Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5156)
Text
Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5156)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5425
21. Wahlperiode 15.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5156 –
Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der
Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten
der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Ziel sei es,
durch umfassende Maßnahmen in den Bereichen Bürokratieabbau, schnellere
Verwaltungsverfahren, Digitalisierung und effizientere staatliche Strukturen
eine tiefgreifende Modernisierung der deutschen Staatsverwaltung auf allen
föderalen Ebenen zu erreichen. Die Bundesregierung kündigte dabei unter
anderem an, Berichts- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang zu
reduzieren, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und digitale Prozesse
auszubauen (www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/
modernisierungsagenda-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) übernimmt in diesem Kontext laut eigener Aufgabenstruktur
federführende Rollen in der Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum
Bürokratieabbau, zur Staatsmodernisierung, zur Digitalisierung öffentlicher
Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Rechtsetzung (https://bmds.bun
d.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf).
Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD
unterstreicht diese Ziele und verspricht eine umfassende Entlastung für Bürger,
Unternehmen und Verwaltung. Besonders betont wird eine Modernisierung
der Verwaltungsorganisation, die Reduktion von Berichtspflichten und die
Förderung digitaler Verwaltungsprozesse (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/
KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf).
Trotz dieser verschriftlichten Vorhaben bestehen seitens der Fragesteller
erhebliche Zweifel, ob die Bundesregierung den selbst gesetzten Anspruch einer
messbaren und wirksamen Umsetzung dieser Agenda erfüllt. Insbesondere
stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung geeignete Indikatoren,
Kennzahlen und Strukturen für ein belastbares Monitoring geschaffen hat, das
Fortschritte, Probleme und haushälterische Auswirkungen offenlegt –
insbesondere mit Blick auf die angekündigte Entlastung von rund 16 Mrd. Euro
Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie die Absicht, mindestens ein Drittel aller
Berichtspflichten abzuschaffen (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 15. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In diesem Zusammenhang interessiert die Fragesteller auch, welche Rolle
ressortübergreifende Abstimmungen, externe Beratungsleistungen, digitale
Werkzeuge sowie europäische und internationale Impulse bei der Umsetzung
spielen. Die Fraktion der AfD kritisiert regelmäßig die konzeptionelle Unschärfe
und fehlende Evaluierung in Transformationsprojekten der Bundesregierung –
ein Muster, das sich in der föderalen Modernisierungsagenda zu wiederholen
droht (Plenarprotokoll 21/53, S. 6300 oder Plenarprotokoll 21/35, S. 3865).
Angesichts der gravierenden Herausforderungen, vor denen Staat, Wirtschaft
und Gesellschaft im digitalen Wandel stehen, ist es nach Auffassung der
Fragesteller von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung
Rechenschaft über die Steuerung und den Ressourceneinsatz in diesem zentralen
Projekt ablegt.
1. Welche konkreten Zuständigkeiten hat das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung bei der Umsetzung der Föderalen
Modernisierungsagenda auf Grundlage des Beschlusses der
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 übernommen, und in
welcher Form koordiniert das BMDS die Zusammenarbeit mit anderen
Bundesressorts?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist als Mitglied
der Steuerungsgruppe der Föderalen Modernisierungsagenda neben dem
Bundeskanzleramt und weiteren Ressorts für die übergreifende Steuerung der
Umsetzung der Agenda zuständig. Es übernimmt koordinierende Aufgaben wie die
Ressortabstimmung der Federführung und der Umsetzungsverantwortung für
Einzelmaßnahmen auf der Bundesebene. Es ist zudem federführend zuständig
für die Umsetzung von 55 Einzelmaßnahmen und übernimmt die
Koordinierung von Maßnahmen mit besonderem Abstimmungsbedarf in den Bereichen
Abschaffung von Informations- und Berichtspflichten, Bürokratierückbau und
Bündelung von Verwaltungsleistungen.
2. Welche konkreten Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushalt 2026 für
die Umsetzung der „Föderalen Modernisierungsagenda“ durch das
BMDS etatisiert (bitte nach Kapiteln, Titeln und Einzelmaßnahmen
aufschlüsseln)?
Für die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda wurde im Einzelplan
des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für das
Haushaltsjahr 2026 kein expliziter Haushaltstitel geschaffen; Ausgaben können vor
allem aus dem Haushaltstitel 2403 532 14 (Maßnahmen der
Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus) getätigt werden.
3. Welche Indikatoren und Monitoringverfahren hat die Bundesregierung –
insbesondere das BMDS – entwickelt, um die Fortschritte der Agenda zu
messen und öffentlich nachvollziehbar zu machen, und welche
Kennzahlen wurden dabei konkret definiert?
Der Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025 sieht ein schlankes und
bürokratiearmes Monitoring vor. Dafür soll neben einem quantitativen Monitoring des
Umsetzungsstatus aller Maßnahmen lediglich für ausgewählte komplexe
Maßnahmen ein qualitatives Monitoring erfolgen. Einzelheiten sind aktuell noch
Gegenstand von Abstimmungen zwischen Bund und Ländern. Für die
Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder am 25. Juni 2026 ist die Vorlage eines Fortschrittsberichts geplant.
4. In welchem Umfang wurden seit Beschlussfassung externe
Beratungsleistungen zur Umsetzung der Agenda beauftragt, und in welcher Höhe
sind dafür haushaltswirksame Ausgaben erfolgt (bitte unter Angabe von
Auftragnehmern und Leistungen angeben)?
Es wurden durch das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung bislang keine Beratungsleistungen für die Umsetzung der Agenda
beauftragt.
5. Welche Maßnahmen der Agenda werden im Rahmen von EU-Vorgaben
oder durch Mittel der Europäischen Union unterstützt oder kofinanziert,
und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen zum Bürokratieabbau?
Zur Förderung von Einzelmaßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda
durch Mittel der EU liegen keine Erkenntnisse vor. Generell ergänzen sich die
Föderale Modernisierungsagenda und die Vereinfachungsvorhaben der EU-
Kommission als parallele Reformprozesse, die auf unterschiedlichen Ebenen
denselben Zielen dienen: dem Rückbau von Bürokratie, der Beschleunigung
von Verfahren und der umfassenden Digitalisierung von Verfahren.
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Abschaffung oder Reduktion von
Berichtspflichten sind bis zum 31. Dezember 2025 bereits wirksam
umgesetzt worden, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierdurch
bisher tatsächlich erzielte Entlastung für Unternehmen und Verwaltung?
Mit der Föderalen Modernisierungsagenda wurde die Abschaffung von
mindestens einem Drittel aller Berichts- und Auskunftspflichten der Wirtschaft
vereinbart. Die bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehene Überprüfung der
Erforderlichkeit aller bestehenden Berichts- und Auskunftspflichten der Wirtschaft hat
bereits begonnen. Zudem sind in der Föderalen Modernisierungsagenda
einzelne Berichtspflichten genannt, die unmittelbar bis zum 30. Juni 2026 abgeschafft
werden sollen.
Auch in dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der
Bundesregierung für Bürokratierückbau vom 5. November 2025 (Bundestagsdrucksache
21/2730) sind eine Reihe von Maßnahmen genannt, die eine Abschaffung und
Reduktion von Berichtspflichten beinhalten: Etwa hat die Aufhebung der
Stoffstrombilanzverordnung durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 155) und mithin die Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe
von umfangreichen Dokumentationserfordernissen bezüglich der Zu- und
Abfuhr von Nährstoffen hat eine jährliche Entlastungswirkung von 18,1 Mio. Euro
für die Wirtschaft und von 1,9 Mio. Euro für die Verwaltung erbracht; die
Vereinfachung der Meldepflichten in der Tierhaltung ist zum 1. Januar 2026 in
Kraft getreten und hat für die Wirtschaft ein Entlastungsvolumen von rund
4,4 Mio. Euro pro Jahr sowie für die Verwaltung von 42.000 Euro pro Jahr
erbracht; die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische
Systematik der Wirtschaftszweige zum 1. Januar 2026 hat die Wirtschaft um
2,2 Mio. Euro jährlich entlastet.
7. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips wurden im
Rahmen der Agenda auf Bundesebene eingeleitet, und welche konkreten
Projekte zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung sind hierbei federführend
durch das BMDS in Arbeit?
Die Umsetzung der in Maßnahme Nr. 210 der Föderalen
Modernisierungsagenda geforderten Regelungen zur Vermeidung der doppelten Datenhaltung und
zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips durch Bund und Länder befinden sich
derzeit in der Prüfung. Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips für die
Bundesverwaltung ist bereits in § 5 EGovG verankert. Die in Maßnahme Nr. 191
geforderte durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und
Bearbeitung wird u. a. durch eine geplante Fördermanagementplattform auf Low-
Code-Basis unterstützt, die sich aktuell in der Initiierung befindet. Der in
Maßnahme Nr. 216 geforderten Identifizierung von Leistungen ist auf Bundesebene
durch die Erhebung der wesentlichen Leistungen nach § 6 EGovG entsprochen
worden; die Identifizierung von föderalen Leistungen befindet sich derweil in
Prüfung.
8. Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit europäischen oder
außereuropäischen Staaten zur Verwaltungsmodernisierung ab, und welche
Impulse flossen daraus in die Agenda ein?
Die Bundesregierung stimmt sich zur Verwaltungsmodernisierung sowohl mit
europäischen als auch mit außereuropäischen Staaten in verschiedenen
multilateralen und bilateralen Formaten ab. Auf europäischer Ebene erfolgt der
Austausch insbesondere im Rahmen von Expertengruppen, Arbeitsgruppen sowie
Netzwerken innerhalb der Europäischen Union. Zudem findet ein intensiver
Austausch mit EU-Mitgliedstaaten zum Thema Verwaltungsdigitalisierung
statt. Zudem beteiligt sich Deutschland auf internationaler Ebene an
einschlägigen Arbeitsgruppen in internationalen Organisationen wie der OECD und der
UN sowie an Initiativen der Open Government Partnership. Erkenntnisse und
Best-Practices aus diesen Formaten fließen in Initiativen der Bundesregierung
zur Verwaltungsmodernisierung ein. Da die Föderale Modernisierungsagenda
in Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt wurde, lassen sich einzelne
Vorhaben der Föderalen Modernisierungsagenda nicht jeweils trennscharf einem
konkreten Austausch der Bundesregierung mit europäischen oder
außereuropäischen Staaten zuordnen.
9. Welche Maßnahmen sind geplant oder bereits umgesetzt worden, um die
Auswirkungen der Agenda auf Beschäftigung, Personalbedarf und
Qualifikationsprofile im öffentlichen Dienst zu evaluieren?
Entsprechend der Maßnahme Nr. 199 der Föderalen Modernisierungsagenda
wurden die Innenminister- und die Finanzministerkonferenz gebeten, bis Juni
2026 Vorschläge zum fragegegenständlichen Themenbereich vorzulegen. Die
entsprechenden Arbeiten laufen derzeit noch.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umsetzung der Agenda
nicht zulasten der Daten- und Verbraucherschutzstandards erfolgt,
insbesondere bei der Umstellung analoger auf digitale Verwaltungsprozesse?
Daten- und verbraucherschutzrechtliche Anforderungen werden im Rahmen der
Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die zuständigen
Stellen berücksichtigt. Die Agenda adressiert den Datenschutz gezielt, wobei sie
unter anderem eine Reform der Datenschutzaufsicht anstrebt, um eine
einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung zu gewährleisten und um die Effizienz
in der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu steigern.
11. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Ergebnisse und Fortschritte der
Agenda transparent gegenüber der Öffentlichkeit und dem Deutschen
Bundestag aufzubereiten, und wann ist mit dem ersten Monitoringbericht
gemäß MPK-Beschluss vom 4. Dezember 2025 zu rechnen?
Ein erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda wird zur
nächsten Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
-chefs der Länder am 25. Juni 2026 vorgelegt. Über die Ergebnisse der
Konferenz werden auch das Parlament und die Öffentlichkeit informiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung (Antwort)