Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 798/25
17.12.25
EU - AIS - FSFJ - Fz - Wi - Wo
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europäischer Plan
für erschwinglichen Wohnraum
COM(2025) 1025 final; Ratsdok. 17011/25
Der Bundesrat wurde am 19. Dezember 2025 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch
durch die Bundesregierung unterrichtet.
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 16.12.2025
COM(2025) 1025 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
{SWD(2025) 1053 final}
DE DE
Einführung
„Ein Haus, das ist mehr als einfach nur vier Wände und ein Dach. Es bedeutet Sicherheit,
Wärme, ein Ort für Familie und Freunde. Es ist der Platz, wo man sich zu Hause fühlt. Aber
für zu viele Europäer bringt das Zuhause heute große Sorgen mit sich. Es kann Verschuldung
oder Unsicherheit bedeuten. – Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union
Unsere Häuser, unsere Wohnungen sind die Bausteine unserer Gemeinschaften, das
Fundament unserer Gesellschaft und unserer Demokratie. Wohnraum ist nicht nur eine Ware,
sondern ein Grundrecht und ein Eckpfeiler der Menschenwürde. In ganz Europa herrscht
jedoch augenscheinlich ein Gefühl der Ungerechtigkeit aufgrund der schieren
Unerschwinglichkeit und Nichtverfügbarkeit von Wohnraum.
Europa sieht sich derzeit mit mehr als nur einer Wohnraumkrise konfrontiert. Es handelt sich
um eine soziale Krise. Sie schwächt unseren Zusammenhalt und bedroht unsere
Wettbewerbsfähigkeit, indem sie die Mobilität von Arbeitskräften und die Bildungsmobilität
einschränkt und dadurch den Arbeitskräftemangel in den Wachstumspolen verschärft. Europa
muss entschlossen handeln, um dabei zu helfen, Wohnraum für alle Europäerinnen und
Europäer erschwinglicher zu machen. Gleichzeitig sollten Anstrengungen zur Verbesserung
der Erschwinglichkeit mit Nachhaltigkeit und Qualität einhergehen. Energieeffiziente
Wohnungen, die stabil und mit dem geringstmöglichen CO2-Fußabdruck gebaut werden,
senken die Instandhaltungs- und Wohnnebenkosten und steigern gleichzeitig den langfristigen
Wert, wobei eine ausreichende Qualität für gesunde, sichere und menschenwürdige
Lebensbedingungen von entscheidender Bedeutung ist. Durch die Integration dieser Ziele
wird sichergestellt, dass die europäische Wohnraumpolitik dauerhafte soziale, wirtschaftliche
und ökologische Vorteile mit sich bringt.
Die Kommission schlägt heute einen Plan zur Verwirklichung dieser Vision vor. Dieser erste
Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen,
die dazu beitragen sollen, die strukturellen Ursachen dieser Krise zu bekämpfen und
Ergebnisse für die Europäerinnen und Europäer zu erzielen. Ziel ist es, das Wohnraumangebot
zu erhöhen, Investitionen und Reformen anzustoßen und die bedürftigsten Menschen und
Gebiete zu unterstützen. Der Plan zeigt auch einen neuen Weg auf, wie EU-Institutionen,
nationale, regionale und lokale Regierungen, Finanzinstitute und Interessenträger
zusammenarbeiten können, um die Wohnraumkrise zu bewältigen.
Wohnraum fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte.
Die EU wird ihren vollen Beitrag leisten, aber nur durch gemeinsames Handeln auf allen
Ebenen können wir sicherstellen, dass alle Europäerinnen und Europäer Zugang zu der
Art von Wohnraum haben, die sie verdienen.
1. Europas Wohnraumkrise: eine drängende und gemeinsame Herausforderung
Zwischen 2013 und 2024 sind die nominalen Wohnimmobilienpreise in der gesamten EU um
mehr als 60 % und damit schneller als das Haushaltseinkommen gestiegen, während die
durchschnittlichen Mieten um rund 20 % teurer wurden, wobei sich neue Mietverträge
deutlich verteuerten. Die Investitionen in das Wohnraumangebot sind in den letzten zehn
Jahren deutlich zurückgegangen. Das Angebot hat aufgrund der hohen Baukosten, der
2
Innovationsdefizite, des Fachkräftemangels und des übermäßigen Verwaltungsaufwands nicht
mit der steigenden Nachfrage Schritt gehalten. Die Genehmigungen für Wohngebäude sind
seit 2021 um 22 % zurückgegangen, und nicht der gesamte vorhandene Wohnraumbestand
wird vollständig genutzt, da etwa 20 % der Wohnungen leer stehen.
Die Kommission geht davon aus, dass die EU mehr als zwei Millionen Wohnungen pro
Jahr benötigen wird, um der derzeitigen Nachfrage gerecht zu werden. Dies entspricht
jährlich etwa 650 000 Wohnungen zusätzlich zu den 1,6 Millionen Wohnungen, die
derzeit gebaut werden. Die Bereitstellung dieser zusätzlichen Wohnraumeinheiten würde etwa
150 Mrd. EUR pro Jahr kosten.
Die Wohnraumkrise betrifft nun zunehmend ein breiteres Segment der Gesellschaft, da immer
mehr Haushalte mit mittlerem Einkommen Schwierigkeiten beim Zugang zu erschwinglichem
Wohnraum haben. Systemrelevante Arbeitskräfte, einschließlich Lehrer, Krankenschwestern,
Feuerwehrleute oder Polizeibeamte, können es sich nicht leisten, in den Gemeinschaften zu
leben, denen sie dienen. Viele junge Menschen sind gezwungen, ihr Studium abzubrechen,
Beschäftigungsmöglichkeiten abzulehnen, die Familiengründung oder Familienvergrößerung
aufzuschieben oder in überfüllten und minderwertigen Unterkünften zu leben. Die am
stärksten Benachteiligten in unserer Gesellschaft haben aufgrund steigender Mieten und
begrenztem Zugang zu Sozialwohnungen am stärksten zu kämpfen, wodurch das Risiko der
Obdachlosigkeit steigt. Da die Lebenshaltungskosten weiter steigen, müssen immer mehr
Europäerinnen und Europäer Opfer bringen, um über die Runden zu kommen.
In bestimmten Gebieten ist die Krise besonders heftig zu spüren. Europas Städte und beliebte
Fremdenverkehrsorte stehen am stärksten unter Druck. Gleichzeitig sind von Abwanderung
betroffene und ländliche Gebiete, einschließlich einiger Gebiete in äußerster Randlage der
EU, mit sinkenden Preisen und Schwierigkeiten beim Zugang zu grundlegenden Diensten,
darunter Sozialleistungen, und Infrastruktur konfrontiert.
Zusammen mit diesem Plan legt die Kommission eine Analyse der wichtigsten Ursachen
der Wohnraumkrise1 vor, die die politische Ausrichtung und die vorgestellten Maßnahmen
untermauert.
2. Europas Antwort: ein Plan für erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen
Wohnraum
Die gemeinsamen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wohnraum in Europa
erfordern eine gemeinsame Antwort. Die EU kann und muss eine stärkere Rolle bei der
Unterstützung, Koordinierung und Verstärkung nationaler, regionaler und lokaler
Anstrengungen spielen – nicht, indem sie diese Anstrengungen ersetzt, sondern indem sie
gemeinsame Ziele ausruft und Ressourcen bereitstellt. Europäische Lösungen müssen die
Vielfalt des Wohnraumbedarfs, der Märkte und der Verwaltungssysteme auf dem gesamten
Kontinent widerspiegeln und gleichzeitig unsere gemeinsamen Ziele voranbringen.
Die in diesem Plan vorgestellten Maßnahmen beruhen auf breit angelegten Konsultationen,
einschließlich einer öffentlichen Konsultation, zu der mehr als 13 300 Antworten eingingen.
Mit dem Plan wird der Aufforderung des Europäischen Rates vom Oktober 2025 entsprochen,
1 Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. COM(2025) 1025.
3
einen ehrgeizigen und umfassenden Plan für erschwinglichen Wohnraum vorzulegen2. Er baut
auf der Arbeit auf, die das Europäische Parlament über seinen Sonderausschuss zur
Wohnraumkrise in der EU und der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz) geleistet haben3. Die Kommission hat auch Beiträge des Europäischen
Ausschusses der Regionen, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, von
Vertretern der Städte und Regionen in der gesamten EU und eines breiten Spektrums von
Interessenträgern eingeholt. Der Plan stützt sich ferner auf die unabhängigen Empfehlungen
des Wohnraumbeirats4.
Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum stützt sich auf vier Säulen, in denen
Handlungsbedarf besteht:
I. Steigerung des Angebots
II. Mobilisierung von Investitionen
III. Bereitstellung unmittelbarer Unterstützung bei gleichzeitigem Vorantreiben von
Reformen
IV. Unterstützung der Bedürftigsten
Innerhalb dieser vier Säulen werden in diesem Plan zehn Handlungsschwerpunkte
festgelegt, in denen die EU einen Mehrwert schaffen und die Bemühungen anderer Behörden
und Interessenträger unterstützen kann, darunter eine neue Gesetzgebungsinitiative zu
kurzzeitigen Vermietungen als Teil eines Rechtsakts für erschwinglichen Wohnraum, ein
Vereinfachungspaket und die Mobilisierung neuer Investitionen im Rahmen dieses und
des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Außerdem werden Bereiche
vorgeschlagen, in denen die Mitgliedstaaten vorrangig tätig werden könnten und sollten. Eine
neue Europäische Allianz für Wohnraum wird diese Maßnahmen durch die
Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten,
Städten, Regionen, anderen EU-Institutionen und Interessenträgern unterstützen.
Der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum wird zusammen mit einer
Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur besseren Unterstützung für erschwinglichen
Wohnraum, einer Europäischen Strategie für den Wohnungsbau sowie einer Mitteilung
und einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Neuen Europäischen Bauhaus
vorgelegt. Er wird 2026 durch ein Bürger-Energiepaket ergänzt, das auf eine weitere Senkung
der Energiekosten, einen gerechten Übergang, die Beseitigung von Energiearmut und die
Stärkung von Menschen und Gemeinschaften abzielt.
Säule I. Steigerung des Angebots
Um das Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage zu beheben, braucht es
erheblich mehr neue Wohnungen, insbesondere in Gebieten mit hoher Nachfrage. Der Ausbau
von sozialem und erschwinglichem Wohnraum ist besonders wichtig, um Haushalte mit
niedrigem und mittlerem Einkommen zu unterstützen.
Das Wohnraumangebot wird durch geringe Produktivität, unzureichenden Umfang und
unzureichende Kapazität, hohe Kosten im Bau- und Renovierungssektor sowie einen Mangel
an qualifizierten Arbeitskräften eingeschränkt. Viele und komplexe Vorschriften auf allen
2 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 23. Oktober 2025. Siehe: 20251023-european-council-conclusions-en.pdf.
3 Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes vom 1. Dezember 2025.
4 https://housing.ec.europa.eu/document/e8944c5e-6098-495c-8ecd-da7da9738588_de.
4
Spaniens strategisches Projekt zur
wirtschaftlichen Erholung und Transformation
im Bereich des industrialisierten Baugewerbes
zielt darauf ab, 15 000 erschwingliche,
hochwertige und energieeffiziente
Wohnraumeinheiten pro Jahr bereitzustellen,
wobei mit Investitionen in Höhe von
1,3 Mrd. EUR über einen Zeitraum von zehn
Jahren hinweg für jeden von der öffentlichen
Hand investierten Euro private Investitionen
in Höhe von 1,4 EUR mobilisiert werden
sollen.
Regierungsebenen führen zu zusätzlichen Verzögerungen und Kosten. Inspiriert durch das
Neue Europäische Bauhaus muss Europa eine Führungsrolle beim Wandel des Wohnraums
übernehmen, bei dem Erschwinglichkeit mit Nachhaltigkeit und Qualität verknüpft wird, um
inklusive, zukunftssichere Lebensräume zu schaffen. Investitionen in die Digitalisierung in
jeder Phase der Planung, der Gestaltung, der Genehmigung und des Betriebs von Wohnungen
werden das Wohnraumangebot weiter erhöhen.
Neben der Schaffung von neuem Wohnraum sollte die möglichst effiziente Nutzung des
vorhandenen Gebäudebestands unter Vermeidung von unnötigen Abrissarbeiten und Abfall
eine Priorität sein. Dazu gehören die Renovierung und Umwidmung ineffizienter Gebäude
und die Wiederinbetriebnahme leer stehender Immobilien sowie die Regulierung von
kurzfristigen Vermietungen, wenn diese mit der langfristigen Nutzung von Wohnraum
konkurrieren. Die Verbesserung der Verkehrsverbindungen und der Breitbandanbindung
sowie die Bereitstellung grundlegender Dienste können auch dazu beitragen, unzureichend
genutzten Wohnraum in ländlichen Gebieten rentabler und attraktiver zu machen, den Druck
auf die städtischen Märkte zu verringern und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung
in der gesamten EU zu unterstützen.
Maßnahme 1. Produktivität, Kapazität und Innovation in der Bauindustrie stärken
In den letzten zehn Jahren sind die Bau- und Renovierungskosten schneller gestiegen als die
Inflation, während die Produktivität der Branche stagniert hat. Die Bauindustrie ist für die
Wettbewerbsfähigkeit Europas von
entscheidender Bedeutung und muss ihre
Kapazitäten und ihren Umfang erhöhen, um der
Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.
Mehr Investitionen in Innovation und
Technologie, der Übergang zu einer stärker
kreislauforientierten Wirtschaft, innovative
Materialien und die Anwendung moderner
Baumethoden, die durch neue harmonisierte
Normen ermöglicht werden, würden Zeit und
Kosten einsparen und die Resilienz der
Lieferketten verbessern.
Der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel im Baugewerbe ist nun dreimal so hoch wie vor
zehn Jahren. Bis 2035 wird mit mehr als 4 Millionen neuen Arbeitsplätzen gerechnet5. Daher
muss eine berufliche Laufbahn im Baugewerbe für neue Talente, einschließlich Frauen,
attraktiver werden. Während 11 % der mobilen Arbeitnehmer in der EU und 34 % der
mobilen Selbstständigen im Baugewerbe arbeiten, wird nur 1 % der Bauleistungen
grenzüberschreitend innerhalb der EU erbracht. Das Paket für faire Arbeitskräftemobilität im
Jahr 2026 wird die Durchsetzung der EU-Vorschriften für mobile Arbeitnehmer verbessern.
Ein gesunder, gut funktionierender und wettbewerbsfähiger Markt für Bau- und
Renovierungsarbeiten ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um die Preise niedrig zu
halten. Die Kommission wird im Hinblick auf Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige
Verhaltensweisen, die ein Tätigwerden auf EU-Ebene rechtfertigen könnten, wachsam sein.
5 Qualifikationsprognose des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).
5
Ziel Eine stärkere Industrie zur Förderung des Wohnungsbaus und der
Renovierung
Der Weg dahin Um die Bauindustrie dabei zu unterstützen, erschwinglichen Wohnraum
bereitzustellen, wird die Kommission
in enger Zusammenarbeit mit der Industrie Innovationen bei Bau-
und Renovierungsmaterialien und -methoden fördern und den
Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft und
digitalen Prozessen durch eine neue Europäische Strategie für
den Wohnungsbau, die zusammen mit diesem Plan vorgelegt
wird, unterstützen6;
durch einen Rechtsakt für Baudienstleistungen gewährleisten,
dass Unternehmen und Fachkräfte Baudienstleistungen ohne
Senkung der Arbeits- und Sozialstandards grenzüberschreitend
erbringen können (Q4/2026);
den Fachkräftemangel im Baugewerbe angehen, indem im Rahmen
des Kompetenzpakts, der Akademie für das Neue Europäische
Bauhaus und von Erasmus+ groß angelegte Schulungs- und
Ausbildungsprogramme für Berufe im Baugewerbe eingeführt
werden und Innovationen im Baugewerbe in den Lehrplänen auf
der Grundlage der Initiative „Build Up Skills“ gefördert werden7;
etwaige wettbewerbswidrige Praktiken im Bausektor
überwachen und erforderlichenfalls Maßnahmen in enger
Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes
in Fällen treffen, die von seinen Mitgliedern verfolgt werden.
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die durch das EU-Recht
gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, indem sie Investitionen unterstützen,
die das Bauen erschwinglicher machen können – einschließlich der
Einführung moderner Bau- und Renovierungsmethoden sowie innovativer
Materialien, Lösungen bezüglich der Barrierefreiheit und groß angelegter
Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsbemühungen – sowie
nachhaltiger machen, und zwar durch Investitionen in eine CO2-arme und
biobasierte europäische Fertigung oder durch die Berücksichtigung
einschlägiger Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei
Förderregelungen.
Maßnahme 2. Zur Beschleunigung des Wohnraumangebots Bürokratie abbauen
Das Wohnraumangebot unterliegt zahlreichen strengen Vorschriften, die auf europäischer,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene festgelegt werden und darauf abzielen, unsere
Sicherheit und Lebensqualität zu erhalten, soziale und wirtschaftliche Ziele zu fördern und
unsere Umwelt und unser kulturelles Erbe zu schützen. Diese Vorschriften sind vielfältig und
6 COM(2025) 991.
7 Die Initiative wird im Rahmen des LIFE-Teilprogramms „Energiewende“ auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet.
6
Durch die niederländische Initiative Omgevingswet
konnte die Genehmigungsdauer von 26 Wochen auf
8 Wochen verkürzt werden, indem ein Portal zur
Überprüfung der geltenden Vorschriften als zentrale
Anlaufstelle eingerichtet wurde und von dem Ansatz
„Sie benötigen eine Genehmigung, außer“ zu „Sie
benötigen keine Genehmigung, außer“
übergegangen wurde.
Der deutsche „Hamburg-Standard“ ist eine
Kombination von 65 Maßnahmen zur Reduzierung
der Kosten für geförderten Wohnungsbau auf
3 000 EUR pro m2.
Estland verfügt über ein vollständig digitalisiertes
Baugenehmigungssystem, das von allen
79 Gemeinden genutzt wird und jährlich mehr als
42 000 Verfahren abwickelt. Alle Behörden bewerten
dasselbe Projekt gleichzeitig online, wodurch viel
Zeit und Geld eingespart wird.
bestehen unter anderem als Bauvorschriften, Flächennutzungs- und Flächenwidmungspolitik,
Vergabe öffentlicher Aufträge und lokale Steuern. Allzu oft führen sie jedoch zu einem
Verwaltungsaufwand, der unnötige Kosten und Verzögerungen verursacht und das Angebot an
Wohnraum dort einschränkt, wo es am dringendsten benötigt wird.
Die Kommission ergreift bereits jetzt Maßnahmen zur Vereinfachung des EU-
Rechtsrahmens, durch die das Wohnraumangebot verbessert wird, und sie wird dies auch
weiterhin tun, unter anderem durch die Einbeziehung von Wohnraum in andere einschlägige
Vereinfachungsmaßnahmen, wenn dies angebracht ist. Im Juli 2025 nahm die Kommission
Änderungen am Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen an, um die Berichterstattung für
den Bausektor zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, auch für die
vielen in den Bereichen Bau und Renovierung tätigen Kleinstunternehmen sowie kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU)8. Am 10. Dezember 2025 legte die Europäische Kommission
eine Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen9 vor, mit der die Beschleunigung
und Straffung von Genehmigungsverfahren für strategische Sektoren, darunter
erschwinglicher und sozialer Wohnraum, erreicht werden soll. Es besteht weiterer Spielraum
für eine Vereinfachung der EU-Vorschriften und eine bessere Nutzung der bestehenden
Flexibilitätsmöglichkeiten, um das Wohnraumangebot zu erhöhen.
Gleichzeitig erfolgt die Festlegung der
meisten Vorschriften mit Auswirkungen
auf das Wohnraumangebot durch die
Mitgliedstaaten, auch auf regionaler und
lokaler Ebene, was häufig zu einem
komplexen Nebeneinander von Vorschriften
in der gesamten EU und innerhalb einiger
Mitgliedstaaten führt. Beispiele hierfür sind
die Begrenzung der Gebäudehöhe oder des
Gebäudevolumens durch die Festlegung von
Mindestflächengrößen oder einer
Mindestanzahl von Parkplätzen, die allesamt
die Wohnraumdichte einschränken, die
Kosten erhöhen und mehr Flächen erfordern.
Projektinformationen werden häufig in
separaten Systemen gespeichert, die nicht
alle digital sind und eine manuelle Überprüfung von Dokumenten erfordern.
Die Vereinfachung von Vorschriften und Verfahren, die das Wohnraumangebot einschränken,
erfordert daher gemeinsame Anstrengungen der EU sowie der nationalen, regionalen und
lokalen Behörden, wobei die umfassenderen politischen Ziele, auch im Hinblick auf unser
Klima und unsere Umwelt, zu beachten sind.
Ziel Schnellere und einfachere Verwaltungsverfahren für die Bereitstellung
von Wohnraum
8 Delegierter Rechtsakt der Kommission zur Änderung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten
und der delegierten Rechtsakte zur Klimataxonomie und zur Umwelttaxonomie.
