Schriftliche Frage 68 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Investitionen in das Kita-System zu erhöhen, nachdem die Bundesministerin für Bildung, Familie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Text
Schriftliche Frage 68 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Investitionen in das Kita-System zu erhöhen, nachdem die Bundesministerin für Bildung, Familie…
Frage 68 (Heidi Reichinnek, Die Linke):
In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Investitionen in das Kita-System zu erhöhen, nachdem die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien dieses Thema zur „Schicksalsfrage für Deutschland“ (www.deutschlandfunk.de/prien-erklaert-investiti onen-in-kitas-zur-schicksalsfrage-fuer-deutschlan d-100.html) erklärt hat, und welches Schicksal erwartet die Bundesregierung für Deutschland, sollten keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026:
Die Förderung der frühkindlichen Bildung sowie die Stärkung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind der Bundesregierung äußerst wichtige Anliegen. Darum unterstützt die Bundesregierung die für die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständigen Länder hierbei seit Jahren finanziell in erheblichem Umfang. Allein über das KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund im Wege einer temporären Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung aktuell jeweils rund 2 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 zur Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege bereit. Es bedarf auch weiterhin gemeinsamer Anstrengungen aller staatlichen Ebenen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit, um die Kindertagesbetreuung als ersten Ort der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie bedarfsgerecht auszustatten und dabei zu unterstützen, die entscheidenden Grundlagen für den weiteren Bildungs- und Lebensweg der betreuten Kinder zu legen. Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hat die Bundesregierung zudem insgesamt 4 Mrd. Euro für die Jahre 2026 bis 2029 zur Förderung von Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur vorgesehen. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend den Bedarfen der Länder einzusetzen. Damit sollen die zuständigen Länder weiter bei wichtigen Investitionen auch in die Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode zudem weitere Maßnahmen zur Stärkung des Systems der Kindertagesbetreuung vereinbart. So ist vorgesehen, das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz für die Kindertagesbetreuung abzulösen. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus können auch die Mittel des Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetzes für Investitionen in die Kinderbetreuungsinfrastruktur genutzt werden.
Relationen
- asked ← Heidi Reichinnek (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung