Militärische Unterstützung der Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität
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Militärische Unterstützung der Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/165
21. Wahlperiode 15.05.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Militärische Unterstützung der Ukraine über die sogenannte Europäische
Friedensfazilität
„Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) werden Missionen und
Operationen sowie Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Partnerländern
und regionalen und internationalen Organisationen durchgeführt“ (vgl. www.co
nsilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/). Im Rahmen dieser
Maßnahmen können militärische und verteidigungsbezogene Ausrüstung,
Infrastruktur sowie technische Hilfe bereitgestellt werden. Zudem erfolgt durch
die EFF seit Beginn des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 die Bereitstellung
„letaler und nichtletaler militärischer Ausrüstung sowie von Hilfsgütern“ für die
Ukraine (ebd.).
Die Konstruktion der EFF erscheint den Fragestellern als problematisch. Die
Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist nicht
vergemeinschaftet. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Waffenlieferungen über die
Europäische Friedensfazilität (EFF) widerspricht daher nach Ansicht der
Fragesteller diesem Prinzip und schmälert die Eigenverantwortlichkeit der
Mitgliedstaaten in ihrer Entscheidung für oder gegen Waffenlieferungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte wurden seit Beginn
der European Union Military Assistance Mission (EUMAM) in
Deutschland bis zum aktuellen Stichtag ausgebildet (bitte nach Anzahl und
Liegenschaft der Ausbildung aufschlüsseln, vgl. www.eeas.europa.eu/euma
m-ukraine_en?s=410260)?
2. Wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte sollen bis zum Ende
des EUMAM-Mandats in Deutschland ausgebildet werden (bitte nach
Anzahl, Waffengattungen und Liegenschaft der Ausbildung aufschlüsseln)?
3. Wie viele ukrainische Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ausbildung im Rahmen von EUMAM vorzeitig beendet, und wie
hoch war der Anteil an Deserteuren (bitte nach Liegenschaft und Grund
der Beendigung auflisten)?
4. Bei wie vielen ukrainischen Soldaten wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihrer Ausbildung bis zum aktuellen Stichtag die
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder
Symbole festgestellt (bitte nach linksextremistischen und
rechtsextremistischen aufschlüsseln), und wie viele Soldaten wurden aufgrund dessen aus
dem Dienst entfernt?
5. Lehnt die Bundesregierung eine Ausbildung von ukrainischen Soldaten
auf ukrainischem Staatsgebiet ab (bitte begründen), und wenn nein, wird
sich die Bundesregierung an einer solchen Ausbildung beteiligen (vgl.
www.german-foreign-policy.com/news/detail/9575)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle
Obergrenze der sogenannten Europäischen Friedensfazilität (EFF)?
a) Wie viel ist davon bereits verausgabt oder verplant, und wie viel steht
dafür bis 2027 noch zur Verfügung?
b) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2027 eine weitere
Erhöhung der finanziellen Obergrenze notwendig, und wenn ja, auf
welche Höhe, und warum?
c) Wie verteilt sich das gesamte Finanzvolumen der EFF bis 2027 auf
militärische Operationen und nichtletale sowie letale
Unterstützungsmaßnahmen?
d) Wie verteilen sich die bisher verausgabten oder verplanten
Finanzmittel aus der EFF auf militärische Operationen und nichtletale sowie
letale Unterstützungsmaßnahmen (bitte jeweils separat aufschlüsseln)?
7. In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
und ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für die EFF geleistet bzw. zugesagt
(bitte jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am
Gesamtbudget angeben)?
8. Haben EU-Mitgliedstaaten und ggf. Drittstaaten bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet, und wenn
ja, welche Staaten haben in welcher Höhe zweckgebundene Beiträge zur
EFF geleistet?
9. Welche Militäroperationen wurden bzw. werden bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung aus der EFF finanziert oder teilfinanziert (bitte jeweils
die Höhe der Finanzmittel aus der EFF, aufgeschlüsselt nach SOLL/IST,
angeben)?
10. Wird die Bundesregierung beim NSATU (NATO’s Security Assistance
and Training for Ukraine) Trust Fund for rapid procurement mitmachen,
und wenn ja, mit finanziellen Beiträgen in welcher Höhe, für welchen
Zeitraum, und für welche Zwecke (vgl. www.gov.uk/government/news/45
0m-surge-of-military-support-to-boost-ukraines-armed-forces-as-uk-and-g
ermany-chair-meeting-of-50-nations)?
11. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Umsetzung des Ukraine Assistance Fund (UAF) (vgl. Bundestagsdrucksache
20/15076)?
12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Erhöhungen des UAF
bis 2027 geplant, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Frage 11)?
13. Welche Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine werden aus der EFF
und dem UAF finanziert, und in welcher Höhe hat die Ukraine bisher
Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF und dem UAF erhalten (bitte jeweils
aufschlüsseln)?
14. Haben Ausbildungsmaßnahmen von Grenzschutz und Nationalgarde der
Ukraine im Rahmen von EUMAM Ukraine stattgefunden bzw. sind
welche geplant, und wenn ja, beteiligt sich Deutschland daran (wenn ja, in
welcher Form, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?
15. In welcher Höhe wurde die Ausbildungsmission EUMAM Ukraine aus
der EFF und dem UAF finanziert (vgl. ebd.)?
16. An wie vielen Reisen zur Informationsbeschaffung im Rahmen der
Ausbildungsmission EUMAM Ukraine in die Ukraine und Moldau hat sich
die Bundesregierung bisher beteiligt (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14327)?
a) In welchem Zeitraum fanden diese Reisen jeweils statt?
b) Welche Bundesministerien und Bundesbehörden waren jeweils
vertreten?
c) Wie viele Personen umfasste jeweils die deutsche Delegation?
d) Welchen Zwecken dienten die Reisen?
17. Wurden darüber hinaus weitere Finanzmittel aus der EFF und dem UAF
für die Ukraine bereits zugesagt bzw. verplant, und wenn ja, für welche
Zwecke, und in welcher Höhe?
18. In welcher Höhe sind Finanzmittel in der EFF bis 2027 insgesamt für die
Ukraine vorgesehen, und in welcher Höhe stehen Finanzmittel in der EFF
und dem UAF insgesamt noch für die Ukraine zur Verfügung?
19. In welcher Höhe wurde bilaterale militärische Unterstützung durch EU-
Mitgliedstaaten an die Ukraine bisher insgesamt aus der EFF und ggf. aus
dem UAF rückerstattet?
20. Wie viele Rückerstattungsrunden für durch EU-Mitgliedstaaten an die
Ukraine geleistete militärische Unterstützung aus der EFF bzw. dem UAF
wurden bisher durchgeführt?
a) Welche Zeiträume decken die einzelnen Rückerstattungsrunden
jeweils ab?
b) In welcher Gesamthöhe wurde jeweils militärische Unterstützung
durch die EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine gemeldet?
c) In welcher Gesamthöhe erfolgte jeweils eine Rückerstattung?
d) Wie hoch war jeweils die Rückerstattungsquote?
21. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Estland weitere EU-
Mitgliedstaaten eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem
Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragt (www.politico.eu/article/eu-est
onia-bumper-arms-reimbursement-ukraine-european-peace-facility/), und
wenn ja, welche, und in welchem Umfang?
22. Wird die Bundesregierung eine Erstattung der Lieferungen basierend auf
dem Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragen (bitte begründen)?
23. In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils eine Rückerstattung beantragt?
24. In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils eine Erstattung erhalten?
25. Wird sich die Bundesregierung für eine Erstattung der Nebenkosten (z. B.
Transportkosten) beim EFF und UAF einsetzen (bitte begründen, vgl.
Bundestagsdrucksache 20/15076)?
26. Hat sich die Bundesregierung zu der Rolle der EFF und des Ukraine
Assistance Funds bezüglich der Unterstützung der Ukraine eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und existiert nach
Einschätzung der Bundesregierung Änderungsbedarf an diesen Instrumenten
(bitte begründen)?
27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der Rechtssache
T-457/24 (Ungarn vs. Europäischer Fazilitätsausschuss und Europäischer
Rat, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?
Berlin, den 2. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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