9 COM(2025) 984.
7
Der Weg
dahin
Die Kommission wird zum Bürokratieabbau beitragen, um die Bereitstellung
von erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum dort zu erleichtern, wo er
am dringendsten benötigt wird, indem sie ein Vereinfachungspaket zum
Wohnraum (2027) vorlegt, das Folgendes umfasst:
eine umfassende Bestandsaufnahme der einschlägigen EU-
Rechtsvorschriften und -Initiativen und deren kombinierte
Auswirkungen auf das Angebot und die Erschwinglichkeit von
Wohnraum unter Ermittlung von Möglichkeiten zur Verringerung
unnötigen Verwaltungsaufwands, insbesondere für KMU, zur
Beschleunigung von Genehmigungs- und Renovierungsverfahren und
zur Verbesserung der Kosteneffizienz, unter Achtung der
umfassenderen politischen Ziele;
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der wirksamen Umsetzung der
EU-Vorschriften, einschließlich im Rahmen des Vorschlags für eine
Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen eingeführter
Vereinfachungsmöglichkeiten, und Austausch bewährter Verfahren zur
Vereinfachung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Rahmen
der Europäischen Allianz für Wohnraum mit besonderem Schwerpunkt
auf der Digitalisierung als Wegbereiter.
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die nationalen, regionalen und
lokalen Planungs-, Flächenwidmungs- und Genehmigungsvorschriften und
Bauordnungen zu vereinfachen sowie die Verwaltungskapazitäten auch für die
Digitalisierung zu erhöhen. Sie werden ferner aufgerufen, die
Flexibilitätsmöglichkeiten der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher
Aufträge zu nutzen, um die kosteneffiziente und effiziente Bereitstellung von
Wohnraum zu fördern, insbesondere durch beschleunigte Verfahren und
gemeinsame Beschaffung.
Maßnahme 3. Erschwinglichkeit, Nachhaltigkeit und Qualität von Wohnraum
miteinander verbinden
Die bessere Erschwinglichkeit von Wohnraum sollte nicht auf Kosten der Nachhaltigkeit,
einschließlich der Stabilität, oder Qualität erfolgen. Die Energiekosten machen einen Großteil
der gesamten Lebenshaltungskosten der Haushalte aus. Im Aktionsplan für erschwingliche
Energie forderte die Kommission die Mitgliedstaaten zur Senkung der Steuern und Abgaben
auf, um Anreize für die Elektrifizierung zu schaffen und Preisrückgänge zu erzielen.
Einfachere Vertragsbedingungen und mehr Transparenz für die Verbraucher werden den
Wettbewerb ankurbeln und die Preise senken. Darüber hinaus verfügt der Bausektor über ein
enormes Potenzial zur Verringerung seiner Treibhausgasemissionen, seiner Abfälle und seines
Wasserverbrauchs, wenn innovativere, dekarbonisierte und biobasierte Materialien zum
Einsatz kommen.
Jeder in die Energieeffizienz von Wohnraum investierte Euro bedeutet Energieeinsparungen
in Höhe von zwölf Euro über die Lebensdauer der Investition hinweg. Renovierungen zur
Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden sind daher von entscheidender
Bedeutung für Kostensenkungen. Die Menschen benötigen jedoch sowohl Zugang zu
Finanzmitteln als auch zu vertrauenswürdigen Informationen, um handlungsfähig zu sein. Die
Haushalte sollten auch ihre eigene erneuerbare Energie erzeugen können, damit sie
8
Energiekosten einsparen und den Nutzen mit ihren Nachbarn in einer Energiegemeinschaft
teilen können.
Nachhaltigkeit beim Wohnraum betrifft auch Materialien, Wasser, lokale Mobilität,
Belastung durch Luftverschmutzung und Lärm sowie die Anpassung an den Klimawandel.
Die Einbeziehung der Wasserresilienz, einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und eines
soliden Hochwasserrisikomanagements in die Wohnraumentwicklung, wie in der
Europäischen Wasserresilienzstrategie10 dargelegt, wird langfristige Nachhaltigkeit und
Erschwinglichkeit ermöglichen.
Sozialer und erschwinglicher Wohnraum sollte die Qualität haben, die für die
Europäerinnen und Europäer angemessen ist, wobei besonderes Augenmerk auf Inklusion,
Fairness, Gesundheit, Sicherheit, Barrierefreiheit und Anpassbarkeit für alle Generationen
liegen sollte. Seit seiner Einführung im Jahr 2020 hat das Neue Europäische Bauhaus11 die
Werte Nachhaltigkeit, Qualität und Inklusion gefördert, um das tägliche Leben der Menschen
zu verbessern und ihre Stadtviertel zu gestalten. Es unterstützt erschwinglichen, nachhaltigen
und hochwertigen Wohnraum, indem die Finanzmittel aufgestockt und neue Lösungen für
inklusivere, gerechtere und barrierefreie Stadtviertel entwickelt und reproduziert werden.
Auch andere Initiativen wie die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte und die
EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel fördern den Einsatz innovativer und
kostensparender Lösungen für Erschwinglichkeit, Nachhaltigkeit, Klimaresilienz und Qualität
in der baulichen Umwelt.
Ziel Senkung der Lebenshaltungskosten für die Menschen in Europa bei
gleichzeitiger Aufrechterhaltung hoher Standards
Der Weg
dahin
Die Kommission wird
die Energiekosten für Haushalte senken, indem Renovierungen durch
folgende Maßnahmen beschleunigt werden:
o neue Partnerschaften für besseren Wohnraum zur
Überwindung praktischer Hindernisse auf lokaler Ebene bei der
Bereitstellung von Finanzmitteln bei der Erzielung von
Skaleneffekten (2026);
o Leitlinien für zentrale Anlaufstellen für die Renovierung von
Wohnraum als Teil eines Unterstützungspakets zur Finanzierung
der Energieeffizienz;
o Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung
umfassender nationaler Gebäuderenovierungspläne (2026);
Gemeinschaften und Haushalten helfen, Geld zu sparen und
zusätzliche Vorteile aus erneuerbaren Energien zu ziehen, indem die
Einrichtung von Energiegemeinschaften mit praktischen Instrumenten
unterstützt wird, um bestehende administrative, technische und
finanzielle Hindernisse mithilfe eines Aktionsplans für
Energiegemeinschaften (2026) zu beseitigen;
die Erneuerung von Stadtvierteln und die Verbesserung des Zugangs
10 COM(2025) 280 final.
11 https://new-european-bauhaus.europa.eu/index_en?prefLang=de&etrans=de.
9
Als Ergebnis der Halbzeitüberprüfung der
Kohäsionspolitik wird Kroatien seinen
Wohnraumbestand mit erschwinglichen Mieten in
städtischen Gebieten erweitern. EU-Mittel in
Höhe von 15 Mio. EUR werden durch Darlehen
mit Risikoteilung mobilisiert, die von der
nationalen Förderbank HBOR verwaltet werden.
Ein Teil der Darlehen kann abgeschrieben
werden, wenn die Kriterien im Zusammenhang
mit den Grundsätzen des Neuen Europäischen
Bauhauses erfüllt sind.
zu Finanzmitteln für von der örtlichen Bevölkerung betriebene
Lösungen für erschwinglichen Wohnraum durch das Neue
Europäische Bauhaus12 fördern.
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, der Renovierung und Umwidmung
bestehender Gebäude Vorrang einzuräumen und gleichzeitig unnötige
Abrissarbeiten zu vermeiden, um Stadtviertel wiederzubeleben.
Säule II: Mobilisierung von Investitionen
Die Gesamtinvestitionen in das Wohnraumangebot, die sowohl öffentliche als auch private
Mittel einschließen, sind in vielen Mitgliedstaaten zurückgegangen und liegen nach wie vor
unter dem Niveau, das zur Ankurbelung des Wohnraumangebots erforderlich ist. Dies lässt
sich auf geringere Investitionen aus verschiedenen wichtigen Quellen wie Privathaushalten,
Banken und öffentlichen Haushalten zurückführen. Verschiedene Faktoren kommen hier zum
Tragen, wie z. B. eine geringere Bereitstellung öffentlicher Mittel nach der großen
Finanzkrise, steigende Grundstücks- und Baukosten und strengere Bedingungen für die
Kreditvergabe. Um die Wohnraumlücke in den nächsten zehn Jahren zu schließen, wird es
von entscheidender Bedeutung sein, mehr öffentliche und private Investitionen zu
mobilisieren.
Die EU unterstützt dieses Ziel, indem sie im Rahmen des derzeitigen MFR bereits mindestens
43 Mrd. EUR an wohnraumbezogenen Investitionen über die Fonds der Kohäsionspolitik,
InvestEU, LIFE, das Binnenmarktprogramm und Horizont Europa sowie über
NextGenerationEU mobilisiert. Mit Blick auf die Zukunft werden aus dem Klima-Sozialfonds
Investitionen in Energieeffizienz, Gebäuderenovierung und saubere Wärme- und
Kälteversorgung finanziert.
Doch es kann und wird auch noch mehr getan werden. Die Verordnung zur
Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik13 ermöglicht es den Mitgliedstaaten und
Regionen nun, zusätzlich zu den bereits geplanten 10,4 Mrd. EUR14 für Energieeffizienz und
sozialen Wohnungsbau Mittel für
erschwinglichen Wohnraum bereitzustellen,
und bietet ihnen gleichzeitig Flexibilität und
finanzielle Anreize, Mittel zugunsten von
Wohnraum umzuwidmen. Diese regulatorische
Flexibilität und die Möglichkeit eines höheren
Kofinanzierungssatzes der Union für
Investitionen in Wohnraum bleiben bis 2029-
2030 bestehen, was eine weitere Umwidmung
in den kommenden Jahren erleichtern wird.
Schließlich wird ein neues Modell für
12 COM(2025) 1026 und COM(2025) 1027.
13 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und
(EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der
Halbzeitüberprüfung.
14 Einschließlich nationaler Kofinanzierung.
10
Der dänische Nationale Baufonds
„Landsbyggefonden“ ist ein revolvierender Fonds,
der 1967 zur Unterstützung von gemeinnützigem
Wohnraum eingerichtet wurde. Es handelt sich um ein
sich selbst finanzierendes System, das hauptsächlich
über Mieten bei gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaften finanziert wird. Seine
Mittel werden für die Renovierung, die Instandhaltung
und die Schaffung von sozialem Wohnraum sowie die
Erbringung sozialer Dienstleistungen verwendet.
Ähnliche revolvierende Fonds gibt es in anderen
Mitgliedstaaten, darunter in Österreich, Slowenien
und den Niederlanden, wo sie zur Förderung des
sozialen Wohnraums, zur Renovierung und zur
langfristigen Instandhaltung eingesetzt werden, wobei
häufig Mieterbeiträge mit öffentlicher Finanzierung
kombiniert werden, um langfristige Stabilität zu
gewährleisten.
Finanzierungsinstrumente dazu beitragen, kohäsionspolitische Mittel mit anderen Ressourcen
zu mobilisieren15.
