Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken - Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern
Text
Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken - Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8128
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Andreas Paul, Mirco Hanker, Stefan Henze, Thomas Ladzinski,
Jörg Zirwes, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker,
Dr. Michael Espendiller, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch,
Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland,
Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven
Wendorf, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD
Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
stärken – Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der
Bundeswehr sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)1 stellt sicher, dass im
Einsatz gesundheitlich geschädigte Soldatinnen und Soldaten sowie zivile
Angehörige der Bundeswehr Anspruch auf eine umfassende medizinische,
psychologische und berufliche Rehabilitation haben und hierfür im geschützten Rahmen des
Dienstbetriebes, in einem „Wehrdienstverhältnis besonderer Art“ (WbA)2
verbleiben können. Es ist seit seinem Inkrafttreten am 18. Dezember 2007 ein
zentraler Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Das Gesetz hat sich als
tragendes Instrument der Fürsorge und Einsatznachsorge etabliert. Sein umfassender
Rehabilitationsansatz gewährleistet, dass einsatzgeschädigte Soldatinnen und
Soldaten neben Versorgungsleistungen auch Unterstützung bei der Entwicklung
beruflicher Perspektiven erhalten und damit der besonderen staatlichen
Verantwortung Rechnung getragen wird.
Über die rechtliche Fürsorgepflicht hinaus ergibt sich aus der besonderen
Einsatzrealität von Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Angehörigen der Bundeswehr
eine weitergehende staatliche Verantwortung. Auslandseinsätze sind regelmäßig
mit erheblichen physischen und psychischen Belastungen verbunden, deren
Folgen sich nicht nur in sichtbaren Verletzungen, sondern auch in langfristigen psy-
1 Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz-
EinsatzWVG);https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/BJNR 286100007.html.
2 Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Evaluierung des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Deutscher Bundestag, Verteidigungsausschuss 21. Wahlperiode, Ausschussdrucksache
21(12)123, vom 25. September 2025, S.4.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
chischen Beeinträchtigungen niederschlagen können, bis hin zu
Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS).3 Extrem belastende und mitunter
lebensbedrohliche Einsatzsituationen erschweren häufig die Reintegration in das zivile
Leben. Vor diesem Hintergrund kann die frühzeitige Eröffnung ziviler beruflicher
Perspektiven ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen medizinischen und
psychosozialen Rehabilitation sein.
Eine vom Bundesministerium der Verteidigung durchgeführte Evaluierung des
EinsatzWVG bestätigt die tragfähige Grundkonzeption des Gesetzes.4 Zugleich
macht der Evaluierungsbericht jedoch deutlich, dass ein Reformbedarf weniger in
fehlenden Leistungen als vielmehr in strukturellen Defiziten der Steuerung des
Rehabilitationsprozesses und somit in der Umsetzung des EinsatzWVG liegt.5
Hinzu kommt, dass sich Einsatzrealitäten und das Profil der Schädigungen in den
Jahren seit dem das Gesetz in Kraft ist signifikant verändert haben. Psychische
