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Schriftliche Frage 103 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der Stand bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der neuen kriterienbasierten Vermutungsregelung im Strafrec…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 103 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der Stand bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der neuen kriterienbasierten Vermutungsregelung im Strafrec… Frage 103 (Dr. Götz Frömming, AfD): Wie ist der Stand bei der Erarbeitung der Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der neuen kriterienbasierten Vermutungsregelung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und im Häftlingshilfegesetz, die durch die am 30. Januar 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR eingeführt wurde und am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. November 2025: Die in Ihrer Frage angesprochenen Rechtsverordnungen sind vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf der Grundlage des § 21 Absatz 6 Satz 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) und des § 3 Absatz 6 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) sowie vom Bundesministerium des Innern (BMI) auf der Grundlage des § 4 Absatz 6 Satz 2 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) zu erlassen. Die drei Rechtsverordnungen sind jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im Benehmen mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte) zu erlassen. Das BMJV hat unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Februar 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 63) das BMI, das BMG und das BMAS sowie die SED-Opferbeauftragte zu einer ersten Besprechung zum Inhalt der zu erlassenden Rechtsverordnungen am 17. März 2025 eingeladen. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, einen Workshop mit vier ausgewiesenen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Traumaund Stressfolgestörungen durchzuführen, der am 18. Juni 2025 stattfand. Im Nachgang zu diesem Workshop haben die Expertinnen und Experten dem BMJV am 29. August 2025 ihre gemeinsame Stellungnahme zum aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft in Bezug auf gesundheitliche Folgen politischer Verfolgung in der DDR übermittelt. Auf dieser Grundlage haben das BMJV und das BMI Regelungsentwürfe erarbeitet, die derzeit zwischen den Beteiligten final abgestimmt werden. Nach Abschluss dieser Abstimmung wird die übliche Ressortabstimmung sowie die übliche Länder- und Verbändebeteiligung erfolgen, bevor beim Bundesrat die erforderliche Zustimmung zu den drei Rechtsverordnungen eingeholt wird. Sie sollen rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft treten, also zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die gesetzlichen Vermutungsregelungen in § 21 Absatz 6 Satz 1 StrRehaG, § 3 Absatz 6 Satz 1 VwRehaG und § 4 Absatz 6 Satz 1 HHG in Kraft getreten sind, damit den Betroffenen keine Nachteile entstehen.

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