polradar

Unterstützung von Katastrophenhilfe in der Ukraine durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4106)

dip / drucksache 05.03.2026 · WP 21 · 21/4579 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Unterstützung von Katastrophenhilfe in der Ukraine durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4106) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4579 21. Wahlperiode 05.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Gökay Akbulut, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4106 – Unterstützung von Katastrophenhilfe in der Ukraine durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der anhaltende russische Angriffskrieg setzt die Katastrophenhilfe in der Ukraine unter extreme Ausnahmebedingungen. Insbesondere gezielte Angriffe auf die zivile Infrastruktur haben wiederholt zu großflächigen Ausfällen von Strom, Gas, Wasser und Wärme geführt. Nach Angaben der Armed Conflict Location and Event Data (ALCED) wurden allein im letzten Quartal des Vorjahres 2025 511 Angriffe auf Energieanlagen registriert (www.nrz.de/politik/a rticle410956357/eiseskaelte-in-kiew-minusgrade-und-stromausfall-machen-m enschen-muerbe.html). In zahlreichen Städten sind Hunderttausende Menschen zeitweise ohne grundlegende Versorgung, teils bei Temperaturen bis unter minus 20 Grad Celsius. Notstromlösungen können die Ausfälle nur begrenzt kompensieren. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Kranke (www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/der-haerteste-kriegswi nter-trifft-kinder-in-der-ukraine/390344). Auch Bildungseinrichtungen sind durch Kälte und Stromausfälle massiv beeinträchtigt (www.unicef.de/informie ren/aktuelles/presse/-/der-haerteste-kriegswinter-trifft-kinder-in-der-ukraine/3 90344). Neben akuten Infrastrukturausfällen belastet die flächendeckende Verminung weiter Teile des Landes die Katastrophenhilfe erheblich. Nach Angaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) gilt die Ukraine als das am stärksten verminte Land weltweit, rund ein Viertel des Staatsgebiets ist potenziell kontaminiert (www.tagesschau.de/ausland/europa/minenraeumung- ukraine-100.html). Betroffen sind auch zivile Siedlungen und landwirtschaftliche Flächen, was Risiken für die Zivilbevölkerung, die Nahrungsmittelversorgung und den langfristigen Wiederaufbau birgt.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen Belastung des ukrainischen Katastrophen-, bzw. Zivilschutzes infolge gezielter Angriffe auf die zivile Infrastruktur vor, insbesondere im Hinblick auf die Wintermonate und extreme Witterungsbedingungen? Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. führt ihn auch gegen die ukrainische Zivilbevölkerung auf erbarmungslose Weise. Infolge der russischen Angriffe in den ersten beiden Januarwochen auf die Energieinfrastruktur in der Ukraine, war die Strom-, Heizungs- und Wasserversorgung in mehreren Oblasten der Ukraine, darunter auch in Kyjiw, stark beeinträchtigt. Bei den Angriffen wurden Wohngebiete schwer beschädigt, hunderte Menschen verletzt und zahlreiche Zivilisten getötet. Der ukrainische Zivil- und Katastrophenschutz ist vor diesem Hintergrund sowohl personell als auch materiell großen Belastungen ausgesetzt. Die ukrainische Regierung hat seit 2022 mehrfach internationale Hilfeleistungsersuchen über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) gestellt. Abseits materieller Bedarfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Rettungskräfte gezielt Opfer russischer Angriffe.  2. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung derzeit Maßnahmen zum Schutz und zur Reparatur der ukrainischen Energieinfrastruktur (bitte nach Art der Maßnahme, Kosten und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?  3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um die Energieversorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine kurzfristig zu unterstützen und zu stabilisieren? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/4186 wird verwiesen. Die Bundesregierung prüft fortwährend weitere Unterstützungsmöglichkeiten und wirbt auch gegenüber ihren Partnern, beispielsweise innerhalb der G7+ Energy Coordination Group, für weitere Unterstützung für die Ukraine.  4. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Wiederaufbau einer resilienten und dezentralen Energieinfrastruktur im Rahmen des langfristigen Wiederaufbaus der Ukraine bei? Die Bundesregierung unterstützt abseits der Maßnahmen, die in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 genannt sind, auch langfristig bereits jetzt den Aufbau einer resilienten, dezentralen und nachhaltigen Energieinfrastruktur in der Ukraine, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kommunen, der deutsch- ukrainischen Energiepartnerschaft oder mithilfe von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative. Die Bundesregierung wird auch künftig die Ukraine dabei unterstützen, ihre im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) festgelegten Ziele zu erreichen.  5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Antipersonenminen durch Russland in der Ukraine vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt Russland in der Ukraine Antipersonenminen großflächig ein.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen möglichen Einsatz von Minensystemen durch ukrainische Streitkräfte vor, insbesondere im Hinblick auf internationale völkerrechtliche Verpflichtungen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.  7. Wie schätzt die Bundesregierung den zeitlichen Horizont für eine vollständige humanitäre Minenräumung in der Ukraine ein, und von welchen Gesamtkosten geht sie dabei aus?  8. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung derzeit Maßnahmen der humanitären Minenräumung und der Aufklärung über Minengefahren in der Ukraine (bitte nach finanziellen Mitteln, Durchführungsorganisationen und Projektlaufzeiten aufschlüsseln)?  9. Plant die Bundesregierung, diese Unterstützung in den kommenden Jahren auszuweiten, insbesondere vor dem Hintergrund der großflächigen Kontamination ziviler und landwirtschaftlicher Flächen? 10. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Erfahrungen Deutschlands mit Kampfmittelaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg bei der Bewertung des langfristigen Bedarfs an Minenräumung und Gefahrenabwehr in der Ukraine? Die Fragen 7 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Etwaige Erfahrungen von in Deutschland tätigen Kampfmittelräumdiensten spielen nach Auffassung der Bundesregierung keine Rolle bei der Bewertung der langfristigen Bedarfe an Minenräumung und Gefahrenabwehr in der Ukraine. Eine verlässliche, konkrete Aussage zu Dauer und Kosten einer vollständigen Entminung der Ukraine kann derzeit nicht getroffen werden. Die „International Campaign to Ban Landmines“ (ICBL) geht jedoch davon aus, dass das Ziel einer vollständigen humanitären Räumung erst nach mehreren Jahrzehnten erreicht werden kann. Die Kosten dafür könnten sich nach Schätzungen der Vereinten Nationen und der Weltbank von Februar 2024 auf 34,6 Mrd. Euro belaufen. 11. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Rüstungsunternehmen direkt oder indirekt an der Herstellung oder Lieferung von Minensystemen beteiligt, die im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden oder eingesetzt wurden? Nach § 18a des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ist es verboten, „Antipersonenminen oder Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben, insbesondere sie zu transportieren, zu lagern oder zurückzubehalten“. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Verstößen von Unternehmen in Deutschland gegen § 18a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen. 12. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Programme zur medizinischen und psychologischen Hilfe für zivile Opfer von Minen in der Ukraine? Derzeit unterstützt die Bundesregierung folgende Projekte in der Ukraine im Sinne der Fragestellung: • Projekt der Nichtregierungsorganisation Mines Advisory Group (MAG) im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in Höhe von 520.000 Euro und einer Laufzeit bis Juli 2026. Das Projekt beinhaltet auch Maßnahmen zur Gefahrenaufklärung; • Vorhaben der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH „Genderresponsive Ansätze der psychischen Gesundheit und psychosozialen Unterstützung (MHPSS) in der Ukraine“ mit einem Volumen von 16,1 Mio. Euro und einer Laufzeit von Oktober 2023 bis März 2029 adressiert die psychosozialen Bedarfe vulnerabler Gruppen (insbesondere Frauen, Jugendliche, Kinder) unter Binnenvertriebenen und den Aufnahmegemeinden, einschließlich ziviler Minenopfer; • Im Rahmen des develoPPP-Programms unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit der GIZ GmbH zwei Vorhaben mit 8,57 Mio. Euro und einer Laufzeit bis Dezember 2026 zur Entminung in der Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit und Wiederbelebung landwirtschaftlicher Flächen in der Ukraine; • Darüber hinaus bestehen vier laufende Projekte des von der Bundesregierung geförderten Bund-Länder Programms, die Rehabilitationszentren und Kliniken in der Ukraine unterstützen. Das Gesamtvolumen der Projekte (Bund- und Länderanteil) beträgt 2,9 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis Dezember 2026 wird durch die GIZ GmbH umgesetzt. Im Rahmen des Programms werden auch, aber nicht ausschließlich, zivile Minenopfer durch die Lieferung von medizinischem Material im Wert von 992.000 Euro unterstützt. Das Bundesregierung plant für das Jahr 2026 im Bereich des humanitären Minen- und Kampmittelräumens weiterhin einen Schwerpunkt auf die Ukraine zu legen. Die genaue Mittelplanung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Ottawa-Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen, insbesondere mit Blick auf dessen internationale Durchsetzung und Stärkung im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine? Die Bundesregierung misst der Ottawa-Konvention hohe humanitäre und rüstungskontrollpolitische Bedeutung zu. Infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs haben einige Staaten ihren Austritt aus der Ottawa- Konvention erklärt. Mit derzeit 161 Vertragsstaaten, von denen zwei erst kürzlich beigetreten sind, stellt die Ottawa-Konvention einen wichtigen Pfeiler der humanitären Rüstungskontrollarchitektur dar. Die Bundesregierung ist Vertragsstaat der Ottawa-Konvention, hält sich in vollem Umfang an die damit verbundenen Verpflichtungen und setzt sich weltweit für die humanitären Zielsetzungen dieses Abkommens ein. 14. Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung eines internationalen Fonds für humanitäre Minenräumung und Opferhilfe in der Ukraine, und setzt sie sich aktiv für eine solche Initiative ein? Im Rahmen der Strategie des Auswärtigen Amts (AA) für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen setzt sich das AA auch politisch für die Förderung neuer Modelle zur Finanzierung des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens weltweit ein. Die Bundesregierung begrüßt daher die Gründung der Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie eines weltweiten „Voluntary Trust Fund“ unter der Leitung Norwegens im Rahmen des 22. Vertragsstaatentreffens der Ottawa-Konvention im Dezember 2025 in Genf. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Planungen für einen internationalen Fonds im Sinne der Fragestellung bekannt. 15. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung zivile Hilfsorganisationen und Strukturen des Katastrophen- und Zivilschutzes in der Ukraine (bitte nach Organisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit Februar 2022 zivile Hilfsorganisationen und Strukturen des Katastrophen- und Zivilschutzes, inklusive ziviler Sicherheitsakteure, in Höhe von über 2,31 Mrd. Euro unterstützt. Zu den Partnern gehören u. a. der zivile Katastrophenschutz, das Ukrainische Rote Kreuz sowie eine Vielzahl ukrainischer Nichtregierungsorganisationen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen