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Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5156)

dip / drucksache 15.04.2026 · WP 21 · 21/5425 · Antwort · Original ↗

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Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5156) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5425 21. Wahlperiode 15.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5156 – Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Ziel sei es, durch umfassende Maßnahmen in den Bereichen Bürokratieabbau, schnellere Verwaltungsverfahren, Digitalisierung und effizientere staatliche Strukturen eine tiefgreifende Modernisierung der deutschen Staatsverwaltung auf allen föderalen Ebenen zu erreichen. Die Bundesregierung kündigte dabei unter anderem an, Berichts- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang zu reduzieren, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und digitale Prozesse auszubauen (www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/ modernisierungsagenda-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übernimmt in diesem Kontext laut eigener Aufgabenstruktur federführende Rollen in der Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Staatsmodernisierung, zur Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Rechtsetzung (https://bmds.bun d.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf). Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD unterstreicht diese Ziele und verspricht eine umfassende Entlastung für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Besonders betont wird eine Modernisierung der Verwaltungsorganisation, die Reduktion von Berichtspflichten und die Förderung digitaler Verwaltungsprozesse (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/ KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf). Trotz dieser verschriftlichten Vorhaben bestehen seitens der Fragesteller erhebliche Zweifel, ob die Bundesregierung den selbst gesetzten Anspruch einer messbaren und wirksamen Umsetzung dieser Agenda erfüllt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung geeignete Indikatoren, Kennzahlen und Strukturen für ein belastbares Monitoring geschaffen hat, das Fortschritte, Probleme und haushälterische Auswirkungen offenlegt – insbesondere mit Blick auf die angekündigte Entlastung von rund 16 Mrd. Euro Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie die Absicht, mindestens ein Drittel aller Berichtspflichten abzuschaffen (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 15. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. In diesem Zusammenhang interessiert die Fragesteller auch, welche Rolle ressortübergreifende Abstimmungen, externe Beratungsleistungen, digitale Werkzeuge sowie europäische und internationale Impulse bei der Umsetzung spielen. Die Fraktion der AfD kritisiert regelmäßig die konzeptionelle Unschärfe und fehlende Evaluierung in Transformationsprojekten der Bundesregierung – ein Muster, das sich in der föderalen Modernisierungsagenda zu wiederholen droht (Plenarprotokoll 21/53, S. 6300 oder Plenarprotokoll 21/35, S. 3865). Angesichts der gravierenden Herausforderungen, vor denen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im digitalen Wandel stehen, ist es nach Auffassung der Fragesteller von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung Rechenschaft über die Steuerung und den Ressourceneinsatz in diesem zentralen Projekt ablegt.  1. Welche konkreten Zuständigkeiten hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bei der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda auf Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 übernommen, und in welcher Form koordiniert das BMDS die Zusammenarbeit mit anderen Bundesressorts? Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist als Mitglied der Steuerungsgruppe der Föderalen Modernisierungsagenda neben dem Bundeskanzleramt und weiteren Ressorts für die übergreifende Steuerung der Umsetzung der Agenda zuständig. Es übernimmt koordinierende Aufgaben wie die Ressortabstimmung der Federführung und der Umsetzungsverantwortung für Einzelmaßnahmen auf der Bundesebene. Es ist zudem federführend zuständig für die Umsetzung von 55 Einzelmaßnahmen und übernimmt die Koordinierung von Maßnahmen mit besonderem Abstimmungsbedarf in den Bereichen Abschaffung von Informations- und Berichtspflichten, Bürokratierückbau und Bündelung von Verwaltungsleistungen.  2. Welche konkreten Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushalt 2026 für die Umsetzung der „Föderalen Modernisierungsagenda“ durch das BMDS etatisiert (bitte nach Kapiteln, Titeln und Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)? Für die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda wurde im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für das Haushaltsjahr 2026 kein expliziter Haushaltstitel geschaffen; Ausgaben können vor allem aus dem Haushaltstitel 2403 532 14 (Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus) getätigt werden.  3. Welche Indikatoren und Monitoringverfahren hat die Bundesregierung – insbesondere das BMDS – entwickelt, um die Fortschritte der Agenda zu messen und öffentlich nachvollziehbar zu machen, und welche Kennzahlen wurden dabei konkret definiert? Der Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025 sieht ein schlankes und bürokratiearmes Monitoring vor. Dafür soll neben einem quantitativen Monitoring des Umsetzungsstatus aller Maßnahmen lediglich für ausgewählte komplexe Maßnahmen ein qualitatives Monitoring erfolgen. Einzelheiten sind aktuell noch Gegenstand von Abstimmungen zwischen Bund und Ländern. Für die Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 ist die Vorlage eines Fortschrittsberichts geplant.  4. In welchem Umfang wurden seit Beschlussfassung externe Beratungsleistungen zur Umsetzung der Agenda beauftragt, und in welcher Höhe sind dafür haushaltswirksame Ausgaben erfolgt (bitte unter Angabe von Auftragnehmern und Leistungen angeben)? Es wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bislang keine Beratungsleistungen für die Umsetzung der Agenda beauftragt.  