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Schriftliche Frage 98 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtssicheren, verbindlichen Standards gelten im Beteiligungsprozess für die Endlagersuche für die Moderation (z. B. hinsichtlich Re…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 98 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtssicheren, verbindlichen Standards gelten im Beteiligungsprozess für die Endlagersuche für die Moderation (z. B. hinsichtlich Re… Frage 98 (Nicole Hess, AfD): Welche rechtssicheren, verbindlichen Standards gelten im Beteiligungsprozess für die Endlagersuche für die Moderation (z. B. hinsichtlich Redezeit (für Bürger), Protokollierung und die Möglichkeit von Nachreichungen) im Forum Endlagersuche (jährlich tagendes, selbstorganisiertes Format nach § 5 des Standortauswahlgesetzes) und in den gesetzlich vorgesehenen Regionalkonferenzen, die das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung nach Benennung von Standortregionen einzurichten hat, und wie wird sichergestellt, dass dort geäußerte Kritik – insbesondere vor dem Hintergrund der Informationsund Kontrollrechte der Regionalkonferenzen – nachvollziehbar in die behördlichen Abwägungen einfließt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 7. Januar 2026: Das Forum Endlagersuche basiert auf der Selbstorganisation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihr Mitwirken eigenverantwortlich gestalten. Dazu hat sich das Forum Endlagersuche eine Geschäftsordnung gegeben (siehe www.base.bund.de/shareddocs/downloads/de/fachinfo/e ndlagersuche/2024/forum/1127_geschaeftsordnung_forum.pdf?__blob= publicationFile&v=1). Auch bei den Regionalkonferenzen wird es sich um eigenverantwortliche Beteiligungsformate handeln. Die Regionalkonferenzen werden im Anschluss an die für Ende 2027 vorgesehene Veröffentlichung des Vorschlags der Standortregionen eingerichtet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Beteiligung wird dabei den einzelnen Regionalkonferenzen obliegen. Das Standortauswahlgesetz sieht ein partizipatives und transparentes Auswahlverfahren vor. In diesem Sinne sind die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jeweiligen Verfahrensschritten zu berücksichtigen und der Umgang damit entsprechend zu dokumentieren.

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