Im nächsten langfristigen EU-Haushalt für 2028-2034 werden neue
Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen. Insbesondere ist in den künftigen Plänen für
national-regionale Partnerschaften sozialer und erschwinglicher Wohnraum als eines der
spezifischen Ziele enthalten, sodass die Mitgliedstaaten ihre spezifischen Herausforderungen
hinsichtlich wohnraumbezogener Investitionen und Reformen angehen können16. Auch die
EU-Fazilität trägt zu sozialem und erschwinglichem Wohnraum bei, während Erasmus+ für
Studierende Unterstützung für den Wohnraum bereitstellen kann, um den Zugang zu
Mobilität, Freiwilligentätigkeit und Bildung zu erleichtern und zu verbessern. Darüber hinaus
umfasst der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit soziale Infrastrukturen in seinen
allgemeinen Zielen und ermöglicht die Unterstützung der Dekarbonisierung von Gebäuden.
Parallel zu einer verstärkten Unterstützung auf EU-Ebene müssen auch die Mitgliedstaaten
ihre Investitionen erhöhen. Aus diesem Grund erleichtert die Kommission den Mitgliedstaaten
die finanzielle Unterstützung erschwinglichen Wohnraums durch die nachstehend dargelegte
Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen.
Um Investitionen in das Wohnraumangebot
zu mobilisieren, ist ein breites Bündnis von
Finanzakteuren entscheidend. Die
Europäische Investitionsbank (EIB) fördert
dies mit ihrem Aktionsplan für
erschwinglichen und nachhaltigen
Wohnraum. Nationale und regionale
Förderbanken und andere internationale
Finanzinstitutionen wie die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBWE) und die Entwicklungsbank des
Europarates (CEB) spielen eine
entscheidende Rolle bei der Mobilisierung
öffentlichen und privaten Kapitals und der
Bereitstellung beratender Unterstützung.
Die Entwicklung und Stärkung skalierbarer, innovativer Finanzierungsmodelle, die auf
erfolgreichen Beispielen wie revolvierenden Fonds aufbauen17, wird weiter dazu beitragen,
Synergien zwischen öffentlichem und privatem Kapital zu schaffen.
Maßnahme 4. Zusätzliche öffentliche und private Investitionen mobilisieren
Die Möglichkeiten für Investitionen in erschwinglichen und sozialen Wohnraum sind nach
wie vor zu fragmentiert und häufig nicht sichtbar genug, um Investoren und Projektträger
anzuziehen. Private Investitionen sind von entscheidender Bedeutung, und alle Mechanismen,
15 Siehe: swd-affordable-housing-2025_en.pdf.
16 Die Wirkung kann durch den Einsatz von Policy Loans für die Mitgliedstaaten noch verstärkt werden, die in der Lage sein
werden, die Pläne für national-regionale Partnerschaften zu unterstützen.
17 Ein revolvierender Fonds ist ein Finanzierungssystem, bei dem Kapital für bestimmte Zwecke wie die Finanzierung von
Projekten oder die Gewährung von Darlehen kontinuierlich aufgestockt und wiederverwendet wird. Wenn die Darlehen
zurückgezahlt werden, wird das Kapital für ein anderes Projekt weiterverliehen, sodass es wiederholt genutzt werden kann.
11
einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, müssen genutzt werden. Das Potenzial des
europäischen Ökosystems für Investitionen in den Wohnraum muss voll ausgeschöpft werden.
Hierzu entwickelt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe, nationalen
und regionalen Förderbanken und internationalen Finanzinstituten wie der CEB, der EBWE
und anderen wichtigen Partnern eine neue gesamteuropäische Investitionsplattform für
erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission nachdrücklich, dass die nationalen und
regionalen Förderbanken bestrebt sein werden, bis 2029 Mittel in Höhe von
375 Mrd. EUR in sozialen, erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum zu investieren,
unter anderem im Rahmen des Programms „InvestEU“, und dass die EIB-Gruppe ihre
Finanzierung von erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum erheblich aufgestockt hat
und beabsichtigt, sie in den nächsten Jahren weiter zu erhöhen, die Unterstützung auf alle
Mitgliedstaaten auszuweiten und EU-Mittel zu mobilisieren, um die Mitgliedstaaten,
Regionen und Städte beratend zu unterstützen. Die Kommission begrüßt ferner die
bedeutende Unterstützung, die internationale Finanzinstitutionen wie die CEB und die
EBWE bereits leisten und auch in den kommenden Jahren leisten werden.
Die Plattform wird die Zusammenarbeit zwischen Behörden und privaten Investoren
unterstützen, um Ressourcen zu bündeln und die Investitionen in das Wohnraumangebot in
der gesamten EU zu erhöhen. Sie wird direkten Zugang zu Informationen über
Finanzierungsmöglichkeiten, bewährte Verfahren, Fallstudien und innovative Ansätze in allen
Mitgliedstaaten bieten. Sie wird dazu beitragen, skalierbare und innovative
Finanzierungsmodelle zu entwickeln und die Projektbündelung durch ein digitales Portal, eine
Expertengruppe und freiwillige nationale Finanzierungszentren zu fördern. Die Plattform wird
die im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagenen Instrumente
ergänzen, um Begünstigten den Zugang zu EU-Mitteln zu erleichtern, insbesondere das
zentrale Zugangstor18. Sie wird mit dem Europäischen Bündnis zur Finanzierung der
Energieeffizienz (European Energy Efficiency Financing Coalition, EEEFC), das 2024 zur
Mobilisierung privater Finanzmittel für Energieeffizienz eingerichtet wurde,
zusammenarbeiten und gegebenenfalls gemeinsame Maßnahmen entwickeln.
Ein von Marktteilnehmern besonders hervorgehobenes Investitionshemmnis ist das Fehlen
eines Referenzrahmens für die Bewertung der sozialen Ergebnisse von
Wohnrauminvestitionen, was zu Unsicherheit bei den Projektbewertungen, hohen mit der
Erfüllung der Sorgfaltspflicht verbundenen Kosten und unverhältnismäßigen
Berichtspflichten für Wohnraumanbieter führt. Die Prüfung freiwilliger, auf Marktpraktiken
beruhender Leitlinien auf EU-Ebene könnte die öffentlich-private Zusammenarbeit erleichtern
und Investitionen mobilisieren, ohne neue Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten
einzuführen.
18 Das zentrale Zugangstor wird zum zentralen Zugangspunkt für konsolidierte Informationen über
Finanzierungsmöglichkeiten für Projektträger im Rahmen des nächsten MFR.
12
Ziel Erhöhung der öffentlichen und privaten Investitionen in erschwinglichen
und nachhaltigen Wohnraum
Der Weg
dahin
Die Kommission wird
den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, bewährten Verfahren und
innovativen Finanzierungsansätzen zur Mobilisierung öffentlicher und
privater Investitionen durch eine neue gesamteuropäische
Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen
Wohnraum, einschließlich eines digitalen Portals, einer Expertengruppe
und nationaler Hubs, verbessern (Q3/2026);
neue Investitionen in Wohnraum im Rahmen des derzeitigen MFR,
einschließlich zusätzlicher Investitionen von geschätzten 10 Mrd. EUR
unter InvestEU19 für die Jahre 2026 und 2027 und mindestens
1,5 Mrd. EUR für bislang eingegangene Vorschläge von Mitgliedstaaten
und Regionen zur Umwidmung der Kohäsionsfonds im Rahmen der
Halbzeitüberprüfung20, mobilisieren. Zusätzliche Unterstützung wird
auch aus dem Klima-Sozialfonds bereitgestellt;
neue Möglichkeiten zur Ausweitung von Wohnrauminvestitionen im
Rahmen des nächsten MFR anbieten, insbesondere im Rahmen der
Pläne für national-regionale Partnerschaften und der EU-Fazilität sowie
des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und seines neuen
ECF-InvestEU-Instruments, aufbauend auf dem erfolgreichen Modell
des Programms „InvestEU“;
die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung skalierbarer und innovativer
Finanzierungsmodelle für Wohnungsbauinvestitionen, wie Fremd-
/Eigenkapital, Mischfinanzierungen, Wohnungsbauanleihen und
revolvierende Fonds, durch den Austausch bewährter Verfahren und
technische Hilfe, gegebenenfalls unter Verwendung von EU-Mitteln,
unterstützen;
die Entwicklung eines freiwilligen und marktorientierten
Investitionsrahmens für erschwinglichen und sozialen Wohnraum
prüfen, um Investoren dabei zu unterstützen, ihre Investitionen zu
erhöhen;
den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand geben, um ihnen beim
Entwurf finanzieller und rechtlicher Lösungen zur Unterstützung
von sozialem und erschwinglichem Wohnraum zu helfen, wobei auch
Erwägungen zur öffentlichen Verschuldung berücksichtigt werden.
Die Mitgliedstaaten und Regionen werden aufgerufen, die Investitionen zur
Förderung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum zu erhöhen, unter
anderem durch die Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten und
Mischfinanzierungen im Rahmen der derzeitigen Kohäsionspolitik und durch
ihre Pläne für national-regionale Partnerschaften im Rahmen des nächsten
19 Auch dank der zusätzlichen Garantie im Rahmen der Omnibus-Änderung.
20 Vorschläge von Mitgliedstaaten, die bis zum 11. Dezember 2025 bereits eingegangen sind, einschließlich der nationalen
Kofinanzierung.
13
MFR.
Maßnahme 5. Schnellere und einfachere öffentliche Unterstützung für sozialen und
erschwinglichen Wohnraum ermöglichen
Die Kommission kommt den Forderungen lokaler, regionaler und nationaler Behörden und
Interessenträger nach, die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu überarbeiten, um die
Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern.
Nach den bestehenden EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen können die Mitgliedstaaten
den sozialen Wohnungsbau im Rahmen des Beschlusses über Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (im Folgenden „DAWI-Beschluss“) flexibel
unterstützen, um benachteiligten und sozial schwächeren Gruppen, einschließlich
Obdachlosen, zu helfen. Diese Unterstützung muss unabhängig von ihrer Höhe nicht bei der
Kommission angemeldet werden. Die Unterstützung für erschwinglichen Wohnraum wurde
jedoch auf 15 Mio. EUR pro Jahr begrenzt, wobei höhere Beträge gemeldet werden müssen21.
Um die Unterstützung für erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und
mittlerem Einkommen, einschließlich systemrelevanter Arbeitskräfte, Haushalte mit
besonderen familiären Umständen, Menschen mit Behinderungen und Studierende, zu
erleichtern, hat die Kommission beschlossen, den DAWI-Beschluss zu überarbeiten. Während
dieser Beschluss die Vorschriften für die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus
grundsätzlich unverändert lässt, wird darin ausdrücklich eine neue Kategorie von
erschwinglichem Wohnraum in jene Kategorien aufgenommen, die von der Meldepflicht
ausgenommen sind und für die es keine Ausgleichsobergrenze gibt. Auf diese Weise können
die Mitgliedstaaten ihre bestehenden Programme für den sozialen Wohnungsbau beibehalten
und zusätzliche Programme für erschwinglichen Wohnraum für andere Zielgruppen schaffen.
Außerdem wird im Rahmen der Überarbeitung eine Vereinfachung, Aktualisierung und
Präzisierung bestimmter Konzepte des DAWI-Beschlusses erfolgen. Die
Kommissionsdienststellen werden den Mitgliedstaaten auf Anfrage Leitlinien und
Unterstützung bieten, um ihnen bei der Gestaltung von DAWI für sozialen und
erschwinglichen Wohnraum im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen
beizustehen.
Ziel Ankurbelung öffentlicher Investitionen in erschwinglichen und sozialen
Wohnraum
Der Weg
dahin
Zusammen mit diesem Plan hat die Kommission die Vorschriften über
staatliche Beihilfen überarbeitet, um
den Mitgliedstaaten zu gestatten, Projekte für erschwinglichen
Wohnraum ohne vorherige Meldung an die und Genehmigung
durch die Kommission zu fördern, wenn die im DAWI-Beschluss
dargelegten Voraussetzungen erfüllt sind;
sie in die Lage zu versetzen, Modalitäten der Unterstützung,
Zielgruppen, Förderkriterien, Wohnraumpreise und Qualitätsstandards
für sozialen und erschwinglichen Wohnraum entsprechend ihrem
21 Die Unterstützung für erschwinglichen Wohnraum fällt in die allgemeine Kategorie der Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
14
Kontext und ihrem Wohnraumbedarf festzulegen;
die Verwaltungsanforderungen für staatliche Beihilfen in Bezug auf
Meldung, Überwachung und Berichterstattung für alle DAWI zu
vereinfachen.
Säule III. Bereitstellung unmittelbarer Unterstützung bei gleichzeitigem Vorantreiben
von Reformen
In bestimmten Vierteln, vor allem in Großstädten, aber auch an anderen touristischen
Hotspots, gibt es immer weniger bezahlbaren Wohnraum. In diesen Gebieten mit
Wohnraummangel kann die rasante Ausweitung von kurzfristigen Vermietungen in
Verbindung mit spekulativen Investitionspraktiken den Wettbewerb um ein begrenztes
Angebot an Wohnraum verschärfen und die Preise in die Höhe treiben. Einheimische laufen
Gefahr, aufgrund unerschwinglicher Preise und Mieten aus dem Markt getrieben zu werden,
während andere eine Arbeit oder Ausbildungsmöglichkeit nicht annehmen können, weil sie
keinen für sie bezahlbaren Wohnraum finden. Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-
Umfrage22 hat gezeigt, dass die mit Abstand dringlichste Sorge von Europäerinnen und
Europäern, die in Städten leben, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist.
Die EU wird Gebiete mit knappem Wohnraum unterstützen, um durch legislative wie auch
nichtlegislative Maßnahmen das Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu vergrößern. Dies
wird einen Rahmen für Behörden umfassen, durch den sich Gebiete mit angespannter
Wohnraumsituation ermitteln lassen und klargestellt wird, welche gezielten und
verhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen werden können, um in diesen Gebieten kurzfristigen
Vermietungen entgegenzuwirken und erschwinglichen Wohnraum zu erhalten und zu fördern,
auch durch schnellere Planung und Genehmigung.
Ergänzt werden muss dies durch langfristige Strukturreformen in verschiedenen Bereichen
unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierzu
zählen Maßnahmen bei leer stehenden Gebäuden, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus,
Verkehrsanbindung, Besteuerung und Verwaltungsverfahren.
Es gilt, besser zu verstehen, welche Rolle die zunehmende Finanzialisierung und Spekulation
in der Wohnraumkrise spielen, insbesondere da es auf diesem Gebiet an Daten und
Transparenz mangelt.
Maßnahme 6. Kurzfristigen Vermietungen in Gebieten mit knappem Wohnraum
entgegenwirken
Über Online-Plattformen gebuchte Kurzzeitunterkünfte bieten viele Vorteile: mehr Auswahl,
zusätzliche Annehmlichkeiten für Verbraucher, höhere Einnahmen für Vermieter, Anreize, in
Renovierungen zu investieren, und Ankurbelung von Tourismus, Einkommen und
Arbeitsplätzen. Doch zwischen 2018 und 2024 ist dieser Sektor mit fast 93 % rasant
gewachsen und hat sich von gelegentlichen Dienstleistungen zwischen Privatpersonen zu
einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt, durch die in manchen Gegenden das Angebot an
bezahlbarem Wohnraum für die örtliche Bevölkerung eingeschränkt wurde. An sehr
touristischen Orten werden bis zu 20 % des Wohnraumangebots für kurzfristige Vermietungen
22 Öffentliche Meinung zu Herausforderungen und Investitionen in Städten – Juni 2025 – Eurobarometer-Umfrage.
15
genutzt. Es gilt, die Vorteile von kurzfristigen Vermietungen zu erhalten und gleichzeitig die
negativen Auswirkungen zu verringern.
Die nationalen und lokalen Behörden brauchen mehr Rechtssicherheit, um geeignete
Maßnahmen festlegen zu können. Auch die Anbieter von kurzfristigen Unterkünften brauchen
Gewissheit, was rechtlich möglich ist. Es gibt Bedenken, dass kurzfristige Vermietungen,
insbesondere wenn sie professionell betrieben werden, mit traditionellen
Beherbergungsbetrieben, darunter auch KMU, konkurrieren, für die strengere nationale
Anforderungen in Bereichen wie Sicherheit, Haftung und Verbraucherschutz gelten.
Die Verordnung über kurzfristige Vermietungen23, die ab Mai 2026 gelten wird, wird für mehr
Transparenz sorgen und den Behörden helfen, den Markt auf verhältnismäßige Weise zu
regulieren, indem Gastgeber registriert werden müssen und Daten über tatsächliche
Transaktionen zwischen den digitalen Plattformen und den nationalen Behörden ausgetauscht
werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Verordnung korrekt umgesetzt wird. Dazu
zählt auch, dass Online-Plattformen Stichprobenkontrollen vornehmen und gemeldete illegale
Angebote von ihren Plattformen entfernen.
Zusätzlich zu der bestehenden Verordnung wird die Kommission einen Rechtsakt
vorschlagen, der kurzfristige Vermietungen regelt und einen kohärenten, datengestützten,
klaren und vorhersehbaren EU-Rechtsrahmen schafft, der die örtlichen Behörden in die Lage
versetzt und dabei unterstützt, gezielte und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen,
insbesondere in Gebieten mit knappem Wohnraum, und der einen nachhaltigen Tourismus
fördert. Dies bedeutet im Binnenmarkt für nationale und lokale Behörden mehr rechtliche
Kohärenz bei der Regelung von kurzfristigen Vermietungen, gibt ihnen aber unter
uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität auch ausreichend Flexibilität. Dadurch können
die Mitgliedstaaten, Städte und Regionen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den
Vorteilen von kurzfristigen Vermietungen und den möglichen negativen Auswirkungen auf
Wohnungsmärkte und Gemeinschaften sorgen. Diese Initiative wäre auch eine Reaktion auf
den Aufruf im Letta-Bericht, in schnell wachsenden Dienstleistungsmärkten sektorspezifische
Maßnahmen zu ergreifen, um einen nachhaltigeren Binnenmarkt zu schaffen.
Ziel Engpässe in Gebieten mit Wohnraumknappheit beseitigen
Der
Weg
dahin
Die Kommission wird
eine neue Gesetzgebungsinitiative über kurzfristige Vermietungen
vorschlagen, um es Behörden zu ermöglichen, eine Reihe von
gerechtfertigten und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen,
insbesondere in Gebieten mit Wohnraumknappheit, und verbleibende
Fragen anzugehen, wie den Verbraucherschutz und die Unterscheidung
zwischen professionellen und nichtprofessionellen Gastgebern;
diese Initiative als zentralen Bestandteil in einen Rechtsakt für
erschwinglichen Wohnraum einfließen lassen, um die Behörden dabei zu
unterstützen, anhand öffentlich verfügbarer Daten Gebiete mit
Wohnraumknappheit zu ermitteln, und sie unter uneingeschränkter
Achtung der Subsidiarität in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zum
Erhalt und zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum in diesen
Gebieten zu ergreifen, auch durch die Vereinfachung von Planungs- und
23 Verordnung (EU) 2024/1028.
16
Genehmigungsverfahren (legislative und nichtlegislative Maßnahmen,
Q4/2026).
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Daten über kurzfristige
Vermietungen auf ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen und die Auswirkungen auf
die Bezahlbarkeit von Wohnraum zu bewerten.
Maßnahme 7: Spekulation auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken
Es braucht private Investitionen in Wohnraum, und ein erheblicher Anteil kommt aus
Pensions- und Versicherungsfonds, die in der Regel langfristige, stabile Renditen anstreben.
Solche Investitionen spielen eine wichtige Rolle dabei, soziale Infrastruktur bereitzustellen,
einschließlich bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraums. Gleichzeitig geben Hinweise auf
kurzfristige, gewinnorientierte Investitionen Anlass zu Bedenken bezüglich
Marktverzerrungen, Überbewertung und Spekulationsdruck. In vielen Städten und
Fremdenverkehrsorten koppeln sich die Wohnraumpreise immer mehr von den örtlichen
Einkommen ab. Begrenzte Daten und mangelnde Transparenz bei Eigentum und wichtigen
Immobilientransaktionen hindern Behörden daran, Marktentwicklungen zu überwachen. Die
Verbesserung der Erhebung und Auswertung solcher Daten ist eine Grundvoraussetzung für
die Bewertung und entsprechende Folgemaßnahmen, um das Ausmaß und die Auswirkungen
von spekulativem Verhalten auf den Wohnungsmärkten anzugehen.
Die Schaffung und Verfügbarmachung von mehr erschwinglichem und sozialem Wohnraum
und die Unterstützung gemeinnütziger oder nur begrenzt gewinnorientierter
Wohnraumanbieter, einschließlich Wohnungsgenossenschaften und gemeinschaftlicher
Grundstücksfonds, können dazu beitragen, Preisschwankungen entgegenzuwirken, indem
Preise langfristig bezahlbar gehalten werden. Solche Anbieter sehen sich jedoch mit
Hindernissen bei der Expansion konfrontiert, wie mangelnde rechtliche Anerkennung und
Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln. Auch steuerpolitische und andere
Maßnahmen können das Risiko für spekulatives Verhalten mindern.
Ziel Spekulatives Verhalten auf dem Wohnungsmarkt ermitteln
Der Weg
dahin
Die Kommission wird
eine Analyse der Entwicklung von Wohnraumkosten, einschließlich
verfügbarer Erkenntnisse über Spekulationsmuster, Datenlücken
und wirtschaftliche Folgen, vorlegen und bei Bedarf Folgemaßnahmen
vorschlagen (Q4/2026);
für mehr Transparenz auf dem Wohnimmobilienmarkt sorgen,
indem sie zusammen mit Behörden die Situation in den Bereichen
Immobilieneigentum und Transaktionen auf dem Immobilienmarkt
beleuchtet und Spekulationsmuster identifiziert;
Investitionen in gemeinnützige und nur begrenzt gewinnorientierte
Wohnraumangebote erleichtern, indem sie technische und rechtliche
Hindernisse identifiziert, einen marktorientierten Investitionsrahmen für
sozialen und erschwinglichen Wohnraum schafft und Investitionen im
Rahmen der gesamteuropäischen Investitionsplattform mobilisiert
(siehe Maßnahme 4);
Peer-Learning und Innovation bei der Bewältigung von
Wohnraumspekulation fördern und dabei auf lokalen und nationalen
17
In Frankreich handelt es sich bei 18 % der
Haushalte (mehr als 10 Millionen Menschen) um
Sozialwohnungen. Das umfassende staatlich
regulierte System basiert hauptsächlich auf einer
langfristigen Finanzierung über Sparkonten
(Livret A) und Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der
Wohnungsbauabgabe der Arbeitgeber (Participation
des Employeurs à l'Effort de Construction, PEEC).
In Österreich sorgt das Wiener Modell dafür, dass
jeder vierte Einwohner von Wien in einer der
städtischen, genossenschaftlichen oder nur begrenzt
gewinnorientierten Wohneinheiten lebt, die im letzten
Jahrhundert geschaffen wurden. Beinahe 70 % der
Wohnungen entsprechen den höchsten Standards der
Kategorie A.
Tschechien und Polen richten Systeme des sozialen
Erfahrungen aufbauen (z. B. bei der Besteuerung und Maßnahmen zur
Bewältigung von Leerstand).
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, um
schädliches spekulatives Verhalten auf dem Wohnungsmarkt einzudämmen,
auch durch Erarbeitung einer wirksamen Steuerpolitik, mehr Markttransparenz
und Bereitstellung eines bestimmten Anteils neu entstehenden Wohnraums für
sozialen und erschwinglichen Wohnraum unter Berücksichtigung des lokalen
Wohnraumbedarfs.
Maßnahme 8: Strukturreformen in den Mitgliedstaaten voranbringen
Um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, müssen die Mitgliedstaaten Strukturreformen
in verschiedenen Politikbereichen durchführen. Die Kommission wird diese Anstrengungen
durch eine Vielzahl von Instrumenten und durch strategische Leitlinien im Rahmen des
Europäischen Semesters unterstützen.
Die Verringerung des Verwaltungsaufwands auf nationaler, regionaler und lokaler
Ebene sowie die Mobilisierung von Investitionen in Verwaltungskapazitäten und digitale
Lösungen sind entscheidend, um das Angebot an erschwinglichem und sozialem Wohnraum
zu erhöhen. Die Behörden müssen zudem dafür sorgen, dass geeignete Flächen für die
Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen und der vorhandene Gebäudebestand besser
genutzt wird.
Durch Reformen sollten sowohl städtische Gebiete mit Wohnraumknappheit als auch
ländliche und abgelegene Gebiete unterstützt werden, die einen Bevölkerungsrückgang
verzeichnen. In Gebieten mit Wohnraumknappheit bedeutet dies, das Angebot sowohl durch
Neubauten als auch durch Renovierung, Umwidmung und städtebauliche Verdichtung zu
erhöhen. Dabei ist sicherzustellen, dass für diese Projekte einfachere und schnellere
Verwaltungsverfahren zur Anwendung kommen. In Gebieten, in denen weniger
Wohnraumknappheit herrscht, bedeutet dies, den Verbleib der Menschen dadurch zu
unterstützen, dass im Einklang mit der
Kohäsionspolitik der EU die Renovierung
und Modernisierung von lokalem Wohnraum
an Orten mit wirtschaftlichem Potenzial
gefördert wird und Investitionen in
Verkehrsanbindungen, Infrastruktur und
Dienstleistungen getätigt werden.
Steuerliche Regelungen sind ein
entscheidendes Instrument, um dem Mangel
an erschwinglichem Wohnraum zu
begegnen. So sind Steuern eine wichtige
Komponente von Wohnkosten, auch in der
Kaufphase.
Besonderes Augenmerk muss auf den sozialen Wohnungsbau gerichtet werden, da die
Bereitstellung von Sozialwohnungen in der EU in den vergangenen Jahrzehnten
zurückgegangen ist. Es gilt, die unterschiedliche Situation und die unterschiedlichen
Traditionen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, dennoch muss der derzeitige Trend
18
umgekehrt werden, da der durchschnittliche Anteil an Sozialwohnungen nach Angaben der
OECD derzeit bei lediglich 6 bis 7 % des Wohnraumbestands in der EU liegt24.
24 Für die Zwecke der OECD-Statistiken sind „Sozialwohnungen“ definiert als unter den Marktpreisen vermieteter
Wohnraum, der nach spezifischen Vorschriften zugewiesen wird und nicht den Marktmechanismen unterliegt (Salvi Del Pero
et al., 2016).
19
Ziel Durch Strukturreformen für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr
Resilienz der Wohnungsmärkte sorgen
Der Weg
dahin
Die Kommission wird
den Mitgliedstaaten durch stärkere Überwachung und gezielte
Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters helfen,
wirksame Reformen zur Bereitstellung von erschwinglichem und
sozialem Wohnraum zu erarbeiten;
europäische Statistiken im Zusammenhang mit Wohnraum fördern,
um dafür zu sorgen, dass politische Entscheidungen stärker auf Daten
und Fakten gestützt werden können, um Ressourcen für Wohnraum
sinnvoller zuzuweisen, und einen Zugangspunkt auf EU-Ebene für
Wohnraumdaten und -analysen einrichten;
mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, auch im Rahmen der
Allianz für Wohnraum, um auf der Grundlage der genannten Daten und
Analysen zu ermitteln, wo politische Maßnahmen und Förderungen
der EU am meisten bewirken können, damit der Wohnungsmarkt
besser funktioniert;
die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine Steuerpolitik zu
erarbeiten, durch die bezahlbarer Wohnraum gefördert wird, indem sie
die Auswirkungen von wohnraumbezogenen Steuern auf den
Wohnungsmarkt bewertet, praktische Orientierung gibt und den
Austausch bewährter Verfahren erleichtert;
den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten technische und finanzielle
Unterstützung gewähren, damit sie im Rahmen der Europäischen
Allianz für Wohnraum, durch das Technical Support Instrument25 und
im Rahmen des nächsten MFR Reformen durchführen können.
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, ehrgeizige und umfassende Reformen
mit einem Schwerpunkt auf Erschwinglichkeit durchzuführen und dabei die
verfügbaren Angebote für den Datenaustausch, gegenseitiges Lernen und
technische Unterstützung vollumfänglich zu nutzen, auch im Rahmen der
Europäischen Allianz für Wohnraum.
Säule IV. Unterstützung der Bedürftigsten
Die Wohnraumkrise betrifft nicht alle Menschen gleichermaßen. Manche Gruppen sind
unverhältnismäßig stark von steigenden Wohnkosten und begrenztem Zugang zu bezahlbaren
Wohnungen betroffen. Ein Mangel an erschwinglichem Wohnraum hindert junge Menschen,
insbesondere solche aus benachteiligten Verhältnissen daran, Möglichkeiten für schulische
Bildung, Praktika, Ausbildungen und Anstellungen zu nutzen, was weitreichende
wirtschaftliche und soziale Folgen hat26. Dadurch werden auch Familiengründungen
verzögert. Studierende und Auszubildende sind hohen Wohnkosten besonders ausgesetzt,
25 Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2027 für das Instrument für technische Unterstützung.
26 Aus EU-Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen geht hervor, dass durchschnittlich 42 % der
armutsgefährdeten jungen Menschen zwischen 16 und 29 Jahren mehr als 40 % ihres Einkommens für das Wohnen
ausgeben.
20
was sie davon abhalten könnte, ein Studium aufzunehmen, an Mobilitätsprogrammen wie
Erasmus+ teilzunehmen oder ihre Ausbildung abzuschließen.
Dass systemrelevante Arbeitskräfte – wie Mitarbeiter im Bereich Gesundheit und Pflege,
Lehrer oder Notfalleinsatzkräfte – Zugang zu erschwinglichem Wohnraum haben, ist für den
Erhalt resilienter und inklusiver Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung. Diese
Arbeitskräfte sind oft mit Wohnungsknappheit oder hohen Kosten konfrontiert, vor allem in
städtischen Gebieten, in denen ihre Dienste am meisten benötigt werden. Die von der
Kommission vorgelegte Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für
erschwinglichen Wohnraum wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, Unterstützung für
erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, darunter
auch systemrelevante Arbeitskräfte, zu erleichtern.
2021 haben sich alle Mitgliedstaaten dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, Obdachlosigkeit in
Europa bis 2030 zu beenden. Trotz der bisherigen Anstrengungen nimmt die Obdachlosigkeit
zu. EU-weit gibt es mehr als eine Million Obdachlose, darunter 400 000 Kinder.
80 000 Menschen schlafen auf der Straße27. Wir müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um
den Trend umzukehren.
Vor allem einkommensschwache Gruppen sind von der Wohnraumkrise betroffen.
Besonderen Herausforderungen beim Zugang zu Wohnraum sehen sich auch benachteiligte
Gruppen gegenüber – wie ältere Menschen mit geringen Renten, Alleinerziehende und
armutsgefährdete Familien mit Kindern, LGBTIQ+-Personen, Opfer von
geschlechtsspezifischer Gewalt, Roma und andere marginalisierte Minderheiten, Migranten
sowie andere von Ausgrenzung oder Diskriminierung bedrohte Gruppen. Zudem gibt es zu
wenig barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, wodurch sich das Risiko
einer Heimunterbringung erhöht.
Aufgrund steigender Mieten und in einigen Mitgliedstaaten unzureichenden Rechtsschutzes
oder im Bedarfsfall nicht ausreichender sozialer Unterstützung sind Mieter zunehmend
unsicheren Wohnverhältnissen ausgesetzt.
Schlechte Qualität und geringe Energieeffizienz von Gebäuden erschweren es, für
angemessene Raumtemperatur und Luftqualität zu sorgen, und tragen zur Energiearmut bei.
Rund 42 Millionen Menschen in Europa können es sich nicht leisten, ihre Wohnungen
angemessen zu beheizen28.
27 OECD-Datenbank für erschwinglichen Wohnraum, HC3.1 Obdachlosigkeit. Bislang gibt es keine harmonisierten Daten.
28 Eurostat.
21
Im Rahmen der Aufbau- und
Resilienzfazilität wurden insgesamt
2,7 Mrd. EUR für die Bereitstellung von
sozialem und erschwinglichem Wohnraum
zugewiesen. 375 Mio. EUR davon hat
Portugal genutzt, um seine Initiative
„Bezahlbarer Studentischer Wohnraum“
ins Leben zu rufen, über die Wohnplätze für
18 239 Studierende zur Verfügung gestellt
werden. 11 795 dieser Plätze wurden
zusätzlich geschaffen, wodurch sich das
Angebot vergrößert. Durch die
Modernisierung bestehender
Studierendenunterkünfte werden
6 444 Wohnplätze zur Verfügung gestellt.
