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Schriftliche Frage 144 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Gerichtsurteil vom 20. Januar 2026 des Amtsgerichts Lichtenberg in Berlin deutschlandweit da…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 144 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Gerichtsurteil vom 20. Januar 2026 des Amtsgerichts Lichtenberg in Berlin deutschlandweit da… Frage 144 (Victoria Broßart, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Gerichtsurteil vom 20. Januar 2026 des Amtsgerichts Lichtenberg in Berlin deutschlandweit das Deutschlandticket auch in Papierform als gültiger Fahrschein anerkannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 6. Februar 2026: Hinsichtlich der Papierform ist zwischen dem Ausgabemedium und dem Medium, auf dem das Ticket bei der Fahrausweiskontrolle vorgezeigt wird, zu unterscheiden. Mit dem o. g. Urteil hat das Amtsgericht Lichtenberg erstmals gerichtlich festgestellt, dass mit dem Vorzeigen eines ausgedruckten Deutschlandtickets (im Sinne eines elektronisch lesbaren Tickets in Papierform) nicht gegen die Tarif- oder Beförderungsbestimmungen verstoßen wird. Das Ticket ist gültig, eine Schwarzfahrt liegt nicht vor. Gemäß den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets gilt, dass das Deutschlandticket nicht übertragbar ist und als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben wird. Die Branche ist gehalten, die aktuelle Rechtsprechung zu beachten und künftig vom Verkehrsunternehmen digital ausgegebene und vom Kunden auf Papier ausgedruckte Deutschlandtickets als gültig anzuerkennen.

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