Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/670) (Antwort zu Drs. 21/1303)
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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/670) (Antwort zu Drs. 21/1303)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1675
21. Wahlperiode 16.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Peter
Bohnhof, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1303 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/670)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hinsichtlich der Antwort des Auswärtigen Amts (AA) auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/202) ergeben sich
Nachfragen.
Laut Antwort der Bundesregierung werden die Gerichtsverfahren im AA von
„fachlich spezialisierten Organisationseinheiten“ in der Zentralabteilung und
der Rechtsabteilung geführt (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
21/670). Ein zentrales Justitiariat existiert nicht (s. o.). Eine einheitliche
Erfassung der Verfahren erfolge nicht (s. o.).
Das AA war im ersten Quartal 2025 an insgesamt 4 030 laufenden Verfahren
als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt (Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/670). Dafür sind Kosten aus Verträgen für
gerichtsbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von 213 454,95 Euro entstanden
(s. o.). Davon waren insgesamt 3 903 Gerichtsverfahren in
Visumsangelegenheiten anhängig, in denen sich das AA ausschließlich durch eigene Beamte
und Tarifbeschäftigte vertreten lässt (s. o.). Die Kosten für die Vertretung
erfolgten somit für insgesamt 127 Verfahren.
Im ersten Quartal 2025 haben die damalige Bundesministerin des Auswärtigen
Annalena Baerbock und das AA 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen
gestellt (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Diese werden
wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt (s. o.). Eine
Aufschlüsselung nach etwaigen Straftatbeständen oder eine statistische Erfassung solcher
durch das AA erfolgte nicht (s. o.). Kosten für anwaltliche Vertretung seien
nicht entstanden (s. o.)
Zusätzlich wird auch nach den rechtlichen Verfahren unter Beteiligung des
AA im zweiten Quartal 2025 gefragt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
16. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist grundlegend auf die Vorbemerkung zu ihrer
Antwort auf die von den Fragestellern in Bezug genommene Kleine Anfrage
der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/670, auf die sich die
Nachfragen der Fragesteller beziehen.
1. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger
Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind im zweiten Quartal 2025
bei Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig?
Das Auswärtige Amt war in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im
zweiten Quartal 2025 an insgesamt 4 259 Verfahren als Beklagte bzw.
Antragsgegnerin beteiligt.
2. Welche Leistungen wurden für die „gerichtsbezogene Rechtsberatung
und Vertretung“ im ersten Quartal 2025 in Höhe von 213 454,95 Euro für
die insgesamt 127 Gerichts- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in
denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundeminister Beklagter bzw.
Antragsgegner sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Antwort
der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/670),
erbracht, und aus welchen Gründen erfolgte die Beauftragung?
Es wurden anwaltstypische Leistungen der gerichtsbezogenen Rechtsberatung
und Prozessvertretung erbracht. Die Beauftragung erfolgte entweder aufgrund
bestehenden Anwaltszwangs oder aufgrund von Besonderheiten.
3. Um was für Verfahren handelt es sich bei den in der Frage 2 genannten
Gerichts- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzw. was war
Gegenstand dieser Verfahren, wenn es sich hierbei nicht um
Visumsangelegenheiten handelt?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Gerichtsverfahren. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger
Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind im zweiten Quartal 2025
bei Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit anhängig?
Im zweiten Quartal 2025 waren vier Verfahren anhängig, in denen das
Auswärtige Amt in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Gerichten der
Zivilgerichtsbarkeit als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt war.
5. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien wurden im ersten
Quartal und im zweiten Quartal 2025 vom AA mit der Prozessvertretung
beauftragt (vgl. Frage 4)?
Im angegebenen Zeitraum wurde eine Rechtsanwaltskanzlei neu mit
Prozessvertretungen beauftragt.
