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Schriftliche Frage 111 von Peter Bohnhof (AfD): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Änderung von § 21e Absatz 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes, um zur Einsichtnahme in den Ges…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 111 von Peter Bohnhof (AfD): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Änderung von § 21e Absatz 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes, um zur Einsichtnahme in den Ges… Frage 111 (Peter Bohnhof, AfD): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Änderung von § 21e Absatz 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes, um zur Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts den Gang in die Geschäftsstelle entbehrlich zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/15)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. März 2026: Die Bundesregierung prüft derzeit eine Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes. Die Beratungen hierzu dauern an.

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