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Schriftliche Frage 25 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche Sicherheitsüberprüfungen werden hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 25 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche Sicherheitsüberprüfungen werden hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten… Frage 25 (Dr. Gottfried Curio, AfD): Welche Sicherheitsüberprüfungen werden hinsichtlich der Bewerber und ihrer hiesigen Einlader vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten drei der kürzlich als islamistische Terrorverdächtige in Bayern festgenommene Personen als „Fachkräfte“ (www.bild.de/regional/bayern/gefaehrlich e-sicherheitsluecke-terroristen-kamen-mit-fachkra efte-visum-zu-uns-69429b1e3e25dcaf036ae05c) und der in Magdeburg als Terrorverdächtiger festgenommene Tadschike als Au-Pair einreisten (www.welt.de/politik/deutschland/plus69413bc75 2fde7cf1a8f34e9/magdeburg-terrorverdaechtiger-t adschike-kam-als-au-pair-und-absolvierte-eine-au sbildung-als-pfleger.html), durchgeführt, bevor Visa im Bereich der Erwerbs- und Ausbildungsmigration ausgestellt werden, und wird die Bundesregierung im Lichte der sich aus den vorstehenden Sachverhalten aus meiner Sicht ergebenden Sicherheitslücken Anpassungen vornehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Januar 2026: In allen Visumverfahren – also auch bei Fachkräften und Au-Pair – werden automatisierte Sicherheitsabfragen in den einschlägigen nationalen (v. a. AZR) und europäischen (SIS) Datenbanken durchgeführt. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Wenn die Abfragen sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird kein Visum erteilt. Bei Staatsangehörigen bestimmter Staaten findet aus Sicherheitsgründen zusätzlich ein sog. Konsultationsverfahren statt. Rechtsgrundlage dafür ist für Schengen-Visa Artikel 22 des Visakodex, für nationale Visa § 73 Absatz 1 und 4 des Aufenthaltsgesetzes. Die Bundesagentur für Arbeit ist im Visumverfahren ausschließlich für die Arbeitsmarktzulassung zuständig. Hierbei wird die die Vergleichbarkeit der Beschäftigungsbedingungen geprüft. Bei den genannten Sachverhalten handelt es sich um Einzelfälle. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder arbeiten eng und abgestimmt zusammen. Sollte ein Visum missbraucht worden sein, wird das konsequent strafrechtlich und aufenthaltsrechtlich verfolgt. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Bedarf für Anpassungen.

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