5. Welche Maßnahmen der Agenda werden im Rahmen von EU-Vorgaben oder durch Mittel der Europäischen Union unterstützt oder kofinanziert, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen zum Bürokratieabbau? Zur Förderung von Einzelmaßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda durch Mittel der EU liegen keine Erkenntnisse vor. Generell ergänzen sich die Föderale Modernisierungsagenda und die Vereinfachungsvorhaben der EU- Kommission als parallele Reformprozesse, die auf unterschiedlichen Ebenen denselben Zielen dienen: dem Rückbau von Bürokratie, der Beschleunigung von Verfahren und der umfassenden Digitalisierung von Verfahren.  6. Welche konkreten Maßnahmen zur Abschaffung oder Reduktion von Berichtspflichten sind bis zum 31. Dezember 2025 bereits wirksam umgesetzt worden, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierdurch bisher tatsächlich erzielte Entlastung für Unternehmen und Verwaltung? Mit der Föderalen Modernisierungsagenda wurde die Abschaffung von mindestens einem Drittel aller Berichts- und Auskunftspflichten der Wirtschaft vereinbart. Die bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehene Überprüfung der Erforderlichkeit aller bestehenden Berichts- und Auskunftspflichten der Wirtschaft hat bereits begonnen. Zudem sind in der Föderalen Modernisierungsagenda einzelne Berichtspflichten genannt, die unmittelbar bis zum 30. Juni 2026 abgeschafft werden sollen. Auch in dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau vom 5. November 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2730) sind eine Reihe von Maßnahmen genannt, die eine Abschaffung und Reduktion von Berichtspflichten beinhalten: Etwa hat die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 155) und mithin die Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von umfangreichen Dokumentationserfordernissen bezüglich der Zu- und Abfuhr von Nährstoffen hat eine jährliche Entlastungswirkung von 18,1 Mio. Euro für die Wirtschaft und von 1,9 Mio. Euro für die Verwaltung erbracht; die Vereinfachung der Meldepflichten in der Tierhaltung ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und hat für die Wirtschaft ein Entlastungsvolumen von rund 4,4 Mio. Euro pro Jahr sowie für die Verwaltung von 42.000 Euro pro Jahr erbracht; die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige zum 1. Januar 2026 hat die Wirtschaft um 2,2 Mio. Euro jährlich entlastet.  7. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips wurden im Rahmen der Agenda auf Bundesebene eingeleitet, und welche konkreten Projekte zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung sind hierbei federführend durch das BMDS in Arbeit? Die Umsetzung der in Maßnahme Nr. 210 der Föderalen Modernisierungsagenda geforderten Regelungen zur Vermeidung der doppelten Datenhaltung und zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips durch Bund und Länder befinden sich derzeit in der Prüfung. Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips für die Bundesverwaltung ist bereits in § 5 EGovG verankert. Die in Maßnahme Nr. 191 geforderte durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung wird u. a. durch eine geplante Fördermanagementplattform auf Low- Code-Basis unterstützt, die sich aktuell in der Initiierung befindet. Der in Maßnahme Nr. 216 geforderten Identifizierung von Leistungen ist auf Bundesebene durch die Erhebung der wesentlichen Leistungen nach § 6 EGovG entsprochen worden; die Identifizierung von föderalen Leistungen befindet sich derweil in Prüfung.  8. Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit europäischen oder außereuropäischen Staaten zur Verwaltungsmodernisierung ab, und welche Impulse flossen daraus in die Agenda ein? Die Bundesregierung stimmt sich zur Verwaltungsmodernisierung sowohl mit europäischen als auch mit außereuropäischen Staaten in verschiedenen multilateralen und bilateralen Formaten ab. Auf europäischer Ebene erfolgt der Austausch insbesondere im Rahmen von Expertengruppen, Arbeitsgruppen sowie Netzwerken innerhalb der Europäischen Union. Zudem findet ein intensiver Austausch mit EU-Mitgliedstaaten zum Thema Verwaltungsdigitalisierung statt. Zudem beteiligt sich Deutschland auf internationaler Ebene an einschlägigen Arbeitsgruppen in internationalen Organisationen wie der OECD und der UN sowie an Initiativen der Open Government Partnership. Erkenntnisse und Best-Practices aus diesen Formaten fließen in Initiativen der Bundesregierung zur Verwaltungsmodernisierung ein. Da die Föderale Modernisierungsagenda in Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt wurde, lassen sich einzelne Vorhaben der Föderalen Modernisierungsagenda nicht jeweils trennscharf einem konkreten Austausch der Bundesregierung mit europäischen oder außereuropäischen Staaten zuordnen.  9. Welche Maßnahmen sind geplant oder bereits umgesetzt worden, um die Auswirkungen der Agenda auf Beschäftigung, Personalbedarf und Qualifikationsprofile im öffentlichen Dienst zu evaluieren? Entsprechend der Maßnahme Nr. 199 der Föderalen Modernisierungsagenda wurden die Innenminister- und die Finanzministerkonferenz gebeten, bis Juni 2026 Vorschläge zum fragegegenständlichen Themenbereich vorzulegen. Die entsprechenden Arbeiten laufen derzeit noch. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umsetzung der Agenda nicht zulasten der Daten- und Verbraucherschutzstandards erfolgt, insbesondere bei der Umstellung analoger auf digitale Verwaltungsprozesse? Daten- und verbraucherschutzrechtliche Anforderungen werden im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die zuständigen Stellen berücksichtigt. Die Agenda adressiert den Datenschutz gezielt, wobei sie unter anderem eine Reform der Datenschutzaufsicht anstrebt, um eine einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung zu gewährleisten und um die Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu steigern. 11. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Ergebnisse und Fortschritte der Agenda transparent gegenüber der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag aufzubereiten, und wann ist mit dem ersten Monitoringbericht gemäß MPK-Beschluss vom 4. Dezember 2025 zu rechnen? Ein erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda wird zur nächsten Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 25. Juni 2026 vorgelegt. Über die Ergebnisse der Konferenz werden auch das Parlament und die Öffentlichkeit informiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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