Maßnahme 9. Wohnraum für junge Menschen
Erschwinglicher Wohnraum gerät für viele junge
Menschen zunehmend außer Reichweite, wodurch
sie in ihrer Unabhängigkeit und ihrer
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe
eingeschränkt sind. Zur Bewältigung dieser
Herausforderung bedarf es eines umfassenden
Ansatzes mit einer Kombination aus verstärkten
Investitionen in Unterkünfte für Studierende,
gezielten Maßnahmen, um speziell jüngeren
Generationen ein größeres Angebot an
erschwinglichen Miet- und Eigentumsoptionen zu
bieten, und Förderung innovativer Wohnmodelle
wie gemeinschaftliches Wohnen und
Mehrgenerationenhäuser. In einigen Ländern gibt es
bereits vielversprechende Ansätze, durch die Qualität und Erschwinglichkeit sichergestellt
werden. Sie können als Vorbilder dienen, die auf die gesamte EU ausgeweitet werden
könnten.
Ziel Den Zugang zu Wohnraum für junge Menschen, Studierende,
Auszubildende und Praktikanten verbessern
Der Weg
dahin
Die Kommission wird
dazu beitragen, mehr Studierendenunterkünfte zu schaffen, indem
Investitionen über das Programm „InvestEU“ und die
gesamteuropäische Investitionsplattform mobilisiert und
Mitgliedstaaten und Regionen dabei unterstützt werden, ihre Mittel im
Rahmen der Kohäsionspolitik in entsprechende Maßnahmen fließen zu
lassen;
Studierenden, Praktikanten und Auszubildenden dabei helfen, auf dem
privaten Mietmarkt Wohnraum zu finden, indem sie bewertet, ob ein
Garantiesystem29 eingeführt werden kann, durch das
Kautionszahlungen verringert oder abgeschafft werden;
innovative Unterbringungsmodelle für Studierende und junge
Menschen identifizieren und ausweiten;
ein Pilotprojekt im Rahmen von Erasmus+ starten, das Städte aus der
gesamten EU und einschlägige Interessenträger zusammenführt, um für
mehr erschwingliche und innovative Wohnraumlösungen für
mobile Studierende aus benachteiligten Verhältnissen zu sorgen.
Darüber hinaus wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um die Nutzung des Europäischen Sozialfonds+ zu
fördern, durch den Lösungen unterstützt werden, die Studierenden
erschwinglichen Wohnraum bieten.
Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, gezielte Programme zu erarbeiten und
umzusetzen, durch die junge Menschen besseren Zugang zu Wohnraum
29 Durch die EIB-Gruppe im Rahmen der InvestEU-Beratungsplattform
22
Nach dem Start von „Housing First“ im
Jahr 2008 ging in Finnland bis 2024 die Zahl
der Obdachlosen um 30 % und die Zahl der
langfristig Obdachlosen um mehr als 35 %
zurück. Die Regierung erarbeitet derzeit einen
neuen Plan, um Obdachlosigkeit bis 2027
vollständig zu beseitigen.
erhalten, einschließlich erschwinglicher Mietoptionen und Unterstützung für
gemeinschaftliches Wohnen.
Maßnahme 10. Obdachlosigkeit bekämpfen und Mieter und Haushalte in prekären
Situationen unterstützen
Obdachlosigkeit ist eine anhaltende und
vielschichtige Herausforderung, die durch
Konzepte mit Schwerpunkt auf der
Bereitstellung von Wohnraum (einschließlich
„Housing First“-Lösungen)30 in Verbindung mit
integrierten Ansätzen zur Bekämpfung von
Armut und Ausgrenzung angegangen werden
muss. Die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut, die 2026 angenommen werden soll,
wird den Menschen in den Mittelpunkt stellen und einen multidimensionalen Ansatz
verfolgen, um die Ursachen für Armut an der Wurzel zu packen. Mit der Strategie wird gegen
Obdachlosigkeit als eine der schwerwiegendsten Formen der sozialen Ausgrenzung
vorgegangen und die Prävention verstärkt, und es werden integrierte Instrumente gefördert,
um Ungleichheit, Armut und Ausgrenzung zu verringern und den Zugang zu essenziellen
Dienstleistungen, zu sozialer Sicherung und zum Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Bereitstellung von mehr Sozialwohnungen ist von entscheidender Bedeutung, um
nachhaltige Wege aus der Obdachlosigkeit zu finden und soziale Ausgrenzung und prekäre
Wohnverhältnisse zu verhindern. Der Zugang zu Sozialwohnungen und Obdachlosenhilfe
werden als einer der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte hervorgehoben.
Die Stärkung wohnraumbezogener Dienstleistungen wie Schuldenberatung und Maßnahmen
zur Schuldenminderung sind entscheidend, um Zwangsräumungen zu verhindern.
Die Förderung der sozialen Durchmischung und der Solidarität zwischen den Generationen
in Stadtvierteln verhindert Segregation, fördert die Inklusion und stellt sicher, dass
schutzbedürftige Mieterinnen und Mieter Teil florierender, vielfältiger Gemeinschaften sind.
Im Rahmen des gerechten Übergangs und der Bemühungen zur Beseitigung von
Energiearmut müssen die am stärksten benachteiligten Gruppen, die häufig in Wohnungen mit
der schlechtesten Energieeffizienz leben, außerdem davor geschützt werden, dass ihnen die
Energieversorgung abgestellt wird.
30 Bei Konzepten mit Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Wohnraum geht es vor allem darum, Menschen, die von
Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, so schnell wie möglich dauerhaften Wohnraum zur Verfügung zu stellen und
ihnen nach ihrem Umzug Unterstützung anzubieten, anstatt zunächst von ihnen zu verlangen, dass sie bestimmte
Bedingungen erfüllen.
23
Ziel Wohnraumlösungen fördern, die Menschen in prekären Situationen
schützen und stärken
Der
Weg
dahin
Die Kommission wird
eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung von Ausgrenzung auf
dem Wohnungsmarkt vorschlagen, um schutzbedürftige Personen in
prekären Wohnverhältnissen zu unterstützen und Obdachlosigkeit zu
verhindern und zu bekämpfen. Ziel ist es, bei der Ausarbeitung und
Umsetzung politischer Maßnahmen den Menschen in den Mittelpunkt zu
stellen, den Schwerpunkt auf die Bereitstellung von Wohnraum zu legen
und einen integrierten politischen Ansatz zu verfolgen. Die Initiative wird
im Rahmen der künftigen Strategie zur Bekämpfung der Armut vorgestellt
und baut auf der Arbeit der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von
Obdachlosigkeit auf;
neue Investitionen in Sozialwohnungen und Konzepte mit
Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Wohnraum für Obdachlose
mobilisieren, indem im Rahmen der gesamteuropäischen
Investitionsplattform ein spezieller Arbeitsbereich eingerichtet wird,
einschließlich Initiativen für potenzielle Kooperationen mit
Organisationen der Wohlfahrtspflege und privaten Akteuren, um die
finanzielle Unterstützung und die Unterstützung in Form von
Sachleistungen auszuweiten;
Vorbilder ermitteln und den Austausch bewährter Verfahren fördern, die
den Schutz der Eigentumsrechte der Vermieter mit der Sicherheit der
Mieter kombinieren, und Forschung sowie den Austausch bewährter
Verfahren unterstützen31;
im Rahmen des anstehenden Bürger-Energiepakets (2026) Haushalte
unterstützen, indem sie Energiearmut bekämpft und benachteiligte
Menschen davor schützt, dass ihnen die Energieversorgung abgestellt
wird.
Die Mitgliedstaaten und Regionen werden aufgerufen, ihre Unterstützung für
Obdachlose und andere Gruppen in prekären Situationen zu verstärken, unter
anderem durch ihre Pläne für national-regionale Partnerschaften im Rahmen des
nächsten MFR. Zusätzliche Unterstützung könnte im Rahmen der EU-Fazilität
zur Förderung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum erwogen werden.
Außerdem werden die Mitgliedstaaten und Regionen aufgerufen, den Zugang zu
barrierefreiem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden werden
aufgerufen, für transparentere Mietverträge zu sorgen, indem sie beispielsweise
die Vermieter verpflichten, die durchschnittlichen Mietkosten und/oder den
letzten Mietpreis einer Immobilie zu veröffentlichen.
31 Beispielsweise durch die Weiterverfolgung des TEN-LAW-Projekts, eine umfassende, von der EU finanzierte
Vergleichsstudie, die in 28 europäischen Ländern durchgeführt wurde und in der nationale Mietgesetze und umfassendere
Mietschutzrahmen untersucht wurden, einschließlich der Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten von Mietern und
Vermietern.
24
3. Eine Europäische Allianz für Wohnraum zur Stärkung der EU-weiten
Zusammenarbeit
„[E]ine europäische Anstrengung ..., die an die Realität vor Ort angepasst ist.“ Präsidentin
von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2025
Im Bereich der Wohnraumpolitik war die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bisher begrenzt,
sodass das Potenzial zur Koordinierung von Maßnahmen, zum Austausch bewährter
Verfahren und zu Fortschritten bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele weitgehend
unerschlossen blieb. Eine neue Europäische Allianz für Wohnraum wird alle Regierungs-
und Verwaltungsebenen – von Städten und Regionen über nationale Stellen bis hin zu
europäischen Institutionen – sowie wichtige Interessenträger in diesem Bereich
zusammenbringen, um sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass allen Menschen
erschwinglicher, nachhaltiger und hochwertiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die
Allianz wird als Drehscheibe für die Zusammenarbeit, das gegenseitige Lernen und den
Austausch bewährter Verfahren in ganz Europa dienen. Dadurch entsteht auf europäischer
Ebene im Bereich Wohnraum eine ganz neue Arbeitsweise, und der Kontakt zu den Menschen
vor Ort wird hergestellt. Gefördert werden Synergien und das Zusammenwirken insbesondere
mit der EU-Agenda für Städte32, dem Neuen Europäischen Bauhaus, der Europäischen
Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und dem Hochrangigen Forum für das
Baugewerbe. Die Europäische Kommission ist bereit, ihre Zusammenarbeit mit dem Rat und
dem Europäischen Parlament auf diesem Gebiet zu verstärken.
Präsidentin von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 den ersten EU-
Wohnraumgipfel überhaupt angekündigt. Dieser wird 2026 von der Kommission gemeinsam
mit dem Europäischen Rat organisiert und soll alle wichtigen Akteure im Bereich Wohnraum
auf höchster Ebene zusammenbringen.
Ziel Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen zwischen allen Regierungsebenen
und Interessenträgern stärken
Der
Weg
dahin
Die Kommission wird
den allerersten EU-Wohnraumgipfel organisieren (2026);
eine Europäische Allianz für Wohnraum einrichten (Q3/2026), um
o die Zusammenarbeit im Bereich Wohnraum mit und zwischen den
Mitgliedstaaten und verschiedenen Regierungsebenen, einschließlich
Städten und Regionen, wichtigen Interessenträgern, dem Europäischen
Parlament, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und dem
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, zu erleichtern;
o Wissen und bewährte Verfahren zwischen Mitgliedstaaten,
Regionen und Städten im Wege eines neuen von allen
Regierungsebenen genutzten Programms zum gegenseitigen
Lernen beim Thema Wohnraum auszutauschen.
Schlussfolgerungen
32 Insbesondere über die Plattform der EU-Städte, durch die Städte einfacheren Zugang zu EU-Unterstützung, wie
Finanzierungsinstrumenten, Wissen und technischer Hilfe, auch im Rahmen der EU-Fazilität, erhalten.
25
Erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Wohnraum ganz oben auf unsere Agenda zu
setzen, ist gleichbedeutend damit, sich um eine der drängendsten alltäglichen Sorgen der
Menschen in Europa zu kümmern. Hohe Wohnkosten sind ein zentrales Element der Krise der
Lebenshaltungskosten. Sie beeinflussen die Entscheidungen, die Chancen und das
Wohlergehen der Menschen. Dafür zu sorgen, dass sich jede Europäerin und jeder Europäer
ein menschenwürdiges Zuhause leisten kann, ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern
auch eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, und es gibt den
Menschen die Möglichkeit, Zugang zu Arbeitsplätzen zu erhalten, zur Wirtschaft beizutragen
und sich eine stabile Zukunft aufzubauen.
Dieser Plan enthält eine Vision und eine Reihe von Maßnahmen, um das Angebot zu erhöhen,
Investitionen zu mobilisieren, Soforthilfe zu leisten und gleichzeitig dauerhafte Reformen
voranzubringen und die am stärksten betroffenen Menschen zu unterstützen. Er markiert den
Beginn einer gemeinsamen Anstrengung, die längerfristig aufrechterhalten werden muss. Um
Fortschritte zu erzielen, braucht es Zusammenarbeit und Maßnahmen auf allen Ebenen: von
den EU-Institutionen bis hin zu den Mitgliedstaaten, Städten und Regionen, von den
Interessenträgern bis hin zur Gesellschaft insgesamt. Im Vorlauf zum ersten EU-
Wohnungsgipfel im Jahr 2026 sieht die Kommission den Beiträgen des Europäischen
Parlaments im Rahmen seines anstehenden Berichts und der Zusammenarbeit mit dem Rat
erwartungsvoll entgegen. Der Gipfel wird entscheidend dafür sein, dass Wohnraum weiterhin
ganz oben auf der politischen Agenda steht und dass politische Maßnahmen vor Ort wirksam
umgesetzt werden.
Die Kommission wird vor Ablauf dieses Mandats einen Bericht über die im Rahmen des
Plans erzielten Fortschritte vorlegen.
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ANHANG: ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN UND ZEITPLAN
In der nachstehenden Tabelle sind die in diesem Dokument vorgeschlagenen Maßnahmen zusammengefasst,
einschließlich der politischen Maßnahmen, zu denen die Mitgliedstaaten aufgerufen werden und die sie in
Erwägung ziehen sollten.
Was Wer Wann
Säule I. Steigerung des Angebots
Maßnahme 1. Produktivität, Kapazität und Innovation in der Bauindustrie stärken
Europäische Strategie für den Wohnungsbau EK Q4/2025
Rechtsakt für Baudienstleistungen EK Q4/2026
Groß angelegte Ausbildungsprogramme zur Förderung von Innovationen in den Lehrplänen
im Baugewerbe
EK, MS, Industrie
Überwachung etwaiger wettbewerbswidriger Praktiken im Bausektor und erforderlichenfalls
Gegenmaßnahmen
EK, MS
Investitionen in eine CO2-arme und biobasierte europäische Fertigung, Einbeziehung von
Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderregelungen,
Einführung moderner Bau- und Renovierungsmethoden und groß angelegte Aus- und
Weiterbildungs- sowie Umschulungsbemühungen
MS
Maßnahme 2. Zur Beschleunigung des Wohnraumangebots Bürokratie abbauen
Vereinfachungspaket zum Wohnraum EK, MS 2027
Vereinfachung der nationalen, regionalen und lokalen Planungs-, Flächenwidmungs- und
Genehmigungsvorschriften und Bauordnungen, Erhöhung der Verwaltungskapazitäten, auch
im Bereich der Digitalisierung, und Nutzung der Flexibilitätsmöglichkeiten der Richtlinien
über die Vergabe öffentlicher Aufträge
MS
Maßnahme 3. Erschwinglichkeit, Nachhaltigkeit und Qualität von Wohnraum miteinander verbinden
Neue Partnerschaft für besseren Wohnraum, Leitlinien für zentrale Anlaufstellen für
Renovierungen, Unterstützung umfassender nationaler Gebäuderenovierungspläne
EK, MS 2026
Aktionsplan für Energiegemeinschaften EK 2026
Erneuerung von Stadtvierteln durch das Neue Europäische Bauhaus EK, MS Ab 2026
Vorrang für die Renovierung/Umwidmung bestehender Gebäude, Vermeidung unnötiger
Abrissarbeiten
MS, regionale und
lokale Behörden
Säule II. Mobilisierung von Investitionen
Maßnahme 4. Zusätzliche öffentliche und private Investitionen mobilisieren
Gesamteuropäische Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum EK, EIB, nationale
Förderbanken und
-institute,
internationale
Finanzinstitutionen
Q3/2026
Förderung neuer Investitionen in Wohnraum im Rahmen des derzeitigen MFR EK, MS 2026-2027
Möglichkeiten zur Ausweitung von Wohnrauminvestitionen im Rahmen des nächsten MFR EK, MS, Regionen Ab 2028
Beitrag zur Entwicklung skalierbarer und innovativer Finanzierungsmodelle EK, MS 2026-2027
Freiwilliger marktorientierter Investitionsrahmen für sozialen und erschwinglichen
Wohnraum
EK,
Marktteilnehmer,
Behörden
Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Gestaltung finanzieller und rechtlicher Lösungen zur
Förderung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum unter Berücksichtigung des
öffentlichen Schuldenstands
EK, MS
Mehr Unterstützung von Investitionen in sozialen und erschwinglichen Wohnraum MS, Regionen
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Maßnahme 5. Schnellere und einfachere öffentliche Unterstützung für sozialen und erschwinglichen
Wohnraum ermöglichen
Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen EK Q4/2025
Säule III. Bereitstellung unmittelbarer Unterstützung bei gleichzeitigem Vorantreiben von Reformen
Maßnahme 6. Kurzfristigen Vermietungen in Gebieten mit knappem Wohnraum entgegenwirken
Neue Gesetzgebungsinitiative zu kurzfristigen Vermietungen als Teil eines
Rechtsakts für erschwinglichen Wohnraum
EK Q4/2026
Überwachung der Daten zu kurzfristigen Vermietungen, Bewertung ihrer Auswirkungen auf
die Erschwinglichkeit von Wohnraum
MS
Maßnahme 7. Spekulation auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken
Analyse der Entwicklung von Wohnraumkosten, einschließlich verfügbarer Erkenntnisse
über Spekulationsmuster, Datenlücken und wirtschaftliche Folgen
EK Q4/2026
Mehr Transparenz auf dem Wohnimmobilienmarkt EK, MS
Erleichterung von Investitionen in gemeinnützige/nur begrenzt gewinnorientierte
Wohnraumangebote
EK, MS
Peer-Learning und Innovation bei der Bewältigung von Wohnraumspekulation EK, MS, regionale
und lokale
Behörden
Ergreifung von Maßnahmen zur Eindämmung schädlichen spekulativen Verhaltens unter
Berücksichtigung des lokalen Bedarfs
MS, regionale und
lokale Behörden
Maßnahme 8. Strukturreformen in den Mitgliedstaaten voranbringen
Stärkere Überwachung und gezielte Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters EK Ab 2026
Förderung europäischer Statistiken im Zusammenhang mit Wohnraum und Einrichtung
eines Zugangspunkts auf EU-Ebene für Daten und Analysen zum Wohnungsmarkt
EK, MS
Ermittlung, wo politische Maßnahmen und Förderungen der EU am meisten bewirken
können, damit der Wohnungsmarkt besser funktioniert
EK, MS
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung einer Steuerpolitik zur Förderung von
erschwinglichem Wohnraum
EK, MS
Gewährung von technischer und finanzieller Unterstützung für die Mitgliedstaaten,
Regionen und Städte bei der Durchführung von Reformen
EK Ab 2026
Umsetzung ehrgeiziger und umfassender Reformen mit Schwerpunkt auf Erschwinglichkeit MS
Säule IV. Schutz der Bedürftigsten
Maßnahme 9. Wohnraum für junge Menschen
Mobilisierung von Investitionen in Studierendenunterkünfte EK, MS
Bewertung, ob ein Garantiesystem eingeführt werden kann, um Kautionszahlungen zu
verringern oder abzuschaffen
EK, EIB-Gruppe
Identifizierung und Ausweitung innovativer Unterbringungsmodelle für Studierende und
junge Menschen
EK, MS
Pilotprojekt im Rahmen von Erasmus+ für mobile Studierende aus benachteiligten
Verhältnissen
EK, Städte
Erarbeitung und Umsetzung gezielter Programme zur Verbesserung des Zugangs zu
Wohnraum für junge Menschen
MS
Maßnahme 10. Obdachlosigkeit bekämpfen und Mieter und Haushalte in prekären Situationen
unterstützen
Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt EK, MS 2026
Mobilisierung neuer Investitionen in Sozialwohnungen und Konzepte mit Schwerpunkt auf
der Bereitstellung von Wohnraum für Obdachlose über die gesamteuropäische
Investitionsplattform
EK, EIB, nationale
Förderbanken und
-institute,
internationale
Finanzinstitutionen
Q3/2026
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Vorbilder ermitteln und den Austausch bewährter Verfahren fördern, die den Schutz der
Eigentumsrechte der Vermieter mit der Sicherheit der Mieter kombinieren
EK
Im Rahmen des Bürger-Energiepakets Bekämpfung von Energiearmut und Schutz
bedürftiger Menschen vor einer Energieabstellung
EK 2026
Verstärkung der Unterstützung für Obdachlose und andere Gruppen in prekären Situationen,
unter anderem durch Pläne für national-regionale Partnerschaften im Rahmen des nächsten
MFR
EK, Regionen
Transparentere Mietverträge MS, regionale und
lokale Behörden
Eine Europäische Allianz für Wohnraum zur Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit
EU-Wohnraumgipfel EK, Rat, MS 2026
Europäische Allianz für Wohnraum EK 2026
Von allen Regierungsebenen genutztes Programm zum gegenseitigen Lernen beim Thema
Wohnraum
EK, MS, regionale
und lokale
Behörden
Q3/2026
Drucksache 798/25- 29 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)