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Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2722)

dip / drucksache 15.04.2026 · WP 21 · 21/5378 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2722) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5378 21. Wahlperiode 15.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2722 – Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1757 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein A. Problem Zu Buchstabe a Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass von den Varianten der Leistungserschleichung nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) derzeit nur noch dem Erschleichen von Beförderungsleistungen praktische Bedeutung zukomme. Von der Sanktionierung des Fahrens ohne Fahrschein seien jedoch besonders Menschen, die in Armut lebten, betroffen, wenn sie sich wiederholt kein Ticket leisten könnten. Da sie bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe diese nicht bezahlen könnten, komme es in überdurchschnittlich vielen Fällen zur Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen, welche eine erhebliche Belastung für den Strafvollzug darstellten, ohne dass die Vollstreckung zur Kriminalitätsvermeidung beitrage. Fahren ohne Fahrschein könne ausreichend zivilrechtlich z. B. durch Vertragsstrafen begegnet werden, da das Verhalten mangels Zugangskontrollen mit keiner erheblichen kriminellen Energie einhergehe und überwiegend Menschen ohne ausreichend finanzielle Mittel treffe. Die Kriminalisierung des Verhaltens verstärke lediglich die soziale Benachteiligung. § 265a StGB könne aus Sicht der Fraktion ersatzlos gestrichen werden, da sie der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts widerspreche. Zu Buchstabe b Auch die Fraktion Die Linke sieht die strafrechtliche Ahndung des Fahrens ohne Fahrschein als nicht verhältnismäßig an. Sie betont zudem, dass die Eintragungen auch solcher Strafen in das Bundeszentralregister eine stigmatisierende Wirkung entfalte und bei Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus zur Ausweisung führen könne. Durch eine ersatzlose Streichung der Vorschrift würden zudem Polizei und Justiz entlastet. Eine Entkriminalisierung werde auch dem Gleichheitsgrundsatz besser gerecht, da beispielsweise das Falschparken nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werde. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/2722 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe b Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1757 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2722 abzulehnen; b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1757 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ansgar Heveling Geschäftsführender Vorsitzender Axel Müller Berichterstatter Tobias Matthias Peterka Berichterstatter Dr. Johannes Fechner Berichterstatter Helge Limburg Berichterstatter Luke Hoß Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Axel Müller, Tobias Matthias Peterka, Dr. Johannes Fechner, Helge Limburg und Luke Hoß I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksachen 21/2722 und 21/1757 in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und den Verkehrsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses Der Verkehrsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 21/2722 und 21/1757 in seiner 28. Sitzung am 15. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/2722 und mit demselben Stimmverhältnis die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1757. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 die Vorlagen auf Drucksachen 21/2722 und 21/1757 abschließend beraten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/2722 und mit demselben Stimmverhältnis die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1757. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass das Erschleichen von Leistungen nur geringen Unrechtsgehalt habe und kaum einen echten Vermögensschaden verursache. Trotzdem habe ein Verstoß in der Praxis teilweise drastische Konsequenzen, bis hin zu Gefängnisstrafen. Anders als bei einem Ladendiebstahl werde bei der Beförderungserschleichung das Vermögen der Verkehrsbetriebe nicht gemindert, unabhängig davon, wie viele Stationen ohne Fahrschein gefahren würden. Die Beförderungserschleichung würde auch nicht sanktionslos bleiben, da das erhöhte Beförderungsentgelt – das zivilrechtlich eingetrieben werden könne – unberührt bleibe. Das Strafrecht als Ultima Ratio sei für diese Fälle unverhältnismäßig. Die Regelung treffe überproportional Menschen mit geringem Einkommen. Zudem komme es zu einer Ungleichbehandlung, da z. B. Parken ohne Parkticket auch im Wiederholungsfall keine Straftat darstelle. Die Fraktion Die Linke schloss sich dieser Argumentation an und betonte, dass Ersatzfreiheitsstrafen fast ausschließlich Personen träfen, die sich schon kein Ticket leisten könnten und insofern auch eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen könnten. Diese sozial benachteiligten Menschen, die in der Regel wohnungs- und arbeitslos und auch suizidgefährdet seien, bräuchten staatliche Hilfen statt staatlicher Sanktionen. Durch die bestehende Regelung entstünden dem Staat zudem Kosten von ca. 100 Millionen Euro pro Jahr bei lediglich geringen Kosten für ein Ticket. Die Fraktion der AfD erklärte, dass die Abschaffung der Strafbarkeit für Fahren ohne Fahrschein zu Nachahmungseffekten und Gerichtigkeitsdefiziten führen würde. Auch das Unrechtsbewusstsein würde erodieren, wenn keine Strafandrohung mehr existiere. Den Verkehrsbetrieben entstünde sehr wohl ein finanzieller Schaden, wenn viele Personen kein Ticket mehr kauften. Beförderungserschleichung sei ein Betrugsdelikt, das betraft gehöre, insbesondere im Wiederholungsfall. Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass es auch bei anderen Delikten, z. B. beim Ladendiebstahl, für die Strafbarkeit nicht darauf ankomme, wie viele Personen ein Delikt begingen und ob daraus ein großer Gesamtschaden resultiere. Die Verfolgung der Delikte erfordere entweder einen Strafantrag oder die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft. In der Praxis würde ein Großteil der Verfahrene wegen des geringen wirtschaftlichen Schadens nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt. Nur bei Mehrfach- und Intensivtätern würden niedrige einkommensabhängige Geldstrafen verhängt. Personen, die diese Geldstrafe nicht bezahlen könnten, könnten Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit beantragen. In der letzten Legislaturperiode sei zudem eine Halbierung der zu vollstreckenden Ersatzfreiheitsstrafe beschlossen worden. Letztendlich bestehe die Gefahr, dass der öffentliche Personenverkehr durch die Abschaffung der Strafbarkeitsandrohung faktisch kostenlos würde. Die Fraktion der SPD hob hervor, dass für die Bearbeitung der Verfahren wegen Beförderungserschleichung bei Polizei und Justiz zehntausende Stunden aufgewandt würden. Deshalb seien die Argumente für die Abschaffung der Strafvorschrift nachvollziehbar. Die Beförderungserschleichung sei dann auch nicht sanktionslos, da die Verkehrsbetriebe Sanktionen verhängen könnten. Die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit funktioniere in der Praxis nur in wenigen Fällen. Trotzdem werde die Fraktion die Anträge ablehnen, da eine gemeinsame Reglung mit dem Koalitionspartner erarbeitet werden solle. Berlin, den 15. April 2026 Axel Müller Berichterstatter Tobias Matthias Peterka Berichterstatter Dr. Johannes Fechner Berichterstatter Helge Limburg Berichterstatter Luke Hoß Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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