Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014
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Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5237
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Johann Martel, Denis Pauli, Matthias Rentzsch,
Arne Raue, Martina Uhr, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014
Seit 2014 hat die Bundesregierung wiederholt Energiehilfen an die Ukraine
geleistet, zunächst im Kontext der Energiekrise und der Annexion der Krim sowie
der Auseinandersetzungen im Osten des Landes (https://energypartnership-ukra
ine.org/fileadmin/ukraine/media_elements/German-Ukrainian_EP_owc.pdf),
später verstärkt im Rahmen des russischen Angriffskriegs seit Februar 2022
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/ukraine/unterstu
etzung-fuer-die-ukraine.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen aller seit 2014 von der
Bundesregierung für den ukrainischen Energiesektor bereitgestellten Mittel,
einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter
oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Aus welchen konkreten Haushaltstiteln und Einzelplänen (bitte mit genauer
Titelbezeichnung und Kapitel) hat die Bundesregierung die Energiehilfen
an die Ukraine seit 2014 finanziert, einschließlich direkter Finanzhilfen
sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und
Materialien im Energiebereich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welche konkreten Hilfen an den ukrainischen Energiesektor (z. B.
Finanzhilfen, Sachleistungen, Materiallieferungen wie Generatoren,
Transformatoren, Ersatzteile) wurden zwischen 2014 und dem 23. Februar 2022 sowie
zwischen dem 24. Februar 2022 und dem Zeitpunkt der Beantwortung
dieser Kleinen Anfrage an die Ukraine geleistet, und wie hoch war deren
monetärer Wert jeweils (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahren
und Kategorien aufschlüsseln)?
4. Welche indirekten Beiträge (z. B. aus humanitärer oder militärischer Hilfe)
kamen seit 2014 dem Energiesektor der Ukraine zugute, und wie hoch
beziffert die Bundesregierung diesen Anteil am Gesamtvolumen der
finanziellen Hilfen für den ukrainischen Energiesektor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Wie verteilt sich die finanzielle Unterstützung des ukrainischen
Energiesektors der Bundesregierung seit 2014 auf bilaterale, multilaterale und EU-
geförderte Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 17. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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