Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2722)
Text
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2722)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5378
21. Wahlperiode 15.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas
Benner, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2722 –
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren
ohne Fahrschein entkriminalisieren
b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta
Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1757 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs –
Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass von den Varianten der
Leistungserschleichung nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) derzeit nur noch
dem Erschleichen von Beförderungsleistungen praktische Bedeutung zukomme.
Von der Sanktionierung des Fahrens ohne Fahrschein seien jedoch besonders
Menschen, die in Armut lebten, betroffen, wenn sie sich wiederholt kein Ticket
leisten könnten. Da sie bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe diese nicht
bezahlen könnten, komme es in überdurchschnittlich vielen Fällen zur Verhängung
von Ersatzfreiheitsstrafen, welche eine erhebliche Belastung für den Strafvollzug
darstellten, ohne dass die Vollstreckung zur Kriminalitätsvermeidung beitrage.
Fahren ohne Fahrschein könne ausreichend zivilrechtlich z. B. durch
Vertragsstrafen begegnet werden, da das Verhalten mangels Zugangskontrollen mit keiner
erheblichen kriminellen Energie einhergehe und überwiegend Menschen ohne
ausreichend finanzielle Mittel treffe. Die Kriminalisierung des Verhaltens
verstärke lediglich die soziale Benachteiligung. § 265a StGB könne aus Sicht der
Fraktion ersatzlos gestrichen werden, da sie der Ultima-Ratio-Funktion des
Strafrechts widerspreche.
Zu Buchstabe b
Auch die Fraktion Die Linke sieht die strafrechtliche Ahndung des Fahrens ohne
Fahrschein als nicht verhältnismäßig an. Sie betont zudem, dass die Eintragungen
auch solcher Strafen in das Bundeszentralregister eine stigmatisierende Wirkung
entfalte und bei Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus zur Ausweisung
führen könne. Durch eine ersatzlose Streichung der Vorschrift würden zudem Polizei
und Justiz entlastet. Eine Entkriminalisierung werde auch dem
Gleichheitsgrundsatz besser gerecht, da beispielsweise das Falschparken nur als
Ordnungswidrigkeit geahndet werde.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/2722 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1757 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2722 abzulehnen;
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1757 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ansgar Heveling
Geschäftsführender Vorsitzender
Axel Müller
Berichterstatter
Tobias Matthias Peterka
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Helge Limburg
Berichterstatter
Luke Hoß
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Axel Müller, Tobias Matthias Peterka, Dr. Johannes
Fechner, Helge Limburg und Luke Hoß
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksachen 21/2722 und 21/1757 in seiner 40. Sitzung am
13. November 2025 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
und den Verkehrsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses
Der Verkehrsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 21/2722 und 21/1757 in seiner 28. Sitzung am 15.
April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
21/2722 und mit demselben Stimmverhältnis die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1757.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 die Vorlagen auf
Drucksachen 21/2722 und 21/1757 abschließend beraten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/2722 und
mit demselben Stimmverhältnis die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1757.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass das Erschleichen von Leistungen nur geringen
Unrechtsgehalt habe und kaum einen echten Vermögensschaden verursache. Trotzdem habe ein Verstoß in der Praxis
teilweise drastische Konsequenzen, bis hin zu Gefängnisstrafen. Anders als bei einem Ladendiebstahl werde bei
der Beförderungserschleichung das Vermögen der Verkehrsbetriebe nicht gemindert, unabhängig davon, wie
viele Stationen ohne Fahrschein gefahren würden. Die Beförderungserschleichung würde auch nicht sanktionslos
bleiben, da das erhöhte Beförderungsentgelt – das zivilrechtlich eingetrieben werden könne – unberührt bleibe.
Das Strafrecht als Ultima Ratio sei für diese Fälle unverhältnismäßig. Die Regelung treffe überproportional
Menschen mit geringem Einkommen. Zudem komme es zu einer Ungleichbehandlung, da z. B. Parken ohne Parkticket
auch im Wiederholungsfall keine Straftat darstelle.
Die Fraktion Die Linke schloss sich dieser Argumentation an und betonte, dass Ersatzfreiheitsstrafen fast
ausschließlich Personen träfen, die sich schon kein Ticket leisten könnten und insofern auch eine verhängte
Geldstrafe nicht bezahlen könnten. Diese sozial benachteiligten Menschen, die in der Regel wohnungs- und arbeitslos
und auch suizidgefährdet seien, bräuchten staatliche Hilfen statt staatlicher Sanktionen. Durch die bestehende
Regelung entstünden dem Staat zudem Kosten von ca. 100 Millionen Euro pro Jahr bei lediglich geringen Kosten
für ein Ticket.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass die Abschaffung der Strafbarkeit für Fahren ohne Fahrschein zu
Nachahmungseffekten und Gerichtigkeitsdefiziten führen würde. Auch das Unrechtsbewusstsein würde erodieren, wenn
keine Strafandrohung mehr existiere. Den Verkehrsbetrieben entstünde sehr wohl ein finanzieller Schaden, wenn
viele Personen kein Ticket mehr kauften. Beförderungserschleichung sei ein Betrugsdelikt, das betraft gehöre,
insbesondere im Wiederholungsfall.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass es auch bei anderen Delikten, z. B. beim Ladendiebstahl, für
die Strafbarkeit nicht darauf ankomme, wie viele Personen ein Delikt begingen und ob daraus ein großer
Gesamtschaden resultiere. Die Verfolgung der Delikte erfordere entweder einen Strafantrag oder die Bejahung des
besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft. In der Praxis würde ein Großteil der Verfahrene
wegen des geringen wirtschaftlichen Schadens nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt. Nur bei Mehrfach-
und Intensivtätern würden niedrige einkommensabhängige Geldstrafen verhängt. Personen, die diese Geldstrafe
nicht bezahlen könnten, könnten Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit beantragen. In der letzten
Legislaturperiode sei zudem eine Halbierung der zu vollstreckenden Ersatzfreiheitsstrafe beschlossen worden. Letztendlich
bestehe die Gefahr, dass der öffentliche Personenverkehr durch die Abschaffung der Strafbarkeitsandrohung
faktisch kostenlos würde.
Die Fraktion der SPD hob hervor, dass für die Bearbeitung der Verfahren wegen Beförderungserschleichung bei
Polizei und Justiz zehntausende Stunden aufgewandt würden. Deshalb seien die Argumente für die Abschaffung
der Strafvorschrift nachvollziehbar. Die Beförderungserschleichung sei dann auch nicht sanktionslos, da die
Verkehrsbetriebe Sanktionen verhängen könnten. Die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige
Arbeit funktioniere in der Praxis nur in wenigen Fällen. Trotzdem werde die Fraktion die Anträge ablehnen, da eine
gemeinsame Reglung mit dem Koalitionspartner erarbeitet werden solle.
Berlin, den 15. April 2026
Axel Müller
Berichterstatter
Tobias Matthias Peterka
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Helge Limburg
Berichterstatter
Luke Hoß
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- authored ← Axel Müller (Berichterstattung)
- authored ← Helge Limburg (Berichterstattung)
- authored ← Johannes Fechner (Berichterstattung)
- authored ← Luke Hoß (Berichterstattung)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren (Beschlussempfehlung und Bericht)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein (Beschlussempfehlung und Bericht)