Schriftliche Frage 85 von Uwe Schulz (AfD): Welche haushälterischen Mittel hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 für Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 85 von Uwe Schulz (AfD): Welche haushälterischen Mittel hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 für Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau…
Frage 85 (Uwe Schulz, AfD):
Welche haushälterischen Mittel hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 für Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung bereitgestellt, und welche ressortübergreifenden Koordinierungsmaßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Mittel zielgerichtet und effektiv im Sinne einer Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eingesetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 15. Januar 2026:
Haushaltsmittel für fragegegenständliche „Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung“ finden sich – ohne eine zentrale Bündelung – in verschiedenen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Bundeshaushalts. Im Bundeshaushalt 2026 wurden im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung mit einem neuen und spezifischeren Zuschnitt etwa 47,5 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus (Titel 2403 532 14) sowie 12,5 Mio. Euro für den in der Modernisierungsagenda (Bund) vorgesehenen Effizienzfonds (Titel 2403 532 15) etatisiert. Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und effektiven Verwendung der fragegegenständlichen Haushaltsmittel im Sinne einer Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ergreift die Bundesregierung fortlaufend ressortübergreifende Koordinierungsmaßnahmen, namentlich etwa durch ein Monitoring der am 1. Oktober 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Modernisierungsagenda (Bund) und der am 4. Dezember 2025 beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda sowie insbesondere durch die Arbeit des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“.
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