Einsatzschädigungen stellen mittlerweile den überwiegenden Anteil der Fälle
dar.6 Während das Einsatzgeschehen in 2007 noch in weiten Teilen von
physischen Verwundungen geprägt war, liegt der Anteil psychischer
Einsatzschädigungen heute laut Evaluierungsbericht bei rund 82 Prozent aller Fälle (von insgesamt
2 464 Schutzzeit-Fällen).7 Diese Fälle weisen im Durchschnitt deutlich längere
und nicht-lineare Genesungsverläufe auf, weshalb ein stärker strukturiertes,
zeitlich klar definiertes und individuell abgestimmtes berufliches
Rehabilitationsmanagement erforderlich ist. Der Evaluierungsbericht zeigt weiter, dass
insbesondere der Übergang von der medizinischen und militärischen Rehabilitation in eine
nachhaltige berufliche, insbesondere zivile Perspektive bislang nicht durchgängig
gelingt. Möglichkeiten der zivilen Weiterverwendung und des allgemeinen
Arbeitsmarktes werden nicht in ausreichendem Maße systematisch erschlossen. Dies
hat zur Folge, dass die zivile Weiterverwendung von den Betroffenen nicht als
berufliche Möglichkeit erkannt und angenommen wird. Die berufliche
Reintegration gelingt deshalb nur in einem Teil der Fälle reibungslos, während bei einem
erheblichen Anteil der Betroffenen die vorhandenen Möglichkeiten des zivilen
Arbeitsmarktes nicht ausgeschöpft werden.8
Mit der „medizinisch-dienstlich orientierten Rehabilitation Bundeswehr“
(MDORBw) hat die Bundeswehr das Konzept der „medizinisch-beruflich
orientierten Rehabilitation“ (MBOR) der Deutschen Rentenversicherung konzeptionell
aufgegriffen und die frühzeitige Einbindung beruflicher Perspektiven als Ziel
übernommen.9 In der praktischen Umsetzung bleibt die berufliche Dimension
jedoch vielfach nachrangig, setzt verzögert ein und ist organisatorisch nicht
durchgängig mit der medizinischen Rehabilitation verzahnt. Der Evaluierungsbericht
3 Vgl. Bundeswehr, Innere Führung, „Auslandseinsatz – Dein, Mein, Unser Einsatz. Ein Ratgeber für
Soldatenfamilien“, 4. Auflage 2023, S. 53 ff; https://www.bundeswehr.de/re-
source/blob/5514658/2b1598274841562ff3d8069fc8f7dbb4/03-5-dein-mein-unser-einsatz-data.pdf.
4 Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Evaluierung des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Deutscher Bundestag, Verteidigungsausschuss 21. Wahlperiode, Ausschussdrucksache
21(12)123, vom 25. September 2025, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S.4 sowie Kapitel V
„Instrumente des EinsatzWVG“, S. 38.
5 Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Evaluierung des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Deutscher Bundestag, Verteidigungsausschuss 21. Wahlperiode, Ausschussdrucksache
21(12)123, vom 25. September 2025, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S.4.
6 Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Evaluierung des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Deutscher Bundestag, Verteidigungs-ausschuss 21. Wahlperiode,
Ausschussdrucksache 21(12)123, vom 25. September 2025, Kapitel III. „Einleitung“, S. 9.
7 Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Evaluierung des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Deutscher Bundestag, Verteidigungsausschuss 21. Wahlperiode, Ausschussdrucksache
21(12)123, vom 25. September 2025, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S.11.
8 Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Evaluierung des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Deutscher Bundestag, Verteidigungsausschuss 21. Wahlperiode, Ausschussdrucksache
21(12)123, vom 25. September 2025, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S.4.
9 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, Kapitel V. „Instrumente des EinsatzWVG“, S. 38.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
stellt fest, dass insbesondere eine verzögerte oder fehlende berufliche
Eingliederung den Rehabilitationserfolg beeinträchtigt und es beim Beginn beruflicher
Maßnahmen häufig zu Verzögerungen kommt.10
Auch die vom Bundesverteidigungsministerium eingesetzte Zentrale Ansprech-,
Leit- und Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte (ZALK)11 bündelt zwar
Zuständigkeiten und begleitet die Verfahren administrativ, begründet jedoch nach
dem Evaluierungsbericht keine durchgehende Gesamtverantwortung für den
Rehabilitationsverlauf und gewährleistet keine verbindliche Verzahnung
medizinischer und beruflicher Rehabilitation. Damit wird ein fortbestehender
Optimierungsbedarf bei der strukturellen Ausgestaltung der Rehabilitationssteuerung
deutlich.12
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die „medizinisch-dienstlich orientierte Rehabilitation“ (MDORBw) der
Bundeswehr rechtlich und konzeptionell so weiterzuentwickeln, dass die
berufliche Perspektive integraler und verbindlicher Bestandteil der medizinischen
Rehabilitation wird und medizinische sowie berufliche Rehabilitation als
gleichrangige Zielkomponenten eines einheitlichen Rehabilitationsprozesses
(„2-Säulen-Modell“) ausgestaltet werden. Militärische Weiterverwendung,
zivile Weiterverwendung sowie der Übergang in den allgemeinen
Arbeitsmarkt sind als gleichwertige Rehabilitationszieloptionen verbindlich zu
verankern. Die berufliche Rehabilitation wird dabei als zentraler Erfolgsfaktor
für nachhaltige Reintegration verstanden, insbesondere bei psychischen
Einsatzfolgen. Hierzu ist das Rehabilitationskonzept „MBOR“ der DRV (als
Weiterentwicklung des bisherigen Reha-Ansatzes für stark beeinträchtigte
berufliche Leistungsfähigkeit und einem erhöhten Risiko dauerhafter
Erwerbsminderung) konsequent zu übernehmen. Die berufliche
Wiedereingliederung ist damit nicht nur das Ziel des Prozesses, sondern auch der Antrieb
des psychosozialen Rehabilitationsprozesses;
2. die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für
Einsatzgeschädigte (ZALK) strukturell weiterzuentwickeln und zu einer operativ
steuernden „Bundeswehragentur für berufliche und zivilberufliche (Re-) integration“
(BerufsagenturBW) auszubauen, die als zentrale Anlauf- und
Koordinierungsinstanz eine durchgängige, verbindliche Steuerung und Begleitung von
der medizinischen Rehabilitation bis zur nachhaltigen beruflichen Integration
gewährleistet und als operative Schnittstelle zwischen der Bundeswehr und
allen „Stakeholdern“ fungiert. Die neue „BerufsagenturBW“ wird im Sinne
des New Public Managements in der Organisationsform einer sogenannten
„One-Stop-Agency“ (zentrale Anlaufstelle zur ganzheitlichen Unterstützung
der Betroffenen in allen relevanten Verwaltungs- und Dienstleistungen zur
Überwindung bürokratischer Hürden) eine betroffenen- und
lebenslagenorientierte Berufsförderung und Berufsvermittlung und eine den medizinischen
Rehabilitationsprozess begleitende Wiedereingliederung und Beratung
vornehmen;13
10 Ebd. Kapitel V. „Instrumente des EinsatzWVG“, S.72, Abs. 2 und 3.
11 Ebd. Kapitel III. „Einleitung“, S.10 und 16.
12Ebd. Kapitel V. „Instrumente des EinsatzWVG“ S. 68–71 (insb. S. 69, Abs. 3).
13 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Schriftenreihe des BIBB – Der Generalsekretär Bonn, Bericht
Verwaltungsmodernisierung, Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 72, „Vom regel- und
verfahrensorientierten Staatsdiener zum ergebnisorientierten Public Manager“, Abschlussbericht, S.26 ff;
https://www.bibb.de/dokumente_archiv/pdf/WDP72.pdf sowie
One-Stop-Agencies als Schlüsselelement einer anwendungsorientierten Open-Government-Strategie, Frey,
M. (2023): Das grenzüberschreitende Beispiel der INFOBESTen, S. 147-165, in: Vetter, A., Remer, U.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3. ein verbindliches, personenbezogenes Fallmanagement einzuführen, das eine
eindeutige Zuständigkeit von Beginn der Rehabilitation an sicherstellt und
mit klar definierten Entscheidungs- und Eskalationsbefugnissen ausgestattet
ist. In der Funktion des betreuenden Interessenvertreters des Beschäftigten ist
er der primäre Ansprechpartner, der den gesamten Rehabilitationsprozess von
der medizinischen Rehabilitation über berufliche Qualifizierung bis hin zur
nachhaltigen Integration in Erwerbsarbeit koordiniert, steuert und
zielorientiert begleitet. Hierfür sind die erforderlichen Entscheidungs-, Steuerungs-
und Eskalationsbefugnisse klar festzulegen, sodass der Fallmanager in der
Lage ist, Rehabilitationsverläufe aktiv zu gestalten, Verzögerungen frühzeitig
zu erkennen und die beteiligten Akteure verbindlich einzubinden;
4. bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem Zweiten, Dritten
und Neunten Buch Sozialgesetzbuch systematisch nutzbar zu machen und in
den Rehabilitationsprozess einzubinden;
5. ein datengestütztes Kompetenz- und Stellenprofiling sowie
arbeitsmarktbezogene Matching-Verfahren einzuführen, um gesundheitliche
Einschränkungen, Qualifikationen und regionale Fachkräftebedarfe strukturiert
zusammenzuführen;
6. verwaltungsübergreifende Kooperationsstrukturen im öffentlichen Dienst
herzustellen, um einen strukturierten Übergang zum internen Arbeitsmarkt
herzustellen. Es ist daher ein vertikales verwaltungsübergreifendes
Vermittlungsnetzwerk zwischen den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
aufzubauen. Die Qualifizierungsangebote werden über einen
Kooperationsverbund zwischen den Bildungsträgern der Länder (den
Verwaltungsakademien) und dem Bund (dem Bundesverwaltungsamt (BVA) geschlossen. Mit
dieser Qualifizierungsoffensive wird eine bislang bestehende Systemlücke
zwischen medizinischer Rehabilitation und beruflicher
Anschlussverwendung geschlossen;
7. zur konsequenten Erweiterung des Fokus vom öffentlichen Dienst auf den
regionalen zivilen Arbeitsmarkt sind regionale Vermittlungsnetzwerke unter
Einbindung der Bundesagentur für Arbeit sowie der jeweils zuständigen
Jobcenter aufzubauen (u. a. mit Kammern, Verbänden, Landes- und
Kommunalverwaltungen, regionale Wirtschaftsfördergesellschaften,
Personalvermittlungen, Unternehmen, insbesondere aus sicherheitsrelevanten und
qualifikationsnahen Branchen);
8. die Aufgaben der „BerufsagenturBw“ auf Maßnahmen zur strukturierten
Nachbetreuung nach erfolgter beruflicher Eingliederung auszuweiten, um die
Stabilität von Beschäftigungsverhältnissen der Betroffenen zu fördern,
potenzielle Abbrüche oder Überforderungen frühzeitig zu erkennen und durch
bedarfsgerechte, begleitende Unterstützung eine nachhaltige Teilhabe am
Arbeitsleben sicherzustellen;14
(Hrsg.) Dialogische Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Politik gestalten –
Kommunikation, Deliberation und Partizipation bei politisch relevanten Projekten. Springer VS, Wiesbaden;
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-38597-2_8#citeas.
14Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, „Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung
zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), vom 25. September 2025,
Ausschussdrucksache 21(12)132, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S. 4.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
9. dem Deutschen Bundestag regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) über die
Umsetzung, Wirksamkeit und Ergebnisse der weiterentwickelten
Rehabilitationssteuerung zu berichten, insbesondere über Fortschritte bei der Verzahnung
medizinischer und beruflicher Rehabilitation.
Berlin, den 22. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) stellt in Verbindung mit dem
Soldatenentschädigungsgesetz15 eine substanzielle Stärkung der sozialen Sicherung einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten dar.
Mit der Anerkennung des Einsatzunfalls als zentralem Tatbestand und der gesetzlich verankerten
Beweislastvermutung übernimmt der Dienstherr sichtbar Verantwortung für diejenigen, die im Einsatz besonderen
physischen und psychischen Risiken ausgesetzt waren, und stärkt damit zugleich Attraktivität und Glaubwürdigkeit
der Bundeswehr als Arbeitgeber.16
Abgesehen von der rechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, erschließt sich auch die moralische
Verantwortung ggü. den Soldaten und den zivilen Angehörigen der Bundeswehr bereits aus der beruflichen Wirklichkeit
bei Auslandseinsätzen und deren Folgen, somit ergibt sie sich aus der Natur des Berufs selbst. Es sind nicht nur
die körperlichen Folgen, sondern vor allem auch die „unsichtbaren Wunden“, die ihre Berufswirklichkeit
ausmachen. Berufliche psychische Stressfaktoren für Soldaten umfassen die Konfrontation mit Gewalt, Tod,
Gesundheitsgefahren aufgrund hygienischer Verhältnisse, und extremen Lebensbedingungen, Abwesenheit von der
Heimat und dem eigenen Wohnort (Wohnung, Haus), Dienst an anderen, fremden Orten, Auslandsverwendung
in Konfliktregionen und Krisengebieten, lange Trennung von der Familie und Partnerschaft, moralische
Belastung, die Angst vor Stigmatisierung, die Schwierigkeit der Reintegration ins zivile Leben. Soldaten können
naturgemäß in Auslandseinsätzen extremen Stressoren ausgesetzt sein, nicht selten mit nahezu zwangsläufigen
psychischen Einsatzfolgen, wie Angststörung, Depression, Sucht, bis hin zu Posttraumatischen
Belastungsstörungen (PTBS).17 Extrem belastende, lebensbedrohliche und traumatische Ereignisse (z. B. Entführungen, aktive
Gefechte, Kampfhandlungen, Explosionen, verstörende Ereignisse und Bilder oder der Verlust von Kameraden)
verdeutlichen, warum die Rückkehr so schwierig ist und das militärische Umfeld im Rahmen der Rehabilitation
eine belastende und das Krankheitsbild verstärkende Wirkung haben kann. Die Option einer zivilen
Beschäftigung ist daher oft zwingend für die erfolgreiche medizinische Rehabilitation, denn sie unterstützt die Rückkehr
in die gesellschaftliche Normalität.
Die vom Bundesministerium der Verteidigung durchgeführte Evaluierung des EinsatzWVG kommt zu dem
Ergebnis, dass das Gesetz seine grundlegende Zielsetzung, die umfassende medizinische, psychologische und
berufliche Rehabilitation, im Kern erfüllt und sich seit seiner Einführung bewährt hat.18 Der Bericht stellt weiter
fest, dass der Rehabilitationsprozess nach dem EinsatzWVG für Einsatzgeschädigte zwar grundsätzlich geeignet
ist, in der praktischen Umsetzung jedoch als zu langwierig, zu fragmentiert ist und unzureichend koordiniert
wird.
Insbesondere fehlt eine durchgängige Steuerung über den gesamten Rehabilitationsverlauf sowie klare zeitliche
und organisatorische Vorgaben. Dies führt zu Brüchen im Rehabilitations-Prozess, verzögertem Beginn
beruflicher Maßnahmen und erhöhtem Risiko der Chronifizierung19, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.20
Im Hinblick auf die berufliche Wiedereingliederung verweist der Bericht auf Optimierungsbedarfe, insbesondere
im Hinblick auf eine bessere Information und Aufklärung der Betroffenen zur beruflichen Entwicklung sowie
auf den Übergang von der militärischen Schutzzeit in eine nachhaltige zivile Beschäftigung. Dabei betont der
Bericht die ungenügende Inanspruchnahme von Möglichkeiten für eine zivilberufliche Beschäftigung und
unterstreicht die Notwendigkeit, die zivile Weiterverwendung künftig stärker fördern zu müssen.21
15 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenentschädigungsgesetz);
https://www.gesetze-im-internet.de/seg/BJNR393300021.html.
16 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, II. Wesentliche Ergebnisse, S. 4 sowie Ebd., Kapitel IV. „Gesetzlicher
Kontext, Abschnitt B., S. 21-29.
17 Vgl. Bundeswehr, Innere Führung, „Auslandseinsatz – Dein, Mein, Unser Einsatz. Ein Ratgeber für
Soldatenfamilien“, 4. Auflage 2023, S. 53 ff; https://www.bundeswehr.de/re-
source/blob/5514658/2b1598274841562ff3d8069fc8f7dbb4/03-5-dein-mein-unser-einsatz-data.pdf.
18 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S. 4.
19 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, IV. „Instrumente des EinsatzWVG“, S. 36, Abs. 1.
20 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, IV. „Instrumente des EinsatzWVG“, S. 37.
21 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (Einsatz-WVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, Kapitel II. „Wesentliche Ergebnisse“, S. 4.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der Evaluierungsbericht identifiziert insbesondere eine unzureichende Verzahnung medizinischer und
beruflicher Rehabilitationsprozesse, eine zu lange Dauer der Rehabilitationsprozesse, zeitliche Brüche zwischen
medizinischen, dienstlichen und beruflichen Phasen, zu lange Schutzzeiten, eine unzureichende Transparenz der
Leistungen sowie eine bislang nicht ausgeschöpfte Nutzung zivilberuflicher Weiterbeschäftigungs- und
Arbeitsmarktoptionen sowie eine nicht ausreichende Anbindung an regionale Arbeitsmärkte als zentrale
Schwachstellen.
Berufliche Perspektivklärung und angemessene Qualifizierungsentscheidungen erfolgen vielfach zu spät oder
nicht systematisch, sodass die Schutzzeit des EinsatzWVG nicht in allen Fällen als aktiv gestalteter
Rehabilitationszeitraum genutzt wird.22
Vor diesem Hintergrund greift der Antrag die Erkenntnisse der Evaluation auf und zielt darauf ab, die berufliche
Rehabilitation gleichrangig neben der medizinischen Rehabilitation zu verankern. Mit der konsequenten
Ausrichtung an den Grundsätzen der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation wird anerkannt, dass
berufliche Perspektiven bereits während der medizinischen Rehabilitation systematisch berücksichtigt werden müssen.
Berufliche Wiedereingliederung wird damit nicht als nachgelagerte Option, sondern als zentrales
Steuerungselement des gesamten Rehabilitationsverlaufs ausgestaltet.
Mit der Bezeichnung der „medizinisch-dienstlich orientierten Rehabilitation“ (MDORBw) hat die Bundeswehr
das Konzept der „medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation“ (MBOR) der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) adaptiert. Die in veränderter Form übernommene Konzeption als MDORBw der Bundeswehr ist
jedoch kein verbindliches Steuerungskonzept, sondern faktisch eine medizinisch dominierte Rehabilitation mit
lediglich einem optionalen Berufsbezug (verspäteter Beginn von Berufs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
sowie Fehlanreize zum Verbleib im Krankenstatus).23 Die „medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation“
(MBOR) der DRV ist dagegen eine konzeptionelle Erweiterung der klassischen medizinischen Rehabilitation,
die nunmehr die berufliche Reintegration in den Mittelpunkt von Therapie und Diagnostik stellt und an den
beruflichen, auch schwerwiegenden Problemen als Ursache für die Behandlungsnotwendigkeit ansetzt. Die
berufliche Wiedereingliederung ist danach in der psychosozialen Rehabilitation das zentrale Element, da sie die
Arbeitsfähigkeit wiederherstellt, die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben sichert und die gesellschaftliche
Integration fördert, indem sie die individuellen Fähigkeiten an berufliche Anforderungen anpasst, soziale
Kompetenzen stärkt und konkrete Schritte zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder zur beruflichen Neuorientierung
therapiebegleitend plant, um die psychische Gesundheit zu stabilisieren und eine Rückkehr zu erleichtern.24
Die Bundeswehr beansprucht konzeptionell das aus der DRV bekannte „MBOR“-Prinzip (frühe, systematische
Einbindung beruflicher Perspektiven bereits während der medizinischen Rehabilitation) mit dem eigenen
Konzept der “MDORBw“ übernommen zu haben, was aber, wie der Evaluierungsbericht verdeutlicht, bisher nicht
optimal gelungen ist. Die berufliche Dimension bleibt beim „MDORBw-Verfahren“ der Bundeswehr faktisch
nachrangig, sie wird zeitlich verzögert, organisatorisch getrennt und nicht als zentrales Steuerungselement des
Reha-Verlaufs umgesetzt. Damit verfehlt die „MDORBw“ den eigenen konzeptionellen Anspruch. Insoweit
macht der Bericht nachfolgende folgerichtige Feststellung und bestätigt diesen Optimierungsbedarf: „Wie
beschrieben haben die Dauer der Rehabilitation und vor allem die verzögerte bzw. fehlende berufliche
Eingliederung einen negativen Einfluss auf den Rehabilitationserfolg. Für eine effiziente Wiedereingliederung spielt der
frühzeitige Beginn und die Verzahnung der medizinischen mit den dienstlichen bzw. beruflichen
Rehabilitationsmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Erkenntnis der durchgeführten 360°-Betrachtung ist, dass es beim
Beginn der dienstlichen bzw. beruflichen Rehabilitation häufig zu Verzögerungen kommt.“25
22 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (Einsatz-WVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, S. 33-35, 38-39 sowie 68-72.
23 Ebd., Kapitel V., „Instrumente des EnsatzVWG“, S. 46 sowie Kapitel VII., „Wechselwirkung mit der
Versorgung“, S. 89.
24 Deutsche Rentenversicherung online, „Übergangsmanagement aus medizinisch-beruflich orientierten
Rehabilitation in aktive berufliche Tätigkeit“; https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Shared-
Docs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/konzepte_systemfragen/
konzepte/MBOR_UEM_2023.html.
25 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (Einsatz-WVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, Kapitel V. „Instrumente des EinsatzWVG“, S. 72, Abs. 2-3.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die von der Bundesregierung eingerichtete Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für
Einsatzgeschädigte (ZALK) leistet derzeit als zentrale Anlauf-, Informations- und Koordinierungsstelle einen wichtigen
Beitrag zur Bündelung von Zuständigkeiten und zur administrativen Begleitung einsatzgeschädigter Soldatinnen
und Soldaten im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes. Zugleich zeigt der Evaluierungsbericht zum
Einsatz-WVG, dass die derzeitige Ausgestaltung der ZALK keine durchgehende Verantwortung für den
Rehabilitationsverlauf begründet und insbesondere nicht geeignet ist, medizinische und berufliche Rehabilitation
wirksam und verbindlich zu verzahnen. Zu dieser Erkenntnis kommt auch der Bericht: „Insgesamt ist
festzustellen, dass es bisher an einem standardisierten, strukturierten sowie aktivierenden Rehabilitationsverfahren und
einer steuernden Hand in dieser komplexen Gemengelage mit den vielen Beteiligten fehlt.
Die ZALK erfüllt überwiegend koordinierende und lotsende Funktionen, verfügt jedoch weder über klar
definierte Entscheidungs- noch über Eskalationsbefugnisse und trägt keine Ergebnisverantwortung für den Erfolg
der beruflichen Wiedereingliederung. Rehabilitationsprozesse werden damit begleitet, aber nicht zielgerichtet
gesteuert; berufliche Perspektiven werden häufig zu spät oder nicht systematisch in den Rehabilitationsverlauf
integriert. Die von der Bundesregierung vorgesehene Einführung von Case-, Reha- und Assessmentmanagement
stellt zwar einen wichtigen Schritt zur besseren Strukturierung der Verfahren dar, bleibt jedoch überwiegend
beratend und koordinierend angelegt und lässt eine eindeutige Bündelung von Entscheidungs- und
Ergebnisverantwortung im Einzelfall offen.
