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Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des "Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen"

dip / drucksache 03.04.2025 · WP 21 · 21/28 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des "Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen" [Deutscher Bundestag Drucksache 21/28 21. Wahlperiode 03.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ Inhal tsverzeichnis Seite Präambel ....................................................................................................... 2 Schwerpunkte der Weiterentwicklung des GFS in der 20. Legislaturperiode ............................................................................ 3 Stärkung der Transparenz über die räumliche Verteilung der Fördermittel .................................................................................................... 3 Erstmalige Analyse der Wirkungen des GFS ................................................. 5 Umfassendere Ausrichtung einzelner Programme auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Transformation ................................ 6 Optimierung der GFS-Architektur ................................................................. 8 Bericht über Stand und Entwicklung der regionalen Lebensbedingungen in Deutschland .............................................................. 8 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung der Gleichwertigkeitspolitik ........................................................................... 9 Verbesserung der Transparenz über Förderangebote ..................................... 9 Stärkung der präventiven Ausrichtung der Regionalpolitik ........................... 10 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 2. April 2025 gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Präambel Wirtschaftlich starke und lebenswerte Regionen mit starkem gesellschaftlichem Zusammenhalt sind unverzichtbare Säulen für nachhaltiges Wachstum, sichere Arbeitsplätze, Wohlstand und eine wehrhafte Demokratie in ganz Deutschland. Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu stärken und langfristig abzusichern. Dabei versteht sich „gleichwertig“ nicht als „gleich“, sondern als eine Verpflichtung, die individuellen Stärken, Herausforderungen und Potenziale aller Regionen in angemessener Weise zu berücksichtigen und eine möglichst ausgewogene räumliche Entwicklung zu ermöglichen. Der im Juli 2024 erstmalig von der Bundesregierung vorgelegte Gleichwertigkeitsbericht zeigt, dass in den letzten Jahren – zum Teil deutliche – Fortschritte bei der wirtschaftlichen Kohäsion und dem Abbau von Unterschieden zwischen den Regionen Deutschlands erreicht wurden. Gleichzeitig verdeutlicht der Gleichwertigkeitsbericht aber auch, dass einige Regionen konfrontiert sind mit Anpassungsschwierigkeiten bei der langfristigen Transformation hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur, mit Alterungs- und Abwanderungstendenzen oder mit der teilweise schwierigen Erreichbarkeit von Infrastrukturen und Daseinsvorsorgeeinrichtungen. Die Bundesregierung hat der Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der 20. Legislaturperiode eine wichtige Rolle beigemessen. Sie hat dazu das zum 1. Januar 2020 eingerichtete „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen“ (GFS), das zahlreiche investiv und nicht-investiv ausgerichtete Programme des Bundes mit unterschiedlichen thematischen Förderschwerpunkten und gemeinsame Programme des Bundes und der Länder bündelt, in einem ressortübergreifenden Prozess weiterentwickelt. Das GFS enthält eine Vielzahl von Programmen aus den Bereichen Unternehmensförderung, Klimaschutz, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Digitalisierung, Forschung und Innovation, Fachkräftesicherung sowie Stärkung der Demokratie, der Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dem Ansatz des GFS entsprechend adressieren die Programme entweder explizit nur strukturschwache Regionen oder tragen durch bessere Förderkonditionen oder einen überproportionalen Mitteleinsatz für strukturschwache Regionen zur Stärkung dieser Regionen bei (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Übersicht über die Programme des GFS Mit diesem Bericht informiert die Bundesregierung über die zentralen Eckpunkte dieser Weiterentwicklung des GFS. Schwerpunkte der Weiterentwicklung des GFS in der 20. Legislaturperiode waren: Stärkung der Transparenz über die räumliche Verteilung der Fördermittel Bis zum Beginn der 20. Legislaturperiode wurde lediglich für einzelne GFS-Programme die jeweilige regionale Mittelverteilung ausgewiesen. Durch die Einführung einer neuen Datenbasis für einen Großteil der GFS- Programme ist es nunmehr möglich, die regionale Verteilung der Fördermittel zu analysieren. So wurde im Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung untersucht, in welche Kreise und kreisfreien Städte die Mittel der GFS-Programme und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) geflossen sind (Datenstand 2022). Einige GFS-Programme konnten nicht berücksichtigt werden, da für das Jahr 2022 keine entsprechenden Daten auf Kreisebene verfügbar waren. Die Gesamtsumme der Fördermittel im Jahr 2022, die bei der Analyse berücksichtigt wurden, beträgt 3,7 Milliarden Euro. In der Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass die Mittel der GFS-Programme, wie beabsichtigt, weit überwiegend in strukturschwache Regionen fließen. Abbildung 2 zeigt die Fördermittel, die im Jahr 2022 pro Kopf in die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte geflossen sind. Die Darstellung verdeutlicht, dass im Jahr 2022 alle Kreise und kreisfreien Städte Mittel aus mindestens einem der GFS-Programme erhalten haben. Sie zeigt zudem, dass – wie vom Ansatz des GFS vorgesehen – strukturschwache Regionen, die durch das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert sind und die gleichzeitig die Gebietskulisse für weitere GFS- Programme darstellen, pro Einwohnerin bzw. Einwohner überproportional von der GFS-Förderung profitiert haben. Darüber hinaus zeigt die Abbildung, dass die Pro-Kopf-Ausgaben in Ostdeutschland auch im Jahr 2022 deutlich höher waren als in Westdeutschland. Mehr als die Hälfte der hier berücksichtigten GFS-Fördermittel floss nach Ostdeutschland (insgesamt 52,8 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 19,4 Prozent). Pro Einwohner beziehungsweise Einwohnerin hat Ostdeutschland damit rund 120 Euro erhalten, im Vergleich zu rund 26 Euro in Westdeutschland. Abbildung 2: Räumliche Verteilung der Fördermittel im GFS (2022) in Relation zur Einwohnerzahl Quelle: Prognos AG, basierend auf Daten der Bundesregierung (siehe hierzu Gleichwertigkeitsbericht, Seite 177). Berücksichtigt sind die Förderdaten der folgenden Programme für das Jahr 2022: GRW, Breitbandförderung, Zukunftswerkstatt Kommunen, Partnerschaften für Demokratie, Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser, Städtebauförderung, ZIM, INNO-KOM, Überbetriebliche Bildungsstätten, EXIST-V (EXIST-Potentiale), Digital Jetzt, Innovation und Strukturwandel, Kommunen innovativ und Unternehmen Region. Nicht berücksichtigt wurden der Förderbereich 1 Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, das Programm Zukunft Region, das erst 2022 gestartet ist, das Programm Kommunale Modellvorhaben (KoMoNa), das ebenfalls erst seit 2022 existiert, das Programm zur Internationalisierung von Regionen im Strukturwandel der GTAI und das 2023 eingestellte Programm Stadt.Land.Digital. Das Großbürgschaftsprogramm wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, da das Programm der Risikoabsicherung von Krediten dient und dementsprechend, außer im Risikofall, keine Mittel fließen. Auch das ERP-Regionalförderprogramm und das ERP-Kapital für Gründung als Kreditprogramme wurden nicht berücksichtigt. Tabelle 1: Förder- und Bevölkerungsanteile im GFS nach Regionsmerkmalen (GRW-Fördergebiet und Siedlungsstrukturelle Kreistypen) in Prozent Modell Merkmalsausprägung Bevölkerungsanteil Fördermittelanteil (bezogen auf die Summe der in der Evaluation analysierten GFS-Fördermittel GRW-Fördergebiet C-Fördergebiet 18,1 47,6 D-Fördergebiet 23,8 27,2 Kein Fördergebiet 58,1 25,1 Siedlungsstrukturelle Kreistypen (BBSR) Dünn besiedelter ländlicher Kreis 15,2 28,3 Ländlicher Kreis mit Verdichtungsansätzen 16,5 22,0 Städtischer Kreis 38,9 27,1 Kreisfreie Großstadt 29,4 22,7 Quelle: Prognos AG, basierend auf Daten der Bundesregierung (siehe hierzu Gleichwertigkeitsbericht, Seite 178) Tabelle 1 zeigt, dass im Vergleich der verschiedenen GRW-Fördergebietstypen C-Fördergebiete, die per Definition einen höheren Grad der Strukturschwäche aufweisen als D-Fördergebiete, im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung besonders vom GFS profitiert haben. Zugleich haben ländliche Regionen gemäß der Klassifizierung des BBSR überproportional vom GFS profitiert. Die Entwicklung eines Konzepts zur Verbesserung der Datengrundlagen relevanter raumwirksamer Programme auch jenseits des GFS, wie im Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung vorgesehen, würde dazu dienen, auch bestehende Programme, die nicht Bestandteil des GFS sind, bei denen aber mit erheblichen Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu rechnen ist, auf ihre räumliche Verteilungswirkung zu prüfen. Einzelheiten dazu werden im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum GFS beraten. Erstmalige Analyse der Wirkungen des GFS Ebenfalls erstmals wurde in dieser Legislaturperiode eine programmübergreifende Evaluation des GFS durchgeführt. Ziel der Evaluation war es, das GFS auf Basis der neuen Förderdatenstruktur und unter Nutzung von quantitativen und qualitativen Analyseverfahren mit Blick auf dessen Gesamtwirksamkeit und Beiträge zum übergeordneten Ziel, der Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu untersuchen. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass das GFS unter anderem zu einer mittel- und langfristigen Zunahme der Wirtschaftsleistung, Beschäftigung, Löhne, Investitionen, Patente und Breitbandverfügbarkeit führt (siehe Abbildung 3). Es wirkt sich zudem positiv auf den Wanderungssaldo und damit die Bevölkerungsentwicklung in den Regionen aus. Dies lässt darauf schließen, dass die GFS-Förderung zu einer gesteigerten Attraktivität der Regionen beiträgt. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen darüber hinaus, dass das GFS bei entsprechender Mittelausstattung zur Konvergenz der Regionen mit Blick auf die genannten Indikatoren beitragen kann. Bei der umfassend angelegten Evaluation wurden erstmals auch ökologische und gesellschaftliche Zielstellungen der Fördermaßnahmen in den Blick genommen. Gerade für diese Bereiche sieht die Bundesregierung für künftige programmübergreifende Evaluationen noch weitere Potenziale, um Zusammenhänge und Wirkungen zu erfassen und die Ergebnisse bei weiteren Anpassungen des GFS unter Wahrung der Programmautonomie berücksichtigen zu können. Abbildung 3: Mittel- und langfristige Effekte des GFS Quelle: Bundesregierung auf Basis eigener Daten und Berechnungen von Prognos (siehe hierzu Gleichwertigkeitsbericht 2024, Seite 181). Dargestellt werden statistisch signifikante positive Effekte (bei Gender Pay Gap wird eine Verringerung als positiv angesehen). Programme im Bereich Forschung & Innovation umfassen die Programme ZIM, EXIST, INNO-KOM, Unternehmen Region, Innovation & Strukturwandel und Kommunen innovativ; Programme im Bereich Infrastruktur und Daseinsvorsorge umfassen die Programme Städtebauförderung, Zukunftswerkstatt Kommunen, Partnerschaften für Demokratie und Mehrgenerationenhaus; ÜBS = Überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Umfassendere Ausrichtung einzelner Programme auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Transformation Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode geprüft, wie eine stärkere Fokussierung der jeweiligen Richtlinien auf die Transformation der Wirtschaft und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden könnte. Einzelne Programme wurden daraufhin bereits weiterentwickelt und umfassender auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgerichtet. Ein Beispiel ist die 2022 von Bund und Ländern beschlossene Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und damit des wichtigsten regionalpolitischen Instruments in Deutschland und zudem zentralen Bestandteil im GFS. Im Rahmen der Reform wurde unter anderem die Zielsystematik erweitert, die nunmehr auch Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beinhaltet. Zudem basiert die Interventionslogik nicht mehr auf der Exportorientierung (Abschaffung der sogenannten „50 KM-Regel“), sodass auch Unternehmen, die vorrangig lokal tätig sind, gefördert werden können. Dies erlaubt neue Impulse für eine Regionalentwicklung nach den eigenen Stärken. Darüber hinaus wurde die Förderung bestimmter Aspekte der Daseinsvorsorge ermöglicht, insbesondere um die Attraktivität strukturschwacher Regionen für Betriebe und Fachkräfte weiter zu erhöhen. Bei der Förderung kommunaler Infrastruktur wurden zudem bessere Anreize für Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz geschaffen. Beispielsweise wird die Weiternutzung beziehungsweise Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände nunmehr stärker gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches gilt für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und anderer Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft. Anknüpfend an die Reform von 2022 wurden 2023 erweiterte Fördermöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft auf Grundlage der Bundesregelung „Transformationstechnologien“ eingeführt. Auf dieser Basis können Investitionen etwa zur Herstellung von Ausrüstung und Schlüsselkomponenten, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind (beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure), gefördert werden. Die Reform und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten im Bereich Transformationstechnologien haben die GRW als modernes, regelgebundenes, zielgenaues und wirkungsvolles Instrument ausgerichtet, die auch in Zukunft das Rückgrat der regionalen Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Die gestiegene Attraktivität der reformierten GRW wird u. a. durch die hohe Inanspruchnahme der Fördermittel im Verhältnis zum Soll laut Haushaltsansatz belegt (siehe Abbildung 4). Zwischen 2021 und 2024 konnte diese von 67 auf 106 Prozent gesteigert werden. In absoluten Zahlen wurden in der GRW 2024 718,45 Mio. Euro verausgabt. Ermöglicht wurde der hohe Mittelabfluss auch durch die gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Haushaltsdurchführung. Abbildung 4: Mittelinanspruchnahme bei der GRW 2021 bis 2024 Um die Wirksamkeit der GRW zu überprüfen und die regionale Wirtschaftsförderung inhaltlich weiterzuentwickeln, wird die GRW-Förderung regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Die jüngste Evaluation des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle aus dem Jahr 2024 zur einzelbetrieblichen Förderung für die Förderperiode 2014 bis 2021 zeigt, dass durch die GRW-Förderung Investitions- und Beschäftigungswachstum ausgelöst wird, welches auch einige Jahre nach Ende der Förderung noch nachweisbar ist. Positiv wirkt sich die GRW- Förderung auch auf das Umsatzwachstum und die Medianlöhne der geförderten Betriebe sowie die regionale Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung insgesamt aus. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), in dem rund 50 Prozent der Bewilligungen in die GRW- Gebiete gehen, werden die Förderpräferenzen für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Gebieten auch in der neuen, ab 1. Januar 2025 gültigen Förderrichtlinie, weitergeführt. Die Förderrichtlinie des Programms INNO-KOM (Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen) wurde zum 2. Januar 2023 neu aufgesetzt. Die Ziele der Förderung wurden dabei unter Berücksichtigung der Ziele des GFS überarbeitet und erweitert: Ziel der INNO-KOM-Förderung ist es, die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen nachhaltig zu stärken, um deren Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Darüber hinaus soll das Förderprogramm einen Beitrag zur ökologischen Transformation in strukturschwachen Regionen leisten. 616,59 637,06 646,93 718,45 67 92 100 106 0 200 400 600 800 1000 0 20 40 60 80 100 2021 2022 2023 2024 in M io . E U R in P ro ze nt Inanspruchnahme Gesamt (in Mio. EUR) Inanspruchnahme im Verhältnis zum Soll (in Prozent) Auch unterhalb der Ebene der Förderrichtlinien wurden einzelne Programme stärker auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgerichtet. Ein Beispiel ist der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“, der an einer Stärkung der Vernetzung und Kooperation in den Kommunen ansetzt, die zunächst gemeinsam Entwicklungskonzepte erarbeiten und darin enthaltene Projekte in einer anschließenden zweiten Stufe zur Umsetzung bringen. Die beiden Wettbewerbsaufrufe in der 20. Legislaturperiode waren thematisch der Stärkung nachhaltiger Entwicklung und regionaler Wertschöpfung gewidmet. Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist am 1. Januar 2025 in seine dritte Förderperiode gestartet. Im Rahmen der inhaltlichen Neujustierung konnten alle interessierten Kommunen ab 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an einem Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich Partnerschaften für Demokratie teilnehmen. Bei der kriteriengeleiteten Auswahl der Kommunen für eine Förderung waren u. a. auch die Lage in strukturschwachen Räumen und die daraus erwachsenen Herausforderungen entscheidend. Dadurch konnten mehr Kommunen in strukturschwachen Räumen gewonnen werden und im Hinblick auf das Ziel gleichwertige Lebensverhältnisse zusätzliche Mittel für diese Regionen bereitgestellt werden. Außerdem wurde erstmals mit dem Programmbereich Innovationsprojekte „Demokratieförderung“ sowie dem Themenfeld „Strukturschwache Regionen und Räume mit exponierter Problemlage“ eine Möglichkeit geschaffen, für diese besonderen Herausforderungen Projekte über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu fördern. Das auf 40 Kommunen beschränkte Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“ endete 2024 planmäßig. Ab 2025 startet das Anschluss-Modellprojekt „Zukunftsraum kommunale Demografiegestaltung“. Dieses Netzwerk wird allen an demografischen Themen interessierten Kommunen in Deutschland offenstehen. Es bietet den Kommunen kollegiale Beratung, Fachinformationen und -expertise sowie Hinweise zu Fördermöglichkeiten mit dem Ziel, Synergieeffekte unter den Förderinstrumenten zu stärken. Auf die Demografiestrategien der Kommunen bezogene Mikroförderungen mit Unterstützungsschwerpunkt auf strukturschwache Regionen ergänzen das Angebot. Optimierung der GFS-Architektur Einer der großen Vorteile des GFS liegt in der Vielseitigkeit der Förderprogramme aus unterschiedlichen Bereichen. Diese breite thematische Ausrichtung wird den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Transformationsherausforderungen, Bedürfnissen und Prioritäten der Regionen gerecht. In der 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung einerseits die programmatische Vielschichtigkeit des GFS erhalten, andererseits aber auch mit dem Gleichwertigkeitsbericht eine Grundlage dafür geschaffen, dessen Effizienz durch eine Anpassung und angemessene Konsolidierung der Architektur des Gesamtsystems zu erhöhen. Bei einzelnen Programmen wurden entsprechende Anpassungen bereits vorgenommen: So ist die ERP-Regionalförderung seit 2022 Teil des neu geschaffenen Programms ERP-Förderkredit KMU. Dank dieser Umstrukturierung können die günstigen Kreditkonditionen nun auch bei Unternehmensneugründungen in Anspruch genommen werden. Die beiden Programme „Stadt.Land.Digital“ und „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ sind 2023 planmäßig ausgelaufen, EXIST-Potentiale ist zum Jahresende 2024 planmäßig ausgelaufen. Unter Wahrung des Ressortprinzips sollen in der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum GFS weitere Schritte geprüft werden, um das Zusammenwirken der beteiligten Programme und die GFS-Architektur zu verbessern. So wird zum Beispiel in Abstimmung mit den Ländern geprüft, ob der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ in die GRW integriert werden kann, um Kooperationen, die Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten und deren Umsetzung künftig noch wirkungsvoller zu unterstützen. Den Ansatz des GFS auf andere geeignete Programme auszuweiten und die Synergien zwischen dem GFS und weiteren nationalen Instrumenten der Regionalpolitik sowie der EU-Kohäsionspolitik zu stärken, könnte dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands zu fördern und langfristig abzusichern. Ein enger Austausch mit den Ländern ist dabei von großer Bedeutung. Bericht über Stand und Entwicklung der regionalen Lebensbedingungen in Deutschland Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode erstmals einen Gleichwertigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland“ und weist einen deutlichen Mehrwert auf: – Erstens stellt der Bericht den Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen auf Ebene der Stadt- und Landkreise in einer fachlichen Breite und Tiefe dar, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hat. – Zweitens wird dabei auch die subjektive Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger zu den Lebensbedingungen vor Ort mit einbezogen. Dies ermöglicht eine Gegenüberstellung von objektiven Daten zum aktuellen Stand und Fortschritt der Lebensbedingungen und subjektiven Einschätzungen. – Drittens beschreibt die Bundesregierung in dem Bericht erstmals systematisch eine Vielzahl an Maßnahmen, Programmen und Initiativen, die auf eine Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zielen. – Viertens wurden in acht Regionen Fokusgruppeninterviews mit haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen geführt, die aus ihrer regionalen Anwenderperspektive Verbesserungspotenziale der bisherigen Förderpolitik beschreiben. – Fünftens schafft der Bericht Transparenz zur regionalen Verteilung und der Wirkung der regionalpolitischen Maßnahmen des Bundes. – Sechstens liefert der Bericht eine Reihe von Ansatzpunkten, wie die Politik zur Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter verbessert werden kann. Die Berichtsergebnisse haben zudem Hinweise für die Weiterentwicklung des Gleichwertigkeitsberichts selber gebracht. Vor jeder Fortschreibung des Berichtes sollten die Indikatoren dahingehend überprüft werden, ob sie den Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen zutreffend und aussagekräftig abbilden. Entsprechend der Verfügbarkeit werden künftig auch Indikatoren auszutauschen oder zu ergänzen sein. Zudem könnte die Demografiesensibilität des Systems der Gleichwertigkeitsindikatoren weiterentwickelt werden, damit räumliche Besonderheiten in den Lebenssituationen von Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Familien, Ältere, Menschen mit Migrationshintergrund) differenzierter nachvollziehbar werden. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung der Gleichwertigkeitspolitik Die Gleichwertigkeitspolitik der Bundesregierung stellt die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. Anknüpfend an den Gleichwertigkeitsbericht hat die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern daher durch entsprechende Formate Gelegenheit zur Beteiligung an der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse gegeben. So hat sie zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im unmittelbaren Austausch miteinander gemeinsam getragene Impulse zur Weiterentwicklung der Gleichwertigkeitspolitik erarbeiten lassen. Die Zufallsauswahl der Teilnehmenden hat dabei gewährleistet, dass sich auch Menschen einbringen, die dies sonst nicht tun. Eine in der zweiten Jahreshälfte 2024 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Gleichwertigkeitspolitik der Bundesregierung bestätigt den Mehrwert einer transparenten und evidenzbasierten Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Fast alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsultation haben sich für eine Fortführung des Gleichwertigkeitsberichts in zukünftigen Legislaturperioden ausgesprochen. Die Interministeriellen Arbeitsgruppe zum GFS wird weitere Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an der Gleichwertigkeitspolitik der Bundesregierung prüfen. Verbesserung der Transparenz über Förderangebote Abbildung 2 zeigt, dass zwischen den strukturschwachen Kreisen bislang zum Teil sehr große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von GFS-Fördermitteln bestehen. Durch die umfassende Darstellung der regionalpolitischen Maßnahmen des Bundes trägt der Gleichwertigkeitsbericht 2024 auch zur Transparenz über entsprechende Förderangebote bei. Die geplante Digitale Förderzentrale kann als Anknüpfungspunkt für weitere Beratungsangebote für die Inanspruchnahme der verschiedenen GFS-Programme dienen. Gegebenenfalls können die Programme auch technisch so in die Förderzentrale eingebunden werden, dass bspw. eine digitale Antragstellung ermöglicht wird. Dabei sollten nach Möglichkeit gerade die Bedarfe aus kommunaler Sicht künftig noch stärker berücksichtigt werden. Eine bessere Unterstützung von Kommunen und Regionen kann die Inanspruchnahme von Förderungen stärken und so dazu beitragen, dass Förderprogramme dort wirken, wo sie besonders benötigt werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Antragstellung bei Bundesförderprogrammen, bei strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Regionalentwicklung oder bezogen auf die konkrete Unterstützung bei – auch aus Bundessicht – besonders bedeutsamen Vorhaben der Regionalentwicklung. Die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts bedarf einer engen Abstimmung mit den Ländern und Kommunen. Stärkung der präventiven Ausrichtung der Regionalpolitik Bisher orientierte sich die – auch für weitere GFS-Programme maßgebliche – GRW-Fördergebietsabgrenzung weit überwiegend an Indikatoren, die die zurückliegende wirtschaftliche Entwicklung bzw. derzeitige ökonomische Situation in den Regionen beschreiben. Das BMWK hat zur Vorbereitung der Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete ab 2028 im ersten Quartal 2025 ein Forschungsgutachten vergeben, in dem einerseits Indikatoren zur Fördergebietsabgrenzung erörtert werden sollen, die einen Beitrag zur Beschreibung der regionalen Strukturschwäche in der Gegenwart leisten. In dem Gutachten soll aber auch analysiert werden, inwiefern diese Indikatoren in der Vergangenheit ein Prädiktor für bedeutende Aspekte der Regionalentwicklung waren (z. B. Veränderung von Wertschöpfung oder Beschäftigung). Darüber hinaus sollen weitere Indikatoren analysiert und beschrieben werden, die zwar bisher keine Rolle bei der GRW-Fördergebietsabgrenzung gespielt haben, aber potenziell dazu beitragen können, den vorausschauenden Charakter der Förderung auf die zu erwartenden zukünftigen wirtschaftlichen Herausforderungen und Handlungsbedarfe der Regionen weiter zu stärken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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