Schriftliche Frage 35 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Sanktionsverschärfungen, die aktuell in der politischen Diskussion stehen, um den Handel mit russi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 35 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Sanktionsverschärfungen, die aktuell in der politischen Diskussion stehen, um den Handel mit russi…
Frage 35 (Agnieszka Brugger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Sanktionsverschärfungen, die aktuell in der politischen Diskussion stehen, um den Handel mit russischem Öl zu erschweren und damit die Einnahmen Russlands zu verringern (wie Herkunftsnachweise beim Import von Ölprodukten, Ausweitung Importverbote für raffinierte Produkte, die dänischen Vorschläge für ein härteres Vorgehen gegen die Schattenflotte, weitere Senkung der Preisobergrenze, Sekundärsanktionen gegen Finanzinstitute in Drittstaaten, die Transaktionen für russische Ölprodukte abwickeln usw.)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. Februar 2026:
Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich und aktiv für Sanktionsmaßnahmen im Energiesektor ein, um die Einnahmen Russlands weiter zu verringern. In der EU gilt ein umfassendes Verbot für den Import russischen Rohöls und russischer Ölprodukte. Das Verbot gilt für ca. 90 Prozent der Ölimporte der EU aus Russland. Mit dieser Maßnahme entzieht die EU Russland nach Berechnung der Europäischen Kommission jährlich Umsätze von rund 65 Mrd. Euro. Darüber hinaus gilt seit Anfang 2026 ein Verbot für den Import von verarbeiteten Ölprodukten aus Drittstaaten, wenn sie aus russischem Rohöl hergestellt werden. Die EU hat zudem ein schrittweises LNG-Import- Verbot bis Anfang 2027 beschlossen und im Sommer 2025 einen dynamischen Preisdeckel für Rohöl eingeführt, demgemäß die Preisobergrenze grundsätzlich 15 Prozent unter dem Durchschnittsmarktpreis über ca. sechs Monate für russisches Rohöl liegen soll. Damit wird sicherstellt, dass der Preisdeckel auch bei fallenden Weltmarktpreisen abgesenkt wird und wirksam bleibt. Zuletzt wurde der Preisdeckel zum 1. Februar 2026 abgesenkt. 2025 hat die EU zudem Sanktionen gegen einzelne Raffinerien in Drittstaaten verhängt, die mehrheitlich russisches Öl beziehen. Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Sanktionsumgehung, einschließlich durch die Sanktionierung von Banken in Drittstaaten sowie durch Maßnahmen gegen die Schattenflotte und ihr Ökosystem. Komplementär zu den Sanktionsmaßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung von RePower EU mit dem Ziel, den verbliebenen Import von russischer Energie in die EU schnellstmöglich zu beenden. Zudem hat die EU-Kommission angekündigt, einen Legislativvorschlag für den Ausstieg aus RUS Öl zeitnah vorzulegen.
Relationen
- asked ← Agnieszka Brugger (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung