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Schriftliche Frage 83 von Achim Köhler (AfD): Wie erklärt die Bundesagentur für Arbeit, dass ein großer Anteil der Rückforderungen (43,1 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und beim Arbei…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 83 von Achim Köhler (AfD): Wie erklärt die Bundesagentur für Arbeit, dass ein großer Anteil der Rückforderungen (43,1 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und beim Arbei… Frage 83 (Achim Köhler, AfD): Wie erklärt die Bundesagentur für Arbeit, dass ein großer Anteil der Rückforderungen (43,1 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und beim Arbeitslosengeld sind es 44 Prozent) älter als fünf Jahre ist – welche konkreten internen Prozesse oder Zuständigkeiten verhindern eine zeitnahe Festsetzung und Vollstreckung, bevor Forderungen verjähren (https://jungefreiheit.de/politik/deutschlan d/2026/zu-viel-ausgezahlt-und-nicht-zurueckgefor dert-arbeitsagentur-versiebt-milliarden/)? Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3177 als sog. Einnahmeausfälle ausgewiesen. Den wesentlichen Anteil stellen dabei niedergeschlagene Insolvenzgeldforderungen aus dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dar. Mit einer Niederschlagung wird (befristet oder unbefristet) von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen. Nach Ablauf des Befristungszeitraums wird die Einziehung fortgesetzt. Ein endgültiger Ausfall, wie in dem Artikel beschrieben, liegt daher nicht vor. Auch bei einer unbefristeten Niederschlagung wird das Einziehungsverfahren wiederaufgenommen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin oder des Schuldners eine Tilgung der Forderung möglich machen. Eine Niederschlagung kann nicht – ebenso wenig wie die übrigen Positionen der ausgewiesenen Einnahmeausfälle – mit der Verjährung einer Forderung gleichgesetzt werden. Zwar besteht die Forderung auch dann weiter, wenn sie verjährt ist. Allerdings hat die Schuldnerin oder der Schuldner ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht. Die Aussage, es gäbe Zahlungsausfälle für Januar bis September 2025 von 3,3 Mrd. Euro (Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) bzw. 1,3 Mrd. Euro (Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) ist ebenfalls unzutreffend. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3177 verwiesen. Dort werden die zahlungsgestörten Forderungen zum Zeitpunkt September 2025 dargestellt. Forderungen sind zahlungsgestört, wenn bei Fälligkeit der Forderung keine Zahlung eingegangen ist. Die Einziehung der Forderung durch den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des dortigen Mahnprozesses beginnt, sobald die Forderung zahlungsgestört ist. Ein Zahlungsausfall ist damit nicht automatisch verbunden.:

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