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Schriftliche Frage 51 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen bezüglich Fähigkeiten und Kategorisierung hat die Bundesregierung zu Reduktionen im Rahmen des NATO „Force Models“ bei…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 51 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen bezüglich Fähigkeiten und Kategorisierung hat die Bundesregierung zu Reduktionen im Rahmen des NATO „Force Models“ bei… Frage 51 (Agnieszka Brugger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen bezüglich Fähigkeiten und Kategorisierung hat die Bundesregierung zu Reduktionen im Rahmen des NATO „Force Models“ bei den durch die USA zugesagten Beiträgen angesichts der Treffen und Gespräche in den letzten Wochen (insbesondere 21. Kalenderwoche; www. spiegel.de/politik/deutschland/nato-usa-wollen-mi litaerische-beitraege-fuer-europas-sicherheit-kuer zen-a-98cdf71e-c6c6-4c1d-bee7-180d4a6592a3?g iftToken=b2980ff6-4442-41fe-acc6-43cd4c2ed14 3&sara_ref=re-so-app-sh)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Juni 2026: Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nur auf Gegenstände, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Somit würde die Beantwortung Ihrer Frage die Bundesregierung in ihrem außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen.

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