6. In wie vielen gerichtlichen Verfahren, die gegen das AA bzw. gegen den
zuständigen Bundesminister im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025
geführt werden bzw. wurden, findet bzw. fand eine Vertretung durch
Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien statt (bitte nach Anzahl,
Quartal und der Angabe, in wie vielen dieser Verfahren Anwaltszwang
besteht bzw. bestand, aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt war im ersten Quartal 2025 in 13 und im zweiten Quartal
2025 in 12 gerichtlichen Verfahren durch Rechtsanwaltskanzleien vertreten. In
drei Verfahren, die jeweils in beiden Quartalen bei Gerichten anhängig waren,
bestand aufgrund der Zuweisung zum Landgericht Anwaltszwang.
7. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA
im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen
Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die
Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im
erfragten Zeitraum?
Im ersten und zweiten Quartal erhielten vier Rechtsanwaltskanzleien
Stundenhonorare. Die gezahlten Honorare betrugen insgesamt 83 658,86 Euro.
8. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA
im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen
Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die
Beratung ohne Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare
insgesamt im erfragten Zeitraum?
Im ersten und zweiten Quartal erhielten vier Rechtsanwaltskanzleien
Stundenhonorare für Beratungsleistungen ohne Prozessvertretung. Die Gesamtsumme
belief sich auf 7 703,76 Euro.
9. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das AA bzw. der
zuständige Bundesminister im zweiten Quartal 2025 gestellt?
10. Wie viele Strafanträge wurden von Rechtsanwälten bzw.
Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des AA im zweiten Quartal 2025 gestellt, und wie
hoch waren die Rechtsanwaltskosten insgesamt im erfragten Zeitraum?
11. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA
im zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung
abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Strafantragstellung im
Auftrag des AA, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten
Zeitraum?
Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Im zweiten Quartal 2025 wurden keine entsprechenden Strafanträge bzw.
Strafanzeigen gestellt
12. Wie viele der im ersten Quartal 2025 gestellten 22 Strafanträge und vier
Strafanzeigen wurden von der damaligen Bundesministerin des
Auswärtigen gestellt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Hat das AA alle im ersten Quartal 2025 gestellten 22 Strafanträge und
vier Strafanzeigen gestellt, ohne der zuständigen Staatsanwaltschaft
mitzuteilen, welche Straftatbestände durch den angezeigten Sachverhalt
möglicherweise verletzt sein könnten, und wenn nein, welche
Straftatbestände wurden vom AA angegeben, die möglicherweise durch den
angezeigten Sachverhalt verletzt sein könnten?
Die Delikte, wegen derer Strafanträge gestellt werden, werden nicht erhoben
und dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu
den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/670 verwiesen.
14. Was ist unter „fachlich spezialisierten Organisationseinheiten“ in der
Zentralabteilung und in der Rechtsabteilung im AA zu verstehen (siehe
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
21/670), wie setzen sich diese Einheiten zusammen, wie viele Personen
gehören ihr insgesamt an, und wie viele dieser Personen besitzen die
Befähigung zum Richteramt?
Bei den bezeichneten Organisationseinheiten handelt es sich um die Referate
mit Zuständigkeiten für Grundsatzfragen des Personalwesens und des
Personalrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Internationales Privatrecht und
Zivilrecht, sowie Verwaltungsgerichtliche Klageverfahren in
Visumsangelegenheiten. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Referate in Bezug auf
Anzahl der eingesetzten Personalressourcen und Befähigung des eingesetzten
Personals orientiert sich das AA an den Vorgaben der gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), insbesondere § 4 Absatz 3 und 4,
sowie an den Vorgaben und Verfahren des Organisationshandbuches des
Bundesministeriums des Innern.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
AA aktuell beschäftigt, und in welchen Abteilungen werden sie
eingesetzt?
Beim AA sind gegenwärtig 360 Beamtinnen und Beamte mit Befähigung zum
Richteramt beschäftigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung auf verwiesen.
16. Wie viele Disziplinarverfahren führt das AA aktuell, und wie viele
Beamte sind hiervon betroffen?
Das AA führt gegenwärtig 20 Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und
Beamte.
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ISSN 0722-8333]
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