Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung
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Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5156
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und
der Fraktion der AfD
Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der
Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung
Am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten
der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Ziel sei es, durch
umfassende Maßnahmen in den Bereichen Bürokratieabbau, schnellere
Verwaltungsverfahren, Digitalisierung und effizientere staatliche Strukturen eine
tiefgreifende Modernisierung der deutschen Staatsverwaltung auf allen föderalen
Ebenen zu erreichen. Die Bundesregierung kündigte dabei unter anderem an,
Berichts- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang zu reduzieren,
Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und digitale Prozesse auszubauen
(www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisi
erungsagenda-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) übernimmt in diesem Kontext laut eigener Aufgabenstruktur
federführende Rollen in der Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum
Bürokratieabbau, zur Staatsmodernisierung, zur Digitalisierung öffentlicher
Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Rechtsetzung (https://bmds.bun
d.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf).
Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD
unterstreicht diese Ziele und verspricht eine umfassende Entlastung für Bürger,
Unternehmen und Verwaltung. Besonders betont wird eine Modernisierung der
Verwaltungsorganisation, die Reduktion von Berichtspflichten und die
Förderung digitaler Verwaltungsprozesse (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2
025-Gesamt-final-0424.pdf).
Trotz dieser verschriftlichten Vorhaben bestehen seitens der Fragesteller
erhebliche Zweifel, ob die Bundesregierung den selbst gesetzten Anspruch einer
messbaren und wirksamen Umsetzung dieser Agenda erfüllt. Insbesondere
stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung geeignete Indikatoren,
Kennzahlen und Strukturen für ein belastbares Monitoring geschaffen hat, das
Fortschritte, Probleme und haushälterische Auswirkungen offenlegt – insbesondere
mit Blick auf die angekündigte Entlastung von rund 16 Mrd. Euro
Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie die Absicht, mindestens ein Drittel aller
Berichtspflichten abzuschaffen (ebd.).
In diesem Zusammenhang interessiert die Fragesteller auch, welche Rolle
ressortübergreifende Abstimmungen, externe Beratungsleistungen, digitale
Werkzeuge sowie europäische und internationale Impulse bei der Umsetzung
spielen. Die Fraktion der AfD kritisiert regelmäßig die konzeptionelle Unschärfe
und fehlende Evaluierung in Transformationsprojekten der Bundesregierung –
ein Muster, das sich in der föderalen Modernisierungsagenda zu wiederholen
droht (Plenarprotokoll 21/53, S. 6300 oder Plenarprotokoll 21/35, S. 3865).
Angesichts der gravierenden Herausforderungen, vor denen Staat, Wirtschaft
und Gesellschaft im digitalen Wandel stehen, ist es nach Auffassung der
Fragesteller von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung Rechenschaft
über die Steuerung und den Ressourceneinsatz in diesem zentralen Projekt
ablegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Zuständigkeiten hat das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung bei der Umsetzung der Föderalen
Modernisierungsagenda auf Grundlage des Beschlusses der
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 übernommen, und in welcher
Form koordiniert das BMDS die Zusammenarbeit mit anderen
Bundesressorts?
2. Welche konkreten Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushalt 2026 für
die Umsetzung der „Föderalen Modernisierungsagenda“ durch das BMDS
etatisiert (bitte nach Kapiteln, Titeln und Einzelmaßnahmen
aufschlüsseln)?
3. Welche Indikatoren und Monitoringverfahren hat die Bundesregierung –
insbesondere das BMDS – entwickelt, um die Fortschritte der Agenda zu
messen und öffentlich nachvollziehbar zu machen, und welche
Kennzahlen wurden dabei konkret definiert?
4. In welchem Umfang wurden seit Beschlussfassung externe
Beratungsleistungen zur Umsetzung der Agenda beauftragt, und in welcher Höhe sind
dafür haushaltswirksame Ausgaben erfolgt (bitte unter Angabe von
Auftragnehmern und Leistungen angeben)?
5. Welche Maßnahmen der Agenda werden im Rahmen von EU-Vorgaben
oder durch Mittel der Europäischen Union unterstützt oder kofinanziert,
und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen zum Bürokratieabbau?
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Abschaffung oder Reduktion von
Berichtspflichten sind bis zum 31. Dezember 2025 bereits wirksam
umgesetzt worden, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierdurch
bisher tatsächlich erzielte Entlastung für Unternehmen und Verwaltung?
7. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips wurden im
Rahmen der Agenda auf Bundesebene eingeleitet, und welche konkreten
Projekte zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung sind hierbei federführend
durch das BMDS in Arbeit?
8. Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit europäischen oder
außereuropäischen Staaten zur Verwaltungsmodernisierung ab, und welche
Impulse flossen daraus in die Agenda ein?
9. Welche Maßnahmen sind geplant oder bereits umgesetzt worden, um die
Auswirkungen der Agenda auf Beschäftigung, Personalbedarf und
Qualifikationsprofile im öffentlichen Dienst zu evaluieren?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umsetzung der Agenda
nicht zulasten der Daten- und Verbraucherschutzstandards erfolgt,
insbesondere bei der Umstellung analoger auf digitale Verwaltungsprozesse?
11. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Ergebnisse und Fortschritte der
Agenda transparent gegenüber der Öffentlichkeit und dem Deutschen
Bundestag aufzubereiten, und wann ist mit dem ersten Monitoringbericht
gemäß MPK-Beschluss vom 4. Dezember 2025 zu rechnen?
Berlin, den 18. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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