Schriftliche Frage 69 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt das Bundesministerium der Verteidigung die Rechtsprechung des Sozialgerichts Marburg hinsichtlich des Urteils vom 18. August 2025 (S 1…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 69 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt das Bundesministerium der Verteidigung die Rechtsprechung des Sozialgerichts Marburg hinsichtlich des Urteils vom 18. August 2025 (S 1…
Frage 69 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Setzt das Bundesministerium der Verteidigung die Rechtsprechung des Sozialgerichts Marburg hinsichtlich des Urteils vom 18. August 2025 (S 1 VE 7/25) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr um (u. a. Rechtsverbindlichkeit der bisher anerkannten Schädigungsfolgen bzw. des Grades der Schädigungsfolgen – GdS –, unzulässige Reduzierung des Grades der Schädigungsfolgen auf einen „medizinischen“ GdS), und falls nein, in welchen Punkten vertritt das Bundesministerium der Verteidigung eine andere Rechtsauffassung als das Sozialgericht Marburg (Quelle: www.sozialge richtsbarkeit.de/entscheidungen/179198)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 6. Februar 2026:
Gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 18. August 2025 (S 1 VE 7/25) hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Berufung vor dem Hessischen Landessozialgericht eingelegt. Aufgrund des noch laufenden Prozesses kann zu Auswirkungen des Urteils auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr keine Stellung genommen werden.
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