polradar

Schriftliche Frage 36 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist vorgesehen, die Entscheidungen über Asylanträge von Angehörigen religiöser oder ethnischer Minderheiten aus Syrien grundsätzlich wieder…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 36 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist vorgesehen, die Entscheidungen über Asylanträge von Angehörigen religiöser oder ethnischer Minderheiten aus Syrien grundsätzlich wieder… Frage 36 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist vorgesehen, die Entscheidungen über Asylanträge von Angehörigen religiöser oder ethnischer Minderheiten aus Syrien grundsätzlich wieder aufzunehmen, und wenn ja, wann, und in wie vielen Fällen haben die Verwaltungsgerichte nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Asylantrag dieser Fallgruppe materiell entschieden (bitte Ergebnis angeben), zumal Bundeskanzler Friedrich Merz laut Presseberichterstattung in der „Welt“ vom 15. November 2025 betont hat: „Politisch Verfolgte werden wir nicht abschieben“ (siehe www.welt.de/politik/deutschland/article6917c 3a558d2cfb625f5c9e5/migration-politisch-verfolg te-werden-wir-nicht-abschieben-stellt-merz-kla r.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Dezember 2025: Seit Anfang Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund der volatilen Lage in Syrien Entscheidungen im Anerkennungsverfahren von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus Syrien bis auf Weiteres aufgeschoben, soweit es auf die Lage in Syrien ankommt. Das BAMF hat in Konstellationen, in denen auf der Basis der vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden ist, die Entscheidungstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen. Grundsätzlich gilt, dass das BAMF in jedem Einzelfall den Asylantrag sorgfältig prüft und hierbei sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person und zur konkreten Herkunftsregion heranzieht. Der Bundesregierung sind derzeit fünf materiell-rechtliche Entscheidungen im Anerkennungsverfahren von Gerichten bekannt, in denen angegeben wurde, dass die Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller zu einer ethnischen- und/oder religiösen Minderheit (inklusive Atheismus) gehören. In drei dieser Fälle handelt es sich um sog. Aufstockerklagen, bei denen die Gerichte die ablehnende Entscheidung des BAMF bestätigt haben, eine Entscheidung des BAMF zu einem Zweitantrag wurde aufgehoben und in einem Fall wurde das BAMF zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtet.

Relationen