Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des "Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen"
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Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des "Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/28
21. Wahlperiode 03.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des „Gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen“
Inhal tsverzeichnis
Seite
Präambel ....................................................................................................... 2
Schwerpunkte der Weiterentwicklung des GFS in
der 20. Legislaturperiode ............................................................................ 3
Stärkung der Transparenz über die räumliche Verteilung der
Fördermittel .................................................................................................... 3
Erstmalige Analyse der Wirkungen des GFS ................................................. 5
Umfassendere Ausrichtung einzelner Programme auf die Förderung
gleichwertiger Lebensverhältnisse und Transformation ................................ 6
Optimierung der GFS-Architektur ................................................................. 8
Bericht über Stand und Entwicklung der regionalen
Lebensbedingungen in Deutschland .............................................................. 8
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung
der Gleichwertigkeitspolitik ........................................................................... 9
Verbesserung der Transparenz über Förderangebote ..................................... 9
Stärkung der präventiven Ausrichtung der Regionalpolitik ........................... 10
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 2. April 2025 gemäß § 6
Absatz 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Präambel
Wirtschaftlich starke und lebenswerte Regionen mit starkem gesellschaftlichem Zusammenhalt sind
unverzichtbare Säulen für nachhaltiges Wachstum, sichere Arbeitsplätze, Wohlstand und eine wehrhafte Demokratie in ganz
Deutschland. Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen
Regionen zu stärken und langfristig abzusichern. Dabei versteht sich „gleichwertig“ nicht als „gleich“, sondern als
eine Verpflichtung, die individuellen Stärken, Herausforderungen und Potenziale aller Regionen in angemessener
Weise zu berücksichtigen und eine möglichst ausgewogene räumliche Entwicklung zu ermöglichen.
Der im Juli 2024 erstmalig von der Bundesregierung vorgelegte Gleichwertigkeitsbericht zeigt, dass in den letzten
Jahren – zum Teil deutliche – Fortschritte bei der wirtschaftlichen Kohäsion und dem Abbau von Unterschieden
zwischen den Regionen Deutschlands erreicht wurden. Gleichzeitig verdeutlicht der Gleichwertigkeitsbericht aber auch,
dass einige Regionen konfrontiert sind mit Anpassungsschwierigkeiten bei der langfristigen Transformation hin zu
einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur, mit Alterungs- und Abwanderungstendenzen oder
mit der teilweise schwierigen Erreichbarkeit von Infrastrukturen und Daseinsvorsorgeeinrichtungen.
Die Bundesregierung hat der Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der 20. Legislaturperiode eine
wichtige Rolle beigemessen. Sie hat dazu das zum 1. Januar 2020 eingerichtete „Gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen“ (GFS), das zahlreiche investiv und nicht-investiv ausgerichtete Programme des Bundes
mit unterschiedlichen thematischen Förderschwerpunkten und gemeinsame Programme des Bundes und der Länder
bündelt, in einem ressortübergreifenden Prozess weiterentwickelt.
Das GFS enthält eine Vielzahl von Programmen aus den Bereichen Unternehmensförderung, Klimaschutz,
Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Digitalisierung, Forschung und Innovation, Fachkräftesicherung sowie Stärkung der
Demokratie, der Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dem Ansatz des GFS entsprechend adressieren die
Programme entweder explizit nur strukturschwache Regionen oder tragen durch bessere Förderkonditionen oder einen
überproportionalen Mitteleinsatz für strukturschwache Regionen zur Stärkung dieser Regionen bei (siehe
Abbildung 1).
Abbildung 1: Übersicht über die Programme des GFS
Mit diesem Bericht informiert die Bundesregierung über die zentralen Eckpunkte dieser Weiterentwicklung des GFS.
Schwerpunkte der Weiterentwicklung des GFS in der 20. Legislaturperiode waren:
Stärkung der Transparenz über die räumliche Verteilung der Fördermittel
Bis zum Beginn der 20. Legislaturperiode wurde lediglich für einzelne GFS-Programme die jeweilige regionale
Mittelverteilung ausgewiesen. Durch die Einführung einer neuen Datenbasis für einen Großteil der GFS-
Programme ist es nunmehr möglich, die regionale Verteilung der Fördermittel zu analysieren. So wurde im
Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung untersucht, in welche Kreise und kreisfreien Städte die Mittel der
GFS-Programme und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) geflossen sind (Datenstand
2022). Einige GFS-Programme konnten nicht berücksichtigt werden, da für das Jahr 2022 keine entsprechenden
Daten auf Kreisebene verfügbar waren. Die Gesamtsumme der Fördermittel im Jahr 2022, die bei der Analyse
berücksichtigt wurden, beträgt 3,7 Milliarden Euro. In der Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass die Mittel der
GFS-Programme, wie beabsichtigt, weit überwiegend in strukturschwache Regionen fließen.
Abbildung 2 zeigt die Fördermittel, die im Jahr 2022 pro Kopf in die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte
geflossen sind. Die Darstellung verdeutlicht, dass im Jahr 2022 alle Kreise und kreisfreien Städte Mittel aus
mindestens einem der GFS-Programme erhalten haben. Sie zeigt zudem, dass – wie vom Ansatz des GFS
vorgesehen – strukturschwache Regionen, die durch das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert sind und die gleichzeitig die Gebietskulisse für weitere GFS-
Programme darstellen, pro Einwohnerin bzw. Einwohner überproportional von der GFS-Förderung profitiert haben.
Darüber hinaus zeigt die Abbildung, dass die Pro-Kopf-Ausgaben in Ostdeutschland auch im Jahr 2022 deutlich
höher waren als in Westdeutschland. Mehr als die Hälfte der hier berücksichtigten GFS-Fördermittel floss nach
Ostdeutschland (insgesamt 52,8 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 19,4 Prozent). Pro Einwohner
beziehungsweise Einwohnerin hat Ostdeutschland damit rund 120 Euro erhalten, im Vergleich zu rund 26 Euro in
Westdeutschland.
Abbildung 2: Räumliche Verteilung der Fördermittel im GFS (2022) in Relation zur Einwohnerzahl
Quelle: Prognos AG, basierend auf Daten der Bundesregierung (siehe hierzu Gleichwertigkeitsbericht, Seite 177). Berücksichtigt sind die
Förderdaten der folgenden Programme für das Jahr 2022: GRW, Breitbandförderung, Zukunftswerkstatt Kommunen,
Partnerschaften für Demokratie, Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser, Städtebauförderung, ZIM, INNO-KOM, Überbetriebliche
Bildungsstätten, EXIST-V (EXIST-Potentiale), Digital Jetzt, Innovation und Strukturwandel, Kommunen innovativ und
Unternehmen Region. Nicht berücksichtigt wurden der Förderbereich 1 Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, das Programm Zukunft Region, das erst 2022 gestartet ist, das Programm
Kommunale Modellvorhaben (KoMoNa), das ebenfalls erst seit 2022 existiert, das Programm zur Internationalisierung von
Regionen im Strukturwandel der GTAI und das 2023 eingestellte Programm Stadt.Land.Digital. Das Großbürgschaftsprogramm
wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, da das Programm der Risikoabsicherung von Krediten dient und dementsprechend, außer
im Risikofall, keine Mittel fließen. Auch das ERP-Regionalförderprogramm und das ERP-Kapital für Gründung als
Kreditprogramme wurden nicht berücksichtigt.
Tabelle 1: Förder- und Bevölkerungsanteile im GFS nach Regionsmerkmalen
(GRW-Fördergebiet und Siedlungsstrukturelle Kreistypen) in Prozent
Modell Merkmalsausprägung Bevölkerungsanteil
Fördermittelanteil
(bezogen auf die Summe der
in der Evaluation analysierten
GFS-Fördermittel
GRW-Fördergebiet C-Fördergebiet 18,1 47,6
D-Fördergebiet 23,8 27,2
Kein Fördergebiet 58,1 25,1
Siedlungsstrukturelle
Kreistypen (BBSR)
Dünn besiedelter ländlicher Kreis 15,2 28,3
Ländlicher Kreis mit Verdichtungsansätzen 16,5 22,0
Städtischer Kreis 38,9 27,1
Kreisfreie Großstadt 29,4 22,7
Quelle: Prognos AG, basierend auf Daten der Bundesregierung (siehe hierzu Gleichwertigkeitsbericht, Seite 178)
Tabelle 1 zeigt, dass im Vergleich der verschiedenen GRW-Fördergebietstypen C-Fördergebiete, die per
Definition einen höheren Grad der Strukturschwäche aufweisen als D-Fördergebiete, im Verhältnis zu ihrem Anteil an
der Gesamtbevölkerung besonders vom GFS profitiert haben. Zugleich haben ländliche Regionen gemäß der
Klassifizierung des BBSR überproportional vom GFS profitiert.
Die Entwicklung eines Konzepts zur Verbesserung der Datengrundlagen relevanter raumwirksamer Programme
auch jenseits des GFS, wie im Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung vorgesehen, würde dazu dienen,
auch bestehende Programme, die nicht Bestandteil des GFS sind, bei denen aber mit erheblichen Auswirkungen
auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu rechnen ist, auf ihre räumliche Verteilungswirkung zu prüfen.
Einzelheiten dazu werden im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum GFS beraten.
Erstmalige Analyse der Wirkungen des GFS
Ebenfalls erstmals wurde in dieser Legislaturperiode eine programmübergreifende Evaluation des GFS
durchgeführt. Ziel der Evaluation war es, das GFS auf Basis der neuen Förderdatenstruktur und unter Nutzung von
quantitativen und qualitativen Analyseverfahren mit Blick auf dessen Gesamtwirksamkeit und Beiträge zum
übergeordneten Ziel, der Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu untersuchen.
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass das GFS unter anderem zu einer mittel- und langfristigen Zunahme
der Wirtschaftsleistung, Beschäftigung, Löhne, Investitionen, Patente und Breitbandverfügbarkeit führt (siehe
Abbildung 3). Es wirkt sich zudem positiv auf den Wanderungssaldo und damit die Bevölkerungsentwicklung in
den Regionen aus. Dies lässt darauf schließen, dass die GFS-Förderung zu einer gesteigerten Attraktivität der
Regionen beiträgt. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen darüber hinaus, dass das GFS bei entsprechender
Mittelausstattung zur Konvergenz der Regionen mit Blick auf die genannten Indikatoren beitragen kann.
Bei der umfassend angelegten Evaluation wurden erstmals auch ökologische und gesellschaftliche Zielstellungen
der Fördermaßnahmen in den Blick genommen. Gerade für diese Bereiche sieht die Bundesregierung für künftige
programmübergreifende Evaluationen noch weitere Potenziale, um Zusammenhänge und Wirkungen zu erfassen
und die Ergebnisse bei weiteren Anpassungen des GFS unter Wahrung der Programmautonomie berücksichtigen
zu können.
Abbildung 3: Mittel- und langfristige Effekte des GFS
Quelle: Bundesregierung auf Basis eigener Daten und Berechnungen von Prognos (siehe hierzu Gleichwertigkeitsbericht 2024, Seite 181).
Dargestellt werden statistisch signifikante positive Effekte (bei Gender Pay Gap wird eine Verringerung als positiv angesehen).
Programme im Bereich Forschung & Innovation umfassen die Programme ZIM, EXIST, INNO-KOM, Unternehmen Region,
Innovation & Strukturwandel und Kommunen innovativ; Programme im Bereich Infrastruktur und Daseinsvorsorge umfassen die
Programme Städtebauförderung, Zukunftswerkstatt Kommunen, Partnerschaften für Demokratie und Mehrgenerationenhaus;
ÜBS = Überbetriebliche Berufsbildungsstätten.
