 die Mittel für künftige Haushaltsjahre im Haushaltsaufstellungsverfahren der Nationalen Stelle festgelegt werden. Dadurch können künftige Personalkostenerhöhungen aufgefangen werden und werden sich daher nicht mehr negativ auf die Besuchstätigkeit auswirken. Menschenunwürdige Haftbedingungen sind bisher im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht festgestellt worden. Bei etwaigen Beanstandungen durch die Nationale Stelle wird die Bundesregierung für die Umsetzung der Empfehlungen Sorge tragen. Soweit die Nationale Stelle Unterbringungsbedingungen im Zuständigkeitsbereich der Länder beanstandet, sind die entsprechenden Empfehlungen Gegenstand eines Dialogs zwischen dem jeweiligen Land und der Nationalen Stelle.
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