polradar

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte

dip / drucksache 04.09.2026 · WP 21 · 515/26 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 515/26 04.09.26 EU - AIS - FSFJ - K - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Europäischen Säule sozialer Rechte COM(2026) 650 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 116/16 = AE-Nr. 160195; Drucksache 352/17 = AE-Nr. 170415; Drucksache 21/20 = AE-Nr. 200030; Drucksache 545/20 = AE-Nr. 200774; Drucksache 211/21 = AE-Nr. 210180; AE-Nr. 180247; AE-Nr. 200777; AE-Nr. 210173 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.7.2026 COM(2026) 650 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN zur Europäischen Säule sozialer Rechte {SWD(2026) 650 final} 1 Mitteilung zur Europäischen Säule sozialer Rechte Einleitung Die Europäische Union beruht auf der Überzeugung, dass sozialer Fortschritt und Menschenwürde das Fundament einer fairen, demokratischen und widerstandsfähigen Gesellschaft bilden. In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union ist das Ziel der Union festgelegt, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zu schaffen, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Dies steht im Einklang mit einer Tradition, die von der im Vertrag von Rom verankerten Vision des gemeinsamen Wohlstands bis zur sozialen Vision in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 reicht und in der Charta der Grundrechte bekräftigt wurde. Dieses unerschütterliche Bekenntnis zu den Werten und Grundsätzen der Union hat ein Europa hervorgebracht, das in den Bereichen Solidarität, Gleichheit und Wohlergehen der Menschen weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen will. Die Europäische Säule sozialer Rechte ist der grundlegende Rahmen für ein soziales Europa. Die Säule wurde als Leitlinie für das europäische Sozialmodell proklamiert, das sich als Erfolgsgeschichte erwiesen und die EU zu einem Ort von Weltrang zum Leben, Arbeiten und Studieren gemacht hat. In einer Zeit des rasanten Wandels und der Herausforderungen, aber auch der Chancen, bleibt die Säule der soziale Schutzschild der EU und ihr Kompass für Gerechtigkeit. Sie ist eine ständige Erinnerung daran, wie das Europa aussieht, das die Union aufbauen will: ein Europa, das die Bürgerinnen und Bürger schützt und stärkt. Mit den 20 Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte, die 2017 gemeinsam vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission proklamiert wurden, wurde ein gemeinsamer Rahmen zur Förderung der sozialen Rechte und zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der gesamten EU geschaffen. Mit dem auf dem Sozialgipfel von Porto gebilligten Aktionsplan 2021 wurden diese Grundsätze in konkrete Initiativen zur Stärkung des sozialen Gefüges der EU umgesetzt, wobei 75 Maßnahmen und drei Kernziele für 2030 vorgeschlagen wurden. Mit dem Aktionsplan wurde auch das Bekenntnis der Union für die Grundrechte und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 gestärkt. 2 Die Säule dient als Leitlinie für Maßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten und beweist ihren Wert als Schutzschild in Krisenzeiten und als Kompass, um uns bei der Bewältigung des Wandels in der EU zu unterstützen, wie in der Erklärung von La Hulpe von 2024 bestätigt wurde. Die COVID-19-Pandemie, der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die dadurch ausgelösten Krisen bei Energie und Lebenshaltungskosten haben das soziale Gefüge der EU auf die Probe gestellt. Durch Solidaritätsinstrumente und wirksame Krisenreaktionsinstrumente der EU – wie SURE, die Aufbau- und Resilienzfazilität und die Kohäsionsfonds – sowie durch Investitionen und Reformen auf nationaler und regionaler Ebene hat die Union diese Schocks jedoch gemeinsam bewältigt und gleichzeitig Arbeitsplätze, Kompetenzen und den Sozialschutz gesichert. Allerdings entwickeln sich die Herausforderungen heute weiter: Geopolitische Spannungen, die allgemeine Sicherheitslage, Handelskonflikte, Rückschritte im Bereich der Demokratie und die fragmentierte internationale Zusammenarbeit machen es erforderlich, dass Europa seine Widerstandsfähigkeit von innen stärkt. Die Säule und ihre Grundsätze sind so wichtig wie eh und je – wenn nicht sogar noch wichtiger –, da wir strukturelle Veränderungen vorhersehen, uns darauf vorbereiten und sie bewältigen müssen. Der demografische Wandel – wie im Bericht der Kommission von 2026 zum Demografischen Wandel in der EU: Verständnis der Veränderungen und Anpassung an ihre Folgen hervorgehoben – beschleunigt die Veränderungen in der Erwerbsbevölkerung und der Gesellschaft in der EU. Der digitale und der grüne Wandel führen inmitten globaler geopolitischer Herausforderungen und Sicherheitsbedenken ebenfalls zu einer Umgestaltung der Industrie, der Arbeitswelt und des Kompetenzbedarfs in Europa. Die Bewältigung dieser Veränderungen erfordert ein Regelungsumfeld, in dem Unternehmen investieren und wachsen können, sowie Bildungs- und Ausbildungssysteme, die allen Menschen die gefragten 3 Kompetenzen vermitteln, einen Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Dienstleistungen, auch zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, und robuste Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Inklusion. Um dieses Gleichgewicht zu unterstützen, muss die europäische Industriepolitik, wie es im Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ heißt, „im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte entwickelt werden, um einen gerechten Übergang zu schaffen, der hochwertige Arbeitsplätze sichert und niemanden zurücklässt“. Die Säule prägt auch weiterhin das auswärtige Handeln der Kommission, indem sie hohe Arbeits- und Sozialstandards über die EU hinaus fördert. Auf der Grundlage des Aktionsplans 2021 stärkt die Kommission das multilaterale Engagement, fördert menschenwürdige Arbeit und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten und unterstützt die Partnerländer bei der Angleichung ihrer Beschäftigungs-, Kompetenz- und Sozialpolitik an die Grundsätze der Säule. Als wichtiger Maßstab für Erweiterungs- und Nachbarländer1 fördert die Säule das Sozialmodell der EU und bietet gleichzeitig einen Rahmen für Dialog, Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen. Da der 10. Jahrestag der Proklamation der Säule bevorsteht, soll ihre Umsetzung mit dieser Mitteilung weiter vertieft werden. Darin wird eine Bestandsaufnahme der bisherigen Fortschritte vorgenommen und es werden konkrete Prioritäten ermittelt, bei denen weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Chancen, die sich aus dem Wandel in der EU ergeben, zu antizipieren und zu nutzen. In dieser Mitteilung werden zusätzliche gezielte Maßnahmen vorgeschlagen, die den Aktionsplan 2021 ergänzen und einen konkreten Mehrwert bringen, was im Einklang mit der Verpflichtung der EU zur Vereinfachung und Umsetzung steht. Zudem wird der Weg für weitere strategische Überlegungen sowie für die Antizipation und Bewältigung struktureller Veränderungen geebnet. Da die Kosten des Nichthandelns die Investitionen bei Weitem überwiegen, ist die Einbeziehung sozialer Erwägungen in allen Politikbereichen für den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung. 1. Fortschritte bei den Kernzielen für 2030 seit dem Aktionsplan 2021 Im Aktionsplan 2021 wurden drei Kernziele auf EU-Ebene festgelegt, einschließlich Teilzielen, die bis 2030 erreicht werden sollen2:  mindestens 78 % der Menschen zwischen 20 und 64 Jahren sollten erwerbstätig sein; im Vergleich zu 2019 o das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung mindestens halbieren o das Angebot an formaler frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung erhöhen o die Quote junger Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren, die sich weder in Beschäftigung noch in Bildung oder Ausbildung befinden (NEET), von 12,6 % (2019) auf 9 % verringern 1 Auch im Zusammenhang mit dem Pakt für den Mittelmeerraum. 2 Im Aktionsplan 2021 wurden auch verschiedene Teilziele festgelegt, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen näher ausgeführt werden. 4  mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen o mindestens 80 % der 16- bis 74-Jährigen sollten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen o der Anteil der frühen Schulabgänger sollte weiter reduziert und die Teilnahme an der Sekundarstufe II erhöht werden  mindestens 15 Millionen weniger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen, im Vergleich zu 2019 o sollte dies mindestens 5 Millionen Kinder umfassen Die Ziele wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU auf dem Sozialgipfel in Porto im Mai 2021 gebilligt und spiegelten sich anschließend in nationalen Zielen wider. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele waren uneinheitlich3, wobei anhaltende regionale und territoriale Unterschiede bestehen. Auf EU-Ebene sind folgende Trends zu verzeichnen:  Mit 76,1 % im Jahr 2025 ist die EU auf dem besten Weg, ihr Kernziel für Beschäftigung zu erreichen. Das geschlechtsbedingte Gefälle bei der Beschäftigung liegt nun bei 9,6 Prozentpunkten, was einem leichten Rückgang um 1,3 Prozentpunkte seit 2021 entspricht. Die Frühjahrsprognose 2026 deutet jedoch auf eine Abschwächung der Arbeitsnachfrage hin, die diese Fortschritte in den kommenden Jahren beeinträchtigen könnte. Die Beschäftigungsquoten bestimmter Gruppen zeigen ein gemischtes Bild (z. B. eine anhaltende Beschäftigungslücke bei Menschen mit Behinderungen von 24,2 Prozentpunkten im Jahr 2025 und eine Beschäftigungslücke bei Roma von 21 Prozentpunkten im Jahr 2024).  Es sind erhebliche weitere Anstrengungen für das Kernziel im Bereich Kompetenzen erforderlich. Die Teilnahme Erwachsener an Bildungsmaßnahmen lag 2022 bei 39,5 % gegenüber einem Zielwert von 60 %.  Auch in Bezug auf das Kernziel der Armutsbekämpfung sind weitere Fortschritte erforderlich. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU ging zwischen 2019 und 2025 um rund 3,5 Millionen zurück, womit das Ziel einer Verringerung um 15 Millionen nicht erreicht wurde. Die Kernziele sind nicht unerreichbar, aber zu ihrer Verwirklichung sind stärkere Umsetzungsbemühungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich. Über die Fortschritte bei den Teilzielen wird in der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen berichtet. Die Kommission wird weiterhin die Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-Ziele für 2030 überwachen. Die Bekämpfung der Armut erfordert eine daten- und faktenbasierte Politikgestaltung auf der Grundlage vergleichbarer und hochwertiger Indikatoren. 3 Die Fortschritte bei den drei Kernzielen für 2030 werden jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts verfolgt. 5 Zwar sind bei der Beschäftigungsquote positive Entwicklungen zu verzeichnen, doch sind hinsichtlich der Beschäftigungsqualität noch weitere Anstrengungen erforderlich, wobei der Schwerpunkt auf gut bezahlten Arbeitsplätzen mit Möglichkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung, Selbstbestimmung und Sinnhaftigkeit in einem anpassungsfähigen Arbeitsumfeld liegen sollte. Dies umfasst gerechte Löhne, Arbeitsplatzsicherheit, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Sozialschutz, Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit. Im Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze 2025 wurden die politischen Maßnahmen zur Unterstützung hochwertiger Arbeitsplätze in einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft dargelegt. Maßnahmen:  Die Kommission wird die Überwachung der Arbeitsplatzqualität in der EU auf der Grundlage des aktualisierten Rahmens für die Überwachung der Arbeitsplatzqualität des Beschäftigungsausschusses, einschließlich des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, verstärken.  Anknüpfend an die bereits begonnenen Arbeiten wird die Kommission über den Beschäftigungsausschuss eine Konsultation der Mitgliedstaaten sowie der einschlägigen Interessenträger zu einem möglichen neuen Ziel für die Arbeitsplatzqualität nach 2030 einleiten.  Die Kommission wird einen Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze vorlegen (4. Quartal 2026).  Wie in der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut angekündigt, wird die Kommission zur Verbesserung der Überwachung der Armut neue Indikatoren vorlegen, um die Auswirkungen der Erschwinglichkeitsaspekte zu messen und den verschiedenen Dimensionen der Armut Rechnung zu tragen, damit sie bis 2028 vereinbart werden können. Vorbehaltlich einer Einigung mit dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz und dessen beratenden Ausschüssen könnten in der Folge die entsprechenden Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards überprüft werden, um die einschlägige Analyse im Rahmen für soziale Konvergenz zu verbessern. 2. Der Aktionsplan 2021: Umsetzung und Verwirklichung Der Aktionsplan 2021 wurde durch gemeinsame Anstrengungen der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, der regionalen und lokalen Behörden, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer Interessenträger umgesetzt. Die politische Dynamik wurde auf dem Sozialgipfel in Porto (Mai 2021) gestärkt, auf dem die Staats- und Regierungschefs der EU die Kernziele billigten und ihre Unterstützung für die Europäische Säule sozialer Rechte bekräftigten. Dies wurde durch die Erklärung von La Hulpe (April 2024) untermauert, in der die Rolle der Säule als sozialer Kompass Europas hervorgehoben und ihre weitere Umsetzung vor dem Hintergrund des grünen, des digitalen und des demografischen Wandels gefordert wurde. Mit dem Pakt für den europäischen sozialen Dialog (2025) wurde die Verpflichtung zur Stärkung 6 des sozialen Dialogs und zur Bewältigung der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen erneuert. Der letzte Meilenstein des Aktionsplans war seine Überprüfung. Zu diesem Zweck führte die Kommission im Jahr 2025 umfassende interne und externe Konsultationen sowie eine analytische Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der 75 Initiativen durch. Ziel war es, eine Bestandsaufnahme der erzielten Erfolge vorzunehmen, verbleibende Lücken zu ermitteln und eine Orientierungshilfe für künftige Prioritäten bereitzustellen. Die Ergebnisse zeigen greifbare Fortschritte seit der Proklamation der Säule vor fast einem Jahrzehnt. Neue soziale Rechte und Schutzmaßnahmen wurden in der gesamten EU kodifiziert und umgesetzt, wodurch Fortschritte – wenngleich in unterschiedlichem Maße – bei allen drei Kernzielen erreicht wurden. Bei der Überprüfung wurden jedoch auch anhaltende Umsetzungslücken und die Notwendigkeit festgestellt, die Umsetzung wichtiger Initiativen zu beschleunigen. Die Stärkung der Umsetzung ist eine gemeinsame Verantwortung auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, wobei die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle spielen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind in der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ausführlich dargelegt. 3. Stärkung der Umsetzung der Säule Seit der Annahme des Aktionsplans im Jahr 2021 hat sich das Umfeld, in dem sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchgeführt werden, dramatisch verändert. Im Rahmen der Konsultation und Analyse hat die Kommission drei Problempunkte ermittelt, die dringender und zusätzlicher Aufmerksamkeit bedürfen. Diese Punkte ergänzen bestehende und laufende Initiativen der Kommission in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen, Mobilität und Armutsbekämpfung, stärken deren Umsetzung und konzentrieren sich auf neue und sich rasch wandelnde Herausforderungen. 3.1 Lebenshaltungskosten und Erschwinglichkeit In den letzten Jahren haben sich die Lebenshaltungskosten zur größten Sorge der Europäerinnen und Europäer entwickelt. Hohe Kosten für Wohnraum, Lebensmittel, Energie, Verkehr und andere lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen beeinflussen in starkem Maße den Lebensstandard, die soziale Inklusion und die wirtschaftliche Sicherheit, insbesondere bei Haushalten in prekären Situationen und jungen Menschen. Ferner wirken sich die Lebenshaltungskosten auf die demokratische Resilienz aus: Anhaltende Einkommensunsicherheit, wahrgenommene Ungerechtigkeit und eingeschränkte Chancen können das Vertrauen in die Institutionen schwächen und die soziale Fragmentierung verstärken. Mit Blick auf die Zukunft könnten zusätzliche Herausforderungen den Druck auf die Haushalte weiter erhöhen und sich möglicherweise noch stärker auf Armut und soziale Ausgrenzung auswirken. Das Beschäftigungswachstum dürfte positiv bleiben, sich jedoch auf 0,3 % im Jahr 2026 und 0,4 % im Jahr 2027 verlangsamen, während die jüngsten geopolitischen Entwicklungen, einschließlich militärischer Spannungen und Veränderungen im Welthandelsgefüge, die Gefahr eines zusätzlichen Inflationsdrucks bergen. 7 Einkommensschwache Haushalte sind von diesem Druck besonders betroffen. Ein detaillierterer Überblick über die Auswirkungen der steigenden Lebenshaltungskosten auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen könnte dazu beitragen, die Situation verschiedener von Armut betroffener Gruppen sowie die Situation von Frauen besser zu überwachen. Die Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu hochwertigen Arbeitsplätzen ist ein klarer Weg aus der Erschwinglichkeitskrise. Obwohl die Beschäftigung in der EU ein Rekordhoch erreicht hat, ist eine beträchtliche Anzahl an ungenutzten Talenten weiterhin kein Teil des Arbeitsmarktes. Im Jahr 2025 waren fast 50 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter nicht erwerbstätig, zusammen mit 12 Millionen Arbeitslosen und 6,5 Millionen nicht ausgelasteten Beschäftigten (einschließlich Teilzeitbeschäftigten, insbesondere Frauen), die in Vollzeit arbeiten wollten, aber keine entsprechenden Möglichkeiten finden konnten. Der größte Anteil der Nichtbeteiligung entfällt auf Frauen, wobei rund 32 Millionen Frauen im erwerbsfähigen Alter nicht Teil des Arbeitsmarktes sind. Ihre Erwerbsbeteiligung wird stark durch geschlechtsspezifische Ungleichheiten, einschließlich der ungleichen Verteilung von Familien- und Betreuungspflichten, sowie durch die Verfügbarkeit und Qualität von Betreuungs- und Pflegediensten beeinflusst. Die Erleichterung des Übergangs von der Nichterwerbstätigkeit ins Erwerbsleben ist nicht nur für die Arbeitsmarktintegration und die Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung, sondern bildet auch eines der wirksamsten Instrumente für die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung. Die Eingliederung von mehr Menschen in den Arbeitsmarkt trägt unmittelbar zum BIP-Wachstum bei, verringert den Fachkräftemangel und erweitert die Steuer- und Sozialbeitragsbasis, die für die Aufrechterhaltung der europäischen Sozialschutzsysteme erforderlich ist. Um mögliche weitere Maßnahmen – unter Wahrung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit – in diesem Bereich zu prüfen, leitet die Kommission die erste Phase der Konsultation der EU-Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung einer EU-Maßnahme zur Aktivierung von Personen ein, die mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen spielen weiterhin eine zentrale Rolle, und zwar durch personalisierte Beratung, Kompetenzbewertung, Aktivierungsmaßnahmen und die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Die Kommission wird 2026 einen Bewertungsbericht über das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen vorlegen und – vorbehaltlich ihrer Feststellungen – die Fortführung des Netzwerks vorschlagen. Der soziale Dialog wird auch weiterhin von entscheidender Bedeutung sein, um den Kompetenzbedarf zu antizipieren, Hindernisse für die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermitteln und Lösungen zu entwickeln, die auf die sektorspezifischen Gegebenheiten zugeschnitten sind. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU, die seit 2022 in Kraft ist, war eine entscheidende Errungenschaft zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Mit der Richtlinie wurde ein gemeinsamer Rahmen geschaffen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne sicherzustellen und Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung zu fördern. Seit ihrer Annahme sind die Mindestlöhne in der gesamten EU erheblich gestiegen, insbesondere in den Ländern mit dem niedrigsten Niveau. Dies hat dazu beigetragen, die Löhne 8 und den Lebensstandard vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen: Die Quote der Armut trotz Erwerbstätigkeit ist kontinuierlich von einem Höchststand von 9,6 % im Jahr 2016 auf 8,3 % im Jahr 2025 gesunken. Weitere Einzelheiten sind dem Überwachungsbericht zu entnehmen, der zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlicht wird. Wohnraum ist zu einer besonders akuten Herausforderung geworden, vor allem in städtischen Gebieten. In vielen Regionen sind die Wohnkosten schneller gestiegen als die Einkommen, was den Zugang zu erschwinglichem und hochwertigem Wohnraum einschränkt und sich auf die Arbeits- und Lernmobilität, die Familiengründung sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt auswirkt. Die Nachfrage nach Sozialwohnungen hat an Bedeutung gewonnen, da öffentliche und private Investitionen in erschwinglichen Wohnraum begrenzt sind. Als Teil der am 6. Mai vorgelegten EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut werden in einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt langfristige Lösungen und Prävention hervorgehoben, um gegen die Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und die Obdachlosigkeit vorzugehen. Außerdem wird mehr sozialer und erschwinglicher Wohnraum gefördert, wobei der Schwerpunkt auf einem am Menschen ausgerichteten Ansatz liegt. Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum enthält eine Strategie zur Bewältigung der umfassenderen Wohnungskrise in ganz Europa. Ziel ist es, das Wohnraumangebot zu erhöhen, Investitionen und Reformen anzustoßen und die bedürftigsten Menschen und Gebiete zu unterstützen. Die Kommission bereitet derzeit den Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum vor, um die Behörden bei der Ermittlung von Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Erschwinglichkeit von Wohnraum in diesen Gebieten zu ergreifen. In der kürzlich angenommenen Empfehlung des Rates zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Strategien an einen integrierten Ansatz für die Gestaltung und den Umbau von Gebäuden, Wohnvierteln und öffentlichen Räumen anzupassen. Die Mitgliedstaaten sollten alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, auch im Rahmen der Kohäsionsfonds und des Klima-Sozialfonds, nutzen, um erschwinglichen und sozialen Wohnraum zu fördern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, das Wohnungswesen in andere einschlägige politische Maßnahmen oder Bereiche zu integrieren, darunter soziales Wohlergehen, Gleichstellung, Beschäftigung, städtische, ländliche und regionale Entwicklung, territorialer Zusammenhalt, Forschung und Entwicklung sowie Gesundheitsversorgung4. Die Kommission wird 2027 eine Studie über Ungleichheit und Diskriminierung im Wohnungswesen sowie ein Vereinfachungspaket zum Wohnraum veröffentlichen, das dazu beitragen wird, das Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern. Auch die Ernährungsarmut gibt in der EU zunehmend Anlass zur Sorge, da der Anteil der EU-Bevölkerung, der sich nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Huhn oder Fisch (bzw. einer vegetarischen Entsprechung) leisten kann, von 6,8 % im Jahr 2019 auf 8,5 % im Jahr 2025 gestiegen ist, wobei zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen. 4 Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Wohnraum: demografischer Wandel und Ausarbeitung politischer Maßnahmen. 9 Die Kommission wird 2026 eine Studie über die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln veröffentlichen und ein Pilotprojekt zum Zugang zu Lebensmitteln einleiten. Energiearmut betrifft nach wie vor Millionen von Europäerinnen und Europäern. 9,2 % der EU-Haushalte konnten ihre Wohnung im Jahr 2024 nicht angemessen heizen, während 26 % im Jahr 2026 nicht in der Lage waren, ihre Wohnung im Sommer kühl genug zu halten. Energetische Renovierungen oder der Zugang zu Energieeffizienzlösungen und erneuerbaren Energiequellen sind die wirksamsten Mittel, den Ursachen von Energiearmut zu begegnen und Gefährdung zu verhindern. Im Bürger-Energiepaket, das die Kommission im März 2023 angenommen hat, wird betont, wie wichtig die Bekämpfung der Energiearmut in der EU ist, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz und der Stärkung der Verbraucher liegt. Mobilitätsarmut, d. h. die Unfähigkeit oder Schwierigkeit, die Kosten des privaten oder öffentlichen Verkehrs zu tragen, oder der fehlende Zugang zu Verkehrsdienstleistungen ist eine weitere wichtige Herausforderung: 21 % der von Armut bedrohten Haushalte sind mit unerschwinglichen Mobilitätskosten konfrontiert. Dekarbonisierung und entschlossene Klimaschutzmaßnahmen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um die hohen Energie- und Mobilitätskosten zu senken, essenzielle Dienstleistungen erschwinglicher zu machen und gleichzeitig die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken. Gute Beispiele hierfür sind die Investitionen, die mit den Einnahmen aus dem Verkauf von EHS-Zertifikaten über den Klima- Sozialfonds finanziert werden, sowie einschlägige Klimaschutzmaßnahmen und -reformen5. Der in der Säule verankerte Zugang zu essenziellen Dienstleistungen ist eine kritische, aber oft übersehene Dimension der Erschwinglichkeit. Selbst wenn es Dienstleistungen gibt, werden Menschen häufig durch Hindernisse wie hohe Kosten, physische Entfernung, bürokratische Hürden oder mangelndes Bewusstsein ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Menschen in prekären Situationen. Die Schließung dieser Lücken ist für den sozialen Zusammenhalt unerlässlich, da ein ungleicher Zugang die territorialen Ungleichheiten verschärft. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) spielen bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts eine Schlüsselrolle. Nach den im Jahr 2025 überarbeiteten EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI in Bezug auf erschwinglichen und sozialen Wohnraum, den Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Betreuung und soziale Einbindung bedürftiger Bevölkerungsgruppen, einschließlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und assistiven Technologien für Menschen mit Behinderungen, vorsehen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Instrumente mit umfassenderen Strategien wie der Empfehlung des Rates für die Sozialwirtschaft (2023) kombinieren, um den universellen Zugang und die territoriale Gerechtigkeit zu wahren. Aufbauend auf der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung (September 2022) wird die Kommission auf einen kohärenteren Rahmen zur Bewältigung der Herausforderungen für 5 Um die Faktengrundlage zu stärken, hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission detaillierte Indikatoren für die Zugänglichkeit entwickelt, die über die Beobachtungsstelle für Mobilitätsarmut verfügbar sind, um Gebiete in der gesamten EU zu ermitteln, in denen eine schlechte Verkehrsanbindung den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen einschränkt. 10 Arbeitskräfte in der Langzeitpflege hinarbeiten und 2027 einen europäischen Deal für Pflege und Betreuung vorlegen. Durch die Verbesserung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu Pflege- und Betreuungsdiensten wird die Initiative zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, indem sie die Belastung informeller Pflege- und Betreuungspersonen verringert und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Sektor sowie Investitionen in digitale Technologien fördert, die sowohl Pflege- und Betreuungspersonen als auch pflegebedürftige Menschen unterstützen. Maßnahmen:  Die Kommission wird (zusammen mit dieser Mitteilung) die erste Phase der Konsultation der EU-Sozialpartner über die mögliche Ausrichtung von EU- Maßnahmen zur Aktivierung von Personen einleiten, die mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt konfrontiert sind, auch in Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen.  Die Kommission wird einen Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum (3. Quartal 2026) vorschlagen, um die Behörden bei der Ermittlung von Gebieten mit angespannter Wohnraumsituation zu unterstützen und sie – unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität – in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Erschwinglichkeit von Wohnraum in diesen Gebieten zu ergreifen. Außerdem wird sie ein Vereinfachungspaket zum Wohnraum vorschlagen (2027).  Die Kommission wird einen europäischen Deal für Pflege und Betreuung (2027) vorlegen.  Die Kommission legt (zusammen mit dieser Mitteilung) einen Überwachungsbericht zur Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vor. 3.2 Künstliche Intelligenz (KI) – die Zukunft der Arbeit und gemeinsamer Wohlstand Die rasche Entwicklung und Einführung künstlicher Intelligenz (KI), die durch das Aufkommen generativer KI seit 2022 beschleunigt wird, verändert die Arbeitsmärkte und die Gesellschaft insgesamt. KI bietet große Chancen für Innovation, Produktivität, Lernen und Wachstum, wirft aber auch wichtige kritische Fragen in Bezug auf die Zukunft von Arbeitsplätzen, Bildung, Kompetenzen, sozialer Inklusion und Grundrechten auf. Im Jahr 2025 nutzten fast 20 % der Unternehmen in der EU eine Form generativer KI, und 61 % der europäischen Arbeitskräfte sind der Ansicht, dass sie bis 2029 neue Kompetenzen benötigen werden, um mit KI Schritt zu halten, während bislang nur 15 % an Schulungen teilgenommen haben, wie eine Cedefop-Umfrage ergab. Europa muss sich auf diese tiefgreifenden Veränderungen vorbereiten, damit Bürgerinnen und Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen das Potenzial der KI voll ausschöpfen können. Wie in der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade betont wird, ist ein auf den Menschen ausgerichteter digitaler Wandel von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass digitale 11 Technologien die Grundrechte und europäischen Werte achten. Soziale Rechte, die auf den Grundsätzen der Säule beruhen, stehen im Mittelpunkt dieses Wandels. Was die Auswirkungen der KI auf die Nachfrage nach Arbeitskräften und die Arbeitsorganisation betrifft, so scheinen die Gesamtauswirkungen in der EU bislang gering zu sein, obwohl bestimmte Gruppen, insbesondere junge Menschen in Einstiegspositionen, damit rechnen müssen, dass es in einigen Branchen und Berufen zu einem Rückgang bei den Neueinstellungen kommt. Es wird erwartet, dass KI das Beschäftigungswachstum beschleunigen wird – im Jahr 2025 war die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen, die KI in erheblichem Umfang nutzen, ihre Belegschaft erweitern, um etwa 4 Prozentpunkte höher als bei Unternehmen, die KI nicht nutzen. Dieser Zugewinn von Arbeitsplätzen dürfte sich auf einige Berufe konzentrieren. KI kann zudem bestehende Arbeitsplätze und Anforderungen an Qualifikationen verändern, insbesondere im Hinblick auf digitale und persönliche Kompetenzen. Die Trends sind jedoch nach wie vor Schwankungen unterworfen und müssen besser verstanden werden. Wie in der Strategie „KI anwenden“ hervorgehoben, gehören Weiterbildung und Umschulung sowie die Unterstützung von Arbeitsmarktübergängen durch wirksame Aktivierungsmaßnahmen und einen angemessenen Einkommensschutz zu den wichtigsten Prioritäten. In diesem Zusammenhang entwickelt die Kommission weiterhin Instrumente zur Echtzeit-Analyse des Arbeitsmarktes sowie Frühwarninstrumente. Neben den Auswirkungen der KI sorgen parallele Arbeitsmarkt- und demografische Trends in der gesamten EU dafür, dass Sektoren mit hohem Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ersatzbedarf und wachsender Nachfrage nach Arbeitskräften (d. h. „Beschäftigungsmotoren“) in den Vordergrund rücken, darunter Langzeitpflege, Gesundheitswesen, Bauwesen, soziale Dienstleistungen, Kreislaufwirtschaft und saubere Technologien. Die Befähigung der Arbeitskräfte, neue Chancen zu ergreifen und die Produktivität zu steigern, ist eine zentrale gemeinsame Aufgabe, an der politische Entscheidungsträger, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, öffentliche Arbeitsverwaltungen und Sozialpartner beteiligt sind. Entscheidend wird sein, sicherzustellen, dass es sich bei den geschaffenen Arbeitsplätzen um hochwertige Arbeitsplätze handelt, damit diese langfristig attraktiv und zukunftsfähig sind. Darüber hinaus kann KI zur Stärkung öffentlicher Dienste beitragen. KI-gestützte Instrumente zur Profilerstellung und Stellenvermittlung können den öffentlichen Arbeitsverwaltungen dabei helfen, gezieltere Unterstützung zu leisten, z. B. durch eine bessere Abstimmung von Stellenangebot und ‑nachfrage, eine stärker personalisierte Betreuung und eine frühzeitigere Ermittlung von Arbeitslosigkeitsrisiken. Zudem kann KI die Anerkennung und Abstimmung von Kompetenzen verbessern. KI kann die Vorsorge verbessern und Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme unterstützen, die aufgrund der demografischen Alterung zunehmendem Druck ausgesetzt sind, insbesondere in Gebieten, in denen es schwierig ist, einen angemessenen Zugang zu essenziellen Dienstleistungen zu gewährleisten. Durch die Verbesserung der Diagnose, der Erbringung von Dienstleistungen und der Verwaltungseffizienz kann KI zu besseren Ergebnissen für die Bürgerinnen und Bürger beitragen und die Sozialsysteme zugleich wirksamer und nachhaltiger machen. 12 KI kann zudem wichtige Fragen hinsichtlich Chancengleichheit und Inklusion aufwerfen, wenn sie nicht richtig konzipiert und eingesetzt wird. Die Nutzung von KI auf dem Arbeitsmarkt und in öffentlichen Verwaltungen birgt das Risiko algorithmischer Verzerrungen, einschließlich Verzerrungen, die in den zum Trainieren von KI-Systemen verwendeten Daten enthalten sind. Dies kann Ungleichheiten und Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen verstärken, insbesondere wenn KI-Systeme nicht im Einklang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz konzipiert und eingesetzt werden6. Eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften wie der Verordnung über künstliche Intelligenz ist von zentraler Bedeutung, um Verzerrungen und Risiken zu beseitigen. Gleichzeitig kann KI die Art und Weise verändern, wie Menschen lernen, Umschulungen absolvieren und Probleme lösen. Wie in der Strategie „KI anwenden“ betont wird, ist die Förderung von KI-Kompetenzen ein wesentlicher Faktor für Inklusion und Chancengleichheit und von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Europäerinnen und Europäer diese Instrumente kritisch und verantwortungsvoll nutzen können. Diese Entwicklungen werfen dringende politische Fragen für die EU auf. Die politischen Entscheidungsträger müssen prüfen, wie sich KI auf den künftigen Bedarf und das Angebot an Arbeitskräften auswirken wird, welche Folgen sie im Hinblick auf Ungleichheiten hat und inwieweit sie ganz allgemein die Resilienz des europäischen Sozialmodells auf die Probe stellt. Darüber hinaus kann die Abhängigkeit von nichteuropäischen KI-Technologien zusätzliche Risiken mit sich bringen, insbesondere wenn sensible Daten, kritische Infrastrukturen oder sicherheitsrelevante Funktionen betroffen sind. Daher müssen geeignete politische Antworten gefunden werden, um die mit dem technologischen Wandel verbundenen Risiken zu verringern und es der EU gleichzeitig zu ermöglichen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile von KI zu nutzen. Um diese Vorteile zu nutzen, benötigen die Mitgliedstaaten die administrativen und institutionellen Kapazitäten, um KI verantwortungsvoll einzusetzen. Dazu gehören geeignete Governance-Regelungen, menschliche Aufsicht, Datenmanagement, Folgenabschätzung, Überwachung und Schutz vor Diskriminierung und anderen Risiken für die Grundrechte im Einklang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz. Maßnahmen:  Die Kommission wird eine hochrangige Expertengruppe einsetzen, um die potenziellen Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt zu untersuchen und für 6 KI-gestützte Instrumente zur Profilerstellung und Stellenvermittlung werden häufig als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III Nummern 4 und 5 der KI-Verordnung eingestuft. In diesem Zusammenhang werden Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen strengen Verpflichtungen unterliegen, mit denen sichergestellt werden soll, dass ihre KI-Systeme unter anderem kein Risiko für die Grundrechte bergen, präzise und unvoreingenommen sind und angemessen überwacht werden können. Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen unterliegen zudem einschlägigen Verpflichtungen, die beispielsweise die menschliche Aufsicht, die Überwachung des Betriebs und die Protokollierung für KI-Systeme betreffen. Zusätzlich zu den Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme sind in der KI-Verordnung auch gezielte Verbote vorgesehen, unter anderem in Bezug auf KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f) und KI-Systeme zur biometrischen Kategorisierung, mit denen natürliche Personen individuell auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten kategorisiert werden (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g). 13 Kohärenz, Komplementarität und Synergien mit bestehenden Initiativen zu sorgen, einschließlich der im Rahmen der Strategie „KI anwenden“ eingerichteten KI- Beobachtungsstelle, um o Szenarien für den potenziellen langfristigen Kurs für die Beschäftigung in der EU, der durch den Einsatz von KI am Arbeitsplatz beeinflusst wird, auf der Grundlage von Beiträgen der KI-Beobachtungsstelle und der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen zu entwickeln; o zu untersuchen, wie die Auswirkungen von KI auf Arbeitsplätze am wirksamsten antizipiert und bewältigt werden können, unter anderem durch den Einsatz verbesserter Analyseinstrumente zur Überwachung, Frühwarnung, Vorausschau und Antizipation der Auswirkungen von KI auf Arbeitsplätze, um politische Entscheidungsträger, Unternehmen und Sozialpartner entsprechend zu rüsten, und durch die Prüfung von Möglichkeiten zur Anpassung der Arbeitsmarktpolitik und zur Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte.  Unbeschadet möglicher EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze, zu dem derzeit eine Konsultation der EU-Sozialpartner stattfindet, wird die Kommission Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvollen Einführung von Instrumenten und Verfahren für algorithmisches Management am Arbeitsplatz in Erwägung ziehen, wie den Austausch bewährter Verfahren, das Lernen voneinander und den Kapazitätsaufbau. 3.3 Ungleichheiten, Gerechtigkeit und Chancengleichheit Die Europäische Union bleibt fest entschlossen, fortbestehende Ungleichheiten zu verringern. Diese untergraben den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Resilienz und das grundlegende Versprechen der Säule, nämlich Chancengleichheit für alle. In der Union sind die Ungleichheiten infolge der Umsetzung des europäischen Sozialmodells deutlich geringer als in den meisten anderen Teilen der Welt. Trotz der Fortschritte der vergangenen Jahre bestehen in allen Lebensbereichen Ungleichheiten fort, die weitere Anstrengungen zur Durchführung kosteneffizienter Maßnahmen erforderlich machen. Ungleichheiten sind nicht nur ein soziales Problem, sondern stellen strukturelle Hindernisse dar, die die Zukunftsfähigkeit, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und das demografische Gefüge der EU schwächen. Die Europäerinnen und Europäer haben zunehmend das Gefühl, dass das Leben nicht gerecht ist: Im Jahr 2022 waren nur noch 38 % der Ansicht, dass die meisten Ergebnisse in ihrem Leben auf gerechte Weise zustande kommen – ein Rückgang gegenüber 51 % im Jahr 2017. Die Einkommensungleichheit hat nach der COVID-19-Pandemie abgenommen, ist aber nach wie vor hoch: Die oberen 20 % verdienen fast das Fünffache des Einkommens der unteren 20 %. Die Vermögenskonzentration ist noch ausgeprägter: Den Daten der Europäischen 14 Zentralbank für das Euro-Währungsgebiet aus dem Jahr 2025 zufolge besaßen die wohlhabendsten 10 % rund 57,3 % des gesamten Nettovermögens der Haushalte (weitgehend unverändert gegenüber 2023), während die unteren 50 % rund 5 % besaßen. Regionale und territoriale Unterschiede verschärfen weiterhin die sozialen Ungleichheiten, indem sie den Zugang zu hochwertiger Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und anderen essenziellen Dienstleistungen einschränken. Besonders betroffen sind benachteiligte Stadtteile, ländliche und abgelegene Gebiete sowie Regionen in äußerster Randlage, die mit Bevölkerungsrückgang, Abwanderung junger Menschen und der Gefahr konfrontiert sind, dass Blockaden bei der Talententwicklung entstehen oder verschärft werden. Diese Herausforderungen sind mit erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Kosten verbunden, die den territorialen Zusammenhalt, die Wettbewerbsfähigkeit und das volle Potenzial des Binnenmarkts untergraben. Gleichzeitig sind sozioökonomisch benachteiligte, diskriminierte und marginalisierte Gruppen häufig stärker der Umweltverschmutzung und -zerstörung sowie den negativen Auswirkungen des Klimawandels (Überschwemmungen, Waldbrände, Hitzewellen, Bodenverlust usw.) ausgesetzt und haben weniger Möglichkeiten, sich diesen Risiken zu entziehen. Ökologische Ungleichheiten finden sich auch im Wohnungswesen: Einkommensschwache Haushalte leben häufiger in unangemessenen und teilweise schlecht isolierten Wohnungen und sind möglicherweise nur beschränkt in der Lage, aus Gebieten wegzuziehen, die Risiken wie Überschwemmungen ausgesetzt sind. Zur Schließung dieser Lücken wurden im Rahmen des Aktionsplans 2021 entschlossene Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, Ungleichheiten zu beseitigen und den Zugang zu Chancengleichheit zu erweitern. Um – von Anfang an – unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden, müssen politische Maßnahmen unter Berücksichtigung von Verteilungseffekten konzipiert werden. Die Kommission wird 2027 eine Studie über Verteilungsfolgenabschätzungen in den Mitgliedstaaten veröffentlichen und ihre Nutzung in der Politikgestaltung weiter fördern. Die Union der Gleichheit bietet einen übergreifenden politischen Rahmen, der Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter, die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Bekämpfung von Rassismus sowie die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma umfasst. Die Kommission wird die Umsetzung dieses Rahmens, einschließlich der nationalen Entwicklungen, im Zuge der anstehenden Berichterstattung zur Union der Gleichheit überwachen und darüber berichten. Die Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften und entsprechenden politischen Maßnahmen der EU bleibt ebenfalls von zentraler Bedeutung. So zielen beispielsweise die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf darauf ab, Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern und zu bekämpfen. Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung und den Hindernissen, die sie im Bereich der 15 Beschäftigung sowie in anderen Lebensbereichen schafft. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Diskriminierung wirksam sanktioniert wird. Die im Mai 2023 in Kraft getretene Entgelttransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden musste, stärkt den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und trägt zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt bei. Die Kommission ist nach wie vor fest entschlossen, ihre Umsetzung und Durchsetzung sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner weiterhin bei der wirksamen Umsetzung der Richtlinie unterstützen, wobei der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Rahmen gehalten und gleichzeitig die vollständige Einhaltung der Vorschriften gewährleistet wird. Darüber hinaus wird die Kommission insbesondere KMU als zentrale Akteure bei der Verwirklichung der konkreten Auswirkungen einer fairen und transparenten Entgeltpraxis weiter unterstützen, unter anderem um sicherzustellen, dass die Umsetzung mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Eine ungleiche Laufbahnentwicklung zeigt sich auch im geschlechtsbedingten Rentengefälle (23,9 % in der EU im Jahr 2025) und in höheren Armutsquoten bei älteren Frauen (21,9 % in der EU für Frauen über 65 im Jahr 2025). In der Strategie für Generationengerechtigkeit und der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 wird hervorgehoben, dass sich Ungleichheiten bei Beschäftigung, Entlohnung und unbezahlter Betreuungs- und Pflegearbeit im Laufe des Lebens summieren und zu erheblichen geschlechtsbedingten Unterschieden bei den Renten und der Einkommenssicherheit im Alter führen. Die Krankenversicherung hat eine armutsmindernde Wirkung, die mit Bargeldtransfers vergleichbar ist, und eine gut durchdachte Reform des Gesundheitswesens kann einen weiteren Beitrag zu den Armutsbekämpfungsbemühungen der EU leisten. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten das Potenzial der im Rahmen der EU4Health-Maßnahmen entwickelten Instrumente und Leitlinien nutzen, einschließlich derjenigen, die eine gerechtere Verteilung der Gesundheitsleistungen, eine erschwinglichere Gesundheitsversorgung oder einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen bewirken können. Diese Maßnahmen umfassen auch Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Behebung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen, z. B. Modelle für die Personalplanung im Gesundheitswesen sowie faire und nachhaltige Programme für die Arbeitskräftemobilität mit den Herkunftsländern, um Pflegekräfte für die EU zu gewinnen, unter anderem im Rahmen von Fachkräftepartnerschaften. Die Kommission stärkt die territoriale Dimension der Europäischen Säule sozialer Rechte durch die jüngsten territorialen Strategien auf EU-Ebene7 und bereitet eine Strategie für Gebiete in äußerster Randlage und eine Strategie für das Recht zu bleiben vor, wobei ein besonderer 7 Dazu gehören die EU-Agenda für Städte, die Mitteilung zu den östlichen Regionen der EU an der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine und die EU-Strategie für Inseln. 16 Schwerpunkt auf einem verbesserten Zugang zu Chancen und essenziellen Dienstleistungen liegt, damit sich die Menschen an dem Ort, den sie als Zuhause betrachten, entfalten können. Ungleichheiten beginnen früh im Leben und summieren sich im Laufe der Zeit. Anhaltende Ungleichheiten im Bildungsbereich, die durch unzureichende Investitionen und Lehrkräftemangel in benachteiligten Gebieten noch verschärft werden, schränken nach wie vor die soziale Mobilität und das wirtschaftliche Potenzial ein. Bei Ungleichheit geht es nicht nur um die heutigen Ergebnisse, sondern auch um Gerechtigkeit über Generationen hinweg8. Um die Weitergabe von Ungleichheiten über Generationen hinweg zu verringern, bedarf es politischer Maßnahmen, die frühzeitig eingreifen und verhindern, dass Benachteiligte im Laufe des Lebens nicht noch weiteren Benachteiligungen ausgesetzt sind. Die Strategie für Generationengerechtigkeit fördert eine stärkere langfristige Perspektive in der Politikgestaltung und misst den Ansichten und Anliegen junger Menschen mehr Gewicht bei. Im Gleichgewicht mit der Notwendigkeit, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, tragen angemessene und gezielte, ortsbezogene und personenzentrierte Sozialinvestitionen dazu bei, die Anhäufung sozialer Benachteiligungen zu verhindern und die langfristigen budgetären und wirtschaftlichen Kosten zu senken. Die gestärkte Europäische Garantie für Kinder und das neue EU-Ziel zur Verbesserung der Grundkompetenzen benachteiligter Lernender sind wichtige Instrumente, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Darüber hinaus kann ein breiter Zugang zu Zusatzrenten helfen, angemessene Renten für künftige Rentnerinnen und Rentner aufrechtzuerhalten, insbesondere angesichts der Auswirkungen, die der demografische Wandel in der Union auf die Haushalte haben wird9. Maßnahmen:  Die Kommission wird weitere Unterstützung bei der Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie leisten, insbesondere für KMU.  Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Indikatoren zur Überwachung der sozioökonomischen Ungleichheiten und der sozialen Mobilität vornehmen.  Die Kommission wird Leitlinien für inklusive Einstellungspraktiken über die EU- Plattform der Chartas der Vielfalt bereitstellen. 8 Die Gemeinsame Forschungsstelle unterstützt diese Strategie mit einem Überwachungsinstrument (das offiziell im September eingeführt werden soll), mit dem sich die derzeitige wirtschaftliche, soziale, ökologische und gesellschaftliche Resilienz verschiedener Altersgruppen nachverfolgen lässt. Das Instrument ermöglicht es zudem, die Entwicklung der Lebensbedingungen im Zeitverlauf zu bewerten, indem die derzeitigen Bedingungen mit denen derselben Altersgruppen in der Vergangenheit verglichen werden. 9 In diesem Zusammenhang hat die Kommission im November 2025 ein Paket zu Zusatzrenten mit einer Reihe legislativer und politischer Maßnahmen angenommen, mit denen die private und betriebliche Altersvorsorge in der gesamten EU gefördert werden soll, um zur Gewährleistung eines angemessenen Ruhestandseinkommens beizutragen. 17  Im Einklang mit den Verpflichtungen, die im Rahmen der Union der Kompetenzen eingegangen wurden, entwickelt die Kommission derzeit ein Bildungspaket, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit in der Schulbildung zu unterstützen, sowie eine Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung, um die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung attraktiver, innovativer und inklusiver zu gestalten.  Die Kommission arbeitet an der Strategie für das Recht zu bleiben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Beseitigung territorialer Unterschiede beim Zugang zu essenziellen Dienstleistungen liegt.  Mit der künftigen EU-Jugendstrategie für die Zeit nach 2027 soll sichergestellt werden, dass alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, ihr Potenzial auf faire und inklusive Weise voll auszuschöpfen (2027). 4. Verwirklichung der sozialen Rechte für alle – die gemeinsamen Anstrengungen neu beleben 4.1. Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung Da sich die sozialen und beschäftigungspolitischen Herausforderungen weiterentwickeln, muss der soziale Besitzstand der EU wirksam, zugänglich und leicht umsetzbar bleiben, wobei die Rechte und Standards, auf denen das europäische Sozialmodell beruht, uneingeschränkt zu wahren sind. Im Einklang mit der Verpflichtung der Kommission zur „Einfachheit der Gestaltung“ werden künftige Initiativen weiterhin so ausgelegt, dass Aspekte der Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung von Anfang an berücksichtigt werden, aber auch die Rechte und Schutzmaßnahmen gewahrt bleiben. Die Kommission ist entschlossen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Arbeitskräfte und Bürgerinnen und Bürger proaktiv und sinnvoll zu verringern und gleichzeitig die Sozialstandards aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck wird sie im Rahmen des Europäischen Semesters die Herausforderungen bei der Umsetzung ermitteln und eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die wirksame Anwendung des sozialen Besitzstands der EU zu erleichtern. Das bevorstehende Paket für faire Arbeitskräftemobilität wird zu diesen Zielen beitragen, indem einfachere, gerechtere und wirksamere Vorschriften für die Mobilität von Arbeitskräften, einschließlich Grenzgängern, gefördert werden und gleichzeitig die Durchsetzung gestärkt und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts unterstützt wird. Die Kommission verstärkt ihre Bemühungen, um sicherzustellen, dass der soziale Besitzstand für seinen Zweck geeignet bleibt. Dazu gehören Stresstests für bestehende Rechtsrahmen und gegebenenfalls kontinuierliche Umsetzungsdialoge mit Interessenträgern und Sozialpartnern, um praktische Hindernisse für die Umsetzung sowie Vereinfachungsmöglichkeiten zu ermitteln. Künftige Initiativen wie das Paket für faire Arbeitskräftemobilität und bestimmte Elemente des Rechtsaktes über hochwertige 18 Arbeitsplätze werden spürbar zur Vereinfachung und zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen und gleichzeitig die Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Rechte von Grenzgängern, stärken, die Durchsetzung des Sozial- und Arbeitsrechts verbessern und unlauteren Wettbewerb sowie Sozialbetrug und -missbrauch bekämpfen. 2027 wird die Kommission die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union überprüfen. Im Einklang mit dem Pakt für den europäischen sozialen Dialog 2025 wird die Kommission die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weiter verstärken, deren Rolle sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung bleibt. Auch die Organisationen der Zivilgesellschaft werden weiterhin wichtige Partner sein, da sie eine entscheidende Rolle bei der Konzipierung inklusiver beschäftigungs- und sozialpolitischer Maßnahmen spielen, indem sie marginalisierten Gruppen mehr Gehör verschaffen, Umsetzungslücken überwachen und Innovationen an der Basis fördern. Die Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen wird fortgesetzt, um die Umsetzung, die Beweiserhebung und die Überwachung zu fördern. Bestehende Governance-Strukturen und Kooperationsmechanismen werden weiter genutzt, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern und die Umsetzung politischer Maßnahmen zu verbessern. 4.2 Koordinierung, Finanzierung und Überwachung der sozial- und beschäftigungspolitischen Prioritäten Während die Mitgliedstaaten daran arbeiten, ihre nationalen Strategien, Reformen und Investitionen mit der Europäischen Säule sozialer Rechte und den Kernzielen für 2030 in Einklang zu bringen, sind koordinierte Maßnahmen, eine optimierte Verwendung der EU- Mittel und eine strenge Überwachung, auch auf Ebene der Teilziele, von entscheidender Bedeutung, um konkrete Fortschritte zu erzielen. Das Europäische Semester und die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2026 enthalten einen klaren Fahrplan, und ihre Umsetzung erfordert starke Investitionen und eine datengestützte Politikgestaltung. Der Zyklus des Europäischen Semesters 2026 war das zweite Jahr der Umsetzung des neuen EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, in dem die Säule fest verankert ist. Der neue Rahmen ermöglichte eine verstärkte Integration der Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Bildungs-, Kompetenz- und Sozialpolitik in den Prozess des Semesters, unter anderem durch die Einführung eines Rahmens für soziale Konvergenz. Diese stärkere politische Integration spiegelt die Rolle von Sozialreformen und Investitionen als Triebkräfte für inklusives Wirtschaftswachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wider. Darüber hinaus sorgte der Zyklus des Europäischen Semesters 2026 für einen wichtigen Wandel, da die Wettbewerbsfähigkeit noch stärker aus den Augen der Bevölkerung betrachtet wurde. Es wurde die allererste Empfehlung zum Humankapital eingeführt. Ferner wurde im Rahmen des Semesters eine umfassende Analyse der politischen Maßnahmen für erschwinglichen Wohnraum und der Herausforderungen im Bereich der Arbeitsplatzqualität vorgelegt, wobei der aktualisierte Überwachungsrahmen des Beschäftigungsausschusses die Grundlage bildete. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. 19 Um die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene weiter zu verbessern, müssen sich die Politikbewertung und -gestaltung auf zuverlässige und angemessene Daten stützen. Zu diesem Zweck werden Anstrengungen unternommen, um eine EU-Plattform für Verwaltungsdaten einzurichten, die einen verbesserten Zugang gewährleistet und die Sekundärnutzung von Beschäftigungs-, Sozialversicherungs- und Steuerdaten für politische Analysen, Evaluierungen, Forschungszwecke und Überwachung ermöglicht. Die Verwendung dieser Daten kann effizienter, kostengünstiger und schneller sein als Alternativen wie Umfragedaten. Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bestehende und künftige EU- Finanzierungsinstrumente optimal zu nutzen und sicherzustellen, dass die Mittel in vorrangige Bereiche wie Kompetenzentwicklung, Sozialschutz, Integration in den Arbeitsmarkt und den gerechten Übergang fließen. Im Rahmen von NextGenerationEU nach der COVID-19-Pandemie wurden die Mitgliedstaaten mit mehr als 144 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bei der Umsetzung von Reformen und Investitionen unterstützt, die den Zugang zu hochwertiger Bildung, Beschäftigung und Pflege betreffen und zu Chancengleichheit und sozialer Inklusion beitragen. Mit einem EU-Haushalt von 94 Mrd. EUR (139 Mrd. EUR unter Einbeziehung der nationalen Kofinanzierung) ist der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) nach wie vor ein Eckpfeiler für die Unterstützung von Initiativen, mit denen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion gefördert werden. Seine derzeitige Förderperiode wurde nach den Grundsätzen der Säule programmiert, sodass er das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der Säule bildet. Die Finanzierungsziele spiegeln die drei Kapitel der Säule wider, und in den Mindestausgabenschwellen kommt das starke Engagement für die Umsetzung der Grundsätze der Säule zum Ausdruck. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt diese Bemühungen ebenfalls, nämlich durch die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um den Zugang zu hochwertigen und inklusiven Dienstleistungen zu fördern. Außerdem wird der Klima-Sozialfonds, der aus den Einnahmen aus dem Verkauf der EHS-Zertifikate finanziert wird, weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Abmilderung der potenziellen sozialen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems (EHS2) für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren spielen, um sicherzustellen, dass schutzbedürftige Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen auf dem Weg der EU zur Klimaneutralität unterstützt werden. Darüber hinaus umfasst Erasmus+ horizontale Prioritäten für den grünen und den digitalen Wandel und ist ein wichtiges Instrument für den Aufbau von Wissen, Kompetenzen und Einstellungen in Bezug auf den Klimawandel, die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung sowie digitale Bildung und Kompetenzen. Im laufenden Programmplanungszeitraum wurden die Mitgliedstaaten auf Anfrage auch durch das Instrument für technische Unterstützung (TSI) bei der Gestaltung und Umsetzung von Reformen unterstützt, die für die Europäische Säule sozialer Rechte relevant sind, zum Beispiel 20 in Bereichen wie Arbeitsmarktpolitik, Steuerung der Kompetenzen, Sozialschutz, Gesundheitspolitik und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen. Im verbleibenden Zeitraum des TSI-Zyklus 2021-2027 kann die gezielte technische Unterstützung den Mitgliedstaaten weiterhin dabei helfen, die administrativen und institutionellen Kapazitäten zu stärken, die für die Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit der Säule erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, alle Finanzierungsmöglichkeiten sowohl im laufenden Programmplanungszeitraum als auch im Rahmen der vorgeschlagenen Pläne für national-regionale Partnerschaften im nächsten langfristigen EU-Haushalt in vollem Umfang zu nutzen. Über die direkte Finanzierung hinaus sollten die Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur Mobilisierung privater Investitionen im Rahmen von InvestEU und des künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit sondieren, um innovative Lösungen, die mit den Zielen der Säule im Einklang stehen, auszuweiten. Öffentlich-private Partnerschaften, gemischte Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien können als wirksame Hebel dienen, um zusätzliche Ressourcen zu erschließen, die Wirkung der EU-Finanzierung zu verstärken und nachhaltige, marktorientierte Lösungen zu fördern. 5. Schlussfolgerung Die vollständige Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte ist für die Union mehr als eine Notwendigkeit – sie bedeutet einen strategischen Vorteil, der Chancen und Handlungskompetenz fördert und ihre Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht. Die Kommission fordert alle Partner auf, die gemeinsamen Anstrengungen zu intensivieren und die Europäische Säule sozialer Rechte sowie die politischen Ziele für 2030 in den Mitgliedstaaten und in der Union vollständig umzusetzen. Dies erfordert eine gezielte und langfristige Finanzierung sowie strategische und politische Reformen und Maßnahmen, die einen dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Nutzen bringen. Die Säule hat sich bewährt und ist nach wie vor der Kompass für ein starkes und widerstandsfähiges soziales Europa. Ihre 20 Grundsätze tragen dazu bei, die soziale Marktwirtschaft in Europa zu stärken, die für viele ein Zeichen der Hoffnung ist, da unsere Arbeitsmärkte und Gesellschaften grundlegende Veränderungen durchlaufen. In einer Zeit, in der unsere Union vor großen Herausforderungen steht, müssen wir den sozialen Rechten mehr Sichtbarkeit geben und die Bewertung der Sozialstandards und der sozialen Aufwärtskonvergenz verstärken. Der 10. Jahrestag der Proklamation der Säule im Jahr 2027 ist ein guter Anlass, um ihre Umsetzung zu beschleunigen und das Engagement zu betonen, auch weiterhin eine starke soziale Dimension in der Gegenwart und Zukunft der Europäischen Union zu verankern. In Zeiten eines tiefgreifenden und raschen Wandels ist die Säule – und die soziale Dimension Europas insgesamt – der deutlichste Ausdruck der Werte der EU und dessen, was uns zusammenhält. Die Säule bietet die notwendigen Sicherheitsnetze und einen klaren und 21 widerstandsfähigen Rahmen, um die durch KI und den technologischen, demografischen und geopolitischen Wandel verursachten Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen. Die Stärkung ihrer Umsetzung ist eine gemeinsame Verantwortung, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beginnt, wobei den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle zukommt. Daher müssen wir unter voller Achtung und Anerkennung der verschiedenen Ansätze in Europa unsere Maßnahmen verstärken, unsere gemeinsamen Werte bekräftigen und uns erneut zu den 20 Grundsätzen und Rechten der Säule bekennen, um den Menschen, der Wirtschaft und der gesamten Gesellschaft die bestmöglichen Chancen zu eröffnen. Drucksache 515/26 - 22 -

Relationen