Umfassendere Ausrichtung einzelner Programme auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse
und Transformation
Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode geprüft, wie eine stärkere Fokussierung der jeweiligen
Richtlinien auf die Transformation der Wirtschaft und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden
könnte. Einzelne Programme wurden daraufhin bereits weiterentwickelt und umfassender auf die Förderung
gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgerichtet.
Ein Beispiel ist die 2022 von Bund und Ländern beschlossene Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und damit des wichtigsten regionalpolitischen Instruments in
Deutschland und zudem zentralen Bestandteil im GFS. Im Rahmen der Reform wurde unter anderem die
Zielsystematik erweitert, die nunmehr auch Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen
Wirtschaft beinhaltet. Zudem basiert die Interventionslogik nicht mehr auf der Exportorientierung (Abschaffung der
sogenannten „50 KM-Regel“), sodass auch Unternehmen, die vorrangig lokal tätig sind, gefördert werden können.
Dies erlaubt neue Impulse für eine Regionalentwicklung nach den eigenen Stärken. Darüber hinaus wurde die
Förderung bestimmter Aspekte der Daseinsvorsorge ermöglicht, insbesondere um die Attraktivität
strukturschwacher Regionen für Betriebe und Fachkräfte weiter zu erhöhen. Bei der Förderung kommunaler Infrastruktur
wurden zudem bessere Anreize für Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz geschaffen. Beispielsweise wird die
Weiternutzung beziehungsweise Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände nunmehr stärker
gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches gilt für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und
anderer Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft.
Anknüpfend an die Reform von 2022 wurden 2023 erweiterte Fördermöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft
auf Grundlage der Bundesregelung „Transformationstechnologien“ eingeführt. Auf dieser Basis können
Investitionen etwa zur Herstellung von Ausrüstung und Schlüsselkomponenten, die für den Übergang hin zu einer
klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind (beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen,
Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure), gefördert werden.
Die Reform und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten im Bereich Transformationstechnologien haben die
GRW als modernes, regelgebundenes, zielgenaues und wirkungsvolles Instrument ausgerichtet, die auch in
Zukunft das Rückgrat der regionalen Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bleibt.
Die gestiegene Attraktivität der reformierten GRW wird u. a. durch die hohe Inanspruchnahme der Fördermittel
im Verhältnis zum Soll laut Haushaltsansatz belegt (siehe Abbildung 4). Zwischen 2021 und 2024 konnte diese
von 67 auf 106 Prozent gesteigert werden. In absoluten Zahlen wurden in der GRW 2024 718,45 Mio. Euro
verausgabt. Ermöglicht wurde der hohe Mittelabfluss auch durch die gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern
bei der Haushaltsdurchführung.
Abbildung 4: Mittelinanspruchnahme bei der GRW 2021 bis 2024
Um die Wirksamkeit der GRW zu überprüfen und die regionale Wirtschaftsförderung inhaltlich
weiterzuentwickeln, wird die GRW-Förderung regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Die jüngste Evaluation des
Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle aus dem Jahr 2024 zur einzelbetrieblichen Förderung für die
Förderperiode 2014 bis 2021 zeigt, dass durch die GRW-Förderung Investitions- und Beschäftigungswachstum
ausgelöst wird, welches auch einige Jahre nach Ende der Förderung noch nachweisbar ist. Positiv wirkt sich die GRW-
Förderung auch auf das Umsatzwachstum und die Medianlöhne der geförderten Betriebe sowie die regionale
Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung insgesamt aus.
Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), in dem rund 50 Prozent der Bewilligungen in die GRW-
Gebiete gehen, werden die Förderpräferenzen für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Gebieten auch in
der neuen, ab 1. Januar 2025 gültigen Förderrichtlinie, weitergeführt.
Die Förderrichtlinie des Programms INNO-KOM (Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen) wurde zum 2. Januar 2023 neu aufgesetzt. Die Ziele der Förderung wurden dabei
unter Berücksichtigung der Ziele des GFS überarbeitet und erweitert: Ziel der INNO-KOM-Förderung ist es, die
Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen nachhaltig
zu stärken, um deren Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Darüber hinaus soll das Förderprogramm einen
Beitrag zur ökologischen Transformation in strukturschwachen Regionen leisten.
616,59 637,06 646,93
718,45
67
92
100
106
0
200
400
600
800
1000
0
20
40
60
80
100
2021 2022 2023 2024
in
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Inanspruchnahme Gesamt (in Mio. EUR) Inanspruchnahme im Verhältnis zum Soll (in Prozent)
Auch unterhalb der Ebene der Förderrichtlinien wurden einzelne Programme stärker auf die Förderung
gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgerichtet. Ein Beispiel ist der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“, der an einer
Stärkung der Vernetzung und Kooperation in den Kommunen ansetzt, die zunächst gemeinsam
Entwicklungskonzepte erarbeiten und darin enthaltene Projekte in einer anschließenden zweiten Stufe zur Umsetzung bringen.
Die beiden Wettbewerbsaufrufe in der 20. Legislaturperiode waren thematisch der Stärkung nachhaltiger
Entwicklung und regionaler Wertschöpfung gewidmet.
Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist am 1. Januar 2025 in seine dritte Förderperiode
gestartet. Im Rahmen der inhaltlichen Neujustierung konnten alle interessierten Kommunen ab 15.000
Einwohnerinnen und Einwohnern an einem Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich Partnerschaften für
Demokratie teilnehmen. Bei der kriteriengeleiteten Auswahl der Kommunen für eine Förderung waren u. a. auch die
Lage in strukturschwachen Räumen und die daraus erwachsenen Herausforderungen entscheidend. Dadurch
konnten mehr Kommunen in strukturschwachen Räumen gewonnen werden und im Hinblick auf das Ziel
gleichwertige Lebensverhältnisse zusätzliche Mittel für diese Regionen bereitgestellt werden. Außerdem wurde erstmals
mit dem Programmbereich Innovationsprojekte „Demokratieförderung“ sowie dem Themenfeld
„Strukturschwache Regionen und Räume mit exponierter Problemlage“ eine Möglichkeit geschaffen, für diese besonderen
Herausforderungen Projekte über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu fördern.
Das auf 40 Kommunen beschränkte Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“
endete 2024 planmäßig. Ab 2025 startet das Anschluss-Modellprojekt „Zukunftsraum kommunale
Demografiegestaltung“. Dieses Netzwerk wird allen an demografischen Themen interessierten Kommunen in Deutschland
offenstehen. Es bietet den Kommunen kollegiale Beratung, Fachinformationen und -expertise sowie Hinweise zu
Fördermöglichkeiten mit dem Ziel, Synergieeffekte unter den Förderinstrumenten zu stärken. Auf die
Demografiestrategien der Kommunen bezogene Mikroförderungen mit Unterstützungsschwerpunkt auf strukturschwache
Regionen ergänzen das Angebot.
Optimierung der GFS-Architektur
Einer der großen Vorteile des GFS liegt in der Vielseitigkeit der Förderprogramme aus unterschiedlichen
Bereichen. Diese breite thematische Ausrichtung wird den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen
Transformationsherausforderungen, Bedürfnissen und Prioritäten der Regionen gerecht.
In der 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung einerseits die programmatische Vielschichtigkeit des GFS
erhalten, andererseits aber auch mit dem Gleichwertigkeitsbericht eine Grundlage dafür geschaffen, dessen
Effizienz durch eine Anpassung und angemessene Konsolidierung der Architektur des Gesamtsystems zu erhöhen.
Bei einzelnen Programmen wurden entsprechende Anpassungen bereits vorgenommen:
So ist die ERP-Regionalförderung seit 2022 Teil des neu geschaffenen Programms ERP-Förderkredit KMU. Dank
dieser Umstrukturierung können die günstigen Kreditkonditionen nun auch bei Unternehmensneugründungen in
Anspruch genommen werden. Die beiden Programme „Stadt.Land.Digital“ und „Digital Jetzt –
Investitionsförderung für KMU“ sind 2023 planmäßig ausgelaufen, EXIST-Potentiale ist zum Jahresende 2024 planmäßig
ausgelaufen.
Unter Wahrung des Ressortprinzips sollen in der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum GFS weitere Schritte
geprüft werden, um das Zusammenwirken der beteiligten Programme und die GFS-Architektur zu verbessern.
So wird zum Beispiel in Abstimmung mit den Ländern geprüft, ob der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ in
die GRW integriert werden kann, um Kooperationen, die Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten und
deren Umsetzung künftig noch wirkungsvoller zu unterstützen.
Den Ansatz des GFS auf andere geeignete Programme auszuweiten und die Synergien zwischen dem GFS und
weiteren nationalen Instrumenten der Regionalpolitik sowie der EU-Kohäsionspolitik zu stärken, könnte dazu
beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands zu fördern und langfristig
abzusichern. Ein enger Austausch mit den Ländern ist dabei von großer Bedeutung.
Bericht über Stand und Entwicklung der regionalen Lebensbedingungen in Deutschland
Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode erstmals einen Gleichwertigkeitsbericht vorgelegt. Der
Bericht trägt den Titel „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland“ und weist einen deutlichen Mehrwert
auf:
– Erstens stellt der Bericht den Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen auf Ebene der Stadt- und
Landkreise in einer fachlichen Breite und Tiefe dar, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hat.
– Zweitens wird dabei auch die subjektive Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger zu den
Lebensbedingungen vor Ort mit einbezogen. Dies ermöglicht eine Gegenüberstellung von objektiven Daten zum
aktuellen Stand und Fortschritt der Lebensbedingungen und subjektiven Einschätzungen.
– Drittens beschreibt die Bundesregierung in dem Bericht erstmals systematisch eine Vielzahl an Maßnahmen,
Programmen und Initiativen, die auf eine Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zielen.
– Viertens wurden in acht Regionen Fokusgruppeninterviews mit haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen
geführt, die aus ihrer regionalen Anwenderperspektive Verbesserungspotenziale der bisherigen Förderpolitik
beschreiben.
– Fünftens schafft der Bericht Transparenz zur regionalen Verteilung und der Wirkung der regionalpolitischen
Maßnahmen des Bundes.
– Sechstens liefert der Bericht eine Reihe von Ansatzpunkten, wie die Politik zur Stärkung der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter verbessert werden kann.
Die Berichtsergebnisse haben zudem Hinweise für die Weiterentwicklung des Gleichwertigkeitsberichts selber
gebracht. Vor jeder Fortschreibung des Berichtes sollten die Indikatoren dahingehend überprüft werden, ob sie
den Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen zutreffend und aussagekräftig abbilden. Entsprechend
der Verfügbarkeit werden künftig auch Indikatoren auszutauschen oder zu ergänzen sein. Zudem könnte die
Demografiesensibilität des Systems der Gleichwertigkeitsindikatoren weiterentwickelt werden, damit räumliche
Besonderheiten in den Lebenssituationen von Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Familien, Ältere, Menschen mit
Migrationshintergrund) differenzierter nachvollziehbar werden.
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung der Gleichwertigkeitspolitik
Die Gleichwertigkeitspolitik der Bundesregierung stellt die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in
den Mittelpunkt. Anknüpfend an den Gleichwertigkeitsbericht hat die Bundesregierung den Bürgerinnen und
Bürgern daher durch entsprechende Formate Gelegenheit zur Beteiligung an der Weiterentwicklung von
Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse gegeben. So hat sie zufällig ausgewählte Bürgerinnen
und Bürger im unmittelbaren Austausch miteinander gemeinsam getragene Impulse zur Weiterentwicklung der
Gleichwertigkeitspolitik erarbeiten lassen. Die Zufallsauswahl der Teilnehmenden hat dabei gewährleistet, dass
sich auch Menschen einbringen, die dies sonst nicht tun.
Eine in der zweiten Jahreshälfte 2024 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Gleichwertigkeitspolitik der
Bundesregierung bestätigt den Mehrwert einer transparenten und evidenzbasierten Politik für gleichwertige
Lebensverhältnisse in Deutschland. Fast alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsultation haben sich für eine
Fortführung des Gleichwertigkeitsberichts in zukünftigen Legislaturperioden ausgesprochen.
Die Interministeriellen Arbeitsgruppe zum GFS wird weitere Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürger an der Gleichwertigkeitspolitik der Bundesregierung prüfen.
Verbesserung der Transparenz über Förderangebote
Abbildung 2 zeigt, dass zwischen den strukturschwachen Kreisen bislang zum Teil sehr große Unterschiede bei
der Inanspruchnahme von GFS-Fördermitteln bestehen. Durch die umfassende Darstellung der
regionalpolitischen Maßnahmen des Bundes trägt der Gleichwertigkeitsbericht 2024 auch zur Transparenz über entsprechende
Förderangebote bei.
Die geplante Digitale Förderzentrale kann als Anknüpfungspunkt für weitere Beratungsangebote für die
Inanspruchnahme der verschiedenen GFS-Programme dienen. Gegebenenfalls können die Programme auch technisch
so in die Förderzentrale eingebunden werden, dass bspw. eine digitale Antragstellung ermöglicht wird. Dabei
sollten nach Möglichkeit gerade die Bedarfe aus kommunaler Sicht künftig noch stärker berücksichtigt werden.
Eine bessere Unterstützung von Kommunen und Regionen kann die Inanspruchnahme von Förderungen stärken
und so dazu beitragen, dass Förderprogramme dort wirken, wo sie besonders benötigt werden. Dies gilt
insbesondere für den Bereich der Antragstellung bei Bundesförderprogrammen, bei strategischen Fragen im
Zusammenhang mit der Regionalentwicklung oder bezogen auf die konkrete Unterstützung bei – auch aus Bundessicht –
besonders bedeutsamen Vorhaben der Regionalentwicklung. Die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts
bedarf einer engen Abstimmung mit den Ländern und Kommunen.
Stärkung der präventiven Ausrichtung der Regionalpolitik
Bisher orientierte sich die – auch für weitere GFS-Programme maßgebliche – GRW-Fördergebietsabgrenzung
weit überwiegend an Indikatoren, die die zurückliegende wirtschaftliche Entwicklung bzw. derzeitige
ökonomische Situation in den Regionen beschreiben.
Das BMWK hat zur Vorbereitung der Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete ab 2028 im ersten Quartal 2025
ein Forschungsgutachten vergeben, in dem einerseits Indikatoren zur Fördergebietsabgrenzung erörtert werden
sollen, die einen Beitrag zur Beschreibung der regionalen Strukturschwäche in der Gegenwart leisten. In dem
Gutachten soll aber auch analysiert werden, inwiefern diese Indikatoren in der Vergangenheit ein Prädiktor für
bedeutende Aspekte der Regionalentwicklung waren (z. B. Veränderung von Wertschöpfung oder
Beschäftigung). Darüber hinaus sollen weitere Indikatoren analysiert und beschrieben werden, die zwar bisher keine Rolle
bei der GRW-Fördergebietsabgrenzung gespielt haben, aber potenziell dazu beitragen können, den
vorausschauenden Charakter der Förderung auf die zu erwartenden zukünftigen wirtschaftlichen Herausforderungen und
Handlungsbedarfe der Regionen weiter zu stärken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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