Schriftliche Frage 140 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Anliegen, Argumente und Hinweise haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in seiner Abwägung abschli…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
Text
Schriftliche Frage 140 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Anliegen, Argumente und Hinweise haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in seiner Abwägung abschli…
Frage 140 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Welche Anliegen, Argumente und Hinweise haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in seiner Abwägung abschließend dazu bewogen, seine Positionierung dahingehend abzuändern, sich innerhalb der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) kurzfristig dafür einzusetzen, das gesamte Frequenzband zwischen 6.425 und 7.125 Megahertz (MHz) dem Mobilfunk und keinerlei Bandbreite für WLAN zuzuweisen (siehe „Tagesspiegel Background“ vom 12. November 2025) – obwohl es laut Staatssekretär Dr. Markus Richter gute Argumente für beide Positionen gibt (siehe SZ-Dossier vom 30. Oktober 2025) –, und wie bewertet die Bundesregierung die RSPG-Empfehlung vom 12. November 2025 (bitte auch explizit den RSPG-Vorschlag berücksichtigen, 160 MHz bis zur Weltfunkkonferenz 2027 „einzufrieren“) vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung verfolgten Ziels, sich für eine effiziente gemeinsame Nutzung des oberen 6-GHz-Frequenzbandes (GHz: Gigahertz) durch WLAN und Mobilfunk sowie durch die bestehenden Dienste einzusetzen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 der Abgeordneten Donata Vogtschmidt auf Bundestagsdrucksache 21/747)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 4. März 2026:
Die Bundesregierung hat ihre Position im Rahmen der Beratungen der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) vor dem Hintergrund der europäischen Prozesse, der technischen Erkenntnislage sowie der Interessenabwägung zwischen Mobilfunk, WLAN und bestehenden Diensten weiterentwickelt. Maßgeblich waren dabei u. a. die erheblichen strategischen Potenziale des oberen 6-GHz-Frequenzbandes für die Einführung künftiger Mobilfunktechnologien und eine faire Verteilung des 6-GHz- Frequenzbandes zwischen Mobilfunk und WLAN, da WLAN bereits das untere 6-GHz-Band zugeteilt bekam. Die RSPG hat in ihrer Empfehlung hervorgehoben, dass der Frequenzbereich 6.425 bis 7.125 MHz das einzige, neue, zusammenhängende Mittelband-Spektrum ist, das in Europa für die Einführung von 6G in Betracht kommt und die effiziente Nutzung bestehender 3,6-GHz-Standortnetze ermöglichen kann. Insbesondere vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung die RSPG-Empfehlung vom 12. November 2025 positiv. Die vorgesehene priorisierte Nutzung des Frequenzbereichs 6.585 bis 7.125 MHz durch den Mobilfunk schafft Planungssicherheit für eine weitere europäische Harmonisierung. Zugleich trägt der Vorschlag der RSPG, den Bereich 6.425 bis 6.585 MHz bis zur Weltfunkkonferenz 2027 nicht freizugeben („einzufrieren“) dazu bei, die Ergebnisse der internationalen Verhandlungen angemessen berücksichtigen zu können. Darüber hinaus bleibt auch das Ziel einer effizienten gemeinsamen Nutzung des oberen 6- GHz-Frequenzbandes durch Mobilfunk, WLAN und bestehende Dienste gewahrt. Die RSPG hat ausdrücklich vorgesehen, dass die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (European Conference of Postal and Telecommunications Administrations, CEPT) technische Nutzungsbedingungen für eine mögliche, nichtpriorisierte WLAN-Nutzung erarbeiten soll. Damit bleibt die Option einer zukünftigen kooperativen Nutzung des Frequenzbereichs weiterhin Bestandteil des europäischen Entscheidungsprozesses. Es wird insofern auch auf die Antwort zu Frage 142 Bezug genommen.
Relationen
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung