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Schriftliche Frage 134 von Peter Bohnhof (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer Gesetzesidee hinsichtlich einer transparenteren Veröffentlichungspraxis sowie einer tec…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 134 von Peter Bohnhof (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer Gesetzesidee hinsichtlich einer transparenteren Veröffentlichungspraxis sowie einer tec… Frage 134 (Peter Bohnhof, AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer Gesetzesidee hinsichtlich einer transparenteren Veröffentlichungspraxis sowie einer technischen Lösung für die automatisierte Pseudonymisierung gerichtlicher Entscheidungen (https://rsw. beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/initiative-off eneurteile-eine-million-gerichtsentscheidungen-o p e n -jur, vgl. im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode unter www.fdp.de/sites/default/fi les/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_ 0.pdf, S. 106 f.)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 9. März 2026: Im Zuge der aktuellen Diskussionen zur Modernisierung des Verfahrensrechts werden vermehrt gesetzliche Regelungen gefordert, die eine Pflicht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen vorsehen. Zuletzt schlug die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ in ihrem Abschlussbericht vor, eine Veröffentlichungspflicht für zivilgerichtliche Entscheidungen einzuführen, um die derzeit geringe Veröffentlichungsquote zu steigern. Dabei wies die Kommission darauf hin, dass zur Umsetzung dieser Pflicht zuverlässige Anwendungen zur automatisierten Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Gerichtsentscheidungen unentbehrlich sind (Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“, Abschlussbericht 2025, S. 113 f.; abrufbar unter: www.bmjv.de/SharedDocs/Publikatione n/DE/Fachpublikationen/2025_Abschlussbereicht_Reformkomission_Zi vilprozess.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft aktuell, wie der digitale Zugang zu Gerichtsentscheidungen von Bund und Ländern insgesamt verbessert werden und zugleich die Veröffentlichungsquote gerichtlicher Entscheidungen erhöht werden kann. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob und inwieweit eine Veröffentlichungspflicht gesetzlich normiert werden sollte. Eine breitere Verfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen wird nur dann mit vertretbarem Aufwand möglich sein, wenn insbesondere bei der Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung zuverlässige automatisierte technische Unterstützung zum Einsatz kommt. Aktuell laufen verschiedene Projekte, die sich mit der automatisierten Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung gerichtlicher Entscheidungen befassen. Einige dieser Projekte sind bereits in der Umsetzung, während sich andere noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase befinden. Hierzu zählen das Projekt „Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen (ALeKS)“ der Länder Niedersachsen und Bayern, welches der Bund mit Mitteln aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziell unterstützt, sowie das Projekt „JANO“ (kurz für Justiz-Anonymisierung) der Länder Hessen und Baden-Württemberg. JANO wurde im Dezember 2025 in Hessen und Baden-Württemberg in den Echtbetrieb überführt, jeweils zunächst beschränkt auf die Zivilgerichtsbarkeit. Beide Vorhaben zielen auf die Bereitstellung technischer Werkzeuge zur Vorbereitung gerichtlicher Entscheidungen für eine Veröffentlichung.

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