Unterstützung von Katastrophenhilfe in der Ukraine durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4106)
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Unterstützung von Katastrophenhilfe in der Ukraine durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4106)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4579
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Gökay Akbulut,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4106 –
Unterstützung von Katastrophenhilfe in der Ukraine durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der anhaltende russische Angriffskrieg setzt die Katastrophenhilfe in der
Ukraine unter extreme Ausnahmebedingungen. Insbesondere gezielte Angriffe
auf die zivile Infrastruktur haben wiederholt zu großflächigen Ausfällen von
Strom, Gas, Wasser und Wärme geführt. Nach Angaben der Armed Conflict
Location and Event Data (ALCED) wurden allein im letzten Quartal des
Vorjahres 2025 511 Angriffe auf Energieanlagen registriert (www.nrz.de/politik/a
rticle410956357/eiseskaelte-in-kiew-minusgrade-und-stromausfall-machen-m
enschen-muerbe.html). In zahlreichen Städten sind Hunderttausende
Menschen zeitweise ohne grundlegende Versorgung, teils bei Temperaturen bis
unter minus 20 Grad Celsius. Notstromlösungen können die Ausfälle nur
begrenzt kompensieren. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und
Kranke (www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/der-haerteste-kriegswi
nter-trifft-kinder-in-der-ukraine/390344). Auch Bildungseinrichtungen sind
durch Kälte und Stromausfälle massiv beeinträchtigt (www.unicef.de/informie
ren/aktuelles/presse/-/der-haerteste-kriegswinter-trifft-kinder-in-der-ukraine/3
90344).
Neben akuten Infrastrukturausfällen belastet die flächendeckende Verminung
weiter Teile des Landes die Katastrophenhilfe erheblich. Nach Angaben des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) gilt die Ukraine als
das am stärksten verminte Land weltweit, rund ein Viertel des Staatsgebiets ist
potenziell kontaminiert (www.tagesschau.de/ausland/europa/minenraeumung-
ukraine-100.html). Betroffen sind auch zivile Siedlungen und
landwirtschaftliche Flächen, was Risiken für die Zivilbevölkerung, die
Nahrungsmittelversorgung und den langfristigen Wiederaufbau birgt.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen Belastung
des ukrainischen Katastrophen-, bzw. Zivilschutzes infolge gezielter
Angriffe auf die zivile Infrastruktur vor, insbesondere im Hinblick auf die
Wintermonate und extreme Witterungsbedingungen?
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des
Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
führt ihn auch gegen die ukrainische Zivilbevölkerung auf erbarmungslose
Weise.
Infolge der russischen Angriffe in den ersten beiden Januarwochen auf die
Energieinfrastruktur in der Ukraine, war die Strom-, Heizungs- und
Wasserversorgung in mehreren Oblasten der Ukraine, darunter auch in Kyjiw, stark
beeinträchtigt. Bei den Angriffen wurden Wohngebiete schwer beschädigt, hunderte
Menschen verletzt und zahlreiche Zivilisten getötet.
Der ukrainische Zivil- und Katastrophenschutz ist vor diesem Hintergrund
sowohl personell als auch materiell großen Belastungen ausgesetzt. Die
ukrainische Regierung hat seit 2022 mehrfach internationale Hilfeleistungsersuchen
über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) gestellt.
Abseits materieller Bedarfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Rettungskräfte gezielt Opfer russischer Angriffe.
2. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung derzeit
Maßnahmen zum Schutz und zur Reparatur der ukrainischen Energieinfrastruktur
(bitte nach Art der Maßnahme, Kosten und Durchführungsorganisation
aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung,
um die Energieversorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine
kurzfristig zu unterstützen und zu stabilisieren?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des
Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/4186 wird verwiesen.
Die Bundesregierung prüft fortwährend weitere Unterstützungsmöglichkeiten
und wirbt auch gegenüber ihren Partnern, beispielsweise innerhalb der G7+
Energy Coordination Group, für weitere Unterstützung für die Ukraine.
4. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Wiederaufbau einer
resilienten und dezentralen Energieinfrastruktur im Rahmen des langfristigen
Wiederaufbaus der Ukraine bei?
Die Bundesregierung unterstützt abseits der Maßnahmen, die in der Antwort zu
den Fragen 2 und 3 genannt sind, auch langfristig bereits jetzt den Aufbau einer
resilienten, dezentralen und nachhaltigen Energieinfrastruktur in der Ukraine,
etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kommunen, der deutsch-
ukrainischen Energiepartnerschaft oder mithilfe von Projekten der Internationalen
Klimaschutzinitiative. Die Bundesregierung wird auch künftig die Ukraine
dabei unterstützen, ihre im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP)
festgelegten Ziele zu erreichen.
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von
Antipersonenminen durch Russland in der Ukraine vor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt Russland in der Ukraine
Antipersonenminen großflächig ein.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen möglichen
Einsatz von Minensystemen durch ukrainische Streitkräfte vor,
insbesondere im Hinblick auf internationale völkerrechtliche Verpflichtungen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
7. Wie schätzt die Bundesregierung den zeitlichen Horizont für eine
vollständige humanitäre Minenräumung in der Ukraine ein, und von welchen
Gesamtkosten geht sie dabei aus?
8. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung derzeit
Maßnahmen der humanitären Minenräumung und der Aufklärung über
Minengefahren in der Ukraine (bitte nach finanziellen Mitteln,
Durchführungsorganisationen und Projektlaufzeiten aufschlüsseln)?
9. Plant die Bundesregierung, diese Unterstützung in den kommenden
Jahren auszuweiten, insbesondere vor dem Hintergrund der großflächigen
Kontamination ziviler und landwirtschaftlicher Flächen?
10. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Erfahrungen
Deutschlands mit Kampfmittelaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg bei
der Bewertung des langfristigen Bedarfs an Minenräumung und
Gefahrenabwehr in der Ukraine?
Die Fragen 7 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Etwaige Erfahrungen von in Deutschland tätigen Kampfmittelräumdiensten
spielen nach Auffassung der Bundesregierung keine Rolle bei der Bewertung
der langfristigen Bedarfe an Minenräumung und Gefahrenabwehr in der
Ukraine.
Eine verlässliche, konkrete Aussage zu Dauer und Kosten einer vollständigen
Entminung der Ukraine kann derzeit nicht getroffen werden.
Die „International Campaign to Ban Landmines“ (ICBL) geht jedoch davon
aus, dass das Ziel einer vollständigen humanitären Räumung erst nach
mehreren Jahrzehnten erreicht werden kann. Die Kosten dafür könnten sich nach
Schätzungen der Vereinten Nationen und der Weltbank von Februar 2024 auf
34,6 Mrd. Euro belaufen.
11. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Rüstungsunternehmen
direkt oder indirekt an der Herstellung oder Lieferung von
Minensystemen beteiligt, die im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
eingesetzt werden oder eingesetzt wurden?
Nach § 18a des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ist es verboten,
„Antipersonenminen oder Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen
Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu
überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen
oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder
sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben, insbesondere sie zu
transportieren, zu lagern oder zurückzubehalten“. Die Bundesregierung hat keine
Kenntnis von Verstößen von Unternehmen in Deutschland gegen § 18a des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen.
12. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Programme zur
medizinischen und psychologischen Hilfe für zivile Opfer von Minen in
der Ukraine?
Derzeit unterstützt die Bundesregierung folgende Projekte in der Ukraine im
Sinne der Fragestellung:
• Projekt der Nichtregierungsorganisation Mines Advisory Group (MAG) im
Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in Höhe von
520.000 Euro und einer Laufzeit bis Juli 2026. Das Projekt beinhaltet auch
Maßnahmen zur Gefahrenaufklärung;
• Vorhaben der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH „Genderresponsive Ansätze der psychischen Gesundheit und
psychosozialen Unterstützung (MHPSS) in der Ukraine“ mit einem
Volumen von 16,1 Mio. Euro und einer Laufzeit von Oktober 2023 bis März
2029 adressiert die psychosozialen Bedarfe vulnerabler Gruppen
(insbesondere Frauen, Jugendliche, Kinder) unter Binnenvertriebenen und den
Aufnahmegemeinden, einschließlich ziviler Minenopfer;
• Im Rahmen des develoPPP-Programms unterstützt die Bundesregierung
gemeinsam mit der GIZ GmbH zwei Vorhaben mit 8,57 Mio. Euro und einer
Laufzeit bis Dezember 2026 zur Entminung in der Landwirtschaft und
damit die Ernährungssicherheit und Wiederbelebung landwirtschaftlicher
Flächen in der Ukraine;
• Darüber hinaus bestehen vier laufende Projekte des von der
Bundesregierung geförderten Bund-Länder Programms, die Rehabilitationszentren und
Kliniken in der Ukraine unterstützen. Das Gesamtvolumen der Projekte
(Bund- und Länderanteil) beträgt 2,9 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis
Dezember 2026 wird durch die GIZ GmbH umgesetzt. Im Rahmen des
Programms werden auch, aber nicht ausschließlich, zivile Minenopfer durch
die Lieferung von medizinischem Material im Wert von 992.000 Euro
unterstützt.
Das Bundesregierung plant für das Jahr 2026 im Bereich des humanitären
Minen- und Kampmittelräumens weiterhin einen Schwerpunkt auf die Ukraine zu
legen. Die genaue Mittelplanung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Ottawa-Übereinkommen
über das Verbot von Antipersonenminen, insbesondere mit Blick auf
dessen internationale Durchsetzung und Stärkung im Kontext des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine?
Die Bundesregierung misst der Ottawa-Konvention hohe humanitäre und
rüstungskontrollpolitische Bedeutung zu. Infolge des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs haben einige Staaten ihren Austritt aus der Ottawa-
Konvention erklärt. Mit derzeit 161 Vertragsstaaten, von denen zwei erst kürzlich
beigetreten sind, stellt die Ottawa-Konvention einen wichtigen Pfeiler der
humanitären Rüstungskontrollarchitektur dar. Die Bundesregierung ist
Vertragsstaat der Ottawa-Konvention, hält sich in vollem Umfang an die damit
verbundenen Verpflichtungen und setzt sich weltweit für die humanitären
Zielsetzungen dieses Abkommens ein.
14. Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung eines internationalen
Fonds für humanitäre Minenräumung und Opferhilfe in der Ukraine, und
setzt sie sich aktiv für eine solche Initiative ein?
Im Rahmen der Strategie des Auswärtigen Amts (AA) für Humanitäres Minen-
und Kampfmittelräumen setzt sich das AA auch politisch für die Förderung
neuer Modelle zur Finanzierung des humanitären Minen- und
Kampfmittelräumens weltweit ein. Die Bundesregierung begrüßt daher die Gründung der
Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie eines weltweiten
„Voluntary Trust Fund“ unter der Leitung Norwegens im Rahmen des 22.
Vertragsstaatentreffens der Ottawa-Konvention im Dezember 2025 in Genf.
Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Planungen für einen
internationalen Fonds im Sinne der Fragestellung bekannt.
15. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung zivile
Hilfsorganisationen und Strukturen des Katastrophen- und Zivilschutzes in der
Ukraine (bitte nach Organisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit Februar 2022 zivile Hilfsorganisationen und
Strukturen des Katastrophen- und Zivilschutzes, inklusive ziviler
Sicherheitsakteure, in Höhe von über 2,31 Mrd. Euro unterstützt.
Zu den Partnern gehören u. a. der zivile Katastrophenschutz, das Ukrainische
Rote Kreuz sowie eine Vielzahl ukrainischer Nichtregierungsorganisationen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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