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Schriftliche Frage 165 von Robin Jünger (AfD): Welche administrativen Projekte und Monitoring- Verfahren hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode gestartet, um den im Koa…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 165 von Robin Jünger (AfD): Welche administrativen Projekte und Monitoring- Verfahren hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode gestartet, um den im Koa… Frage 165 (Robin Jünger, AfD): Welche administrativen Projekte und Monitoring- Verfahren hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode gestartet, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bürokratierückbau voranzutreiben, und welche messbaren Ergebnisse liegen bislang vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 9. Oktober 2025: Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) und des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro vor. Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen Zielen mindestens entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag bei. Die Umsetzung dieser Ziele wird jährlich ressortscharf transparent gemacht. Zudem wird die „One in, one out“-Regel erweitert, indem der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung, der einmalige Umstellungsaufwand sowie auch die Be- und Entlastungen, die durch die Umsetzung von EU- Vorgaben (einschließlich der Rechtsprechung des EuGH) entstehen, berücksichtigt werden. Außerdem ist vorgesehen, die „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel fortzuentwickeln. Zur Erreichung dieser Ziele sowie zum Monitoring ihrer Umsetzung hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Das Bundeskabinett hat insbesondere den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eingesetzt, zu dessen Aufgaben u. a. die Planung, Koordinierung und das Monitoring der Umsetzung der Bürokratierückbauziele der Bundesregierung sowie die Implementierung von weiteren Bürokratierückbauinstrumenten gehört. Am 1. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett zudem die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ beschlossen. In deren „Handlungsfeld 1“ wird ein Rückbau von Bürokratie mit konkreten Maßnahmen und nachprüfbaren Zielwerten adressiert. Die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag werden dort konkretisiert. Weitere Zielwerte und Inhalte werden im Rahmen von künftigen Umsetzungszyklen erarbeitet und umgesetzt. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung für Anfang November die Durchführung einer Kabinettsitzung, die sich schwerpunktmäßig dem Bürokratierückbau und der Beschlussfassung von konkreten Entlastungsvorhaben widmet.

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