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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/670) (Antwort zu Drs. 21/1303)

dip / drucksache 16.09.2025 · WP 21 · 21/1675 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/670) (Antwort zu Drs. 21/1303) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1675 21. Wahlperiode 16.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1303 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/670) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Hinsichtlich der Antwort des Auswärtigen Amts (AA) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/202) ergeben sich Nachfragen. Laut Antwort der Bundesregierung werden die Gerichtsverfahren im AA von „fachlich spezialisierten Organisationseinheiten“ in der Zentralabteilung und der Rechtsabteilung geführt (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Ein zentrales Justitiariat existiert nicht (s. o.). Eine einheitliche Erfassung der Verfahren erfolge nicht (s. o.). Das AA war im ersten Quartal 2025 an insgesamt 4 030 laufenden Verfahren als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Dafür sind Kosten aus Verträgen für gerichtsbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von 213 454,95 Euro entstanden (s. o.). Davon waren insgesamt 3 903 Gerichtsverfahren in Visumsangelegenheiten anhängig, in denen sich das AA ausschließlich durch eigene Beamte und Tarifbeschäftigte vertreten lässt (s. o.). Die Kosten für die Vertretung erfolgten somit für insgesamt 127 Verfahren. Im ersten Quartal 2025 haben die damalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock und das AA 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen gestellt (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/670). Diese werden wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt (s. o.). Eine Aufschlüsselung nach etwaigen Straftatbeständen oder eine statistische Erfassung solcher durch das AA erfolgte nicht (s. o.). Kosten für anwaltliche Vertretung seien nicht entstanden (s. o.) Zusätzlich wird auch nach den rechtlichen Verfahren unter Beteiligung des AA im zweiten Quartal 2025 gefragt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist grundlegend auf die Vorbemerkung zu ihrer Antwort auf die von den Fragestellern in Bezug genommene Kleine Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/670, auf die sich die Nachfragen der Fragesteller beziehen.  1. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind im zweiten Quartal 2025 bei Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig? Das Auswärtige Amt war in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im zweiten Quartal 2025 an insgesamt 4 259 Verfahren als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt.  2. Welche Leistungen wurden für die „gerichtsbezogene Rechtsberatung und Vertretung“ im ersten Quartal 2025 in Höhe von 213 454,95 Euro für die insgesamt 127 Gerichts- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundeminister Beklagter bzw. Antragsgegner sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/670), erbracht, und aus welchen Gründen erfolgte die Beauftragung? Es wurden anwaltstypische Leistungen der gerichtsbezogenen Rechtsberatung und Prozessvertretung erbracht. Die Beauftragung erfolgte entweder aufgrund bestehenden Anwaltszwangs oder aufgrund von Besonderheiten.  3. Um was für Verfahren handelt es sich bei den in der Frage 2 genannten Gerichts- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzw. was war Gegenstand dieser Verfahren, wenn es sich hierbei nicht um Visumsangelegenheiten handelt? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Gerichtsverfahren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter beteiligt ist, sind im zweiten Quartal 2025 bei Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit anhängig? Im zweiten Quartal 2025 waren vier Verfahren anhängig, in denen das Auswärtige Amt in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt war.  5. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien wurden im ersten Quartal und im zweiten Quartal 2025 vom AA mit der Prozessvertretung beauftragt (vgl. Frage 4)? Im angegebenen Zeitraum wurde eine Rechtsanwaltskanzlei neu mit Prozessvertretungen beauftragt.  6. In wie vielen gerichtlichen Verfahren, die gegen das AA bzw. gegen den zuständigen Bundesminister im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 geführt werden bzw. wurden, findet bzw. fand eine Vertretung durch Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien statt (bitte nach Anzahl, Quartal und der Angabe, in wie vielen dieser Verfahren Anwaltszwang besteht bzw. bestand, aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt war im ersten Quartal 2025 in 13 und im zweiten Quartal 2025 in 12 gerichtlichen Verfahren durch Rechtsanwaltskanzleien vertreten. In drei Verfahren, die jeweils in beiden Quartalen bei Gerichten anhängig waren, bestand aufgrund der Zuweisung zum Landgericht Anwaltszwang.  7. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum? Im ersten und zweiten Quartal erhielten vier Rechtsanwaltskanzleien Stundenhonorare. Die gezahlten Honorare betrugen insgesamt 83 658,86 Euro.  8. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA im ersten Quartal und zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Beratung ohne Prozessvertretung, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum? Im ersten und zweiten Quartal erhielten vier Rechtsanwaltskanzleien Stundenhonorare für Beratungsleistungen ohne Prozessvertretung. Die Gesamtsumme belief sich auf 7 703,76 Euro.  9. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das AA bzw. der zuständige Bundesminister im zweiten Quartal 2025 gestellt? 10. Wie viele Strafanträge wurden von Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des AA im zweiten Quartal 2025 gestellt, und wie hoch waren die Rechtsanwaltskosten insgesamt im erfragten Zeitraum? 11. Wie viele Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhielten vom AA im zweiten Quartal 2025 ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar (z. B. Stundenhonorar) für die Strafantragstellung im Auftrag des AA, und wie hoch waren diese Honorare insgesamt im erfragten Zeitraum? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet. Im zweiten Quartal 2025 wurden keine entsprechenden Strafanträge bzw. Strafanzeigen gestellt 12. Wie viele der im ersten Quartal 2025 gestellten 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen wurden von der damaligen Bundesministerin des Auswärtigen gestellt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Hat das AA alle im ersten Quartal 2025 gestellten 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen gestellt, ohne der zuständigen Staatsanwaltschaft mitzuteilen, welche Straftatbestände durch den angezeigten Sachverhalt möglicherweise verletzt sein könnten, und wenn nein, welche Straftatbestände wurden vom AA angegeben, die möglicherweise durch den angezeigten Sachverhalt verletzt sein könnten? Die Delikte, wegen derer Strafanträge gestellt werden, werden nicht erhoben und dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/670 verwiesen. 14. Was ist unter „fachlich spezialisierten Organisationseinheiten“ in der Zentralabteilung und in der Rechtsabteilung im AA zu verstehen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/670), wie setzen sich diese Einheiten zusammen, wie viele Personen gehören ihr insgesamt an, und wie viele dieser Personen besitzen die Befähigung zum Richteramt? Bei den bezeichneten Organisationseinheiten handelt es sich um die Referate mit Zuständigkeiten für Grundsatzfragen des Personalwesens und des Personalrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Internationales Privatrecht und Zivilrecht, sowie Verwaltungsgerichtliche Klageverfahren in Visumsangelegenheiten. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Referate in Bezug auf Anzahl der eingesetzten Personalressourcen und Befähigung des eingesetzten Personals orientiert sich das AA an den Vorgaben der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), insbesondere § 4 Absatz 3 und 4, sowie an den Vorgaben und Verfahren des Organisationshandbuches des Bundesministeriums des Innern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim AA aktuell beschäftigt, und in welchen Abteilungen werden sie eingesetzt? Beim AA sind gegenwärtig 360 Beamtinnen und Beamte mit Befähigung zum Richteramt beschäftigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf verwiesen. 16. Wie viele Disziplinarverfahren führt das AA aktuell, und wie viele Beamte sind hiervon betroffen? Das AA führt gegenwärtig 20 Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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