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Schriftliche Frage 21 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Berichterstattung zu, nach der der griechische Migrationsminister Thanos Plevris offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Berichterstattung zu, nach der der griechische Migrationsminister Thanos Plevris offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece… Frage 21 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Berichterstattung zu, nach der der griechische Migrationsminister Thanos Plevris offengelegt habe (www.politico.eu/article/greece-migra tion-minister-thanos-plevris-migrant-returnhubsafrica-deportations/), dass Deutschland mit mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Return Hub einrichten wolle und dafür bereits Verhandlungen mit „sicheren afrikanischen Ländern“ liefen, sowie dass – wie ebenfalls berichtet – (www.bild.de/poli tik/inland/eu-einigung-bauen-wir-bald-in-diesen-l aendern-asyl-zentren-6938397fc3b4893a9e2b 350d) Verhandlungen mit Tunesien und Uganda geplant sind oder bereits begonnen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026: Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Inhalt der genannten Presseberichterstattung, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137,185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).

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