Schriftliche Frage 66 von Carolin Bachmann (AfD): Welche Gesamtkosten sind der Staatskasse durch das Strafverfahren gegen David Bendels (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24), welches maßgeblich durch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 66 von Carolin Bachmann (AfD): Welche Gesamtkosten sind der Staatskasse durch das Strafverfahren gegen David Bendels (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24), welches maßgeblich durch…
Frage 66 (Carolin Bachmann, AfD):
Welche Gesamtkosten sind der Staatskasse durch das Strafverfahren gegen David Bendels (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24), welches maßgeblich durch den persönlichen Strafantrag der damaligen Bundesministerin Nancy Faeser eingeleitet wurde, nach dem Freispruch durch das Landgericht Bamberg vom 14. Januar 2026 entstanden (bitte die Kosten getrennt nach den Gebühren und Auslagen der Staatskasse sowie den zu erstattenden notwendigen Auslagen des Angeklagten für beide Instanzen aufschlüsseln), und wie hoch beziffert die Bundesregierung den durch dieses Verfahren gebundenen personellen und sächlichen Aufwand in der Justizverwaltung sowie bei den beteiligten Bundesbehörden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 21. Januar 2026:
Die Bundesregierung ist an dem Strafverfahren nicht beteiligt. Ihr ist das Verfahren nur aus der Presseberichterstattung bekannt. Erkenntnisse zu den Gesamtkosten des Verfahrens liegen ihr nicht vor. Die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten sind ausschließlich Kosten der Landesjustiz und werden im Falle eines Freispruchs gemäß § 467 Absatz 1 der Strafprozessordnung grundsätzlich der Staatskasse des Landes auferlegt, dem das Gericht des ersten Rechtszugs angehört. Im vorliegenden Fall ist dies die Landeskasse des Freistaates Bayern. Berichts- oder Auskunftspflichten der Justiz des Freistaates Bayern gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht. Unabhängig davon ist das Strafverfahren laut Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sodass belastbare Aussagen zu den Gesamtkosten des Verfahrens derzeit ohnehin nicht möglich sind. Mangels Beteiligung von Bundesbehörden an dem Strafverfahren ist dort kein personeller oder sächlicher Aufwand entstanden. Zum personellen und sächlichen Aufwand in der Justizverwaltung des Freistaates Bayern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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