Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014 (Antwort zu Drs. 21/5237)
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Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014 (Antwort zu Drs. 21/5237)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5564
21. Wahlperiode 22.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Johann Martel, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5237 –
Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2014 hat die Bundesregierung wiederholt Energiehilfen an die Ukraine
geleistet, zunächst im Kontext der Energiekrise und der Annexion der Krim
sowie der Auseinandersetzungen im Osten des Landes (https://energypartners
hip-ukraine.org/fileadmin/ukraine/media_elements/German-Ukrainian_EP_o
wc.pdf), später verstärkt im Rahmen des russischen Angriffskriegs seit
Februar 2022 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/ukrain
e/unterstuetzung-fuer-die-ukraine.html).
1. Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen aller seit 2014 von der
Bundesregierung für den ukrainischen Energiesektor bereitgestellten Mittel,
einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter
oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Hilfen an den ukrainischen Energiesektor (z. B.
Finanzhilfen, Sachleistungen, Materiallieferungen wie Generatoren,
Transformatoren, Ersatzteile) wurden zwischen 2014 und dem 23. Februar 2022
sowie zwischen dem 24. Februar 2022 und dem Zeitpunkt der Beantwortung
dieser Kleinen Anfrage an die Ukraine geleistet, und wie hoch war deren
monetärer Wert jeweils (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
Jahren und Kategorien aufschlüsseln)?
4. Welche indirekten Beiträge (z. B. aus humanitärer oder militärischer
Hilfe) kamen seit 2014 dem Energiesektor der Ukraine zugute, und wie hoch
beziffert die Bundesregierung diesen Anteil am Gesamtvolumen der
finanziellen Hilfen für den ukrainischen Energiesektor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 1, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des
Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen. Die
Bundesregierung hat ca. 1,2 Mrd. Euro für die Ukraine speziell für die Unter-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 21. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stützung im Energiebereich bereitgestellt. Dies beinhaltet unter anderem
Zahlungen an den Ukraine Energy Support Fund der Energiegemeinschaft,
Unterstützung für den ukrainischen Netzbetreiber Ukrenergo und Beschaffungen
über Stabilisierungsmaßnahmen, die dem Energiesektor zu Gute kommen.
Zeitraum 2014 bis 2022 (Beträge in T Euro)
Beschreibung
der Leistung
Ist
2014
Ist
2015
Ist
2016
Ist
2017
Ist
2018
Ist
2019
Ist
2020
Ist
2021
Unterstützung des
Stromübertragungsnetzes
- - 32 500 - - 24 500 - 30 400
Unterstützung der
dezentralen Energieversorgung
- - - 26 500 - - - -
Zeitraum ab 2022 (Beträge in T Euro)
Beschreibung
der Leistung
Ist
2022
Ist
2023
Ist
2024
Ist
2025
2026
Ist Stichtag
Unterstützung des Stromübertragungsnetzes - 121 352 11 000 32 000 14 000
Unterstützung der dezentralen
Energieversorgung
35 170 57 860 82 660 83 300 33 900
Einzahlung in den internationalen „Ukraine
Energy Support Fund“ der
Energiegemeinschaft, Finanzierung von
Ersatzteilbeschaffungen für ukrainische Energieversorger
130 500 88 950 159 771 175 750 5 104
Ertüchtigung des ukrainischen Stromnetzes über
ein Projekt der Weltbank „Second Power
Transmission Project“
40 000 - - - -
Beschaffungen über Stabilisierungsmaßnahmen,
die dem Energiesektor zugutekommen
19 720 5 300 11 470 7 060 -
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung für die Verteidigung der Ukraine
gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg umfassende bilaterale
zivile und militärische Unterstützung bereit. Teile davon kommen auch dem
Energiesektor zugute, werden aber nicht gesondert erhoben. So hat die
Bundesregierung beispielsweise seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs humanitäre Hilfe geleistet, die teilweise zur Unterstützung der
Bevölkerung hinsichtlich der Deckung von Energie- und Wärmebedarfen im
Rahmen der Winterhilfe beiträgt. Zudem verweist die Bundesregierung auf die
Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung, die
quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird.
2. Aus welchen konkreten Haushaltstiteln und Einzelplänen (bitte mit
genauer Titelbezeichnung und Kapitel) hat die Bundesregierung die
Energiehilfen an die Ukraine seit 2014 finanziert, einschließlich direkter
Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter
Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die o. g. Unterstützung speziell für den Energiesektor sowie die Teile der
zivilen und militärischen Unterstützung, die dem Energiesektor zugutekommen,
aber nicht gesondert erhoben werden, speisen sich aus den einschlägigen
Haushaltstiteln und Einzelplänen der untenstehenden tabellarischen Übersichten.
Haushaltstitel AA Name des Titels
0501 687 34 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und
Sicherheitspolitik
0501 687 32 Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
0501 687 43 Energie-, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik
Haushaltstitel BMWE Name des Titels
0904 687 11 Energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine
Haushaltstitel BMZ Name des Titels
2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit
2301 896 11 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (Zuschüsse)
2301 866 11 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (Darlehen)
2301 687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur
5. Wie verteilt sich die finanzielle Unterstützung des ukrainischen
Energiesektors der Bundesregierung seit 2014 auf bilaterale, multilaterale und
EU-geförderte Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Hinblick auf die bilaterale Unterstützung des ukrainischen Energiesektors
durch die Bundesregierung wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4
verwiesen. Die Bundesregierung leistet ferner Pflichtbeiträge sowie freiwillige
Beiträge an die EU sowie andere multilaterale Organisationen. Allerdings
werden freiwillige Beiträge an multilaterale Organisationen oftmals thematisch und
nicht länderspezifisch geleistet. Daher erfolgt keine Aufschlüsselung im Sinne
der Fragestellung.
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ISSN 0722-8333
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