Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 515/26
04.09.26
EU - AIS - FSFJ - K - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule
sozialer Rechte
COM(2026) 650 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 116/16 = AE-Nr. 160195;
Drucksache 352/17 = AE-Nr. 170415;
Drucksache 21/20 = AE-Nr. 200030;
Drucksache 545/20 = AE-Nr. 200774;
Drucksache 211/21 = AE-Nr. 210180;
AE-Nr. 180247;
AE-Nr. 200777;
AE-Nr. 210173
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 22.7.2026
COM(2026) 650 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
zur Europäischen Säule sozialer Rechte
{SWD(2026) 650 final}
1
Mitteilung zur Europäischen Säule sozialer Rechte
Einleitung
Die Europäische Union beruht auf der Überzeugung, dass sozialer Fortschritt und
Menschenwürde das Fundament einer fairen, demokratischen und widerstandsfähigen
Gesellschaft bilden. In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union ist das Ziel der
Union festgelegt, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zu schaffen,
die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Dies steht im Einklang mit einer
Tradition, die von der im Vertrag von Rom verankerten Vision des gemeinsamen Wohlstands
bis zur sozialen Vision in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
von 1989 reicht und in der Charta der Grundrechte bekräftigt wurde. Dieses unerschütterliche
Bekenntnis zu den Werten und Grundsätzen der Union hat ein Europa hervorgebracht, das in
den Bereichen Solidarität, Gleichheit und Wohlergehen der Menschen weltweit eine
Vorreiterrolle einnehmen will.
Die Europäische Säule sozialer Rechte ist der grundlegende Rahmen für ein soziales
Europa. Die Säule wurde als Leitlinie für das europäische Sozialmodell proklamiert, das sich
als Erfolgsgeschichte erwiesen und die EU zu einem Ort von Weltrang zum Leben, Arbeiten
und Studieren gemacht hat. In einer Zeit des rasanten Wandels und der Herausforderungen,
aber auch der Chancen, bleibt die Säule der soziale Schutzschild der EU und ihr Kompass für
Gerechtigkeit. Sie ist eine ständige Erinnerung daran, wie das Europa aussieht, das die Union
aufbauen will: ein Europa, das die Bürgerinnen und Bürger schützt und stärkt.
Mit den 20 Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte, die 2017 gemeinsam vom
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission proklamiert wurden, wurde ein
gemeinsamer Rahmen zur Förderung der sozialen Rechte und zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen in der gesamten EU geschaffen. Mit dem auf dem
Sozialgipfel von Porto gebilligten Aktionsplan 2021 wurden diese Grundsätze in konkrete
Initiativen zur Stärkung des sozialen Gefüges der EU umgesetzt, wobei 75 Maßnahmen und
drei Kernziele für 2030 vorgeschlagen wurden. Mit dem Aktionsplan wurde auch das
Bekenntnis der Union für die Grundrechte und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige
Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 gestärkt.
2
Die Säule dient als Leitlinie für Maßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten
und beweist ihren Wert als Schutzschild in Krisenzeiten und als Kompass, um uns bei der
Bewältigung des Wandels in der EU zu unterstützen, wie in der Erklärung von La Hulpe
von 2024 bestätigt wurde. Die COVID-19-Pandemie, der Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine und die dadurch ausgelösten Krisen bei Energie und Lebenshaltungskosten haben das
soziale Gefüge der EU auf die Probe gestellt. Durch Solidaritätsinstrumente und wirksame
Krisenreaktionsinstrumente der EU – wie SURE, die Aufbau- und Resilienzfazilität und die
Kohäsionsfonds – sowie durch Investitionen und Reformen auf nationaler und regionaler
Ebene hat die Union diese Schocks jedoch gemeinsam bewältigt und gleichzeitig Arbeitsplätze,
Kompetenzen und den Sozialschutz gesichert. Allerdings entwickeln sich die
Herausforderungen heute weiter: Geopolitische Spannungen, die allgemeine Sicherheitslage,
Handelskonflikte, Rückschritte im Bereich der Demokratie und die fragmentierte
internationale Zusammenarbeit machen es erforderlich, dass Europa seine
Widerstandsfähigkeit von innen stärkt.
Die Säule und ihre Grundsätze sind so wichtig wie eh und je – wenn nicht sogar noch
wichtiger –, da wir strukturelle Veränderungen vorhersehen, uns darauf vorbereiten und
sie bewältigen müssen. Der demografische Wandel – wie im Bericht der Kommission von
2026 zum Demografischen Wandel in der EU: Verständnis der Veränderungen und Anpassung
an ihre Folgen hervorgehoben – beschleunigt die Veränderungen in der Erwerbsbevölkerung
und der Gesellschaft in der EU. Der digitale und der grüne Wandel führen inmitten globaler
geopolitischer Herausforderungen und Sicherheitsbedenken ebenfalls zu einer Umgestaltung
der Industrie, der Arbeitswelt und des Kompetenzbedarfs in Europa. Die Bewältigung dieser
Veränderungen erfordert ein Regelungsumfeld, in dem Unternehmen investieren und wachsen
können, sowie Bildungs- und Ausbildungssysteme, die allen Menschen die gefragten
3
Kompetenzen vermitteln, einen Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen
Dienstleistungen, auch zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, und robuste Systeme
des Sozialschutzes und der sozialen Inklusion. Um dieses Gleichgewicht zu unterstützen, muss
die europäische Industriepolitik, wie es im Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ heißt, „im
Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte entwickelt werden, um einen gerechten
Übergang zu schaffen, der hochwertige Arbeitsplätze sichert und niemanden zurücklässt“.
Die Säule prägt auch weiterhin das auswärtige Handeln der Kommission, indem sie hohe
Arbeits- und Sozialstandards über die EU hinaus fördert. Auf der Grundlage des Aktionsplans
2021 stärkt die Kommission das multilaterale Engagement, fördert menschenwürdige Arbeit
und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten und
unterstützt die Partnerländer bei der Angleichung ihrer Beschäftigungs-, Kompetenz- und
Sozialpolitik an die Grundsätze der Säule. Als wichtiger Maßstab für Erweiterungs- und
Nachbarländer1 fördert die Säule das Sozialmodell der EU und bietet gleichzeitig einen
Rahmen für Dialog, Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen.
Da der 10. Jahrestag der Proklamation der Säule bevorsteht, soll ihre Umsetzung mit
dieser Mitteilung weiter vertieft werden. Darin wird eine Bestandsaufnahme der bisherigen
Fortschritte vorgenommen und es werden konkrete Prioritäten ermittelt, bei denen weitere
Maßnahmen erforderlich sind, um die Chancen, die sich aus dem Wandel in der EU ergeben,
zu antizipieren und zu nutzen. In dieser Mitteilung werden zusätzliche gezielte Maßnahmen
vorgeschlagen, die den Aktionsplan 2021 ergänzen und einen konkreten Mehrwert bringen,
was im Einklang mit der Verpflichtung der EU zur Vereinfachung und Umsetzung steht. Zudem
wird der Weg für weitere strategische Überlegungen sowie für die Antizipation und
Bewältigung struktureller Veränderungen geebnet. Da die Kosten des Nichthandelns die
Investitionen bei Weitem überwiegen, ist die Einbeziehung sozialer Erwägungen in allen
Politikbereichen für den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender
Bedeutung.
1. Fortschritte bei den Kernzielen für 2030 seit dem Aktionsplan 2021
Im Aktionsplan 2021 wurden drei Kernziele auf EU-Ebene festgelegt, einschließlich Teilzielen,
die bis 2030 erreicht werden sollen2:
mindestens 78 % der Menschen zwischen 20 und 64 Jahren sollten erwerbstätig
sein; im Vergleich zu 2019
o das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung mindestens halbieren
o das Angebot an formaler frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
erhöhen
o die Quote junger Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren, die sich weder in
Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung befinden (NEET), von
12,6 % (2019) auf 9 % verringern
1 Auch im Zusammenhang mit dem Pakt für den Mittelmeerraum.
2 Im Aktionsplan 2021 wurden auch verschiedene Teilziele festgelegt, die in der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen näher ausgeführt werden.
4
mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen
teilnehmen
o mindestens 80 % der 16- bis 74-Jährigen sollten über grundlegende digitale
Kompetenzen verfügen
o der Anteil der frühen Schulabgänger sollte weiter reduziert und die Teilnahme
an der Sekundarstufe II erhöht werden
mindestens 15 Millionen weniger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte
Menschen, im Vergleich zu 2019
o sollte dies mindestens 5 Millionen Kinder umfassen
Die Ziele wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU auf dem Sozialgipfel in Porto
im Mai 2021 gebilligt und spiegelten sich anschließend in nationalen Zielen wider. Die
Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele waren uneinheitlich3, wobei anhaltende
regionale und territoriale Unterschiede bestehen. Auf EU-Ebene sind folgende Trends zu
verzeichnen:
Mit 76,1 % im Jahr 2025 ist die EU auf dem besten Weg, ihr Kernziel für
Beschäftigung zu erreichen. Das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung
liegt nun bei 9,6 Prozentpunkten, was einem leichten Rückgang um 1,3 Prozentpunkte
seit 2021 entspricht. Die Frühjahrsprognose 2026 deutet jedoch auf eine Abschwächung
der Arbeitsnachfrage hin, die diese Fortschritte in den kommenden Jahren
beeinträchtigen könnte. Die Beschäftigungsquoten bestimmter Gruppen zeigen ein
gemischtes Bild (z. B. eine anhaltende Beschäftigungslücke bei Menschen mit
Behinderungen von 24,2 Prozentpunkten im Jahr 2025 und eine Beschäftigungslücke
bei Roma von 21 Prozentpunkten im Jahr 2024).
Es sind erhebliche weitere Anstrengungen für das Kernziel im Bereich Kompetenzen
erforderlich. Die Teilnahme Erwachsener an Bildungsmaßnahmen lag 2022 bei 39,5 %
gegenüber einem Zielwert von 60 %.
Auch in Bezug auf das Kernziel der Armutsbekämpfung sind weitere Fortschritte
erforderlich. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen
in der EU ging zwischen 2019 und 2025 um rund 3,5 Millionen zurück, womit das Ziel
einer Verringerung um 15 Millionen nicht erreicht wurde.
Die Kernziele sind nicht unerreichbar, aber zu ihrer Verwirklichung sind stärkere
Umsetzungsbemühungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten
erforderlich. Über die Fortschritte bei den Teilzielen wird in der beigefügten Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen berichtet. Die Kommission wird weiterhin die Fortschritte bei
der Verwirklichung der EU-Ziele für 2030 überwachen. Die Bekämpfung der Armut erfordert
eine daten- und faktenbasierte Politikgestaltung auf der Grundlage vergleichbarer und
hochwertiger Indikatoren.
3 Die Fortschritte bei den drei Kernzielen für 2030 werden jährlich im Rahmen des Gemeinsamen
Beschäftigungsberichts verfolgt.
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Zwar sind bei der Beschäftigungsquote positive Entwicklungen zu verzeichnen, doch sind
hinsichtlich der Beschäftigungsqualität noch weitere Anstrengungen erforderlich, wobei der
Schwerpunkt auf gut bezahlten Arbeitsplätzen mit Möglichkeiten für die persönliche und
berufliche Entwicklung, Selbstbestimmung und Sinnhaftigkeit in einem anpassungsfähigen
Arbeitsumfeld liegen sollte. Dies umfasst gerechte Löhne, Arbeitsplatzsicherheit, Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sozialschutz,
Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit. Im Fahrplan für hochwertige
Arbeitsplätze 2025 wurden die politischen Maßnahmen zur Unterstützung hochwertiger
Arbeitsplätze in einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft dargelegt.
Maßnahmen:
Die Kommission wird die Überwachung der Arbeitsplatzqualität in der EU auf der
Grundlage des aktualisierten Rahmens für die Überwachung der
Arbeitsplatzqualität des Beschäftigungsausschusses, einschließlich des
Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, verstärken.
Anknüpfend an die bereits begonnenen Arbeiten wird die Kommission über den
Beschäftigungsausschuss eine Konsultation der Mitgliedstaaten sowie der
einschlägigen Interessenträger zu einem möglichen neuen Ziel für die
Arbeitsplatzqualität nach 2030 einleiten.
Die Kommission wird einen Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze vorlegen
(4. Quartal 2026).
Wie in der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut angekündigt, wird die
Kommission zur Verbesserung der Überwachung der Armut neue Indikatoren
vorlegen, um die Auswirkungen der Erschwinglichkeitsaspekte zu messen und den
verschiedenen Dimensionen der Armut Rechnung zu tragen, damit sie bis 2028
vereinbart werden können. Vorbehaltlich einer Einigung mit dem Rat Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz und dessen beratenden
Ausschüssen könnten in der Folge die entsprechenden Indikatoren des
sozialpolitischen Scoreboards überprüft werden, um die einschlägige Analyse im
Rahmen für soziale Konvergenz zu verbessern.
2. Der Aktionsplan 2021: Umsetzung und Verwirklichung
Der Aktionsplan 2021 wurde durch gemeinsame Anstrengungen der EU-Organe, der
Mitgliedstaaten, der regionalen und lokalen Behörden, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft
und anderer Interessenträger umgesetzt. Die politische Dynamik wurde auf dem Sozialgipfel
in Porto (Mai 2021) gestärkt, auf dem die Staats- und Regierungschefs der EU die Kernziele
billigten und ihre Unterstützung für die Europäische Säule sozialer Rechte bekräftigten. Dies
wurde durch die Erklärung von La Hulpe (April 2024) untermauert, in der die Rolle der Säule
als sozialer Kompass Europas hervorgehoben und ihre weitere Umsetzung vor dem
Hintergrund des grünen, des digitalen und des demografischen Wandels gefordert wurde. Mit
dem Pakt für den europäischen sozialen Dialog (2025) wurde die Verpflichtung zur Stärkung
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des sozialen Dialogs und zur Bewältigung der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen und
wirtschaftlichen Herausforderungen erneuert.
Der letzte Meilenstein des Aktionsplans war seine Überprüfung. Zu diesem Zweck führte die
Kommission im Jahr 2025 umfassende interne und externe Konsultationen sowie eine
analytische Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der 75 Initiativen durch. Ziel war
es, eine Bestandsaufnahme der erzielten Erfolge vorzunehmen, verbleibende Lücken zu
ermitteln und eine Orientierungshilfe für künftige Prioritäten bereitzustellen.
Die Ergebnisse zeigen greifbare Fortschritte seit der Proklamation der Säule vor fast einem
Jahrzehnt. Neue soziale Rechte und Schutzmaßnahmen wurden in der gesamten EU kodifiziert
und umgesetzt, wodurch Fortschritte – wenngleich in unterschiedlichem Maße – bei allen drei
Kernzielen erreicht wurden. Bei der Überprüfung wurden jedoch auch anhaltende
Umsetzungslücken und die Notwendigkeit festgestellt, die Umsetzung wichtiger Initiativen zu
beschleunigen. Die Stärkung der Umsetzung ist eine gemeinsame Verantwortung auf EU-,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene, wobei die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft eine
zentrale Rolle spielen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind in der beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ausführlich dargelegt.
3. Stärkung der Umsetzung der Säule
Seit der Annahme des Aktionsplans im Jahr 2021 hat sich das Umfeld, in dem sozial- und
beschäftigungspolitische Maßnahmen durchgeführt werden, dramatisch verändert. Im Rahmen
der Konsultation und Analyse hat die Kommission drei Problempunkte ermittelt, die
dringender und zusätzlicher Aufmerksamkeit bedürfen. Diese Punkte ergänzen bestehende und
laufende Initiativen der Kommission in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen, Mobilität
und Armutsbekämpfung, stärken deren Umsetzung und konzentrieren sich auf neue und sich
rasch wandelnde Herausforderungen.
3.1 Lebenshaltungskosten und Erschwinglichkeit
In den letzten Jahren haben sich die Lebenshaltungskosten zur größten Sorge der
Europäerinnen und Europäer entwickelt. Hohe Kosten für Wohnraum, Lebensmittel,
Energie, Verkehr und andere lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen beeinflussen in
starkem Maße den Lebensstandard, die soziale Inklusion und die wirtschaftliche Sicherheit,
insbesondere bei Haushalten in prekären Situationen und jungen Menschen. Ferner wirken sich
die Lebenshaltungskosten auf die demokratische Resilienz aus: Anhaltende
Einkommensunsicherheit, wahrgenommene Ungerechtigkeit und eingeschränkte Chancen
können das Vertrauen in die Institutionen schwächen und die soziale Fragmentierung
verstärken.
Mit Blick auf die Zukunft könnten zusätzliche Herausforderungen den Druck auf die
Haushalte weiter erhöhen und sich möglicherweise noch stärker auf Armut und soziale
Ausgrenzung auswirken. Das Beschäftigungswachstum dürfte positiv bleiben, sich jedoch
auf 0,3 % im Jahr 2026 und 0,4 % im Jahr 2027 verlangsamen, während die jüngsten
geopolitischen Entwicklungen, einschließlich militärischer Spannungen und Veränderungen im
Welthandelsgefüge, die Gefahr eines zusätzlichen Inflationsdrucks bergen.
7
Einkommensschwache Haushalte sind von diesem Druck besonders betroffen. Ein
detaillierterer Überblick über die Auswirkungen der steigenden Lebenshaltungskosten auf
verschiedene gesellschaftliche Gruppen könnte dazu beitragen, die Situation verschiedener von
Armut betroffener Gruppen sowie die Situation von Frauen besser zu überwachen.
Die Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu hochwertigen Arbeitsplätzen ist
ein klarer Weg aus der Erschwinglichkeitskrise. Obwohl die Beschäftigung in der EU ein
Rekordhoch erreicht hat, ist eine beträchtliche Anzahl an ungenutzten Talenten weiterhin kein
Teil des Arbeitsmarktes. Im Jahr 2025 waren fast 50 Millionen Menschen im erwerbsfähigen
Alter nicht erwerbstätig, zusammen mit 12 Millionen Arbeitslosen und 6,5 Millionen nicht
ausgelasteten Beschäftigten (einschließlich Teilzeitbeschäftigten, insbesondere Frauen), die in
Vollzeit arbeiten wollten, aber keine entsprechenden Möglichkeiten finden konnten. Der größte
Anteil der Nichtbeteiligung entfällt auf Frauen, wobei rund 32 Millionen Frauen im
erwerbsfähigen Alter nicht Teil des Arbeitsmarktes sind. Ihre Erwerbsbeteiligung wird stark
durch geschlechtsspezifische Ungleichheiten, einschließlich der ungleichen Verteilung von
Familien- und Betreuungspflichten, sowie durch die Verfügbarkeit und Qualität von
Betreuungs- und Pflegediensten beeinflusst.
Die Erleichterung des Übergangs von der Nichterwerbstätigkeit ins Erwerbsleben ist
nicht nur für die Arbeitsmarktintegration und die Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung,
sondern bildet auch eines der wirksamsten Instrumente für die Bekämpfung von Armut und
Ausgrenzung. Die Eingliederung von mehr Menschen in den Arbeitsmarkt trägt unmittelbar
zum BIP-Wachstum bei, verringert den Fachkräftemangel und erweitert die Steuer- und
Sozialbeitragsbasis, die für die Aufrechterhaltung der europäischen Sozialschutzsysteme
erforderlich ist. Um mögliche weitere Maßnahmen – unter Wahrung der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit – in diesem Bereich zu prüfen, leitet die Kommission die erste Phase der
Konsultation der EU-Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung einer EU-Maßnahme zur
Aktivierung von Personen ein, die mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zum
Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen spielen weiterhin eine zentrale Rolle, und zwar
durch personalisierte Beratung, Kompetenzbewertung, Aktivierungsmaßnahmen und die
Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Die Kommission wird 2026
einen Bewertungsbericht über das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen
vorlegen und – vorbehaltlich ihrer Feststellungen – die Fortführung des Netzwerks
vorschlagen. Der soziale Dialog wird auch weiterhin von entscheidender Bedeutung sein, um
den Kompetenzbedarf zu antizipieren, Hindernisse für die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu
ermitteln und Lösungen zu entwickeln, die auf die sektorspezifischen Gegebenheiten
zugeschnitten sind.
Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU, die seit 2022 in Kraft ist, war
eine entscheidende Errungenschaft zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Mit der
Richtlinie wurde ein gemeinsamer Rahmen geschaffen, um die Angemessenheit der
gesetzlichen Mindestlöhne sicherzustellen und Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung zu
fördern. Seit ihrer Annahme sind die Mindestlöhne in der gesamten EU erheblich gestiegen,
insbesondere in den Ländern mit dem niedrigsten Niveau. Dies hat dazu beigetragen, die Löhne
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und den Lebensstandard vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen: Die Quote
der Armut trotz Erwerbstätigkeit ist kontinuierlich von einem Höchststand von 9,6 % im Jahr
2016 auf 8,3 % im Jahr 2025 gesunken. Weitere Einzelheiten sind dem Überwachungsbericht
zu entnehmen, der zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlicht wird.
Wohnraum ist zu einer besonders akuten Herausforderung geworden, vor allem in
städtischen Gebieten. In vielen Regionen sind die Wohnkosten schneller gestiegen als die
Einkommen, was den Zugang zu erschwinglichem und hochwertigem Wohnraum einschränkt
und sich auf die Arbeits- und Lernmobilität, die Familiengründung sowie den sozialen und
territorialen Zusammenhalt auswirkt. Die Nachfrage nach Sozialwohnungen hat an Bedeutung
gewonnen, da öffentliche und private Investitionen in erschwinglichen Wohnraum begrenzt
sind. Als Teil der am 6. Mai vorgelegten EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut werden in
einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem
Wohnungsmarkt langfristige Lösungen und Prävention hervorgehoben, um gegen die
Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und die Obdachlosigkeit vorzugehen. Außerdem wird
mehr sozialer und erschwinglicher Wohnraum gefördert, wobei der Schwerpunkt auf einem am
Menschen ausgerichteten Ansatz liegt. Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum
enthält eine Strategie zur Bewältigung der umfassenderen Wohnungskrise in ganz Europa. Ziel
ist es, das Wohnraumangebot zu erhöhen, Investitionen und Reformen anzustoßen und die
bedürftigsten Menschen und Gebiete zu unterstützen. Die Kommission bereitet derzeit den
Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum vor, um die Behörden bei der Ermittlung von
Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation zu unterstützen und sie in die Lage zu
versetzen, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Erschwinglichkeit von Wohnraum
in diesen Gebieten zu ergreifen. In der kürzlich angenommenen Empfehlung des Rates zum
Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen
Strategien an einen integrierten Ansatz für die Gestaltung und den Umbau von Gebäuden,
Wohnvierteln und öffentlichen Räumen anzupassen. Die Mitgliedstaaten sollten alle
verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, auch im Rahmen der Kohäsionsfonds und des
Klima-Sozialfonds, nutzen, um erschwinglichen und sozialen Wohnraum zu fördern. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, das Wohnungswesen in andere einschlägige politische
Maßnahmen oder Bereiche zu integrieren, darunter soziales Wohlergehen, Gleichstellung,
Beschäftigung, städtische, ländliche und regionale Entwicklung, territorialer Zusammenhalt,
Forschung und Entwicklung sowie Gesundheitsversorgung4. Die Kommission wird 2027 eine
Studie über Ungleichheit und Diskriminierung im Wohnungswesen sowie ein
Vereinfachungspaket zum Wohnraum veröffentlichen, das dazu beitragen wird, das Angebot
an erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern.
Auch die Ernährungsarmut gibt in der EU zunehmend Anlass zur Sorge, da der Anteil der
EU-Bevölkerung, der sich nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Huhn oder Fisch
(bzw. einer vegetarischen Entsprechung) leisten kann, von 6,8 % im Jahr 2019 auf 8,5 % im
Jahr 2025 gestiegen ist, wobei zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen.
4 Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Wohnraum: demografischer Wandel und Ausarbeitung politischer
Maßnahmen.
9
Die Kommission wird 2026 eine Studie über die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln
veröffentlichen und ein Pilotprojekt zum Zugang zu Lebensmitteln einleiten.
Energiearmut betrifft nach wie vor Millionen von Europäerinnen und Europäern. 9,2 % der
EU-Haushalte konnten ihre Wohnung im Jahr 2024 nicht angemessen heizen, während 26 %
im Jahr 2026 nicht in der Lage waren, ihre Wohnung im Sommer kühl genug zu halten.
Energetische Renovierungen oder der Zugang zu Energieeffizienzlösungen und erneuerbaren
Energiequellen sind die wirksamsten Mittel, den Ursachen von Energiearmut zu begegnen und
Gefährdung zu verhindern. Im Bürger-Energiepaket, das die Kommission im März 2023
angenommen hat, wird betont, wie wichtig die Bekämpfung der Energiearmut in der EU ist,
wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz und der Stärkung der Verbraucher liegt.
Mobilitätsarmut, d. h. die Unfähigkeit oder Schwierigkeit, die Kosten des privaten oder
öffentlichen Verkehrs zu tragen, oder der fehlende Zugang zu Verkehrsdienstleistungen ist eine
weitere wichtige Herausforderung: 21 % der von Armut bedrohten Haushalte sind mit
unerschwinglichen Mobilitätskosten konfrontiert. Dekarbonisierung und entschlossene
Klimaschutzmaßnahmen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um die hohen Energie- und
Mobilitätskosten zu senken, essenzielle Dienstleistungen erschwinglicher zu machen und
gleichzeitig die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken. Gute Beispiele hierfür sind die
Investitionen, die mit den Einnahmen aus dem Verkauf von EHS-Zertifikaten über den Klima-
Sozialfonds finanziert werden, sowie einschlägige Klimaschutzmaßnahmen und -reformen5.
Der in der Säule verankerte Zugang zu essenziellen Dienstleistungen ist eine kritische, aber
oft übersehene Dimension der Erschwinglichkeit. Selbst wenn es Dienstleistungen gibt, werden
Menschen häufig durch Hindernisse wie hohe Kosten, physische Entfernung, bürokratische
Hürden oder mangelndes Bewusstsein ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Menschen in
prekären Situationen. Die Schließung dieser Lücken ist für den sozialen Zusammenhalt
unerlässlich, da ein ungleicher Zugang die territorialen Ungleichheiten verschärft.
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) spielen bei der
Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts eine Schlüsselrolle. Nach den im Jahr
2025 überarbeiteten EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Ausgleichsleistungen
für die Erbringung von DAWI in Bezug auf erschwinglichen und sozialen Wohnraum, den
Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Betreuung und soziale
Einbindung bedürftiger Bevölkerungsgruppen, einschließlich Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Barrierefreiheit und assistiven Technologien für Menschen mit
Behinderungen, vorsehen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Instrumente mit umfassenderen
Strategien wie der Empfehlung des Rates für die Sozialwirtschaft (2023) kombinieren, um den
universellen Zugang und die territoriale Gerechtigkeit zu wahren.
Aufbauend auf der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung (September 2022) wird
die Kommission auf einen kohärenteren Rahmen zur Bewältigung der Herausforderungen für
5 Um die Faktengrundlage zu stärken, hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission detaillierte
Indikatoren für die Zugänglichkeit entwickelt, die über die Beobachtungsstelle für Mobilitätsarmut verfügbar sind,
um Gebiete in der gesamten EU zu ermitteln, in denen eine schlechte Verkehrsanbindung den Zugang zu
essenziellen Dienstleistungen einschränkt.
10
Arbeitskräfte in der Langzeitpflege hinarbeiten und 2027 einen europäischen Deal für Pflege
und Betreuung vorlegen. Durch die Verbesserung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu
Pflege- und Betreuungsdiensten wird die Initiative zur Wettbewerbsfähigkeit Europas
beitragen, indem sie die Belastung informeller Pflege- und Betreuungspersonen verringert und
die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Sektor sowie Investitionen in digitale
Technologien fördert, die sowohl Pflege- und Betreuungspersonen als auch pflegebedürftige
Menschen unterstützen.
Maßnahmen:
Die Kommission wird (zusammen mit dieser Mitteilung) die erste Phase der
Konsultation der EU-Sozialpartner über die mögliche Ausrichtung von EU-
Maßnahmen zur Aktivierung von Personen einleiten, die mit erheblichen
Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt konfrontiert sind, auch in Bezug auf
die Gleichstellung von Männern und Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen.
Die Kommission wird einen Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum
(3. Quartal 2026) vorschlagen, um die Behörden bei der Ermittlung von Gebieten mit
angespannter Wohnraumsituation zu unterstützen und sie – unter uneingeschränkter
Achtung der Subsidiarität – in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zum Schutz und
zur Förderung der Erschwinglichkeit von Wohnraum in diesen Gebieten zu ergreifen.
Außerdem wird sie ein Vereinfachungspaket zum Wohnraum vorschlagen (2027).
Die Kommission wird einen europäischen Deal für Pflege und Betreuung (2027)
vorlegen.
Die Kommission legt (zusammen mit dieser Mitteilung) einen
Überwachungsbericht zur Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vor.
3.2 Künstliche Intelligenz (KI) – die Zukunft der Arbeit und gemeinsamer Wohlstand
Die rasche Entwicklung und Einführung künstlicher Intelligenz (KI), die durch das
Aufkommen generativer KI seit 2022 beschleunigt wird, verändert die Arbeitsmärkte und
die Gesellschaft insgesamt. KI bietet große Chancen für Innovation, Produktivität, Lernen
und Wachstum, wirft aber auch wichtige kritische Fragen in Bezug auf die Zukunft von
Arbeitsplätzen, Bildung, Kompetenzen, sozialer Inklusion und Grundrechten auf. Im Jahr 2025
nutzten fast 20 % der Unternehmen in der EU eine Form generativer KI, und 61 % der
europäischen Arbeitskräfte sind der Ansicht, dass sie bis 2029 neue Kompetenzen benötigen
werden, um mit KI Schritt zu halten, während bislang nur 15 % an Schulungen teilgenommen
haben, wie eine Cedefop-Umfrage ergab.
Europa muss sich auf diese tiefgreifenden Veränderungen vorbereiten, damit
Bürgerinnen und Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen das Potenzial der KI voll
ausschöpfen können. Wie in der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und
Grundsätzen für die digitale Dekade betont wird, ist ein auf den Menschen ausgerichteter
digitaler Wandel von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass digitale
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Technologien die Grundrechte und europäischen Werte achten. Soziale Rechte, die auf den
Grundsätzen der Säule beruhen, stehen im Mittelpunkt dieses Wandels.
Was die Auswirkungen der KI auf die Nachfrage nach Arbeitskräften und die
Arbeitsorganisation betrifft, so scheinen die Gesamtauswirkungen in der EU bislang gering
zu sein, obwohl bestimmte Gruppen, insbesondere junge Menschen in Einstiegspositionen,
damit rechnen müssen, dass es in einigen Branchen und Berufen zu einem Rückgang bei den
Neueinstellungen kommt. Es wird erwartet, dass KI das Beschäftigungswachstum
beschleunigen wird – im Jahr 2025 war die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen, die KI in
erheblichem Umfang nutzen, ihre Belegschaft erweitern, um etwa 4 Prozentpunkte höher als
bei Unternehmen, die KI nicht nutzen. Dieser Zugewinn von Arbeitsplätzen dürfte sich auf
einige Berufe konzentrieren. KI kann zudem bestehende Arbeitsplätze und Anforderungen an
Qualifikationen verändern, insbesondere im Hinblick auf digitale und persönliche
Kompetenzen. Die Trends sind jedoch nach wie vor Schwankungen unterworfen und müssen
besser verstanden werden. Wie in der Strategie „KI anwenden“ hervorgehoben, gehören
Weiterbildung und Umschulung sowie die Unterstützung von Arbeitsmarktübergängen durch
wirksame Aktivierungsmaßnahmen und einen angemessenen Einkommensschutz zu den
wichtigsten Prioritäten. In diesem Zusammenhang entwickelt die Kommission weiterhin
Instrumente zur Echtzeit-Analyse des Arbeitsmarktes sowie Frühwarninstrumente.
Neben den Auswirkungen der KI sorgen parallele Arbeitsmarkt- und demografische Trends in
der gesamten EU dafür, dass Sektoren mit hohem Potenzial für die Schaffung von
Arbeitsplätzen, Ersatzbedarf und wachsender Nachfrage nach Arbeitskräften (d. h.
„Beschäftigungsmotoren“) in den Vordergrund rücken, darunter Langzeitpflege,
Gesundheitswesen, Bauwesen, soziale Dienstleistungen, Kreislaufwirtschaft und saubere
Technologien. Die Befähigung der Arbeitskräfte, neue Chancen zu ergreifen und die
Produktivität zu steigern, ist eine zentrale gemeinsame Aufgabe, an der politische
Entscheidungsträger, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, öffentliche
Arbeitsverwaltungen und Sozialpartner beteiligt sind. Entscheidend wird sein, sicherzustellen,
dass es sich bei den geschaffenen Arbeitsplätzen um hochwertige Arbeitsplätze handelt, damit
diese langfristig attraktiv und zukunftsfähig sind.
Darüber hinaus kann KI zur Stärkung öffentlicher Dienste beitragen. KI-gestützte
Instrumente zur Profilerstellung und Stellenvermittlung können den öffentlichen
Arbeitsverwaltungen dabei helfen, gezieltere Unterstützung zu leisten, z. B. durch eine bessere
Abstimmung von Stellenangebot und ‑nachfrage, eine stärker personalisierte Betreuung und
eine frühzeitigere Ermittlung von Arbeitslosigkeitsrisiken. Zudem kann KI die Anerkennung
und Abstimmung von Kompetenzen verbessern. KI kann die Vorsorge verbessern und
Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme unterstützen, die aufgrund der demografischen
Alterung zunehmendem Druck ausgesetzt sind, insbesondere in Gebieten, in denen es
schwierig ist, einen angemessenen Zugang zu essenziellen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Durch die Verbesserung der Diagnose, der Erbringung von Dienstleistungen und der
Verwaltungseffizienz kann KI zu besseren Ergebnissen für die Bürgerinnen und Bürger
beitragen und die Sozialsysteme zugleich wirksamer und nachhaltiger machen.
12
KI kann zudem wichtige Fragen hinsichtlich Chancengleichheit und Inklusion
aufwerfen, wenn sie nicht richtig konzipiert und eingesetzt wird. Die Nutzung von KI auf dem
Arbeitsmarkt und in öffentlichen Verwaltungen birgt das Risiko algorithmischer Verzerrungen,
einschließlich Verzerrungen, die in den zum Trainieren von KI-Systemen verwendeten Daten
enthalten sind. Dies kann Ungleichheiten und Diskriminierung gegenüber verschiedenen
Gruppen verstärken, insbesondere wenn KI-Systeme nicht im Einklang mit der Verordnung
über künstliche Intelligenz konzipiert und eingesetzt werden6. Eine wirksame Umsetzung und
Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften wie der Verordnung über künstliche Intelligenz ist von
zentraler Bedeutung, um Verzerrungen und Risiken zu beseitigen. Gleichzeitig kann KI die Art
und Weise verändern, wie Menschen lernen, Umschulungen absolvieren und Probleme lösen.
Wie in der Strategie „KI anwenden“ betont wird, ist die Förderung von KI-Kompetenzen ein
wesentlicher Faktor für Inklusion und Chancengleichheit und von entscheidender Bedeutung,
um sicherzustellen, dass die Europäerinnen und Europäer diese Instrumente kritisch und
verantwortungsvoll nutzen können. Diese Entwicklungen werfen dringende politische
Fragen für die EU auf. Die politischen Entscheidungsträger müssen prüfen, wie sich KI auf
den künftigen Bedarf und das Angebot an Arbeitskräften auswirken wird, welche Folgen sie
im Hinblick auf Ungleichheiten hat und inwieweit sie ganz allgemein die Resilienz des
europäischen Sozialmodells auf die Probe stellt. Darüber hinaus kann die Abhängigkeit von
nichteuropäischen KI-Technologien zusätzliche Risiken mit sich bringen, insbesondere wenn
sensible Daten, kritische Infrastrukturen oder sicherheitsrelevante Funktionen betroffen sind.
Daher müssen geeignete politische Antworten gefunden werden, um die mit dem
technologischen Wandel verbundenen Risiken zu verringern und es der EU gleichzeitig zu
ermöglichen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile von KI zu nutzen.
Um diese Vorteile zu nutzen, benötigen die Mitgliedstaaten die administrativen und
institutionellen Kapazitäten, um KI verantwortungsvoll einzusetzen. Dazu gehören geeignete
Governance-Regelungen, menschliche Aufsicht, Datenmanagement, Folgenabschätzung,
Überwachung und Schutz vor Diskriminierung und anderen Risiken für die Grundrechte im
Einklang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz.
Maßnahmen:
Die Kommission wird eine hochrangige Expertengruppe einsetzen, um die
potenziellen Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt zu untersuchen und für
6 KI-gestützte Instrumente zur Profilerstellung und Stellenvermittlung werden häufig als Hochrisiko-KI-Systeme
gemäß Anhang III Nummern 4 und 5 der KI-Verordnung eingestuft. In diesem Zusammenhang werden Anbieter
von Hochrisiko-KI-Systemen strengen Verpflichtungen unterliegen, mit denen sichergestellt werden soll, dass ihre
KI-Systeme unter anderem kein Risiko für die Grundrechte bergen, präzise und unvoreingenommen sind und
angemessen überwacht werden können. Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen unterliegen zudem einschlägigen
Verpflichtungen, die beispielsweise die menschliche Aufsicht, die Überwachung des Betriebs und die
Protokollierung für KI-Systeme betreffen. Zusätzlich zu den Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme sind in der
KI-Verordnung auch gezielte Verbote vorgesehen, unter anderem in Bezug auf KI-Systeme zur Ableitung von
Emotionen am Arbeitsplatz (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f) und KI-Systeme zur biometrischen Kategorisierung,
mit denen natürliche Personen individuell auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten kategorisiert werden
(Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g).
13
Kohärenz, Komplementarität und Synergien mit bestehenden Initiativen zu sorgen,
einschließlich der im Rahmen der Strategie „KI anwenden“ eingerichteten KI-
Beobachtungsstelle, um
o Szenarien für den potenziellen langfristigen Kurs für die Beschäftigung in
der EU, der durch den Einsatz von KI am Arbeitsplatz beeinflusst wird, auf
der Grundlage von Beiträgen der KI-Beobachtungsstelle und der
Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen zu entwickeln;
o zu untersuchen, wie die Auswirkungen von KI auf Arbeitsplätze am
wirksamsten antizipiert und bewältigt werden können, unter anderem durch
den Einsatz verbesserter Analyseinstrumente zur Überwachung,
Frühwarnung, Vorausschau und Antizipation der Auswirkungen von KI auf
Arbeitsplätze, um politische Entscheidungsträger, Unternehmen und
Sozialpartner entsprechend zu rüsten, und durch die Prüfung von
Möglichkeiten zur Anpassung der Arbeitsmarktpolitik und zur Verbesserung
der Funktionsweise der Arbeitsmärkte.
Unbeschadet möglicher EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rechtsakt für
hochwertige Arbeitsplätze, zu dem derzeit eine Konsultation der EU-Sozialpartner
stattfindet, wird die Kommission Maßnahmen zur Förderung einer
verantwortungsvollen Einführung von Instrumenten und Verfahren für
algorithmisches Management am Arbeitsplatz in Erwägung ziehen, wie den
Austausch bewährter Verfahren, das Lernen voneinander und den Kapazitätsaufbau.
3.3 Ungleichheiten, Gerechtigkeit und Chancengleichheit
Die Europäische Union bleibt fest entschlossen, fortbestehende Ungleichheiten zu
verringern. Diese untergraben den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die
wirtschaftliche Resilienz und das grundlegende Versprechen der Säule, nämlich
Chancengleichheit für alle. In der Union sind die Ungleichheiten infolge der Umsetzung des
europäischen Sozialmodells deutlich geringer als in den meisten anderen Teilen der Welt. Trotz
der Fortschritte der vergangenen Jahre bestehen in allen Lebensbereichen Ungleichheiten fort,
die weitere Anstrengungen zur Durchführung kosteneffizienter Maßnahmen erforderlich
machen. Ungleichheiten sind nicht nur ein soziales Problem, sondern stellen strukturelle
Hindernisse dar, die die Zukunftsfähigkeit, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und das
demografische Gefüge der EU schwächen.
Die Europäerinnen und Europäer haben zunehmend das Gefühl, dass das Leben nicht gerecht
ist: Im Jahr 2022 waren nur noch 38 % der Ansicht, dass die meisten Ergebnisse in ihrem Leben
auf gerechte Weise zustande kommen – ein Rückgang gegenüber 51 % im Jahr 2017. Die
Einkommensungleichheit hat nach der COVID-19-Pandemie abgenommen, ist aber nach wie
vor hoch: Die oberen 20 % verdienen fast das Fünffache des Einkommens der unteren 20 %.
Die Vermögenskonzentration ist noch ausgeprägter: Den Daten der Europäischen
14
Zentralbank für das Euro-Währungsgebiet aus dem Jahr 2025 zufolge besaßen die
wohlhabendsten 10 % rund 57,3 % des gesamten Nettovermögens der Haushalte (weitgehend
unverändert gegenüber 2023), während die unteren 50 % rund 5 % besaßen.
Regionale und territoriale Unterschiede verschärfen weiterhin die sozialen Ungleichheiten,
indem sie den Zugang zu hochwertiger Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung,
Langzeitpflege und anderen essenziellen Dienstleistungen einschränken. Besonders betroffen
sind benachteiligte Stadtteile, ländliche und abgelegene Gebiete sowie Regionen in äußerster
Randlage, die mit Bevölkerungsrückgang, Abwanderung junger Menschen und der Gefahr
konfrontiert sind, dass Blockaden bei der Talententwicklung entstehen oder verschärft werden.
Diese Herausforderungen sind mit erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Kosten
verbunden, die den territorialen Zusammenhalt, die Wettbewerbsfähigkeit und das volle
Potenzial des Binnenmarkts untergraben.
Gleichzeitig sind sozioökonomisch benachteiligte, diskriminierte und marginalisierte Gruppen
häufig stärker der Umweltverschmutzung und -zerstörung sowie den negativen Auswirkungen
des Klimawandels (Überschwemmungen, Waldbrände, Hitzewellen, Bodenverlust usw.)
ausgesetzt und haben weniger Möglichkeiten, sich diesen Risiken zu entziehen. Ökologische
Ungleichheiten finden sich auch im Wohnungswesen: Einkommensschwache Haushalte leben
häufiger in unangemessenen und teilweise schlecht isolierten Wohnungen und sind
möglicherweise nur beschränkt in der Lage, aus Gebieten wegzuziehen, die Risiken wie
Überschwemmungen ausgesetzt sind.
Zur Schließung dieser Lücken wurden im Rahmen des Aktionsplans 2021 entschlossene
Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, Ungleichheiten zu beseitigen und den Zugang zu
Chancengleichheit zu erweitern. Um – von Anfang an – unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden,
müssen politische Maßnahmen unter Berücksichtigung von Verteilungseffekten konzipiert
werden. Die Kommission wird 2027 eine Studie über Verteilungsfolgenabschätzungen in den
Mitgliedstaaten veröffentlichen und ihre Nutzung in der Politikgestaltung weiter fördern.
Die Union der Gleichheit bietet einen übergreifenden politischen Rahmen, der Strategien für
die Gleichstellung der Geschlechter, die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen, die Rechte
von Menschen mit Behinderungen, die Bekämpfung von Rassismus sowie die Gleichstellung,
Inklusion und Teilhabe der Roma umfasst. Die Kommission wird die Umsetzung dieses
Rahmens, einschließlich der nationalen Entwicklungen, im Zuge der anstehenden
Berichterstattung zur Union der Gleichheit überwachen und darüber berichten.
Die Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften und entsprechenden politischen
Maßnahmen der EU bleibt ebenfalls von zentraler Bedeutung. So zielen beispielsweise die
Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und
die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf darauf ab, Diskriminierung
aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern und zu bekämpfen.
Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen spielen eine entscheidende Rolle
bei der Bekämpfung von Diskriminierung und den Hindernissen, die sie im Bereich der
15
Beschäftigung sowie in anderen Lebensbereichen schafft. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Diskriminierung wirksam sanktioniert wird.
Die im Mai 2023 in Kraft getretene Entgelttransparenz-Richtlinie, die von den
Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden musste, stärkt den
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
und trägt zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt bei. Die
Kommission ist nach wie vor fest entschlossen, ihre Umsetzung und Durchsetzung
sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Mitgliedstaaten und die
Sozialpartner weiterhin bei der wirksamen Umsetzung der Richtlinie unterstützen, wobei der
Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Rahmen gehalten und gleichzeitig die
vollständige Einhaltung der Vorschriften gewährleistet wird. Darüber hinaus wird die
Kommission insbesondere KMU als zentrale Akteure bei der Verwirklichung der konkreten
Auswirkungen einer fairen und transparenten Entgeltpraxis weiter unterstützen, unter anderem
um sicherzustellen, dass die Umsetzung mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand
verbunden ist.
Eine ungleiche Laufbahnentwicklung zeigt sich auch im geschlechtsbedingten Rentengefälle
(23,9 % in der EU im Jahr 2025) und in höheren Armutsquoten bei älteren Frauen (21,9 % in
der EU für Frauen über 65 im Jahr 2025). In der Strategie für Generationengerechtigkeit und
der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 wird hervorgehoben, dass sich
Ungleichheiten bei Beschäftigung, Entlohnung und unbezahlter Betreuungs- und Pflegearbeit
im Laufe des Lebens summieren und zu erheblichen geschlechtsbedingten Unterschieden bei
den Renten und der Einkommenssicherheit im Alter führen.
Die Krankenversicherung hat eine armutsmindernde Wirkung, die mit Bargeldtransfers
vergleichbar ist, und eine gut durchdachte Reform des Gesundheitswesens kann einen
weiteren Beitrag zu den Armutsbekämpfungsbemühungen der EU leisten. Es ist von
wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten das Potenzial der im Rahmen der
EU4Health-Maßnahmen entwickelten Instrumente und Leitlinien nutzen, einschließlich
derjenigen, die eine gerechtere Verteilung der Gesundheitsleistungen, eine erschwinglichere
Gesundheitsversorgung oder einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen
mit Behinderungen bewirken können. Diese Maßnahmen umfassen auch Instrumente zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Behebung des Fachkräftemangels im
Gesundheitswesen, z. B. Modelle für die Personalplanung im Gesundheitswesen sowie faire
und nachhaltige Programme für die Arbeitskräftemobilität mit den Herkunftsländern, um
Pflegekräfte für die EU zu gewinnen, unter anderem im Rahmen von
Fachkräftepartnerschaften.
Die Kommission stärkt die territoriale Dimension der Europäischen Säule sozialer Rechte
durch die jüngsten territorialen Strategien auf EU-Ebene7 und bereitet eine Strategie für Gebiete
in äußerster Randlage und eine Strategie für das Recht zu bleiben vor, wobei ein besonderer
7 Dazu gehören die EU-Agenda für Städte, die Mitteilung zu den östlichen Regionen der EU an der Grenze zu
Russland, Belarus und der Ukraine und die EU-Strategie für Inseln.
16
Schwerpunkt auf einem verbesserten Zugang zu Chancen und essenziellen Dienstleistungen
liegt, damit sich die Menschen an dem Ort, den sie als Zuhause betrachten, entfalten können.
Ungleichheiten beginnen früh im Leben und summieren sich im Laufe der Zeit.
Anhaltende Ungleichheiten im Bildungsbereich, die durch unzureichende Investitionen und
Lehrkräftemangel in benachteiligten Gebieten noch verschärft werden, schränken nach wie vor
die soziale Mobilität und das wirtschaftliche Potenzial ein.
Bei Ungleichheit geht es nicht nur um die heutigen Ergebnisse, sondern auch um Gerechtigkeit
über Generationen hinweg8. Um die Weitergabe von Ungleichheiten über Generationen
hinweg zu verringern, bedarf es politischer Maßnahmen, die frühzeitig eingreifen und
verhindern, dass Benachteiligte im Laufe des Lebens nicht noch weiteren Benachteiligungen
ausgesetzt sind. Die Strategie für Generationengerechtigkeit fördert eine stärkere langfristige
Perspektive in der Politikgestaltung und misst den Ansichten und Anliegen junger Menschen
mehr Gewicht bei. Im Gleichgewicht mit der Notwendigkeit, die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, tragen angemessene und gezielte, ortsbezogene und
personenzentrierte Sozialinvestitionen dazu bei, die Anhäufung sozialer Benachteiligungen
zu verhindern und die langfristigen budgetären und wirtschaftlichen Kosten zu senken. Die
gestärkte Europäische Garantie für Kinder und das neue EU-Ziel zur Verbesserung der
Grundkompetenzen benachteiligter Lernender sind wichtige Instrumente, um diese
Herausforderungen zu bewältigen. Darüber hinaus kann ein breiter Zugang zu Zusatzrenten
helfen, angemessene Renten für künftige Rentnerinnen und Rentner aufrechtzuerhalten,
insbesondere angesichts der Auswirkungen, die der demografische Wandel in der Union auf
die Haushalte haben wird9.
Maßnahmen:
Die Kommission wird weitere Unterstützung bei der Umsetzung der
Entgelttransparenz-Richtlinie leisten, insbesondere für KMU.
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine
Bestandsaufnahme der verfügbaren Indikatoren zur Überwachung der
sozioökonomischen Ungleichheiten und der sozialen Mobilität vornehmen.
Die Kommission wird Leitlinien für inklusive Einstellungspraktiken über die EU-
Plattform der Chartas der Vielfalt bereitstellen.
8 Die Gemeinsame Forschungsstelle unterstützt diese Strategie mit einem Überwachungsinstrument (das offiziell
im September eingeführt werden soll), mit dem sich die derzeitige wirtschaftliche, soziale, ökologische und
gesellschaftliche Resilienz verschiedener Altersgruppen nachverfolgen lässt. Das Instrument ermöglicht es
zudem, die Entwicklung der Lebensbedingungen im Zeitverlauf zu bewerten, indem die derzeitigen Bedingungen
mit denen derselben Altersgruppen in der Vergangenheit verglichen werden.
9 In diesem Zusammenhang hat die Kommission im November 2025 ein Paket zu Zusatzrenten mit einer Reihe
legislativer und politischer Maßnahmen angenommen, mit denen die private und betriebliche Altersvorsorge in
der gesamten EU gefördert werden soll, um zur Gewährleistung eines angemessenen Ruhestandseinkommens
beizutragen.
17
Im Einklang mit den Verpflichtungen, die im Rahmen der Union der Kompetenzen
eingegangen wurden, entwickelt die Kommission derzeit ein Bildungspaket, um die
Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit in der Schulbildung zu
unterstützen, sowie eine Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung, um
die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung attraktiver, innovativer und
inklusiver zu gestalten.
Die Kommission arbeitet an der Strategie für das Recht zu bleiben, wobei ein
besonderer Schwerpunkt auf der Beseitigung territorialer Unterschiede beim Zugang
zu essenziellen Dienstleistungen liegt.
Mit der künftigen EU-Jugendstrategie für die Zeit nach 2027 soll sichergestellt
werden, dass alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, ihr Potenzial auf faire
und inklusive Weise voll auszuschöpfen (2027).
4. Verwirklichung der sozialen Rechte für alle – die gemeinsamen
Anstrengungen neu beleben
4.1. Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung
Da sich die sozialen und beschäftigungspolitischen Herausforderungen weiterentwickeln,
muss der soziale Besitzstand der EU wirksam, zugänglich und leicht umsetzbar bleiben,
wobei die Rechte und Standards, auf denen das europäische Sozialmodell beruht,
uneingeschränkt zu wahren sind. Im Einklang mit der Verpflichtung der Kommission zur
„Einfachheit der Gestaltung“ werden künftige Initiativen weiterhin so ausgelegt, dass Aspekte
der Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung von Anfang an berücksichtigt werden, aber
auch die Rechte und Schutzmaßnahmen gewahrt bleiben. Die Kommission ist entschlossen,
den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Arbeitskräfte und Bürgerinnen und Bürger
proaktiv und sinnvoll zu verringern und gleichzeitig die Sozialstandards aufrechtzuerhalten.
Zu diesem Zweck wird sie im Rahmen des Europäischen Semesters die Herausforderungen bei
der Umsetzung ermitteln und eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
zusammenarbeiten, um die wirksame Anwendung des sozialen Besitzstands der EU zu
erleichtern. Das bevorstehende Paket für faire Arbeitskräftemobilität wird zu diesen Zielen
beitragen, indem einfachere, gerechtere und wirksamere Vorschriften für die Mobilität von
Arbeitskräften, einschließlich Grenzgängern, gefördert werden und gleichzeitig die
Durchsetzung gestärkt und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts unterstützt
wird.
Die Kommission verstärkt ihre Bemühungen, um sicherzustellen, dass der soziale
Besitzstand für seinen Zweck geeignet bleibt. Dazu gehören Stresstests für bestehende
Rechtsrahmen und gegebenenfalls kontinuierliche Umsetzungsdialoge mit Interessenträgern
und Sozialpartnern, um praktische Hindernisse für die Umsetzung sowie
Vereinfachungsmöglichkeiten zu ermitteln. Künftige Initiativen wie das Paket für faire
Arbeitskräftemobilität und bestimmte Elemente des Rechtsaktes über hochwertige
18
Arbeitsplätze werden spürbar zur Vereinfachung und zum ordnungsgemäßen Funktionieren des
Binnenmarkts beitragen und gleichzeitig die Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Rechte
von Grenzgängern, stärken, die Durchsetzung des Sozial- und Arbeitsrechts verbessern und
unlauteren Wettbewerb sowie Sozialbetrug und -missbrauch bekämpfen. 2027 wird die
Kommission die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und
vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union überprüfen.
Im Einklang mit dem Pakt für den europäischen sozialen Dialog 2025 wird die Kommission
die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weiter verstärken, deren Rolle sowohl bei der
Gestaltung als auch bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen von wesentlicher
Bedeutung bleibt. Auch die Organisationen der Zivilgesellschaft werden weiterhin wichtige
Partner sein, da sie eine entscheidende Rolle bei der Konzipierung inklusiver beschäftigungs-
und sozialpolitischer Maßnahmen spielen, indem sie marginalisierten Gruppen mehr Gehör
verschaffen, Umsetzungslücken überwachen und Innovationen an der Basis fördern. Die
Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen wird fortgesetzt, um die Umsetzung, die
Beweiserhebung und die Überwachung zu fördern. Bestehende Governance-Strukturen und
Kooperationsmechanismen werden weiter genutzt, um den Austausch bewährter Verfahren zu
erleichtern und die Umsetzung politischer Maßnahmen zu verbessern.
4.2 Koordinierung, Finanzierung und Überwachung der sozial- und
beschäftigungspolitischen Prioritäten
Während die Mitgliedstaaten daran arbeiten, ihre nationalen Strategien, Reformen und
Investitionen mit der Europäischen Säule sozialer Rechte und den Kernzielen für 2030 in
Einklang zu bringen, sind koordinierte Maßnahmen, eine optimierte Verwendung der EU-
Mittel und eine strenge Überwachung, auch auf Ebene der Teilziele, von entscheidender
Bedeutung, um konkrete Fortschritte zu erzielen.
Das Europäische Semester und die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2026 enthalten einen
klaren Fahrplan, und ihre Umsetzung erfordert starke Investitionen und eine datengestützte
Politikgestaltung. Der Zyklus des Europäischen Semesters 2026 war das zweite Jahr der
Umsetzung des neuen EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, in dem die Säule
fest verankert ist. Der neue Rahmen ermöglichte eine verstärkte Integration der Wirtschafts-,
Beschäftigungs-, Bildungs-, Kompetenz- und Sozialpolitik in den Prozess des Semesters, unter
anderem durch die Einführung eines Rahmens für soziale Konvergenz. Diese stärkere
politische Integration spiegelt die Rolle von Sozialreformen und Investitionen als Triebkräfte
für inklusives Wirtschaftswachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wider. Darüber
hinaus sorgte der Zyklus des Europäischen Semesters 2026 für einen wichtigen Wandel, da die
Wettbewerbsfähigkeit noch stärker aus den Augen der Bevölkerung betrachtet wurde. Es wurde
die allererste Empfehlung zum Humankapital eingeführt. Ferner wurde im Rahmen des
Semesters eine umfassende Analyse der politischen Maßnahmen für erschwinglichen
Wohnraum und der Herausforderungen im Bereich der Arbeitsplatzqualität vorgelegt, wobei
der aktualisierte Überwachungsrahmen des Beschäftigungsausschusses die Grundlage bildete.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre länderspezifischen Empfehlungen
umzusetzen.
19
Um die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene weiter zu
verbessern, müssen sich die Politikbewertung und -gestaltung auf zuverlässige und
angemessene Daten stützen. Zu diesem Zweck werden Anstrengungen unternommen, um eine
EU-Plattform für Verwaltungsdaten einzurichten, die einen verbesserten Zugang
gewährleistet und die Sekundärnutzung von Beschäftigungs-, Sozialversicherungs- und
Steuerdaten für politische Analysen, Evaluierungen, Forschungszwecke und Überwachung
ermöglicht. Die Verwendung dieser Daten kann effizienter, kostengünstiger und schneller sein
als Alternativen wie Umfragedaten.
Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bestehende und künftige EU-
Finanzierungsinstrumente optimal zu nutzen und sicherzustellen, dass die Mittel in vorrangige
Bereiche wie Kompetenzentwicklung, Sozialschutz, Integration in den Arbeitsmarkt und den
gerechten Übergang fließen.
Im Rahmen von NextGenerationEU nach der COVID-19-Pandemie wurden die
Mitgliedstaaten mit mehr als 144 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bei
der Umsetzung von Reformen und Investitionen unterstützt, die den Zugang zu hochwertiger
Bildung, Beschäftigung und Pflege betreffen und zu Chancengleichheit und sozialer Inklusion
beitragen.
Mit einem EU-Haushalt von 94 Mrd. EUR (139 Mrd. EUR unter Einbeziehung der nationalen
Kofinanzierung) ist der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) nach wie vor ein Eckpfeiler für
die Unterstützung von Initiativen, mit denen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion
gefördert werden. Seine derzeitige Förderperiode wurde nach den Grundsätzen der Säule
programmiert, sodass er das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der Säule
bildet. Die Finanzierungsziele spiegeln die drei Kapitel der Säule wider, und in den
Mindestausgabenschwellen kommt das starke Engagement für die Umsetzung der Grundsätze
der Säule zum Ausdruck.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt diese Bemühungen
ebenfalls, nämlich durch die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung
sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um den Zugang zu hochwertigen und
inklusiven Dienstleistungen zu fördern. Außerdem wird der Klima-Sozialfonds, der aus den
Einnahmen aus dem Verkauf der EHS-Zertifikate finanziert wird, weiterhin eine entscheidende
Rolle bei der Abmilderung der potenziellen sozialen Auswirkungen des neuen
Emissionshandelssystems (EHS2) für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für
andere Sektoren spielen, um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Haushalte, Verkehrsnutzer
und Kleinstunternehmen auf dem Weg der EU zur Klimaneutralität unterstützt werden. Darüber
hinaus umfasst Erasmus+ horizontale Prioritäten für den grünen und den digitalen Wandel und
ist ein wichtiges Instrument für den Aufbau von Wissen, Kompetenzen und Einstellungen in
Bezug auf den Klimawandel, die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung sowie digitale
Bildung und Kompetenzen.
Im laufenden Programmplanungszeitraum wurden die Mitgliedstaaten auf Anfrage auch durch
das Instrument für technische Unterstützung (TSI) bei der Gestaltung und Umsetzung von
Reformen unterstützt, die für die Europäische Säule sozialer Rechte relevant sind, zum Beispiel
20
in Bereichen wie Arbeitsmarktpolitik, Steuerung der Kompetenzen, Sozialschutz,
Gesundheitspolitik und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen. Im verbleibenden
Zeitraum des TSI-Zyklus 2021-2027 kann die gezielte technische Unterstützung den
Mitgliedstaaten weiterhin dabei helfen, die administrativen und institutionellen Kapazitäten zu
stärken, die für die Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit der Säule erforderlich
sind.
Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, alle Finanzierungsmöglichkeiten
sowohl im laufenden Programmplanungszeitraum als auch im Rahmen der vorgeschlagenen
Pläne für national-regionale Partnerschaften im nächsten langfristigen EU-Haushalt in vollem
Umfang zu nutzen.
Über die direkte Finanzierung hinaus sollten die Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur
Mobilisierung privater Investitionen im Rahmen von InvestEU und des künftigen
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit sondieren, um innovative Lösungen, die mit den
Zielen der Säule im Einklang stehen, auszuweiten. Öffentlich-private Partnerschaften,
gemischte Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien können als wirksame Hebel
dienen, um zusätzliche Ressourcen zu erschließen, die Wirkung der EU-Finanzierung zu
verstärken und nachhaltige, marktorientierte Lösungen zu fördern.
5. Schlussfolgerung
Die vollständige Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte ist für die Union mehr als
eine Notwendigkeit – sie bedeutet einen strategischen Vorteil, der Chancen und
Handlungskompetenz fördert und ihre Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht.
Die Kommission fordert alle Partner auf, die gemeinsamen Anstrengungen zu intensivieren
und die Europäische Säule sozialer Rechte sowie die politischen Ziele für 2030 in den
Mitgliedstaaten und in der Union vollständig umzusetzen. Dies erfordert eine gezielte und
langfristige Finanzierung sowie strategische und politische Reformen und Maßnahmen, die
einen dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Nutzen bringen.
Die Säule hat sich bewährt und ist nach wie vor der Kompass für ein starkes und
widerstandsfähiges soziales Europa. Ihre 20 Grundsätze tragen dazu bei, die soziale
Marktwirtschaft in Europa zu stärken, die für viele ein Zeichen der Hoffnung ist, da unsere
Arbeitsmärkte und Gesellschaften grundlegende Veränderungen durchlaufen. In einer Zeit, in
der unsere Union vor großen Herausforderungen steht, müssen wir den sozialen Rechten mehr
Sichtbarkeit geben und die Bewertung der Sozialstandards und der sozialen
Aufwärtskonvergenz verstärken. Der 10. Jahrestag der Proklamation der Säule im Jahr 2027
ist ein guter Anlass, um ihre Umsetzung zu beschleunigen und das Engagement zu betonen,
auch weiterhin eine starke soziale Dimension in der Gegenwart und Zukunft der Europäischen
Union zu verankern.
In Zeiten eines tiefgreifenden und raschen Wandels ist die Säule – und die soziale Dimension
Europas insgesamt – der deutlichste Ausdruck der Werte der EU und dessen, was uns
zusammenhält. Die Säule bietet die notwendigen Sicherheitsnetze und einen klaren und
21
widerstandsfähigen Rahmen, um die durch KI und den technologischen, demografischen und
geopolitischen Wandel verursachten Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen. Die
Stärkung ihrer Umsetzung ist eine gemeinsame Verantwortung, die auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene beginnt, wobei den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft eine
Schlüsselrolle zukommt. Daher müssen wir unter voller Achtung und Anerkennung der
verschiedenen Ansätze in Europa unsere Maßnahmen verstärken, unsere gemeinsamen Werte
bekräftigen und uns erneut zu den 20 Grundsätzen und Rechten der Säule bekennen, um den
Menschen, der Wirtschaft und der gesamten Gesellschaft die bestmöglichen Chancen zu
eröffnen.
Drucksache 515/26 - 22 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)