Auch die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Einführung von Case-, Reha- und
Assessmentmanagement stellen zwar einen wichtigen Schritt zur Strukturierung und Transparenz der Verfahren dar,
bleiben jedoch überwiegend beratend und koordinierend angelegt. Sie lassen offen, wie im Einzelfall
verbindliche Entscheidungen getroffen und Verantwortung für den Erfolg des Rehabilitationsverlaufs übernommen
werden sollen. Ohne eine klare personelle Zuständigkeit und ohne institutionell verankerte Ergebnisverantwortung
besteht die Gefahr, dass bestehende Defizite lediglich organisatorisch überformt, nicht aber nachhaltig behoben
werden.26
Der Antrag zieht hieraus die Konsequenz, ein verbindliches, personenbezogenes Fallmanagement einzuführen.
Dieses sieht vor, dass einsatzgeschädigten Soldatinnen und Soldaten frühzeitig ein eindeutig benannter
Fallmanager als alleiniger primärer Ansprechpartner zugeordnet wird, der den gesamten Rehabilitationsprozess
koordiniert, steuert und zielorientiert begleitet. Durch klar definierte Entscheidungs- und Eskalationsbefugnisse wird
sichergestellt, dass medizinische und berufliche Maßnahmen nicht isoliert nebeneinanderstehen, sondern als
integrierter Gesamtprozess ausgestaltet werden, der konsequent auf nachhaltige berufliche Teilhabe ausgerichtet
ist. Zur operativen Umsetzung sieht der Antrag die Weiterentwicklung der ZALK zu einer eigenständigen,
fallverantwortlichen Berufsagentur der Bundeswehr („BerufsagenturBW“) vor. Diese soll als One-Stop-Agency die
bislang fragmentierten Zuständigkeiten bündeln und eine durchgängige Begleitung von der medizinischen
Rehabilitation über Qualifizierung und Vermittlung bis hin zur stabilen beruflichen Eingliederung gewährleisten.
Flankierend wird die systematische Nutzung bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente gestärkt. Die
gezielte Einbindung von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter sowie externer Qualifizierungs-
und Vermittlungsträger eröffnet flexible und passgenaue Wege in den zivilen Arbeitsmarkt. Ergänzt wird dies
durch ein datengestütztes Kompetenz- und Stellen-Profiling sowie arbeitsmarktbezogene Matching-Verfahren,
die Qualifikationen, Erfahrungen und regionale Arbeitsmarktbedarfe systematisch zusammenführen.
Da nachhaltige berufliche Reintegration nicht allein innerhalb der Bundeswehr organisiert werden kann, setzt
der Antrag zudem auf den Aufbau verwaltungsübergreifender Netzwerke im öffentlichen Dienst sowie
regionaler Kooperationsstrukturen mit Kammern, Verbänden und Unternehmen.
Eine strukturierte Nachbetreuung nach erfolgter Eingliederung trägt schließlich dazu bei, insbesondere bei
psychischen Einsatzschädigungen die Stabilität von Beschäftigungsverhältnissen zu sichern und Abbrüche
frühzeitig zu vermeiden.
26 BMVg, Bericht zur Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (Einsatz-WVG),
Ausschussdrucksache 21(12)132, 25.9.2025, Kapitel V. „Instrumente des EinsatzWVG“, Kapitel II. „Wesentliche
Ergebnisse“, S. 4.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Antrag)
- authored ← Andreas Paul (Antrag)
- authored ← Bernd Schuhmann (Antrag)
- authored ← Daniel Zerbin (Antrag)
- authored ← Edgar Naujok (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Iris Nieland (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Jörg Zirwes (Antrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Antrag)
- authored ← Malte Kaufmann (Antrag)
- authored ← Markus Matzerath (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Michael Blos (Antrag)
- authored ← Michael Espendiller (Antrag)
- authored ← Mirco Hanker (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← Reinhard Mixl (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← Stefan Henze (Antrag)
- authored ← Sven Wendorf (Antrag)
- authored ← Thomas Ladzinski (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- part_of_vorgang → Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken - Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte A (Antrag)